Seenotrettung: Spaniens Gericht kippt Auslands-Veto
Private Rettungsschiffe unter spanischer Flagge brauchen für Einsätze außerhalb spanischer Gewässer keine vorherige Erlaubnis des Staates mehr, der für das jeweilige Rettungsgebiet zuständig ist. Das geht aus einem im September veröffentlichten Urteil des Obersten Gerichts Spaniens hervor, über das Europa Press am 28. September aus Madrid berichtet. Die Hilfsorganisation Open Arms hatte gegen die Vorschrift geklagt.
Warum das Gericht die Regel streicht
Die Erlaubnis war bislang nötig, damit die Schiffe eine Auslaufgenehmigung erhielten. Nach Auffassung des Gerichts widerspricht diese Pflicht internationalen Abkommen, denen Spanien beigetreten ist. Die Zuständigkeit für ein Such- und Rettungsgebiet bedeute, Einsätze zu organisieren und zu koordinieren. Sie verleihe einem Staat aber keine Hoheit über die Gewässer und keine Gerichtsbarkeit über fremde Schiffe, die dort fahren.
Nicht alle Richter trugen das Urteil mit. Drei von ihnen hielten es für möglich, die Vorschrift im Einklang mit internationalem und europäischem Recht auszulegen, statt sie zu streichen. Das Gericht legte der beklagten Verwaltung die Prozesskosten auf, begrenzt auf 4.000 Euro.
Open Arms spricht von sieben verlorenen Jahren
Open Arms sieht in dem Urteil das Ende einer Regel, die nach Darstellung der Organisation spanische Schiffe an der Ausfahrt zu Rettungseinsätzen in internationalen Gewässern hindern konnte. Ihr Gründer Óscar Camps begrüßte die Entscheidung nach sieben Jahren Streit. Zugleich sagte er: „Die verlorene Zeit auf See kommt nicht zurück.“
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com