Besonderes Förderregime für internationale Kooperation
Besonderes Förderregime für internationale Kooperation
Kurz für dich: Das Dekret regelt, wie die autonome Verwaltung der Balearen Unterstützungen im Bereich internationaler Zusammenarbeit rechtlich verankert.
Kurz für dich: Im Vorwort wird auf das Autonomiestatut verwiesen, das Kapitel zur Regulierung der institutionellen Beziehungen und zu außenbezogenen Aufgaben enthält.
Demnach hat die autonome Verwaltung die Befugnis, die Präsenz der Balearen nach außen zu stärken und ihre Interessen außerhalb der Region zu vertreten, ohne die Zuständigkeit des Staates für internationale Beziehungen zu beeinträchtigen. Solche Maßnahmen können direkt erfolgen oder über Organe der staatlichen Verwaltung umgesetzt werden.
Das Statut verpflichtet die öffentlichen Stellen der Balearen außerdem dazu, Frieden, Solidarität, Toleranz und die Achtung der Menschenrechte zu fördern. Es fordert die Unterstützung von Entwicklungszusammenarbeit mit strukturell benachteiligten Ländern und Bevölkerungsgruppen mit dem übergeordneten Ziel der Beseitigung von Armut.
Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen sieht der Text die Einrichtung von Programmen und die Vereinbarung von Abkommen mit den sozialen Akteuren der Zusammenarbeit und mit zuständigen Institutionen vor.
Quelle
BOIB Núm. 68/2026 · Dekret · Themenbereich: Wirtschaft · CAIB · Stand: 30.05.2026
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Maschinell erstellt: Dieser Beitrag wurde automatisch aus einer amtlichen Bekanntmachung im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB) in eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist allein das amtliche Originaldokument.
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