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Mallorca: Nach Koma gilt 16-Jähriger als Erwachsener

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Nach 15 Tagen auf See retten Helfer Barp am 4. Mai 2025 bewusstlos vor den Balearen. Der Jugendliche liegt anschließend im Krankenhaus Son Espases auf Mallorca fast zwei Monate im Koma. Heute lebt er in Sevilla und versucht zu beweisen, dass er minderjährig ist: Seine Geburtsurkunde und sein Pass weisen ihn als 16-Jährigen aus, die Behörden stufen ihn als Erwachsenen ein.

Barp (nombre ficiticio) estudia castellano en el centro de atención humanitaria de Sevilla en el que se encuentra acogido.
Europa Press

Bewusstlos nach der Fahrt übers Meer

Barp, dessen Name zu seinem Schutz geändert wurde, stammt aus Guinea. Über Algerien machte er sich in einem Boot auf den Weg zu den Balearen. Er erzählt, dass den Menschen an Bord Benzin, Wasser und Essen ausgingen. An zwei Tote kann er sich erinnern.

Nach seiner Rettung kam Barp zunächst ins Krankenhaus Son Espases, später erholte er sich in Sant Joan de Déu weiter. Die Folgen einer Hirnschädigung beeinträchtigten sein Gedächtnis schwer. Seit einem halben Jahr helfen ihm Fachkräfte der Spanischen Kommission für Flüchtlingshilfe dabei, seine Erinnerungen wieder zusammenzusetzen.

Aus dem Minderjährigenzentrum ins Erwachsenenheim

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kam Barp in ein Minderjährigenzentrum auf Ibiza. Ärzte hatten sein Alter zuvor auf 14 Jahre geschätzt. Weil er keine Dokumente bei sich hatte, sollte eine Röntgenaufnahme seines Handgelenks sein Alter klären. Am 23. September erklärte ihn die Staatsanwaltschaft zum Erwachsenen. Wenige Tage nach seiner Ankunft musste er das Zentrum verlassen.

Heute betreut ihn ein Heim für besonders schutzbedürftige Erwachsene in Sevilla. Angehörige beschafften zwei Geburtsurkunden; das guineische Konsulat stellte ihm einen Pass aus. Das Rechtsteam der Flüchtlingshilfe hofft, mit diesen Dokumenten und einer inzwischen vorgenommenen Zahnuntersuchung die Einstufung ändern zu können.

Bis dahin steckt Barp nach Darstellung seiner Betreuerinnen in einem „völligen Schwebezustand“: Für die Behörden ist er erwachsen, laut Pass minderjährig. Seine Unterlagen konnte er deshalb bei einem außerordentlichen Verfahren zur Regelung seines Aufenthalts nicht einmal einreichen. Offen ist, ob die Behörden ihre Entscheidung ändern. Auch über seinen Antrag auf internationalen Schutz steht eine Entscheidung aus.

Themen: Gerichtsprozesse · Polizei · Seenot & Rettung · Migration · Soziales · Gesundheit · Palma

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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