Spanien: Fonds dürfen Bedürftige bis 2030 nicht räumen
In Spanien dürfen bestimmte Fonds schutzbedürftige Menschen vorerst nicht aus ihrer Wohnung räumen lassen. Der Wohnungserlass trat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in Kraft und setzt solche Räumungen bis zum 31. Dezember 2030 aus. Das gilt, wenn Fonds oder Firmen klagen, die massenhaft unbezahlte Kredite oder Immobilien unter Marktwert kaufen.
Bei anderen Klägern kann eine Räumung für bis zu drei Jahre ausgesetzt werden. Dafür sieht der Erlass jährliche Überprüfungen und Entschädigungen für entgangene Mieten und Versorgungskosten vor.
Zwei Monate für eine andere Wohnung
Droht schutzbedürftigen Mietern wegen unbezahlter Miete die Räumung, hat die zuständige Verwaltung ab der gerichtlichen Mitteilung höchstens zwei Monate Zeit, eine andere Wohnung anzubieten. Gelingt das nicht, muss sie die Mietschulden, weitere fällige Mieten und die Prozesskosten übernehmen. Damit ist die Schuld beglichen, die Räumung gestoppt und der Mietvertrag bleibt bestehen.
Zahlt die Verwaltung ebenfalls nicht, wird sie selbst zur Schuldnerin des Vermieters. Die Mieter können bis zum Ende ihres Vertrags in der Wohnung bleiben, solange sie weiterhin als schutzbedürftig gelten.
Neue Regeln für Zeitmieten und Zimmer
Befristete Mietverträge ohne gerechtfertigten Grund gelten künftig als Verträge für dauerhaftes Wohnen. Dasselbe gilt bei einer Folge von mehr als zwei solchen Verträgen. Bei einzeln vermieteten Zimmern darf die Summe der Mieten nicht höher sein als die Miete für die gesamte Wohnung.
Mietanzeigen müssen den Preisindex und die Miete der vergangenen fünf Jahre nennen. Kosten für die Immobilienvermittlung dürfen Vermieter nicht auf Mieter abwälzen.
Touristenmieten: Steuer folgt später
Für touristische Vermietungen von weniger als 30 Nächten ist ab dem 1. Dezember 2026 eine Mehrwertsteuer von 10 Prozent vorgesehen, sofern die Unterkunft nicht der Hauptwohnsitz des Vermieters ist. Touristische Plattformen, die vorgeschriebene Daten nicht weitergeben, riskieren Geldbußen von bis zu einer Million Euro oder 2 Prozent ihres Umsatzes.
Ein zweiter, getrennter Wohnungserlass soll erst am 15. November in Kraft treten. Anders als beim bereits geltenden Erlass wird seine parlamentarische Bestätigung laut der Meldung nicht erwartet.
Themen: Wohnen & Immobilien · Politik
Quelle: Europa Press / Mallorca.com