Spanien: Bis zu 50.000 Euro zinsfrei fürs erste Eigenheim
Wer in Spanien die erste eigene Wohnung mit einem Hypothekendarlehen kauft, soll bis zu 50.000 Euro zusätzlich vom Staat leihen können – ohne Zinsen. Das sieht ein Wohnungsdekret vor, über das am 30. September aus Madrid berichtet wurde. Es enthält auch neue Regeln für Mieter, Vermieter und Ferienwohnungen.
Zinsfrei, aber mit Preisgrenze
Das zusätzliche Darlehen soll höchstens 20 Prozent des Wohnungswerts oder 50.000 Euro betragen – maßgeblich ist der niedrigere Betrag. Zinsen und Gebühren fallen nicht an. Die Laufzeit beträgt höchstens zehn Jahre; außerdem ist eine tilgungsfreie Zeit vorgesehen. Für Wohnungen, die mit diesem Darlehen gekauft werden, gilt dauerhaft ein Höchstpreis beim Weiterverkauf.
Steueranreiz für niedrigere Mieten
Vermieter, die keine Großvermieter sind, sollen bei einem neuen Vertrag unter bestimmten Bedingungen bis zu 100 Prozent ihres positiven Nettoertrags aus der Vermietung steuerlich abziehen können. Dafür muss die neue Miete um mehr als 5 Prozent unter der bisherigen, gegebenenfalls angepassten Miete liegen. Der volle Abzug ist etwa möglich, wenn der bisherige Mieter nach Ablauf der Mindestlaufzeit einen neuen Vertrag erhält oder ein neuer Mieter weniger als den Höchstwert des Referenzpreisindex zahlt.
Auch Mieter sollen profitieren: Für die Miete der Hauptwohnung sieht das Dekret einen staatlichen Steuerabzug von 10 Prozent vor, wenn die jährliche Bemessungsgrundlage unter 33.007,20 Euro liegt. Für bestimmte laufende Mietverträge ist zudem auf Antrag eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre vorgesehen.
Neue Grenzen für Zeit- und Ferienvermietung
Bei befristeten Mietverträgen verlangt das Dekret einen belegbaren Grund für die zeitliche Begrenzung. Solche Verträge sollen länger als 31 Tage dauern und grundsätzlich höchstens 12 Monate laufen. Mehr als zwei aufeinanderfolgende Verträge zwischen denselben Parteien über dieselbe Wohnung können dazu führen, dass bereits der erste als Vertrag für eine Hauptwohnung gilt.
Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten sollen außerdem Zuschläge auf die Immobiliensteuer für touristisch genutzte Wohnungen erheben können. Je nach Zahl der Ferienwohnungen eines Eigentümers sieht das Dekret Zuschläge von bis zu 50, 100 oder 150 Prozent vor.
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Quelle: Europa Press / Mallorca.com