Wahlrecht für Deutsche auf Mallorca: Kommunal- und Europawahl
Das Wahlrecht für Deutsche in Spanien wird auf Mallorca ständig durcheinandergebracht – und das kostet regelmäßig Stimmen. Wer seit Jahren gemeldet ist, glaubt oft automatisch wahlberechtigt zu sein, und wer einmal an einer Europawahl teilgenommen hat, ist überrascht, dass er bei der Wahl zum balearischen Parlament draußen bleiben muss. Dieser Ratgeber trennt die vier Wahlen sauber: Kommunalwahl, Europawahl, spanisches Parlament und Bundestagswahl aus dem Ausland. Du erfährst, welche Voraussetzungen die Ley Orgánica del Régimen Electoral General (LOREG) verlangt, warum die "Willensbekundung" gegenüber der Wahlbehörde der entscheidende Schritt ist, und wie du dein Wahlrecht in Deutschland trotz Wegzug erhältst.

Weißt du, bei welcher der vier Wahlen du auf Mallorca tatsächlich mitentscheiden darfst?
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Die vier Wahlen im Überblick — und wo die Verwechslung beginnt
Auf Mallorca stehen für Deutsche vier ganz unterschiedliche Wahlen zur Debatte, und nur bei zweien davon darfst du tatsächlich eine Stimme abgeben. Die Verwechslung entsteht meist, weil Kommunal- und Regionalwahlen in Spanien am selben Tag stattfinden und optisch zusammengehören, obwohl sie rechtlich streng getrennt sind.
| Wahl | Deutsche wahlberechtigt? | Rechtsgrundlage | Zentrale Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Kommunalwahl (Rathaus/Gemeinderat) | Ja | LOREG Art. 176, 177 | Empadronamiento + Willensbekundung |
| Europawahl | Ja, aber nur in einem Land (Spanien oder Deutschland) | LOREG Art. 210 | Vorherige Option für ein Land |
| Balearen-Parlament / Consells Insulars | Nein | LOREG (spanische Staatsangehörigkeit vorausgesetzt) | Spanische Staatsangehörigkeit |
| Cortes Generales (Congreso/Senado) | Nein | LOREG (spanische Staatsangehörigkeit vorausgesetzt) | Spanische Staatsangehörigkeit |
| Deutsche Bundestagswahl (aus dem Ausland) | Ja, auf Antrag | § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz | Antrag auf Eintragung vor jeder Wahl |
Hinweis: Wer eine spanische Staatsbürgerschaft erwirbt, hat automatisch auch bei Cortes Generales und Balearen-Parlament ein Stimmrecht. Details dazu findest du im Ratgeber zur spanischen Staatsbürgerschaft.
Kommunalwahl: Dein Wahlrecht in der Gemeinde
Bei den spanischen Kommunalwahlen (elecciones municipales) haben Unionsbürger nach Art. 176.1 LOREG aktives Wahlrecht, wenn sie in Spanien wohnhaft sind, die für Spanier geltenden Wählervoraussetzungen erfüllen – und ausdrücklich ihren Willen bekundet haben, das aktive Wahlrecht in Spanien auszuüben. Genau dieser letzte Punkt wird regelmäßig übersehen: Ohne diese Willensbekundung stehst du nicht im Wählerverzeichnis, selbst wenn du seit Jahren im Empadronamiento deiner Gemeinde gemeldet bist. Nach Art. 177 LOREG bist du unter denselben Voraussetzungen auch wählbar, könntest also selbst für den Gemeinderat kandidieren.
| Voraussetzung | Was das bedeutet |
|---|---|
| Unionsbürgerschaft | Deutsche Staatsangehörigkeit reicht, EU-Bürgerschaft genügt |
| Wohnsitz im padrón municipal | Ohne Empadronamiento keine Aufnahme ins Wählerverzeichnis |
| Für Spanier geltende Voraussetzungen | Mindestalter und übrige allgemeine Wahlrechtsregeln |
| Ausdrückliche Willensbekundung | Gegenüber der Oficina del Censo Electoral (INE) |
Das Verzeichnis, in dem ausländische Wahlberechtigte geführt werden, heißt CERE (Censo Electoral de Extranjeros Residentes) und wird von der Oficina del Censo Electoral beim spanischen Statistikamt INE verwaltet. Die konkreten Formulare und Fristen für die Willensbekundung werden bei jeder Kommunalwahl neu festgelegt und im Vorfeld der Wahl von der Oficina del Censo Electoral bekanntgegeben – verlasse dich hier auf die aktuelle Ankündigung und nicht auf Angaben aus einem früheren Wahljahr.
Achtung: Wer umgezogen ist und sich nicht neu empadronado hat, bekommt keine Wahlunterlagen – auch dann nicht, wenn bei einer früheren Wahl bereits alles korrekt lief. Melde jede Adressänderung zeitnah im Rathaus deiner Gemeinde.
Europawahl: Spanien oder Deutschland — aber nur einmal
Auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament gilt für Unionsbürger ein aktives Wahlrecht in Spanien (Art. 210.1 LOREG), sofern sie die für Spanier geltenden Voraussetzungen erfüllen und im Herkunftsmitgliedstaat – also Deutschland – ebenfalls wahlberechtigt sind. Der entscheidende Unterschied zur Kommunalwahl steht in Art. 210.3 LOREG: Du musst vorher ausdrücklich dafür optiert haben, dein Wahlrecht bei der Europawahl in Spanien auszuüben. Tust du das nicht, bleibt dein Wahlrecht automatisch bei Deutschland.
| Kriterium | Wahl in Spanien | Wahl in Deutschland |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Wohnsitz in Spanien + vorherige Option | Wahlberechtigung nach deutschem Recht |
| Gewählte Liste | Spanische Parteien, spanisches Kontingent im EU-Parlament | Deutsche Parteien, deutsches Kontingent |
| Mehrfachwahl erlaubt? | Nein | Nein |
| Rechtsgrundlage | Art. 210 LOREG | Deutsches Europawahlrecht |
Art. 210.2 LOREG stellt klar: Niemand darf in derselben Wahl mehr als einmal wählen. Optierst du für Spanien, wählst du dort ausschließlich spanische Listen; ein zusätzliches Stimmrecht in Deutschland gibt es für diese Wahl dann nicht. Nach Art. 210 bis bist du als Unionsbürger in Spanien auch zum Europäischen Parlament wählbar, wenn du im Herkunftsstaat ebenfalls passiv wahlberechtigt bist.
Was Deutsche in Spanien nicht wählen dürfen
Das ist die häufigste Enttäuschung, deshalb gehört sie klar an den Anfang und nicht ans Ende dieses Ratgebers: Weder die Cortes Generales (Congreso de los Diputados und Senado) noch das Parlament der Balearen noch die Consells Insulars als Vertretungskörperschaft stehen Deutschen offen. Diese drei Wahlen setzen die spanische Staatsangehörigkeit voraus – ein noch so langer Wohnsitz, ein Empadronamiento oder eine Residencia ändern daran nichts. Wer auf Mallorca politisch auf allen Ebenen mitbestimmen möchte, kommt am Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft nicht vorbei.
Hinweis: Diese Einschränkung betrifft ausschließlich das Wahlrecht. Deine übrigen Rechte als EU-Bürger – etwa Niederlassungsfreiheit, Gesundheitsversorgung oder Eigentum – bleiben davon unberührt.
Bundestagswahl aus Mallorca: Antrag statt Automatik
Wer nach Mallorca auswandert und seinen Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgibt, verliert das deutsche Wahlrecht nicht automatisch – muss es aber aktiv beantragen. Nach § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, unter zwei alternativen Bedingungen wahlberechtigt:
| Variante | Voraussetzung |
|---|---|
| 1: Früherer Inlandsaufenthalt | Nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder sich dort gewöhnlich aufgehalten, und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück |
| 2: Politische Vertrautheit auf andere Weise | Persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben und von ihnen betroffen – unabhängig von der 25-Jahres-Grenze |
Die zweite Variante wird häufig übersehen: Wer die 25-Jahres-Grenze überschritten hat, ist nicht automatisch ausgeschlossen, muss die politische Vertrautheit und Betroffenheit im Antrag aber selbst darlegen. Ein früherer Wohnsitz im Gebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrags zählt für die Dreimonatsfrist mit.
Achtung: Auslandsdeutsche werden nicht automatisch in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen. Für jede Bundestagswahl neu ist ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen deutschen Gemeinde nötig; gewählt wird anschließend per Briefwahl. Welche Gemeinde zuständig ist, richtet sich nach deinem letzten deutschen Wohnsitz beziehungsweise den Auffangregeln des § 12 Abs. 4 Bundeswahlgesetz.
Schritt für Schritt: Eintragung für Kommunal- und Europawahl
- Stelle sicher, dass dein Empadronamiento in deiner Gemeinde auf Mallorca aktuell ist – ohne diese Meldung gibt es keine Aufnahme ins Wählerverzeichnis.
- Warte auf die Aufforderung der Oficina del Censo Electoral (INE) oder informiere dich vorab aktiv über den Ablauf der Willensbekundung im Vorfeld der jeweiligen Wahl.
- Entscheide bei der Europawahl bewusst, ob du dein Stimmrecht in Spanien oder in Deutschland ausüben willst – eine Doppelwahl ist ausgeschlossen.
- Reiche die Willensbekundung fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein, sobald der amtliche Aufruf zur jeweiligen Wahl veröffentlicht ist.
- Prüfe vor jeder weiteren Wahl, ob ein Umzug innerhalb Mallorcas eine erneute Meldung im Wählerverzeichnis nötig macht.
Schritt für Schritt: Antrag auf Eintragung für die Bundestagswahl
- Kläre, welche deutsche Gemeinde für dich zuständig ist – in der Regel dein letzter deutscher Wohnsitz.
- Stelle vor jeder Bundestagswahl einen neuen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei dieser Gemeinde.
- Lege im Antrag dar, welche der beiden Varianten aus § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz auf dich zutrifft – insbesondere, wenn dein Inlandsaufenthalt weiter zurückliegt.
- Beantrage nach erfolgreicher Eintragung die Briefwahlunterlagen und sende deine Stimme rechtzeitig zurück.
- Behalte die aktuellen Modalitäten und Termine der Bundeswahlleiterin im Blick, da sich Fristen von Wahl zu Wahl ändern.
Häufigste Fehler
- Automatismus unterstellen: Weder das spanische noch das deutsche Wahlrecht wird dir "automatisch" gewährt, nur weil du gemeldet bist oder früher schon einmal gewählt hast.
- Willensbekundung vergessen: Ohne die ausdrückliche Erklärung gegenüber der Oficina del Censo Electoral bleibt dein Name bei der Kommunal- und Europawahl außen vor.
- Doppelwahl versuchen: Wer bei der Europawahl sowohl in Spanien als auch in Deutschland abstimmt, verstößt gegen Art. 210.2 LOREG.
- Balearen-Parlament mitwählen wollen: Diese Wahl ist unabhängig vom Wohnsitz an die spanische Staatsangehörigkeit gekoppelt.
- Bundestagswahl-Antrag als einmalige Sache behandeln: Der Antrag gilt jeweils nur für eine Wahl und muss danach erneut gestellt werden.
- Umzug nicht melden: Ein neues Empadronamiento auf Mallorca oder ein Wohnsitzwechsel in Deutschland kann die Zuständigkeit ändern.
Was kommt danach?
Sobald du im spanischen Wählerverzeichnis (CERE) eingetragen bist, bleibt der Eintrag grundsätzlich bestehen, solange sich dein Wohnsitz nicht ändert – für künftige Kommunalwahlen musst du dich in der Regel nicht erneut melden, solltest aber jede Adressänderung zeitnah der Gemeinde mitteilen. Für die Europawahl macht die Recherche keine Angabe dazu, wie lange eine einmal getroffene Option fortgilt – kläre das vor jeder Europawahl rechtzeitig bei der Oficina del Censo Electoral. Bei der deutschen Bundestagswahl hingegen beginnt das Verfahren jedes Mal neu: Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gilt ausschließlich für die jeweils anstehende Wahl.
Checkliste: Wahlrecht als Deutsche/r auf Mallorca
- Empadronamiento in der Wohnsitzgemeinde ist aktuell
- Willensbekundung für die Kommunalwahl bei der Oficina del Censo Electoral geprüft oder eingereicht
- Entscheidung für die Europawahl getroffen: Spanien oder Deutschland
- Klar, dass Balearen-Parlament, Consells Insulars und Cortes Generales ohne spanische Staatsangehörigkeit nicht wählbar sind
- Zuständige deutsche Gemeinde für die Bundestagswahl identifiziert
- Aktuellen Wahlaufruf der Bundeswahlleiterin im Blick behalten, sobald eine Bundestagswahl ansteht
- Bei Umzug innerhalb Mallorcas oder innerhalb Deutschlands neue Zuständigkeiten geprüft
Fazit
Das Wahlrecht für Deutsche in Spanien ist kein Alles-oder-nichts, sondern ein Flickenteppich aus vier klar getrennten Wahlen: Kommunalwahl und Europawahl stehen dir auf Mallorca offen, vorausgesetzt du bist gemeldet und hast deinen Willen gegenüber der Wahlbehörde erklärt. Balearen-Parlament, Consells Insulars und Cortes Generales bleiben spanischen Staatsangehörigen vorbehalten. Und dein deutsches Wahlrecht bei der Bundestagswahl lebt weiter – aber nur, wenn du es bei jeder Wahl aktiv per Antrag einforderst. Wer hier unsicher ist, ob Formulare oder Nachweise aus dem Deutschen ins Spanische übersetzt werden müssen, findet im Branchenverzeichnis Übersetzer & Dolmetscher passende Ansprechpartner.
Offizielle Quellen
- Ley Orgánica 5/1985 del Régimen Electoral General (LOREG), konsolidierte Fassung: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1985-11672
- § 12 Bundeswahlgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html
- Bundeswahlleiterin – Informationen für Deutsche im Ausland: bundeswahlleiterin.de
- Instituto Nacional de Estadística (INE) – Oficina del Censo Electoral: ine.es
- Auswärtiges Amt – Wahlteilnahme aus dem Ausland: auswaertiges-amt.de