Kammerwahl auf Ibiza und Formentera: Welcher Aufruf gilt
Die balearische Regierung stellt klar, welche Veröffentlichung für die Wahl zum Leitungsgremium der Handelskammer maßgeblich ist.
Es geht um die Wahl zum Leitungsgremium der Kammer für Handel, Industrie, Dienstleistungen und Schifffahrt auf Ibiza und Formentera. Im amtlichen Mitteilungsblatt der Balearen waren dazu Aufrufe erschienen, die sich auf dieselbe Wahl bezogen.
Zuvor war beantragt worden, einen der Aufrufe zurückzuziehen, damit die Kennzeichnung der Anordnung angepasst werden konnte. Dieser Rückzug wurde jedoch nicht bearbeitet. So kam es zu den parallelen Veröffentlichungen.
Die Regierung erklärt nun den betreffenden Aufruf für unwirksam. Für die Kammerwahl gilt die andere, ebenfalls im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlichte Anordnung. Auch wer die Bekanntmachung von Mallorca aus verfolgt, kann damit erkennen, welcher Wahlaufruf Bestand hat.
Quelle
BOIB Núm. 131/2026 · Verordnung · Themenbereich: Umwelt · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 15.10.2026
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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.
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