Palma: Gefälschter Bootsvertrag – Haftstrafe bestätigt
Ein gefälschter Vertrag beim Bootsverkauf und leer geräumte Konten bringen einem Händler zwei Jahre und drei Monate Haft ein. Das Provinzgericht der Balearen in Palma hat das Urteil gegen den selbstständigen Bootshändler bestätigt, wie Europa Press am 4. November 2026 berichtet. Der Mann hatte das Boot im Januar 2021 gekauft, ohne es anzumelden oder die fälligen Steuern zu zahlen.
Falscher Vertrag fällt nach Klage auf
Monate nach dem Kauf verkaufte der Händler das Boot weiter. Dem Käufer gab er einen gefälschten Vertrag, der ihm die Anmeldung erleichtern sollte. Als technische Probleme auftraten, verklagte der Käufer den Händler und die Firma, die fälschlich im Vertrag stand. Eine Untersuchung der Handschrift wies die Fälschung nach; daraufhin zog der Käufer seine Klage gegen die Firma zurück.
Konten geleert, Urteil noch anfechtbar
Um eine gerichtlich angeordnete Pfändung über 25.000 Euro zu vermeiden, räumte der Händler seine Bankkonten leer und verkaufte mehrere Besitztümer und Fahrzeuge. Das Gericht bestätigte seine Verurteilung wegen der Fälschung eines Geschäftsdokuments und strafbarer Insolvenz sowie Geldstrafen und Entschädigungen von insgesamt 17.500 Euro. Nicht zweifelsfrei nachweisen ließ sich dagegen, dass er den Käufer schon beim eigentlichen Bootsverkauf betrogen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Der Mann kann vor dem Obersten Gerichtshof Rechtsmittel einlegen.
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com