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Fehlende Nachweise bei Förderbescheiden für Eigenverbrauchsanlagen

Fehlende Nachweise bei Förderbescheiden für Eigenverbrauchsanlagen

Die Generaldirektion hatte Fördermittel für Eigenversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energien in Wohnbereich, öffentlichen Einrichtungen und dem dritten Sektor bewilligt; für die im Anhang genannten Empfänger fehlen jedoch vollständige Belege, weshalb fehlende Unterlagen angefordert wurden.

Im Amtsblatt wurde eine öffentliche Ausschreibung veröffentlicht, die Zuschüsse vorsah für die Errichtung von Eigenverbrauchsanlagen mit erneuerbaren Energien, sowohl mit als auch ohne Speicher, sowie für die Nachrüstung von Speicherlösungen in bereits bestehenden Anlagen. Geltungsbereich der Maßnahme war der private Wohnbereich, die öffentlichen Verwaltungen und der dritte Sektor im Rahmen des europäischen Aufbauprogramms.

Die Generaldirektion für Kreislaufwirtschaft, Energiewende und Klimawandel sprach Förderbescheide an die im Anhang genannten Personen aus, und diese Zuwendungen beziehen sich auf die genannte Ausschreibung und die damit geförderten Maßnahmen.

Für die im Anhang aufgeführten Empfänger liegt nicht die vollständige Dokumentation zur Rechtfertigung der geförderten Tätigkeit vor; die fehlenden Nachweise wurden nicht in der geforderten Form eingereicht.

Die Generaldirektion forderte die betroffenen Personen auf, die ausstehenden Unterlagen nachzureichen, und setzte hierfür eine Frist zur Vorlage der verlangten Dokumente.

Quelle

BOIB Núm. 91/2026 · Beschluss · Themenbereich: Wohnen · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 21.07.2026

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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.

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