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Spanien: Fünf Jahre Mietverlängerung auf der Kippe

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Ein Wohnungsmietvertrag in Spanien könnte künftig fünf Jahre länger laufen, wenn weder Mieter noch Vermieter ihn fristgerecht beenden. Die spanische Regierung hat die Regel mit ihrem zweiten Mietdekret beschlossen; seit Donnerstag, 1. Oktober 2026, steht es im Staatsblatt. Doch schon am Freitag entscheidet der Kongress in Madrid darüber – und eine Mehrheit gegen das Dekret zeichnet sich ab.

La ministra de Vivienda, Isabel Rodríguez, en el Congreso de los Diputados, a 30 de septiembre de 2026, en Madrid (España).
Europa Press

Fünf Jahre mehr – oder sieben

Nach dem Dekret verlängert sich ein auslaufender Mietvertrag in aufeinanderfolgenden Schritten um fünf Jahre. Ist der Vermieter eine juristische Person, sind es sieben Jahre. Voraussetzung ist jeweils, dass keine Seite den Vertrag rechtzeitig und ordnungsgemäß beendet.

Teilt der Vermieter wirksam mit, dass er den Vertrag nicht verlängert, sieht das Dekret grundsätzlich eine Entschädigung von mindestens zwölf Monatsmieten einer vergleichbaren Wohnung vor. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn er die Wohnung verkaufen will oder sie selbst beziehungsweise für bestimmte Angehörige benötigt. Auch bei einem neuen Vertrag oder wenn der Mieter ein regelkonformes Angebot dafür ablehnt, entfällt die Entschädigung.

Abstimmung schon am Freitag

Der Kongress soll am Freitag um elf Uhr über das Dekret abstimmen. Die Parteien PP, Vox und Junts haben angekündigt, dagegen zu stimmen. Damit könnte die neue Mietregel schon am Tag ihres vorgesehenen Inkrafttretens wieder fallen.

Das Dekret enthält außerdem Sonderverlängerungen: Bei sozialer und wirtschaftlicher Bedürftigkeit können sie bis zu ein Jahr dauern, in angespannten Wohnungsmärkten bis zu drei Jahre. Welche Regeln für laufende Verträge greifen, hängt unter anderem davon ab, wann der Vertrag oder eine bereits bestehende Verlängerung endet.

Themen: Wohnen & Immobilien · Politik · Wirtschaft

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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