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Masken-Affäre: 24 Jahre Haft für Ábalos bestätigt

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Für den früheren spanischen Verkehrsminister José Luis Ábalos bleiben in der Masken-Affäre 24 Jahre Haft bestehen, für seinen ehemaligen Berater Koldo García 19 Jahre. Der Oberste Gerichtshof in Madrid wies am Mittwoch, 14. Oktober 2026, ihre Anträge auf Aufhebung des Urteils zurück. Das Gericht hatte beide im Juni unter anderem wegen Bestechung, Einflussnahme und Veruntreuung verurteilt.

Archivo - El exministro José Luis Ábalos en el banquillo de los acusados durante el juicio por el 'caso mascarillas' en el Tribunal Supremo, a 7 de abril de 2026, en Madrid (España).
Europa Press

Warum das Urteil bestehen bleibt

Die Richter halten den Anträgen entgegen, dass sie die vorgebrachten Argumente bereits im Urteil ausführlich geprüft hätten. Ein Antrag auf Aufhebung sei nicht dazu da, dieselben Fragen mit denselben Argumenten erneut zu entscheiden.

Auch die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hatte die Zurückweisung gefordert. Ihrer Ansicht nach wiederholten Ábalos und García lediglich Einwände, über die das Gericht schon entschieden hatte.

Maskenaufträge und Geld für „Fixkosten“

Nach Überzeugung der Richter gab es Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen über 13 Millionen Masken an eine Firma, die mit dem Unternehmer Víctor de Aldama verbunden war. Das Gericht sah zudem monatliche Zahlungen von 10.000 Euro für „Fixkosten“ von Ábalos als erwiesen an. Zwei Frauen aus seinem Umfeld erhielten Stellen in öffentlichen Unternehmen; einer von ihnen bezahlte die Gruppe die Wohnungsmiete.

Auch Aldama wurde verurteilt: Er erhielt vier Jahre Haft wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und Bestechung. Wegen seiner Zusammenarbeit mit der Justiz muss er nicht ins Gefängnis, sofern er keine weiteren Straftaten begeht.

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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