Spanien: Ohne Grund sollen Vermieter 12 Mieten zahlen
Wer in Spanien einen auslaufenden Mietvertrag ohne anerkannten Grund nicht verlängert, soll dem Mieter künftig mindestens zwölf Monatsmieten als Entschädigung zahlen. Das sieht ein Dekret vor, das Sozial- und Verbraucherschutzminister Pablo Bustinduy am Mittwoch, 30. September, in Madrid erläuterte. Der Kongress stimmt am Freitag darüber ab. Nach Angaben von Europa Press war der Text am Mittwoch noch nicht im spanischen Amtsblatt veröffentlicht.
Mietverträge sollen sich automatisch verlängern
Nach dem Entwurf verlängert sich ein Mietvertrag nach mindestens fünf Jahren um weitere fünf Jahre. Ist der Vermieter eine juristische Person, gelten jeweils sieben Jahre. Der Vermieter muss mindestens sechs Monate vorher mitteilen, wenn er nicht verlängern will. Für Mieter bleibt es bei zwei Monaten.
Will ein Vermieter den Vertrag ohne anerkannten Grund beenden, richtet sich die Entschädigung nach der Miete einer vergleichbaren Wohnung. Sie beträgt mindestens zwölf Monatsmieten. Keine Entschädigung soll unter anderem fällig werden, wenn ein privater Eigentümer die Wohnung selbst oder für Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad benötigt. Weitere Ausnahmen betreffen etwa Mieter, die in den zwölf Monaten vor der Mitteilung länger als sechs Monate nicht in der Wohnung gewohnt haben.
Auch laufende Verträge wären betroffen
Die neuen Regeln sollen auch für Mietverträge gelten, die beim Inkrafttreten noch laufen – allerdings erst bei einem späteren Vertragsende oder dem Ende einer Verlängerung. Verträge, die sich bereits nach den bisherigen Regeln verlängert haben, bleiben zunächst in diesem Zeitraum. Danach würden die neuen Regeln greifen.
Ob es dazu kommt, ist noch offen: Am Freitag entscheidet der Kongress, ob er das Dekret bestätigt oder aufhebt.
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com