Zugunglück in Urda: Krankengeld ab dem ersten Tag
Beschäftigte, die wegen des Zugunglücks in Urda in der Provinz Toledo krankgeschrieben sind, sollen ihre Leistung ab dem ersten Tag der Krankschreibung erhalten. Das kündigte Spaniens Verkehrsminister Óscar Puente am Dienstag, 3. November, nach der Sitzung des Ministerrats an. Die Sozialversicherung behandelt ihre Krankschreibung wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit finanziell ausnahmsweise wie die Folge eines Arbeitsunfalls. Die Leistung fällt damit höher aus als bei einer gewöhnlichen Erkrankung.
Auch bei Renten gilt die günstigere Regel
Der Ministerrat beschloss zudem ein Hilfspaket für Opfer und Angehörige des Zugunglücks. Renten wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit und für Hinterbliebene sowie Leistungen bei teilweiser dauerhafter Erwerbsunfähigkeit berechnen sich wie nach einem Arbeitsunfall, wenn das für die Berechtigten günstiger ist.
Für Beschäftigte im staatlichen Versorgungssystem Clases Pasivas können ebenfalls höhere Pensionen gelten, etwa bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder für Hinterbliebene. Auch hier muss die Regelung für die Betroffenen vorteilhafter sein.
Hilfe kommt auch ohne Antrag
Die zuständigen Stellen wenden die Sonderregeln automatisch und rückwirkend an. Das gilt laut Puente selbst dann, wenn eine Krankschreibung oder Leistung bereits anerkannt wurde oder inzwischen ausgelaufen ist.
Die Regierung will außerdem in ganz Spanien Anlaufstellen für Opfer des Zugunglücks einrichten. Sie sollen bei Anträgen auf öffentliche Hilfen und Vorschüsse helfen. Wer nicht zu einer Dienststelle kommen kann, soll zu Hause Unterstützung durch Mitarbeiter der staatlichen Vertretungen erhalten.
Quelle: Europa Press / Mallorca.com