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Steuerlast Deutschland/Spanien

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Steuern Deutschland–Spanien

Erklärung

Dein Jahresbruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit, vor Steuern und vor Sozialabgaben.

Erklärung

Das Jahresbrutto der zweiten Person: dein Ehepartner, wenn ihr verheiratet seid, sonst der andere Elternteil. Null, wenn es keine zweite Person gibt oder nur eine Person verdient.

Erklärung

Verheiratet heißt hier: in Deutschland zusammenveranlagt, also im Splitting-Verfahren; in Spanien eine Familieneinheit, die zwischen gemeinsamer und getrennter Erklärung wählen darf.

Erklärung

Kinder unter 18, die bei euch leben. Für Kinder unter drei Jahren erhöht Spanien den steuerfreien Grundbetrag zusätzlich; der Rechner bildet das nicht ab, daher erscheint die spanische Steuer eher zu hoch.

Deutschland

Zu versteuerndes Einkommen
58.734,00 €
Tarifsteuer ohne Kinderfreibeträge
13.747,00 €
Einkommensteuer
13.747,00 €
Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag
13.747,00 €
Solidaritätszuschlag (Zuschlag zur Einkommensteuer)
0,00 €
Steuer Deutschland
13.747,00 €

Spanien: IRPF (spanische Einkommensteuer)

Brutto-Arbeitseinkommen
60.000,00 €
Allgemeiner Werbungskostenabzug
-2.000,00 €
Netto-Arbeitseinkommen nach Abzug
58.000,00 €
Bezugseinkommen für die Reduktion nach Art. 20
60.000,00 €
Reduktion für Arbeitseinkommen nach Art. 20
0,00 €
Allgemeine steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
58.000,00 €
Mínimo personal y familiar staatlich (steuerfreier persönlicher und familiärer Einkommensteil)
5.550,00 €
Mínimo personal y familiar Balearen (regionaler steuerfreier Einkommensteil)
5.550,00 €
Davon anrechenbar, staatlich
5.550,00 €
Davon anrechenbar, autonom
5.550,00 €
Staatliche Tarifsteuer vor Mindestbetrag
8.580,75 €
Steuer auf den staatlichen Mindestbetrag
-527,25 €
Cuota estatal (staatlicher Teil der spanischen Steuer)
8.053,50 €
Autonome Tarifsteuer vor Mindestbetrag
8.560,00 €
Steuer auf den autonomen Mindestbetrag
-499,50 €
Cuota autonómica (autonomer Teil der spanischen Steuer)
8.060,50 €
IRPF Spanien
16.114,00 €

Spanien ist um 2.367,00 € teurer als Deutschland.

Deutschland

Netto nach Steuer
46.253,00 €
Durchschnittsbelastung vom Gesamtbrutto
22,91 %
Deutschland
13.747,00 €

Spanien: IRPF (spanische Einkommensteuer)

Netto nach Steuer
43.886,00 €
Durchschnittsbelastung vom Gesamtbrutto
26,86 %
Spanien: IRPF (spanische Einkommensteuer)
16.114,00 €

Sozialabgaben: Der Rechner vergleicht Einkommensteuer mit IRPF, nicht die Abgabenquoten. Deutsche Sozialversicherungsbeiträge, spanische cotizaciones (Sozialversicherungsbeiträge) und damit auch deutsche Vorsorgeaufwendungen fehlen. Dadurch erscheinen beide Steuern höher als die tatsächliche Belastung, die deutsche stärker: Mit diesen Abzügen wächst der Abstand, er kehrt sich nicht um.

Kirchensteuer wird nicht berechnet.

Rechenbeispiele

Ledig, ein Einkommen

Deutschland
13.747,00 €
Spanien: IRPF (spanische Einkommensteuer)
16.114,00 €

Spanien ist um 2.367,00 € teurer als Deutschland.

Ein Einkommen, zwei Kinder

Deutschland
8.068,00 €
Spanien: IRPF (spanische Einkommensteuer)
13.850,50 €

Spanien ist um 5.782,50 € teurer als Deutschland.

Zwei Einkommen, zwei Kinder

Deutschland
7.724,00 €
Spanien: IRPF (spanische Einkommensteuer)
9.994,20 €

Spanien ist um 2.270,20 € teurer als Deutschland.

Rechtsstand: 1. Januar 2026

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Steuern Spanien oder Deutschland: Wo zahlst du mehr?

Bei einem gewöhnlichen Angestellteneinkommen verlangt Spanien in aller Regel mehr Einkommensteuer (IRPF) als Deutschland – über nahezu die gesamte übliche Einkommensspanne, vom ersten festen Gehalt bis zum gehobenen Verdienst. Wie groß der Unterschied für dich tatsächlich ausfällt, ist meist kleiner, als viele erwarten, und hängt stark davon ab, ob du verheiratet bist, Kinder hast und wie sich eure Einkommen verteilen. Trag deine Zahlen oben in den Rechner ein: Dort siehst du dein persönliches Ergebnis, inklusive der Antwort auf die Frage, ob sich für euch die gemeinsame Erklärung (tributación conjunta) überhaupt lohnt.

So wird gerechnet

Ein Punkt vorweg, weil er das Ergebnis sonst falsch einordnet: Der Rechner vergleicht die deutsche Einkommensteuer gegen die spanische IRPF, nicht die gesamte Abgabenlast. Sozialabgaben bleiben auf beiden Seiten außen vor. Das ist keine Lücke, sondern eine bewusste Grenze mit bekannter Richtung: Ohne Sozialabgaben wirken beide Steuern höher, als die tatsächliche Belastung ausfällt – die deutsche stärker als die spanische. Rechnest du Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit ein, wächst der Abstand zwischen den Ländern also eher, er kehrt sich nicht um. Der Grund liegt im System: Die deutschen Vorsorgeaufwendungen mindern das zu versteuernde Einkommen kräftig, während die spanische Beitragsbemessungsgrenze den vergleichbaren Abzug in Spanien früh deckelt. Und noch etwas gehört an diese Stelle, damit du die Steuerzahl nicht mit der Abgabenzahl verwechselst: Die gesamte Abgabenquote aus Steuern und Sozialabgaben ist eine andere Frage als die reine Steuerquote – und sie fällt für Arbeitnehmer in Spanien insgesamt niedriger aus.

Der deutsche Weg: Grundtarif, Splitting und die Günstigerprüfung

Vom Bruttoeinkommen zieht das deutsche Steuerrecht zunächst den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) ab; heraus kommt das zu versteuernde Einkommen. Darauf wendet der Rechner den Grundtarif nach Paragraf 32a EStG an – bei Verheirateten stattdessen das Splitting-Verfahren: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, der Tarif auf die Hälfte angewendet und die daraus folgende Steuer verdoppelt. Weil der Grundfreibetrag in der Tarifformel selbst steckt, wirkt er beim Splitting rechnerisch zweimal – das ist der Vorteil, den Ehepaare in Deutschland gegenüber Ledigen haben.

Hast du Kinder, prüft der Rechner automatisch, was für euch günstiger ist: der Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, kurz BEA-Freibetrag (3.414 € plus 1.464 € je Kind), oder das monatlich ausgezahlte Kindergeld von 259 € je Kind. Gewinnen die Freibeträge die Günstigerprüfung, rechnet der Rechner trotzdem mit ihnen weiter – nur das Kindergeld kommt dann nicht zusätzlich obendrauf. Oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € – bei Zusammenveranlagung 40.700 € – kommt außerdem der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer hinzu. Seit der letzten Reform betrifft das nur noch die oberen Einkommen.

Der spanische Weg: IRPF, die Reduktion nach Art. 20 und der steuerfreie Grundbetrag

Auf spanischer Seite läuft die Rechnung zweistufig. Vom Bruttoarbeitseinkommen (rendimiento íntegro) zieht das Gesetz zunächst 2.000 € pauschale Werbungskosten ab (Art. 19.2.f LIRPF). Danach greift die Reduktion für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach Art. 20 LIRPF: Wer wenig verdient, bekommt einen deutlich höheren Abzug – bis zu 7.302 € bei niedrigem Einkommen –, der mit steigendem Gehalt schrittweise sinkt und oberhalb von 19.747,50 € ganz entfällt. Von der so ermittelten Bemessungsgrundlage zieht das Gesetz schließlich den steuerfreien Grundbetrag (mínimo personal y familiar) ab: Er liegt für jede Person bei 5.550 € und steigt gestaffelt mit jedem Kind, für das erste um 2.400 €. Auf den verbleibenden Betrag wendet der Rechner zwei Tarife nacheinander an: den staatlichen Tarif und den balearischen Zuschlagstarif der autonomen Gemeinschaft. Beide Ergebnisse zusammen ergeben deine spanische Einkommensteuer (die cuota).

Deutschland teilt, Spanien nicht – und Spanien lässt wählen, Deutschland nicht

Zwei strukturelle Unterschiede erklären den größten Teil dessen, was der Rechner am Ende zeigt. Der erste: Deutschland halbiert beim Splitting das gemeinsame Einkommen und verdoppelt anschließend die Steuer – der Grundfreibetrag wirkt dadurch zweimal. Spanien gewährt den steuerfreien Grundbetrag in der gemeinsamen Erklärung dagegen nur einmal, egal wie viele Personen zur Familieneinheit (unidad familiar) gehören – das schreibt Art. 84.2 LIRPF ausdrücklich fest. Das ist der schärfste Unterschied der beiden Systeme, und er trifft ausgerechnet Paare mit kleinem gemeinsamem Einkommen am härtesten.

Der zweite Unterschied: In Spanien ist die gemeinsame Erklärung eine Option, die ihr jedes Jahr neu wählt. Deutschland kennt bei Verheirateten praktisch keine echte Alternative dazu. In Spanien lohnt sich die gemeinsame Veranlagung vor allem, wenn ein Partner wenig oder gar nichts verdient. Bei zwei ähnlich hohen Einkommen gewinnt meist die getrennte Erklärung, weil die gemeinsame nur eine zusätzliche, vergleichsweise kleine Reduktion von 3.400 € bringt, während ihr den steuerfreien Grundbetrag dann nur einmal statt zweimal nutzen könnt. Der Rechner prüft deshalb automatisch beide Wege und zeigt dir, welcher für eure Zahlen gewinnt.

Sonderfälle

  • Kapitalerträge. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne laufen in Spanien über den separaten Sparbasis-Tarif, in Deutschland über die Abgeltungsteuer – beides bleibt hier außen vor. Details findest du im Ratgeber zur Kapitalertragsteuer in Spanien.
  • Beckham-Regime. Wer als entsandter Arbeitnehmer nach Art. 93 LIRPF optiert, wird in Spanien pauschal wie ein Nichtresident besteuert statt nach dem hier gerechneten IRPF-Tarif. Das bildet dieser Rechner nicht ab; einen eigenen Rechner dafür findest du im Ratgeber zum Beckham-Gesetz in Spanien.
  • Doppelbesteuerungsabkommen. Der Vergleich unterstellt, dass dein Einkommen im Land deines steuerlichen Wohnsitzes besteuert wird. Wie sich Zuteilungsfragen bei Einkünften aus beiden Ländern lösen, erklärt der Ratgeber zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.
  • Alleinerziehende. Weder der deutsche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Paragraf 24b EStG) noch die spanische monoparentale Familieneinheit sind im Rechner abgebildet – beide senken die Steuerlast zusätzlich, wenn sie zutreffen.
  • Kinder unter drei Jahren. Spanien gewährt hier einen zusätzlichen Aufschlag auf den steuerfreien Grundbetrag, den der Rechner nicht ansetzt.
  • Alter über 65. Die spanische Seite erhöht den steuerfreien Grundbetrag ab diesem Alter; ein Altersfeld kennt der Rechner nicht.
  • Kirchensteuer. Sie fließt in die deutsche Berechnung nicht ein, weil sie von Bundesland und Konfessionszugehörigkeit abhängt.
  • Die Annahme bei Kindern. Bei getrennter Veranlagung geht der Rechner davon aus, dass der andere Elternteil ebenfalls steuerpflichtig ist. Deshalb werden Freibetrag, Kindergeldanspruch und mínimo bei getrennter Erklärung auf beiden Seiten hälftig angesetzt.
  • Kindergeld. Deutschland zahlt es zusätzlich zu einer möglichen Steuerersparnis aus. Spanien kennt für Kinder über drei Jahren keine vergleichbare, laufende Familienleistung – das verschiebt den Familienvergleich spürbar zugunsten Deutschlands, ohne dass es in einer der beiden Steuerzahlen sichtbar wird.

Fristen und Formulare

In Spanien reichst du die Einkommensteuererklärung, die Renta, über das Modelo 100 ein; das Abgabefenster öffnet im Frühjahr des Folgejahres. Wie das im Einzelnen abläuft, welche Unterlagen du brauchst und was bei verspäteter Abgabe passiert, steht im Ratgeber zur Steuererklärung in Spanien. In Deutschland gibst du die Einkommensteuererklärung beim für dich zuständigen Finanzamt ab. Fristen und Besonderheiten für Residenten in Spanien mit deutschen Einkünften erklärt der Ratgeber zur Besteuerung von Residenten unter der IRPF.

Rechtsgrundlage und Stand

Für die deutsche Seite rechnet dieser Rechner nach Paragraf 32a EStG (Grundtarif und Splitting), Paragraf 9a und 10c EStG (Pauschbeträge), Paragraf 31, 32 Absatz 6 und 66 EStG (Kinderfreibetrag, Kindergeld und Günstigerprüfung) sowie dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995. Für die spanische Seite gelten die Ley 35/2006 mit Art. 19, 20, 56 bis 61, 63, 74 sowie 82 bis 84 LIRPF, für den balearischen Zuschlagstarif zusätzlich der Decreto Legislativo 1/2014 der Balearen mit Art. 1 und 2. Welche Fassung dieser Vorschriften der Rechner gerade verwendet, zeigt dir der Rechtsstand direkt am Rechner oben.

Häufige Fragen

Zahle ich auf Mallorca weniger Steuern als in Deutschland?
In den meisten Fällen nicht: Bei normalem Arbeitseinkommen liegt die spanische Einkommensteuer über der deutschen. Wie groß der Unterschied für dein Einkommen ausfällt, zeigt dir der Rechner oben auf dieser Seite.
Ab wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?
Das hängt vor allem davon ab, wie viele Tage du im Kalenderjahr in Spanien verbringst und wo dein wirtschaftlicher Mittelpunkt liegt. Prüfen kannst du das mit dem 183-Tage-Rechner, den du im Ratgeber zur 183-Tage-Regel findest.
Was ist die tributación conjunta, und lohnt sie sich für uns?
Das ist die gemeinsame Steuererklärung für Ehepaare in Spanien, eine Option, die ihr jedes Jahr neu wählt. Sie lohnt sich meist nur, wenn ein Partner wenig oder gar nichts verdient; bei zwei ähnlich hohen Einkommen ist die getrennte Erklärung häufig günstiger. Der Rechner oben prüft beide Varianten für euch.
Warum zahlt ein Ehepaar in Spanien mehr als in Deutschland?
Weil Deutschland beim Splitting-Verfahren den Grundfreibetrag rechnerisch zweimal ansetzt, während Spanien den steuerfreien Grundbetrag in der gemeinsamen Erklärung nur einmal für die ganze Familie gewährt. Das trifft besonders Paare mit kleinem gemeinsamem Einkommen.
Sind Sozialabgaben in dem Vergleich enthalten?
Nein, der Rechner vergleicht ausschließlich Einkommensteuer und IRPF. Ohne Sozialabgaben wirken beide Steuern höher, als die tatsächliche Belastung ausfällt, die deutsche stärker – rechnet man sie mit ein, wächst der Abstand zwischen den Ländern eher, statt sich umzukehren.
Gibt es in Spanien Kindergeld?
Für Kinder über drei Jahren kennt Spanien keine vergleichbare, laufend ausgezahlte Familienleistung. Deutschland zahlt sein Kindergeld zusätzlich zu einer möglichen Steuerersparnis aus, was den Familienvergleich zugunsten Deutschlands verschiebt.
Was ändert das Beckham-Regime?
Wer sich dafür qualifiziert, wird in Spanien nicht nach dem hier gerechneten IRPF-Tarif besteuert, sondern pauschal wie ein Nichtresident. Mehr dazu und einen eigenen Rechner findest du im Ratgeber zum Beckham-Gesetz in Spanien.
Muss ich in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben?
Das hängt von deinem steuerlichen Wohnsitz und deinen Einkunftsquellen in beiden Ländern ab. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien verhindert dabei, dass dasselbe Einkommen zweimal voll besteuert wird.

Verwandte Rechner

Bevor du die Steuerlast vergleichst, lohnt sich oft die Frage, wo du überhaupt steuerpflichtig bist: Der 183-Tage-Rechner zeigt dir anhand deiner Aufenthaltstage und weiterer Kriterien, ob Spanien dich als steuerlich ansässig einstuft.