Spanien vor der Wahl: Eröffnungsfeiern sind tabu
Öffentliche Bauwerke und Dienste dürfen in Spanien ab Dienstag in Betrieb gehen – Behörden dürfen sie aber nicht mehr feierlich eröffnen. Dann erscheint der Aufruf zur Parlamentswahl am 29. November im Amtsblatt. Bis zum Wahltag müssen Behörden neutral bleiben und dürfen nicht mit ihren Erfolgen werben.
Keine Werbung für Erfolge
Das Verbot gilt für Veranstaltungen, die Behörden direkt oder indirekt organisieren oder finanzieren. Sie dürfen dabei weder ihre Leistungen herausstellen noch Bilder oder Formulierungen verwenden, die denen einer kandidierenden Partei ähneln. Nach den Vorgaben der Zentralen Wahlkommission betrifft das auch öffentlich finanzierte Broschüren, E-Mails, SMS und Anzeigen. Die Regeln gelten für die kommenden 54 Tage.
Dass Verstöße Folgen haben können, zeigte der Wahlkampf 2023: Ministerpräsident Pedro Sánchez erhielt eine Geldstrafe von 2.200 Euro, weil er in Amtsräumen in Brüssel Äußerungen mit Wahlkampfbezug gemacht hatte. Für Vox-Werbung mit dem Slogan „Sánchez destruye España“ vor dem offiziellen Wahlkampfbeginn verhängte die Wahlkommission gegen die für die Buchung verantwortliche Person eine Strafe von 1.800 Euro.
Was trotzdem stattfinden darf
Behörden dürfen weiter handeln, wenn es für das öffentliche Interesse oder den Betrieb öffentlicher Dienste nötig ist. Auch Informationen zum Wahltag, zum Wahlverfahren und zur Briefwahl bleiben erlaubt. Wahlwerbung oder Werbung für eigene Erfolge darf daraus nicht werden.
Regelmäßig stattfindende Messen, Kongresse, Festivals und Volksfeste sind vom Verbot der Eröffnungsfeiern ausgenommen. Doch auch dort dürfen Behörden weder ihre Erfolge herausstellen noch die Wahlentscheidung beeinflussen.
Themen: Politik
Quelle: Europa Press / Mallorca.com