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Mallorca: Ohne Antrag geht der Liegeplatz verloren

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Wer seinen Liegeplatz in einem von fünf Häfen auf Mallorca behalten will, muss bis zum 31. Dezember 2026 einen neuen Antrag stellen. Das gilt für Inhaber befristeter Genehmigungen, die an diesem Tag auslaufen. Ports de Balears hat die Antragsfrist am Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, eröffnet. Wer sein Vorrecht auf eine neue Genehmigung nicht rechtzeitig nutzt, verliert den zugewiesenen Liegeplatz und muss ihn räumen.

Embarcaciones amarradas en un puerto de Baleares.
Europa Press

Betroffen sind die Häfen in der Colònia de Sant Jordi, Es Barcarès, Pollença, s’Oberta und Valldemossa. In der Colònia de Sant Jordi umfasst das Verfahren sowohl Liegeplätze im Wasser als auch Flächen an Land. Es richtet sich an Boote der spanischen Liste 7: Sport- und Freizeitboote ohne Erwerbszweck sowie Boote für die nicht gewerbliche Fischerei.

Die Formulare stehen auf der Online-Plattform von Ports de Balears bereit. Die Hafenbehörde empfiehlt, den Antrag dort einzureichen. Wer die Unterlagen persönlich abgeben möchte, kann das in der Zentrale in der Calle de Vicente Tofiño 36 im Stadtteil Coll d’en Rabassa in Palma tun.

Themen: Politik · Ses Salines · Pollença · Valldemossa · Palma

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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