Denuncia Spanien: Anzeige bei Polizei und Guardia Civil richtig erstatten
Ob aufgebrochener Mietwagen in Palma, Einbruch in die Finca im Hinterland oder verlorener Reisepass am Flughafen: Wer auf Mallorca Opfer einer Straftat wird oder Dokumente verloren hat, braucht eine denuncia — so heißt in Spanien die formelle Anzeige, ohne die weder Versicherung noch Bank noch Konsulat tätig werden. Das Problem für deutschsprachige Residenten ist selten die Sprache, sondern die Struktur: Es gibt drei Polizeien mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, zwei getrennte Online-Portale mit unterschiedlichen Regeln — und eine Reihe von Fällen, die trotz Internetzugang zwingend persönlich vor Ort verhandelt werden müssen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Anzeige online geht, welche nicht, warum die Unterscheidung zwischen hurto und robo darüber entscheidet, und was nach der Anzeige noch zu tun ist.

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Die drei Polizeien auf Mallorca: Wer ist zuständig?
Auf Mallorca sind drei Polizeikörper aktiv, und sie tragen bewusst unterschiedliche Farben, damit man sie unterscheiden kann. Für die richtige Anzeige ist wichtig, welche Behörde welchen Fall bearbeitet.
| Behörde | Notrufnummer | Typische Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Policía Local (kommunal) | örtlich verschieden, im Zweifel 112 | Ordnungswidrigkeiten, abgeschleppte Autos, Ruhestörung, Vollstreckung kommunaler Vorschriften |
| Guardia Civil | 062 | Zoll, ländliche Gebiete, Fahrzeug- und Objektdelikte, Grenzkontrollen |
| Policía Nacional (Nationalpolizei) | 091 | Gewaltdelikte, Waffen, Betrug, städtische Kriminalität |
| Allgemeiner Notruf (alle vernetzt) | 112 | Jeder Notfall, wenn unklar ist, wer zuständig ist |
Hinweis: Bei einer Tat, die gerade geschieht ("in fraganti"), gilt in jedem Fall: sofort 091 oder 112 anrufen, nicht online anzeigen.
Online-Anzeige bei der Nationalpolizei: die Oficina Virtual de Denuncias (OVD)
Die Policía Nacional betreibt mit der Oficina Virtual de Denuncias (OVD) ein Online-Portal, das auch auf Deutsch verfügbar ist (Sprachauswahl ?lang=de_DE). Für deutschsprachige Nutzer ist das ein echter Vorteil — mit einer entscheidenden Einschränkung, die auf der Seite selbst in Klartext steht:
Achtung: Die Online-Anzeige bei der Nationalpolizei muss innerhalb von maximal 72 Stunden in einer Dienststelle deiner Wahl unterschrieben werden. Ohne diese Unterschrift hat die Anzeige keinen juristischen Wert — sie ist damit für Versicherung, Bank oder Konsulat wertlos.
Das System vergibt beim Absenden eine Bearbeitungsnummer, die du in der Dienststelle nennst. Über die OVD kannst du ausschließlich eine Anzeige bei der Nationalpolizei einreichen — nicht bei der Guardia Civil, das läuft über ein eigenes Portal (siehe nächster Abschnitt).
| Voraussetzung für den Online-Weg | Ausschlussgrund laut OVD-Portal |
|---|---|
| Die Tat wurde ohne körperliche Gewalt und ohne Bedrohung begangen | Körperliche Gewalt oder Bedrohung |
| Der Täter ist unbekannt und für dich nicht wiedererkennbar | Täter bekannt oder wiedererkennbar |
| Dir sind keine Zeugen bekannt | Bekannte Zeugen |
| Du bist volljährig | Anzeigender minderjährig |
| Die Tat liegt bereits zurück | Tat wird gerade begangen ("in fraganti" → 091/112) |
| Es handelt sich nicht um eine Gewalt- oder Sexualstraftat | Gewalttaten oder Sexualdelikte |
Guardia Civil: denuncia telemática — der Unterschied, den fast alle übersehen
Viele Ratgeber behaupten pauschal, jede Online-Anzeige in Spanien müsse binnen 72 Stunden persönlich unterschrieben werden. Das stimmt für die Nationalpolizei — nicht für die Guardia Civil. Deren "denuncia telemática" ist laut eigener Beschreibung ein vollständig digitaler Prozess ohne spätere Ratifizierung in der Dienststelle.
Der Preis für diesen Komfort: Es ist eine elektronische Signatur über die Sede Electrónica erforderlich — also ein digitales Zertifikat oder Cl@ve. Wer als frischer Zuzügler noch keines von beidem eingerichtet hat, kann diesen Weg schlicht nicht nutzen und muss ohnehin in die Dienststelle. Das Portal bietet sieben Verfahrensarten an, unter anderem auf Deutsch.
| Kriterium | OVD (Nationalpolizei) | Denuncia telemática (Guardia Civil) |
|---|---|---|
| Persönliches Erscheinen nötig? | Ja, Unterschrift binnen 72 Std. | Nein, bei vorhandener e-Signatur |
| Voraussetzung | Kein technisches Zertifikat nötig | Digitales Zertifikat oder Cl@ve zwingend |
| Sprache | Deutsch verfügbar | Deutsch verfügbar |
| Rechtswert ohne weiteren Schritt | Nein | Ja |
Abschließende Liste der telematisch bei der Guardia Civil anzeigbaren Sachverhalte ("exclusivamente"): Sachbeschädigung (daños), Diebstahl ohne Gewalt (hurtos), Verlust von Dokumenten, Auffinden von Dokumenten, Fahrzeugdiebstahl, Diebstahl aus dem Fahrzeuginneren, Betrug und missbräuchliche Abbuchungen über informatische Mittel.
Zwingend persönlich vor Ort, laut derselben Quelle: Taten mit Gewalt oder Einschüchterung, geschlechtsspezifische Gewalt, Vermisstenfälle, minderjähriges Opfer oder Opfer mit Behinderung, vom Opfer oder von Zeugen erkannter Täter, Taten, die gerade geschehen oder eben geschehen sind, Einbruch in ein Gebäude mit Übersteigen oder dem Aufbrechen von Fenstern, Türen oder Wänden, sowie Fälle, bei denen bereits ein Polizeieinsatz vor Ort stattfand.
Wichtig für Finca-Eigentümer: Der klassische Einbruch mit aufgebrochener Tür oder eingeschlagenem Fenster ist damit ausdrücklich kein Online-Fall — auch nicht bei der Guardia Civil. Hier musst du persönlich zur Dienststelle.
Hurto oder robo? Warum diese Unterscheidung über den Weg entscheidet
Das spanische Strafrecht unterscheidet zwei Diebstahlsformen, und genau diese Unterscheidung entscheidet, ob dein Fall überhaupt online anzeigbar ist. Grundlage ist der Código Penal (konsolidierte Fassung, Stand 09.04.2026 laut BOE):
| Norm | Tatbestand | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| Art. 234.1 CP | Hurto (Wegnahme ohne Gewalt), Wert über 400 € | Freiheitsstrafe 6 bis 18 Monate |
| Art. 234.2 CP | Hurto, Wert bis 400 € (delito leve) | Geldstrafe 1 bis 3 Monate, außer Art. 235 greift |
| Art. 237 CP | Robo: Wegnahme mit Gewalt gegen Sachen (um den Ort zu erreichen oder zu verlassen) oder mit Gewalt/Einschüchterung gegen Personen | Eigener Tatbestand mit strengerem Strafrahmen als hurto |
Praktisch heißt das: Der Taschendiebstahl am Strand ohne Körperkontakt ist ein hurto und grundsätzlich online anzeigbar. Der aufgebrochene Mietwagen und der Einbruch in die Finca sind dagegen robo — Gewalt gegen eine Sache war nötig, um hineinzukommen — und damit genau die Fälle, die beide Online-Portale ausdrücklich ausschließen.
Schritt für Schritt: So erstattest du Anzeige persönlich
- Zuständigkeit klären: Bei Gewalt, Waffen oder Betrug eher Nationalpolizei; bei Fahrzeug- und Objektdelikten sowie in ländlichen Gebieten eher Guardia Civil; bei kommunalen Ordnungsfragen die Policía Local.
- Dokumente mitnehmen: Personalausweis oder Reisepass, NIE- oder TIE-Dokument, ggf. Kaufbelege oder Fotos des Schadens.
- Vor Ort Sachverhalt schildern: Beamte nehmen die Anzeige auf; bei Bedarf kannst du auf einen Dolmetscher oder auf SATE hinweisen (siehe unten).
- Kopie der Anzeige verlangen — diese Kopie ist das Dokument, das du bei Versicherung, Bank oder Konsulat vorlegst.
- Bei Online-Anzeige (OVD): Bearbeitungsnummer notieren und innerhalb von 72 Stunden in der gewählten Dienststelle unterschreiben.
Hinweis: Solltest du wichtige Dokumente wie deine NIE-Karte verloren haben, findest du im Ratgeber NIE verloren Spanien die nächsten Schritte zur Neubeantragung.
Wahrheitspflicht und Folgen einer Falschanzeige
Wer in Spanien Anzeige erstattet, ist nach Art. 433 LECrim zur Wahrheit verpflichtet — beide Behördenseiten weisen ausdrücklich darauf hin. Das Strafgesetzbuch sanktioniert die bewusst falsche oder leichtfertig unwahre Beschuldigung einer Person in Art. 456 CP:
| Schwere des unterstellten Delikts | Strafe für Falschanzeige |
|---|---|
| Delito grave | Freiheitsstrafe 6 Monate bis 2 Jahre, Geldstrafe 12 bis 24 Monate |
| Delito menos grave | Geldstrafe 12 bis 24 Monate |
| Delito leve | Geldstrafe 3 bis 6 Monate |
Wichtig zur Einordnung: Diese Norm zielt auf die bewusst falsche Beschuldigung einer konkreten Person, nicht auf eine Anzeige, die im Ergebnis eingestellt wird. Zudem kann laut Art. 456.2 CP gegen den Anzeigenden erst nach rechtskräftigem Urteil oder rechtskräftiger Einstellung des Ausgangsverfahrens vorgegangen werden. Eine sachlich formulierte Anzeige, die sich später nicht erhärtet, ist damit noch keine strafbare Falschanzeige.
SATE: Anlaufstelle für ausländische Betroffene
Der Servicio de Atención al Turista Extranjero (SATE) ist eine Anlaufstelle, in der Betroffene aus dem Ausland von Polizeibeamten und Dolmetschern in ihrer eigenen Sprache betreut werden. Sie beruht auf Konventen einzelner Gemeinden und ist deshalb nicht überall und nicht ganzjährig verfügbar.
- Die Guardia Civil führt SATE-Stellen auf Mallorca in Calvià (Magaluf und Paguera) — saisonal vom 1. Juni bis 30. September.
- Die Policía Nacional listet in ihrer Übersicht SATE-Büros unter anderem in Manacor und an der Playa de Palma, sowie auf Ibiza und in Mahón.
Achtung: Adressen, Telefonnummern und genaue Öffnungszeiten der SATE-Büros ändern sich saisonal. Prüfe sie aktuell auf der SATE-Seite der Guardia Civil, statt dich auf ältere Angaben zu verlassen.
Was du für Versicherung, Bank und Konsulat brauchst
Fast jede Schadenmeldung — ob Hausrat-, Kfz- oder Reisegepäckversicherung — verlangt die vorgelegte Anzeige als Nachweis. Die meisten Versicherer verlangen die Anzeige zeitnah nach dem Vorfall; die genaue Frist steht in deiner Police, nicht im Gesetz — prüfe sie vorab. Für den Ersatz eines gestohlenen oder verlorenen Reisepasses ist das deutsche Konsulat in Palma die richtige Anlaufstelle, für die es eine Kopie der Anzeige braucht. Wer bei der Gelegenheit seinen Versicherungsschutz auf Mallorca insgesamt prüfen will, findet Hintergrund im Ratgeber Haftpflichtversicherung Spanien.
| Empfänger der Anzeige | Wofür benötigt |
|---|---|
| Versicherung (Kfz, Hausrat, Reise) | Nachweis für Schadenregulierung |
| Bank | Sperrung/Ersatz bei Kartenmissbrauch |
| Deutsches Konsulat Palma | Ausstellung von Ersatzpapieren |
| Vermieter/Verwalter (bei Einbruch) | Dokumentation des Vorfalls |
Häufigste Fehler
- Online-Anzeige bei der Nationalpolizei abgeschickt und die 72-Stunden-Unterschrift vergessen — die Anzeige bleibt dann rechtlich wertlos.
- Einbruch mit aufgebrochener Tür online anzeigen wollen — das schließen beide Portale ausdrücklich aus, hier musst du persönlich hin.
- Guardia-Civil-Portal ohne digitales Zertifikat oder Cl@ve nutzen wollen — ohne e-Signatur funktioniert der Weg schlicht nicht.
- Anzeige bei der falschen Behörde einreichen, etwa Gewaltdelikt bei der Policía Local statt bei Nationalpolizei oder Guardia Civil.
- Keine Kopie der Anzeige verlangen — ohne dieses Dokument läuft bei Versicherung und Konsulat nichts.
- Übersetzungsprobleme unterschätzen — wer sich bei komplexeren Sachverhalten unsicher fühlt, kann einen Dolmetscher aus dem Branchenverzeichnis Übersetzung & Sprache hinzuziehen.
Was kommt danach?
Nach der Anzeige läuft das Verfahren bei der zuständigen Behörde weiter; ob und wann es zu einer Ermittlung oder einem gerichtlichen Verfahren kommt, hängt vom Einzelfall ab — belastbare pauschale Bearbeitungszeiten gibt es dafür nicht. Halte die Bearbeitungs- oder Aktennummer griffbereit, falls du bei der Dienststelle nachfragen willst. Für Folgeschritte wie Ersatzpapiere oder gemeldete Adressänderungen können weitere Behördengänge nötig werden — etwa beim Deutschen Konsulat Palma oder, falls dein Aufenthaltstitel betroffen ist, im Zusammenhang mit der Residencia.
Checkliste: Anzeige auf Mallorca erstatten
| Schritt | Erledigt? |
|---|---|
| Zuständige Behörde bestimmt (Local/Guardia Civil/National) | ☐ |
| Prüfen: hurto (ohne Gewalt) oder robo (mit Gewalt)? | ☐ |
| Bei robo/Einbruch: direkt persönlich zur Dienststelle | ☐ |
| Bei hurto: Online-Portal wählen, ggf. digitales Zertifikat prüfen | ☐ |
| Bei OVD-Anzeige: Termin zur Unterschrift binnen 72 Std. vereinbart | ☐ |
| Kopie der Anzeige erhalten | ☐ |
| Versicherungsfrist in eigener Police geprüft | ☐ |
| Ggf. Konsulat für Ersatzpapiere kontaktiert | ☐ |
Fazit
Eine Anzeige in Spanien richtig zu erstatten heißt vor allem, die drei Zuständigkeiten und die zwei getrennten Online-Wege auseinanderzuhalten. Die Nationalpolizei erlaubt eine Online-Anzeige, verlangt aber zwingend die Unterschrift binnen 72 Stunden vor Ort — ohne sie ist das Dokument wertlos. Die Guardia Civil verzichtet auf diesen zweiten Schritt, verlangt dafür eine elektronische Signatur. Und bei jedem Einbruch mit Gewalt gegen Türen, Fenster oder Wände führt ohnehin kein Weg an der persönlichen Anzeige vorbei. Wer diese Struktur kennt, verliert im Ernstfall keine Zeit — und hat am Ende das Dokument in der Hand, das Versicherung, Bank und Konsulat tatsächlich anerkennen.
Offizielle Quellen
- Dirección General de la Policía, Oficina Virtual de Denuncias (OVD): https://denuncias.policia.es/OVD
- Guardia Civil, Denuncia telemática: https://web.guardiacivil.es/es/tramites/denuncias/denuncia-electronica
- Guardia Civil, Servicio de Atención al Turista Extranjero (SATE): https://web.guardiacivil.es/es/colaboracion/planturismoseguro/ServicioAtencionTuristaExtranjero
- Código Penal, konsolidierte Fassung (BOE): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1995-25444
- Boletín Oficial del Estado: https://www.boe.es
- Ministerio del Interior / Policía Nacional: https://www.policia.es