Sóller auf Mallorca: 18 Jahre Wohnsitz für Sozialwohnung
Wer in Sóller auf Mallorca eine öffentlich geförderte Wohnung bekommen will, muss 18 Jahre Wohnsitz nachweisen. Am Mittwoch, 14. Oktober, verteidigt die Regierung der Balearen ihre Wohnsitzregeln für solche Wohnungen und bestimmte Hilfen. Zugleich warnt ein Kommissar der Europäischen Union (EU) vor zu langen Fristen.
Fünf Jahre laut EU, 18 in Sóller
EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte in einer Antwort an einen Europaabgeordneten von Compromís, Mitgliedstaaten dürften keine Wohnsitzpflicht von mehr als fünf Jahren festlegen. Das berichtet die Zeitung Última Hora. Eine längere Frist könnte Ausländer diskriminieren.
Regierungssprecher Antoni Costa sieht in den geltenden Regeln der Balearen keinen Verstoß gegen EU-Recht. Die EU beanstande die Mindestdauer von fünf Jahren legalen Wohnsitzes für eine öffentlich geförderte Wohnung nicht, sagte er. In einzelnen Gemeinden wie Sóller liegt die Vorgabe allerdings bei 18 Jahren. Costa räumte ein, dass sehr weitgehende Anforderungen irgendwann Probleme mit der EU auslösen könnten. Die Dauer des Wohnsitzes könne auch als Vorteil zählen, ohne andere Bewerber auszuschließen.
Streit um Käufe durch Nichtansässige
Die Partei MÉS per Mallorca deutet Brunners Antwort anders. Ihr Sprecher im Parlament, Lluís Apesteguia, sieht darin Rückenwind für einen Gesetzentwurf seiner Partei, der Wohnungskäufe durch Nichtansässige begrenzen soll. Zudem hält er die von Vox geforderte Bevorzugung nach Staatsangehörigkeit für unvereinbar mit EU-Recht. Eine solche Entscheidung über den Entwurf von MÉS nennt die berichtete Antwort des Kommissars nicht.
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com