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Vorrang bei Wohnungen: EU warnt, Valencia streitet

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Wer sich in der Region Valencia neu für eine geförderte Kaufwohnung anmelden will, muss laut einem Ende Juli beschlossenen Gesetz mindestens zehn Jahre Meldehistorie vorweisen – durchgehend oder mit Unterbrechungen. Die EU-Kommission warnt, dass ein „nationaler Vorrang“ bei Wohnungen und Sozialleistungen gegen EU-Recht verstoßen kann. Am 13. Oktober sorgt diese Warnung in Valencia für Streit zwischen den Parteien.

Archivo - Las banderas de la Unión Europea ondean frente al edificio Berlaymont en Bruselas, sede de la Comisión Europea
Europa Press

EU warnt – aber nicht zum Gesetz in Valencia

Die Warnung steht in einer Antwort vom 10. September auf eine Frage des Compromís-Europaabgeordneten Vicent Marzà zu Vereinbarungen von PP und Vox in Aragón. EU-Kommissar Magnus Brunner schreibt, eine Vorrangregel könne Menschen aus anderen EU-Staaten oder Drittstaaten mittelbar diskriminieren, wenn sie diese stärker benachteilige und nicht gerechtfertigt sowie verhältnismäßig sei.

Zur Regelung in Valencia hat die Kommission noch nicht Stellung genommen. Marzà stellte dazu eine weitere Anfrage. Das dortige Gesetz ermöglicht auch die Ausgestaltung eines „nationalen Vorrangs“ bei öffentlichen Wohnungen und Sozialleistungen.

PP, Vox und Opposition streiten über die Regel

Compromís und die Sozialisten des PSPV fordern, das Gesetz zurückzunehmen. Compromís will die Antwort der Kommission seiner Beschwerde beim spanischen Bürgerbeauftragten hinzufügen. Der PP spricht dagegen von einem möglichen Missverständnis und verweist auf Wohnsitzbindungen in anderen Gemeinden. Vox hält die eigene Regelung für verfassungsgemäß.

Für Wohnungssuchende bleibt damit die entscheidende Frage offen: Ob die Vorgaben in Valencia mit EU-Recht vereinbar sind, hat die Kommission bislang nicht beantwortet.

Themen: Wohnen & Immobilien · Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com

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