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Wahl am 29. November: Urlaub soll vom Wahldienst befreien

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Eine gebuchte Reise und der Dienst an einer Wahlurne könnten am 29. November zusammenfallen. Spanische Reisebüroverbände wollen klären, ob Urlauber in diesem Fall von der Mitarbeit im Wahlvorstand befreit werden können. Wie am 24. Oktober aus Madrid berichtet wurde, hat der Verband CEAV dazu eine Anfrage an die Zentrale Wahlkommission gerichtet. Eine Entscheidung für die kommende Wahl liegt noch nicht vor.

Archivo - Una persona ejerce su derecho a voto durante las elecciones generales, en el Colegio Ramiro de Maeztu, a 23 de julio de 2023, en Madrid (España).
Europa Press

Frühere Ausnahme galt nicht dauerhaft

CEAV fordert einheitliche Regeln für Reisende und Reisebüros. Viele Urlaube seien Monate im Voraus gebucht worden. Bei der Parlamentswahl 2023 hatte die Zentrale Wahlkommission bereits eine Ausnahme zugelassen: Eine vorher gebuchte Reise konnte als Grund für eine Befreiung gelten, wenn ihre Stornierung einen finanziellen Schaden oder erhebliche Schwierigkeiten verursacht hätte. Der Beschluss galt jedoch nur für diese Wahl und für Reisen, die vor der Wahlausschreibung gebucht worden waren.

Reisebüros streiten über den Stichtag

Der Verband UNAV-Fetave will weiter gehen. Nach seiner Auffassung sollte auch eine Reise zählen, die vor der Benachrichtigung über den Wahldienst gebucht wurde. Betroffene müssten die Umstände mit Unterlagen belegen; zugleich müsse die Besetzung der Wahlvorstände gesichert bleiben.

UNAV-Fetave fordert dafür eine dauerhafte Regel statt einer neuen Debatte vor jeder Wahl. Der Verband erkennt den Wahldienst als Bürgerpflicht an, verweist aber auf mögliche hohe Stornokosten für Reisende.

Themen: Tourismus · Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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