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Förderung für erneuerbaren Eigenverbrauch wird angepasst

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Bei einzelnen geförderten Energieprojekten fällt die Unterstützung geringer aus, weil die umgesetzten Anlagen weniger kosteten oder kleiner realisiert wurden als zunächst geplant.

Die Bekanntmachung betrifft Zuschüsse für Anlagen, mit denen Strom aus erneuerbaren Quellen selbst genutzt wird. Erfasst sind Vorhaben mit oder ohne Speicher sowie die nachträgliche Ergänzung bestehender Eigenverbrauchsanlagen um Speicherkapazität.

Im Mittelpunkt stehen die Personen und Einrichtungen, die in einem Anhang aufgeführt sind und bereits eine Förderung erhalten hatten. Sie haben Unterlagen zu den ausgeführten Arbeiten eingereicht. Daraus geht hervor, dass die tatsächlichen Kosten niedriger lagen als ursprünglich angesetzt oder dass die Anlage gegenüber der Planung reduziert wurde.

Die zuständigen Fachstellen befürworten deshalb die Auszahlung mit entsprechend gekürzten Förderbeträgen. Die Anpassung richtet sich nach den Veränderungen bei den jeweiligen Projekten und den Vorgaben der zugrunde liegenden Förderregelung.

Relevant ist das für den Wohnbereich ebenso wie für öffentliche Stellen und Organisationen des dritten Sektors, denn alle diese Bereiche gehören zu dem Förderprogramm für erneuerbaren Eigenverbrauch und Speicherlösungen.

Quelle

BOIB Núm. 110/2026 · Beschluss · Themenbereich: Wohnen · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 03.09.2026

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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.

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