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Spaniens Miet-Dekret: Asval warnt vor weniger Wohnungen

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Will ein Eigentümer eine vermietete Wohnung an sein Kind verkaufen, muss er sie nach Angaben eines Vermieterverbands zuvor dem Mieter zu denselben Bedingungen anbieten. Der Verband Asval kritisiert am 7. Oktober 2026 in Madrid ein neues spanisches Gesetzesdekret zum Wohnen. Er warnt, die Regeln könnten das Angebot an Mietwohnungen weiter verkleinern und für Rechtsunsicherheit sorgen.

Archivo - Bloque de viviendas
Europa Press

Verkauf an Angehörige: Mieter bekommt den Vortritt

Das Gesetzesdekret stärkt laut Asval das Vorkaufsrecht des Mieters: Auf dieses Recht kann er künftig nicht mehr verzichten. Das gelte auch dann, wenn ein Eigentümer die vermietete Wohnung an sein Kind, den Partner oder einen anderen Angehörigen verkaufen wolle.

Zudem verlängert das Dekret eine Beschränkung für bestimmte Wohnungskäufe von 2028 bis 2030. Sie betrifft juristische Personen mit mehr als zehn Wohnungen – in angespannten Wohnungsmärkten bereits solche mit mindestens fünf Wohnungen. Asval kritisiert, dass die Regel dabei nicht zwischen Fonds, kleinen und mittleren Unternehmen und Familiengesellschaften unterscheidet.

Längere Mietverträge, begrenzte Erhöhungen

Bestimmte Mietverträge können sich nach Angaben des Verbands außerordentlich um bis zu zwei Jahre verlängern, in angespannten Wohnungsmärkten um bis zu drei Jahre. Ohne Einigung darf die Miete um höchstens 2 Prozent angepasst werden, sofern keine niedrigere Grenze gilt.

Asval kritisiert auch eine Regel für bestimmte Räumungen wegen ausbleibender Mietzahlungen: Befindet sich der Mieter in einer Notlage und stellt die Verwaltung nach zwei Monaten weder eine andere Unterkunft bereit noch zahlt sie den Eigentümer, kann dieser die Wohnung laut Verband nicht zurückbekommen. Der Mietvertrag läuft demnach weiter, solange die Notlage besteht.

Kritik an Steuern und zusätzlichen Kosten

Der Verband hält auch Änderungen bei der spanischen Einkommensteuer auf Mieteinnahmen für falsch. Nach seiner Einschätzung benachteiligt eine neue Steuerermäßigung Eigentümer, die ihre Miete an den Marktpreis anpassen. Hinzu komme ein Aufschlag auf die Grundsteuer für leer stehende Wohnungen von bis zu 50 Prozent; bei Eigentümern mit vier oder mehr Immobilien könne er 100 Prozent erreichen.

Asval verweist auf ein Wohnungsdefizit von 750.000 Wohnungen in Spanien, das nach Verbandsangaben auch das Dekret nennt. Statt weiterer Beschränkungen fordert Asval mehr Wohnungsbau, die Bereitstellung von Bauland, Investitionen und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft.

Themen: Wohnen & Immobilien · Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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