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Nie in Spanien gelebt: Wahlort ohne Nachweis

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Spanier im Ausland, die nie in Spanien gelebt haben, können ihren Wahlort ohne Erklärung oder Belege festlegen. Ihre Stimme zählt dann in dem Wahlkreis des gewählten spanischen Ortes. Das geht aus einer Antwort der Regierung in Madrid vom 21. September 2026 hervor.

Archivo - Papeletas electorales a disposición de los electores.
Europa Press

Betroffen sind Wähler des Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA), des spanischen Wählerverzeichnisses für Auslandsresidenten. Dazu können auch Nachkommen spanischer Exilierter gehören, die über das Gesetz zur Demokratischen Erinnerung die Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Wer nie in Spanien wohnte, darf sich in dem Ort mit der stärksten eigenen Bindung oder der seiner Vorfahren eintragen lassen. Die geltende Ministerialverordnung verlangt dafür keinen Nachweis. Können Wähler keine eigene oder familiäre Bindung belegen, legt das Konsulat den Ort anhand der verfügbaren Daten fest.

Anders gelten die Regeln für Menschen, die früher in Spanien lebten. Sie werden grundsätzlich am Ort ihres letzten Wohnsitzes registriert. Wer einen anderen Wahlort wählt, muss eine Erklärung abgeben und Unterlagen zur Begründung vorlegen. Die Wahlbehörde kann Anträge bei fehlenden Angaben oder unleserlichen Dokumenten zurückweisen.

Im April 2026 meldeten sich 82,54 Prozent der CERA-Eingetragenen in dem Ort ihres letzten spanischen Wohnsitzes an. Bei 17,46 Prozent wich der Wahlort davon ab. Nach einem Bericht der Wahlbehörde entscheiden in der Praxis stets die Auslandswähler selbst über den Eintragungsort; Konsulate nehmen demnach keine Eintragungen von Amts wegen vor.

Themen: Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com