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Spanien: Wartezeit soll ab Arztanordnung zählen

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Für Patienten in Spanien soll die Wartezeit künftig schon ab der ärztlichen Anordnung zählen. Am Freitag berät der Interterritoriale Rat des Nationalen Gesundheitssystems über den Entwurf des Gesundheitsministeriums. Er soll die Daten zu Wartelisten landesweit einheitlicher und transparenter machen.

Archivo - Imagen de archivo de un Consejo Interterritorial del Sistema Nacional de Salud (CISNS).
Europa Press

Auch die Primärversorgung soll erfasst werden

Nach dem Entwurf beginnt die Wartezeit am Tag der ärztlichen Anordnung. Der Eintrag in das Register darf bis zu fünf Kalendertage später erfolgen. Erfasst werden sollen Termine in Krankenhausambulanzen, diagnostische und therapeutische Untersuchungen sowie Operationen. Erstmals sollen auch Wartezeiten in der Primärversorgung gemessen werden.

Rat berät über Geld für Versorgung und Vorsorge

Auf der Tagesordnung steht außerdem die Verteilung von 50.268.707 Euro an die autonomen Gemeinschaften und das Nationale Institut für Gesundheitsmanagement. Das Geld ist unter anderem für die Weiterbildung von medizinischem Personal und für Programme zu Blut-, Knochenmark- und Organspenden vorgesehen.

Weitere Mittel sollen in Strategien gegen seltene und neurodegenerative Erkrankungen fließen, darunter die amyotrophe Lateralsklerose (ALS). Der Rat berät zudem über drei Millionen Euro für Gesundheitsvorsorge, sieben Millionen Euro für Überwachungssysteme unter anderem zu Krebs und psychischer Gesundheit sowie fünf Millionen Euro für Überwachungssysteme und die Ausstattung von Plasmaspende-Einheiten.

Themen: Gesundheit · Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com