Spanien stoppt Räumungen durch Geierfonds bis Ende 2030
In Spanien können Räumungen durch bestimmte Immobilienfonds bis zum 31. Dezember 2030 ausgesetzt bleiben. Das gilt, wenn die betroffenen Menschen schutzbedürftig sind und keine andere Unterkunft haben. Die spanische Regierung beschloss das Wohnungsdekret am Vortag; die Nachrichtenagentur Europa Press berichtete am 30. September 2026 aus Madrid darüber.
Die Sonderregel betrifft Unternehmen, die Immobilien oder Pakete notleidender Hypothekendarlehen unter den im Dekret genannten Bedingungen deutlich unter ihrem geschätzten Marktwert kaufen. Das Gericht kann die Räumung auch dann noch aussetzen, wenn bereits eine Entscheidung vorliegt – solange sie nicht vollstreckt wurde. Eine Entschädigung für diese Fonds sieht die Regel nicht vor.
Wann Eigentümer Geld bekommen können
Bei anderen Vermietern kann das Gericht ein Räumungsverfahren aussetzen, wenn die betroffene Person schutzbedürftig ist, keine andere Wohnung hat und die zuständige Verwaltung keine angemessene Unterkunft anbietet. Das Gericht fordert die Verwaltung zunächst auf, verfügbare Unterkünfte zu benennen und anzubieten.
Ist keine Unterkunft verfügbar oder antwortet die Verwaltung nicht, bleibt das Verfahren ausgesetzt. Das Gericht prüft die Aussetzung alle zwölf Monate. Sie endet unter anderem, wenn die Schutzbedürftigkeit wegfällt, eine geeignete Unterkunft bereitsteht oder drei Jahre seit der Aussetzung vergangen sind.
Private Eigentümer können dann eine Entschädigung erhalten. Das gilt auch für Unternehmen, die dauerhaft bezahlbare oder soziale Wohnungen vermieten. Erstattet werden höchstens entgangene vertragliche Mieten und unbezahlte Versorgungskosten. Ein nur möglicher weiterer Gewinn und immaterielle Schäden zählen nicht dazu.
Was bei Mietrückständen passiert
Für Räumungsverfahren wegen unbezahlter Miete enthält das Dekret eine weitere Regel: Ist die wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit des Mieters nachgewiesen und bietet die Verwaltung keine geeignete Unterkunft an, muss sie binnen höchstens zwei Monaten die geforderten und bis dahin angefallenen Beträge zahlen oder bei Gericht hinterlegen. Währenddessen ruhen das Verfahren und eine mögliche Räumung. Bei fristgerechter Zahlung endet das Verfahren, der Mietvertrag bleibt bestehen.
Zahlt die Verwaltung nicht vollständig und bietet sie auch keine geeignete Unterkunft an, übernimmt sie nach Ablauf der zwei Monate automatisch die Schuldnerposition des Mieters. Eine Räumung findet dann nicht statt; der Mietvertrag läuft bei fortbestehender wirtschaftlicher Schutzbedürftigkeit bis zu seinem Ende weiter.
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com