Zuschüsse für Elektromobilität fallen geringer aus
Bei bereits bewilligten Förderungen sollen die Auszahlungen an die nachgewiesenen Kosten angepasst werden.
Die Mitteilung betrifft Personen und Einrichtungen, die Zuschüsse für Vorhaben zur Elektromobilität erhalten haben. Nach Abschluss ihrer Vorhaben haben sie Unterlagen zu den entstandenen Kosten eingereicht.
Daraus geht hervor, dass die Vorhaben weniger gekostet haben als ursprünglich vorgesehen. Deshalb soll die jeweilige Förderung entsprechend verringert werden. Die zuständigen Fachleute haben die vorgesehenen Auszahlungen mit dieser Anpassung befürwortet.
Zuvor lag bereits ein vorläufiger Vorschlag zur Kürzung und Auszahlung vor. Innerhalb der dafür vorgesehenen Zeit gingen keine Einwände ein. Nun liegt der abschließende Vorschlag vor. Für Leser auf Mallorca macht der Vorgang sichtbar, dass sich die Höhe dieser Zuschüsse nach den belegten Kosten richtet.
Quelle
BOIB Núm. 136/2026 · Beschluss · Themenbereich: Verkehr · Conselleria d'Empresa, Autònoms i Energia · Stand: 24.10.2026
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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.
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