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Offene Unterlagen bei Förderprojekten für Eigenstrom aus erneuerbaren Quellen

Offene Unterlagen bei Förderprojekten für Eigenstrom aus erneuerbaren Quellen

Behördliche Stellen haben Zuschüsse für Projekte zur eigenen Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien bewilligt und fordern nun noch fehlende Nachweise von mehreren Empfängern an.

Die Regierung hatte eine öffentliche Förderaktion aufgelegt, um Anlagen zur eigenen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen, sowohl Neuinstallationen mit oder ohne Speicher als auch die Nachrüstung bestehender Anlagen mit Speicheroptionen. Diese Förderung stand im Rahmen des europäischen Wiederaufbauprogramms und richtete sich an verschiedene Bereiche, darunter Wohnbereiche, öffentliche Verwaltungen und den dritten Sektor sowie Dienstleistungs- und andere produktive Branchen.

Die zuständige Generaldirektion für Kreislaufwirtschaft, Energiewende und Klimawandel hat einzelnen, im Anhang genannten Stellen Zuschüsse im Rahmen dieser Ausschreibung zuerkannt. Die Bewilligungen betrafen ausdrücklich Projekte im Dienstleistungssektor und in weiteren produktiven Bereichen der Wirtschaft.

Bei der Abrechnung der geförderten Maßnahmen fehlten bei einigen Empfängern die vollständigen Nachweise, die laut Ausschreibung zur Rechtfertigung der Förderung erforderlich sind. Die Generaldirektion hat deshalb diese Empfänger angeschrieben und sie aufgefordert, die noch ausstehenden Unterlagen nachzureichen.

Quelle

BOIB Núm. 92/2026 · Beschluss · Themenbereich: Umwelt · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 23.07.2026

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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.

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