Verifactu in Spanien: Pflicht erst im Oktober 2028
Unternehmen und Selbstständige in Spanien bekommen für Verifactu bis Oktober 2028 Zeit. Das geht aus einer Mitteilung des spanischen Finanzministeriums vom 5. Oktober 2026 in Madrid hervor. Die Steuerbehörde verschiebt die Pflicht für das digitale Rechnungssystem damit erneut.
Aus zwei Startterminen wird Oktober 2028
Eigentlich sollte Verifactu für Unternehmen, die Körperschaftsteuer zahlen, ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Für die übrigen Unternehmen und Selbstständigen war der 1. Juli 2027 vorgesehen. Nun soll der Start mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung zusammenfallen. Der Termin im Oktober 2028 betrifft Unternehmer und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von höchstens 8 Millionen Euro.
Das Ministerium will die Regeln für elektronische Rechnungen und Verifactu rechtlich und technisch besser aufeinander abstimmen. Die Vorgaben von Verifactu etwa zur Lesbarkeit, Nachverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit der Rechnungsdaten sollen im Wesentlichen bestehen bleiben.
Steuerberater begrüßen den Aufschub
Der spanische Steuerberaterverband Asociación Española de Asesores Fiscales begrüßt den gemeinsamen Zeitplan. Er hatte im Juni einen Fahrplan vorgeschlagen, um Kosten und doppelte Anpassungen bei den Rechnungssystemen zu vermeiden. Nach der Abstimmung der Termine will das Finanzministerium weitere Regeln und technische Details anpassen – auch mit Blick auf künftige digitale Meldepflichten der Europäischen Union.
Themen: Wirtschaft
Quelle: Europa Press / Mallorca.com