Förderung für Elektromobilität wird nachträglich gekürzt
Bei bewilligten Zuschüssen auf den Balearen fällt die Auszahlung geringer aus, weil die nachgewiesenen Ausgaben unter der ursprünglichen Planung liegen.
Die Mitteilung betrifft Menschen und Einrichtungen, denen bereits eine Förderung für Maßnahmen zur Elektromobilität zugesagt wurde. Welche Empfänger betroffen sind, steht im Anhang der amtlichen Bekanntmachung.
Sie haben Unterlagen zu ihren umgesetzten Vorhaben eingereicht. Daraus geht hervor, dass die Maßnahmen weniger gekostet haben als zunächst veranschlagt. Deshalb soll die jeweilige Fördersumme entsprechend sinken.
Die zuständige Fachabteilung hat die Auszahlung der angepassten Zuschüsse befürwortet. Zu einem zuvor veröffentlichten Entwurf gingen innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einwände ein; nun liegt der abschließende Vorschlag vor.
Quelle
BOIB Núm. 137/2026 · Beschluss · Themenbereich: Verkehr · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 27.10.2026
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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.
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