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Ceuta: Gericht lehnt Eilantrag zu Abschiebungen ab

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Ceutas Versuch, Abschiebungen per Eilantrag voranzutreiben, scheitert vorerst am Obersten Gericht Spaniens. Die Regierung der spanischen Stadt an der Grenze zu Marokko will, dass die Zentralregierung die Fälle erwachsener Migranten bearbeitet, die am 30. und 31. Juli nach Ceuta kamen und noch dort sind. Das Gericht lehnt es ab, ohne Anhörung der Regierung von Pedro Sánchez sofortige Maßnahmen anzuordnen.

Agentes de la Policía Nacional intervienen durante el proceso de desalojo del embolsamiento de migrantes en la playa de El Trampolín, a 4 de octubre de 2026, en Ceuta (España).
Europa Press

Ceuta verlangt einen Plan binnen zehn Tagen

Ceuta hatte beantragt, die Zentralregierung zu einem Plan für Verfahren zur Ausweisung, Rückführung und zum internationalen Schutz zu verpflichten. Diesen Plan sollte sie dem Gericht innerhalb von zehn Tagen vorlegen und die nötigen Mitarbeiter und Mittel bereitstellen.

Außerdem sollte die Regierung bereits vollziehbare und künftig vollziehbare Entscheidungen zur Ausweisung oder Rückführung umsetzen – vorbehaltlich möglicher gerichtlicher Aussetzungen und der Garantien im Verfahren zum internationalen Schutz. Ceuta verlangte auch anonymisierte Zahlen zu den betroffenen Erwachsenen und zum Stand ihrer Verfahren.

Gericht prüft den Antrag weiter

Für eine Entscheidung ohne Anhörung der Gegenseite sieht das Gericht keine besondere Dringlichkeit. Die von Ceuta beklagte Untätigkeit dauere bereits mehr als zweieinhalb Monate an, ohne dass die Stadt zuvor vorläufigen Rechtsschutz beantragt habe.

Damit ist der Antrag noch nicht endgültig erledigt: Die staatliche Rechtsvertretung hat zehn Tage Zeit für eine Stellungnahme. Das zuständige Ministerium muss die Verwaltungsakte innerhalb von 20 Tagen vorlegen. Danach will das Gericht über die beantragten vorläufigen Maßnahmen entscheiden.

Themen: Gerichtsprozesse · Migration

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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