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Santa Eulària senkt Grundsteuer für 5.400 Grundstücke

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Mehr als 5.400 Katastereinheiten in Santa Eulària des Riu auf Ibiza sollen bei der Grundsteuer entlastet werden. Die Gemeinde will den Satz für ländliche Immobilien zum dritten Mal senken und zugleich Rabatte für Familien sowie Mietwohnungen ausweiten.

Der Gemeinderat muss die Änderung der Steuerverordnung zunächst vorläufig billigen. Nach der gesetzlich vorgesehenen öffentlichen Auslegung sollen die neuen Bedingungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Weniger Grundsteuer für ländliche Immobilien

Der Satz für die ländliche Grundsteuer, auf Spanisch IBI rústico, soll von 0,45 auf 0,40 Prozent sinken. Das sind fünf Hundertstelpunkte weniger. Nach Angaben der Gemeinde bedeutet das für die mehr als 5.400 Katastereinheiten eine jährliche Entlastung von rund 250.000 Euro.

Der Satz für städtische Immobilien bleibt dagegen bei 0,40 Prozent. Finanzstadtrat Miguel Tur erklärte, die dritte Senkung zeige die Anstrengungen der vergangenen Jahre, den Steuerdruck für die Einwohner zu verringern.

Mehr Spielraum für Familien und günstige Mietwohnungen

Bei der Zusatzermäßigung für Sozialwohnungen bleibt der Rabatt drei Jahre lang bei 50 Prozent. Die bisherige feste Einkommensgrenze von 32.000 Euro pro Jahr und Familie soll aber wegfallen. Künftig gilt eine Grenze von viermal dem jeweils geltenden jährlichen Iprem.

Für kinderreiche Familien bleibt der Nachlass bei 90 Prozent der Steuer. Der maximale Katasterwert der Wohnung steigt jedoch von 200.000 auf 240.000 Euro. Damit sollen mehr Familien die Ermäßigung beantragen können.

Neu ist zudem ein Nachlass von 95 Prozent für Wohnungen mit begrenztem Preis, die sogenannten VPL, wenn sie tatsächlich zu regulierter Höchstmiete vermietet werden. Die Wohnung muss im autonomen VPL-Register eingetragen sein und dem Mieter als gewöhnlicher und dauerhafter Wohnsitz dienen. Wohnungen zur Eigennutzung, zum Verkauf oder zur Miete mit Kaufoption sind ausgeschlossen.

Diese neue Ermäßigung gilt höchstens zwei Jahre. Wie die übrigen Vergünstigungen muss sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. März beantragt werden. Bestehen bleiben auch Rabatte von 50 Prozent für bestimmte Solar- oder Umweltenergiesysteme sowie für Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Themen: Wohnen & Immobilien · Kultur · Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com