Einspeisevergütung Spanien: Compensación de Excedentes, Förderung und Wirtschaftlichkeit
Wer nach der Einspeisevergütung Spanien sucht, sucht meist etwas, das es in dieser Form seit Jahren nicht mehr gibt: einen festen, staatlich garantierten Cent-Betrag pro eingespeister Kilowattstunde, wie ihn Deutschland über das EEG kennt. Spanien hat die Förderung neuer Anlagen bereits Anfang 2012 ausgesetzt und arbeitet stattdessen mit der sogenannten Compensación de Excedentes – einer Verrechnung von Stromüberschüssen mit der eigenen Rechnung. Gleichzeitig gibt es 2026 auf den Balearen so attraktive Zuschüsse für Photovoltaik und Batteriespeicher wie lange nicht. In diesem Ratgeber erfährst du, wie das spanische System rechtlich funktioniert, welche Förderprogramme aktuell laufen, mit welchen Fristen du rechnen musst und wie sich eine Anlage mit Speicher auf Mallorca tatsächlich rechnet.

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Warum "Einspeisevergütung" in Spanien ein Missverständnis ist
Der Begriff Einspeisevergütung stammt aus dem deutschen EEG-System: Dort erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen für 20 volle Kalenderjahre einen festen Vergütungssatz pro eingespeister Kilowattstunde, gestaffelt nach Leistung und Einspeiseart. Aktuell liegt dieser Satz laut Bundesnetzagentur bei Teileinspeisung bis 10 kWp bei rund 7,78 ct/kWh, bei Volleinspeisung bis 10 kWp bei rund 12,34 ct/kWh, mit halbjährlicher Degression von etwa einem Prozent.
Spanien hatte ein vergleichbares System – aber es ist Geschichte. Wer heute in Spanien eine Anlage baut, bekommt keinen vergleichbaren Fixtarif mehr. Stattdessen greift ein Verrechnungsmechanismus für Überschussstrom, dessen Höhe individuell vom Energieversorger festgelegt wird und sich in der Regel am Marktpreis orientiert. Das ist der zentrale Unterschied, den viele deutsche Eigentümer auf Mallorca beim Umzug ins spanische System zunächst falsch einschätzen.
Hinweis: Es gibt in Spanien aktuell keinen bundesweiten Fixtarif pro kWh wie in Deutschland. Die eigentliche finanzielle Förderung erfolgt 2026 über direkte Investitionszuschüsse für PV-Module und Batteriespeicher, nicht über eine laufende Einspeisevergütung.
Die Rechtsgrundlage: Real Decreto 244/2019 und die Compensación de Excedentes
Die heutige spanische Regelung zur Vergütung von Stromüberschüssen ist im Real Decreto 244/2019 verankert. Ziel des Dekrets ist es, den Eigenverbrauch (Autoconsumo) von Solarstrom zu fördern und gleichzeitig eine einfache Möglichkeit zu schaffen, nicht selbst verbrauchten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Anders als beim deutschen EEG handelt es sich dabei nicht um einen gesetzlich fixierten Cent-Betrag, sondern um einen vertraglich mit dem jeweiligen Stromanbieter vereinbarten Verrechnungsmechanismus (spanisch: vertido de excedentes).
In der Praxis bedeutet das: Der Überschussstrom, den deine Anlage produziert und nicht selbst nutzt, wird von deinem Energieversorger gegen deinen Stromverbrauch gegengerechnet. Die genaue Höhe der Gutschrift hängt vom gewählten Tarif und Anbieter ab und wird in der Regel monatlich mit der Stromrechnung verrechnet, nicht als separate Auszahlung.
| Merkmal | Deutschland (EEG) | Spanien (RD 244/2019) |
|---|---|---|
| Vergütungsart | Fixer Satz pro kWh, gesetzlich festgelegt | Verrechnung mit Stromrechnung, anbieterabhängig |
| Festschreibung | 20 Jahre garantiert | Kein gesetzlicher Fixzeitraum |
| Förderung neuer Anlagen | Laufend, mit halbjährlicher Degression | Seit Anfang 2012 ausgesetzt |
| Rechtsgrundlage | EEG 2023, § 48 Abs. 2 | Real Decreto 244/2019 |
| Schwerpunkt der Förderung 2026 | Laufende Einspeisevergütung | Einmalige Investitionszuschüsse (FOTOPAR2026 u.a.) |
Historie: Warum Spanien die klassische Einspeisevergütung gestrichen hat
Spanien hatte durchaus ein ambitioniertes Fördersystem – teils sogar großzügiger als das deutsche. Das Real Decreto 661/2007 sah für Photovoltaikanlagen unter 100 kW eine Vergütung von rund 44 Cent pro Kilowattstunde für 25 Jahre vor, danach 80 Prozent dieses Satzes für die restliche Laufzeit. Größere Anlagen bis 10 Megawatt erhielten rund 42 Cent/kWh. Das Real Decreto 1578/2008 differenzierte erstmals zwischen Dach- und Freiflächenanlagen und führte ein Vorregistrierungssystem (Registro de Preasignación de Retribución) mit Einstiegstarifen von 34 Cent (Dachanlagen unter 20 kWp) beziehungsweise 32 Cent (größere Dach- und Freiflächenanlagen) ein.
Diese hohen Vergütungssätze führten zu einem Boom – und zu wachsenden Kosten für den spanischen Staat. Die Folge: Die Förderung neuer Projekte wurde bereits Anfang 2012 ausgesetzt. Zusätzlich wurden bei laufenden Anlagen Inflationsanpassungen gestrichen und eine zusätzliche Steuer von sieben Prozent pro Kilowattstunde eingeführt, unabhängig von der Energieform. Spätere Reformvorschläge sahen vor, Betreibern statt eines Fixtarifs eine Zuzahlung zum Strommarktpreis plus eine Investitionszulage zu gewähren, orientiert an einer "vernünftigen Rentabilität", die drei Prozentpunkte über der Rendite zehnjähriger spanischer Staatsanleihen liegen sollte – damals in Summe rund 7,5 Prozent. Für private Kleinanlagen auf Wohnimmobilien ist dieses Modell heute ohne praktische Relevanz – hier zählt fast ausschließlich die Compensación de Excedentes nach RD 244/2019 in Kombination mit Investitionszuschüssen.
| Dekret | Jahr | Kernregelung |
|---|---|---|
| RD 436/2004 | 2004 | Erstes spanisches Vergütungssystem für Solarstrom |
| RD 661/2007 | 2007 | Ca. 44 ct/kWh für Anlagen < 100 kW, 25 Jahre Laufzeit |
| RD 1578/2008 | 2008 | Differenzierung Dach-/Freiflächenanlagen, Vorregistrierung |
| Aussetzung Neuanlagen | seit 2012 | Keine Förderung neuer Projekte mehr |
| RD 244/2019 | 2019 | Autoconsumo & Compensación de Excedentes (heute gültig) |
Förderprogramm FOTOPAR2026 für Privatpersonen auf den Balearen
Auch wenn es keine laufende Einspeisevergütung mehr gibt, fördern die Balearen 2026 den Einstieg in Photovoltaik und Batteriespeicher direkt über Investitionszuschüsse. Das Programm FOTOPAR2026 wird aus dem FEDER-Programm 2021–2027 finanziert und richtet sich an natürliche Personen mit Wohnsitz auf den Balearen sowie an Selbstständige (Autónomos), die im Unternehmerregister eingetragen sind.
Das Budget ist mit 2 Millionen Euro streng gedeckelt und wird nach dem Windhundprinzip vergeben – ohne Wettbewerbsverfahren, einfach nach Eingangsdatum bis zur Erschöpfung der Mittel.
| Konzept | Fördersatz | Obergrenze |
|---|---|---|
| Photovoltaik (Einzelperson) | 600 €/kWp | bis 5 kWp |
| Photovoltaik (Gemeinschaftlich) | 710 €/kWp | bis 5 kWp |
| Batteriespeicher | 420 €/kWh | bis 30 kWh (max. 12.600 €) |
Achtung: Das Antragsfenster für FOTOPAR2026 lief vom 26. Januar bis 30. April 2026. Batteriespeicher werden nur gefördert, wenn gleichzeitig eine neue PV-Anlage mit mindestens 1 kWp installiert wird. Die Förderung darf die tatsächlichen Kosten der Maßnahme in keinem Fall übersteigen.
Wichtige technische Voraussetzungen für die Antragstellung:
- Ein Monitoring-System zur Visualisierung von Produktion und Verbrauch über eine mobile App ist verpflichtend.
- Bei freistehenden Häusern muss die Legalität der Immobilie nachgewiesen werden, etwa über eine Cédula de Habitabilidad, eine Baugenehmigung oder ein Fertigstellungszertifikat.
- Ein amtliches A3-Schild bzw. ein entsprechender Aufkleber muss sichtbar am Objekt angebracht werden.
Neue Förderung für Eigentümergemeinschaften (Juli 2026)
Presseberichten zufolge ist für Mehrfamilienhäuser seit dem 10. Juli 2026 ein separates Förderprogramm der balearischen Regierung gestartet. Es soll sich gezielt an Eigentümergemeinschaften (Comunidad de Propietarios) richten, die gemeinschaftliche Dach- oder Freiflächen für Solarmodule nutzen wollen, um die laufenden Gemeinschaftsstromkosten – etwa für Aufzüge, Flurbeleuchtung oder Poolpumpen – zu senken. Da zu diesem Programm bislang nur eine einzelne, nicht-amtliche Quelle vorliegt, sollten die genauen Konditionen vor einer Antragstellung unbedingt direkt bei der zuständigen balearischen Stelle verifiziert werden.
| Maßnahme | Förderquote (laut Berichten) |
|---|---|
| Photovoltaikanlage (Gemeinschaft) | bis zu 70 % der Gesamtkosten |
| Batteriespeicher (Gemeinschaft) | bis zu 45 % der Kosten |
Auch hier soll gelten: Das Budget ist gedeckelt und wird nach dem Windhundprinzip vergeben. Zusätzlich verlangt das Programm Berichten zufolge einen straffen Zeitplan für die bauliche Umsetzung und den Nachweis der fertiggestellten Installation, um den Förderanspruch nicht nachträglich zu verlieren. Wer als Eigentümer in einer Gemeinschaft lebt, sollte das Thema frühzeitig in der Eigentümerversammlung platzieren – mehr zu Beschlüssen und Abstimmungsmehrheiten findest du im Ratgeber zur Eigentümergemeinschaft in Spanien.
Hinweis: Beschlüsse zur Installation gemeinschaftlicher PV-Anlagen müssen in der Regel formal in der Gemeinschaftsversammlung gefasst werden, bevor ein Förderantrag gestellt werden kann. Plane dafür ausreichend Vorlauf ein und prüfe die aktuellen, offiziellen Förderbedingungen direkt bei der balearischen Verwaltung, bevor du Entscheidungen triffst.
Batteriespeicher: Nationale und regionale Förderung
Batteriespeicher werden 2026 auf zwei Ebenen gefördert: regional über FOTOPAR2026 und das (Berichten zufolge existierende) Comunidad-Programm auf den Balearen, sowie national über ein großes Speicherprogramm des spanischen Staates. Dieses mit 700 Millionen Euro ausgestattete nationale Programm zielt darauf ab, die Batteriespeicherkapazität in Spanien um 2,5 bis 3,5 Gigawatt zu erhöhen, mit einem Gesamtenergievolumen von über 9 GWh. Es unterstützt mehr als 100 Projekte und deckt bis zu 85 Prozent der Projektkosten – allerdings primär im gewerblichen und netzdienlichen Maßstab, nicht für einzelne Wohnhäuser.
Das Programm ist eine direkte Reaktion auf jüngste Stromausfälle und soll die Netzstabilität stärken. Spanien verfolgt damit das Ziel, bis 2030 rund 22,5 GW an Energiespeicherkapazität zu erreichen und die Integration erneuerbarer Energien zu beschleunigen.
| Programm | Ebene | Förderhöhe | Fokus |
|---|---|---|---|
| FOTOPAR2026 | Balearen, privat | bis 420 €/kWh, max. 12.600 € | Wohnhäuser, Autónomos |
| Comunidad-Förderung Juli 2026 (unbestätigt) | Balearen, Gemeinschaften | bis 45 % der Kosten | Mehrfamilienhäuser |
| Nationales Speicherprogramm | Spanien gesamt | bis 85 % der Projektkosten | Über 100 größere Projekte |
Für den privaten Gebrauch auf Mallorca ist vor allem das regionale Programm FOTOPAR2026 gesichert relevant; die Förderung für Eigentümergemeinschaften solltest du vorab beim Govern de les Illes Balears bestätigen lassen. Wer ökologisch bauen oder sanieren will, findet ergänzende Informationen im Ratgeber Ökologisch Wohnen auf Mallorca.
Wirtschaftlichkeit: Was bringt eine PV-Anlage mit Speicher wirklich?
Spanien und besonders die Balearen bieten hervorragende Voraussetzungen für Photovoltaik: rund 3.000 Sonnenstunden pro Jahr und eine der höchsten solaren Einstrahlungswerte Europas. Ein und dasselbe Solarmodul erzielt in Spanien laut Fachliteratur bis zu rund 1.550 kWh/Jahr, verglichen mit rund 1.000 kWh/Jahr an guten süddeutschen Standorten – ein Ertragsvorteil von etwa 50 Prozent.

Da es keine laufende Einspeisevergütung gibt, entsteht die Rendite einer Anlage auf Mallorca vor allem über drei Hebel:
- Eingesparte Stromkosten durch Eigenverbrauch (der wirtschaftlich wichtigste Faktor)
- Die Verrechnung von Überschussstrom über die Compensación de Excedentes
- Die einmaligen Investitionszuschüsse aus FOTOPAR2026 bzw. dem Comunidad-Programm, die die Anfangsinvestition unmittelbar senken
Ein Batteriespeicher erhöht dabei den Eigenverbrauchsanteil zusätzlich, da tagsüber erzeugter Solarstrom auch abends und nachts genutzt werden kann – gerade auf Mallorca mit ganzjährig hohem Kühlbedarf im Sommer ein relevanter Faktor.
Voraussetzungen und Antragsprozess
Der Weg zur geförderten PV-Anlage mit Speicher läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:
- Bedarfsermittlung: Stromverbrauch, Dachfläche und ggf. gemeinschaftliche Nutzung klären.
- Legalitätsnachweis: Cédula de Habitabilidad, Baugenehmigung oder Fertigstellungszertifikat prüfen bzw. beschaffen.
- Angebot einholen: Installateur mit Erfahrung im balearischen Fördersystem beauftragen, inklusive Monitoring-System.
- Förderantrag stellen: Fristen des jeweiligen Programms beachten – Budget ist gedeckelt und wird nach Eingangsdatum vergeben.
- Installation und Nachweis: Fristgerechte Fertigstellung dokumentieren, amtliches Kennzeichnungsschild anbringen.
- Vertrag mit Energieversorger: Compensación de Excedentes vertraglich vereinbaren, um Überschussstrom verrechnen zu lassen.
Hinweis: Bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern muss vor Antragstellung in der Regel ein formaler Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegen. Kläre dies frühzeitig ab, da Versammlungstermine oft mehrere Wochen Vorlauf brauchen.
Häufigste Fehler
Viele Eigentümer verwechseln zunächst das deutsche EEG-Prinzip mit dem spanischen System und kalkulieren mit einer laufenden Einspeisevergütung, die es in Spanien so nicht gibt – das führt zu falschen Renditeerwartungen. Ein weiterer häufiger Fehler ist das Zögern bei der Antragstellung: Da FOTOPAR2026 strikt nach Windhundprinzip vergeben wird, sind die Fördermittel oft vor Ablauf der offiziellen Frist erschöpft. Auch der fehlende Legalitätsnachweis bei freistehenden Häusern – etwa eine fehlende Cédula de Habitabilidad – führt regelmäßig zur Ablehnung von Förderanträgen. Schließlich wird bei Gemeinschaftsanlagen oft der nötige Vorlauf für den formalen Versammlungsbeschluss unterschätzt.
Was kommt danach?
Nach Installation und Inbetriebnahme folgt die vertragliche Vereinbarung der Compensación de Excedentes mit dem Energieversorger sowie – je nach Programm – die Nachweisführung gegenüber der Förderstelle innerhalb der vorgegebenen Fristen. Anschließend läuft die Anlage in der Regel ohne weitere Antragspflichten; die laufende Vergütung von Überschussstrom erfolgt automatisch über die monatliche Stromrechnung. Wer plant, die Immobilie später zu vermieten, sollte prüfen, ob PV-Anlage und Speicher sich positiv auf die Nebenkostenabrechnung und damit auf die Attraktivität für Mieter auswirken – relevante Hintergründe findest du im Ratgeber Vermieten auf Mallorca.
Checkliste für Eigentümer auf Mallorca
- Stromverbrauch und Dachfläche/gemeinschaftliche Fläche geprüft
- Legalitätsnachweis (Cédula de Habitabilidad, Baugenehmigung) vorhanden
- Passendes Förderprogramm identifiziert (FOTOPAR2026 vs. Comunidad-Programm)
- Angebot mit Monitoring-System eingeholt
- Antragsfristen und Budgetstand des jeweiligen Programms geprüft
- Bei Gemeinschaftsanlagen: Versammlungsbeschluss eingeholt
- Vertrag zur Compensación de Excedentes mit Energieversorger vorbereitet
- Amtliches Kennzeichnungsschild eingeplant
Fazit
Die Einspeisevergütung Spanien im deutschen Sinne existiert nicht mehr – seit 2012 gibt es keine neue Förderung mit festem Cent-Satz pro Kilowattstunde. An ihre Stelle ist die Compensación de Excedentes nach Real Decreto 244/2019 getreten, ergänzt durch attraktive, aber zeitlich und budgetär eng begrenzte Investitionszuschüsse wie FOTOPAR2026 und – laut Presseberichten – ein neues Förderprogramm für Eigentümergemeinschaften, dessen Konditionen vor Antragstellung offiziell verifiziert werden sollten. Wer 2026 auf Mallorca in Photovoltaik und Batteriespeicher investieren will, profitiert vor allem von Eigenverbrauch, hohen Sonnenstunden und den aktuellen Zuschüssen – muss aber schnell handeln, da die Mittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden.
Offizielle Quellen
- Real Decreto 244/2019 (Autoconsumo und Compensación de Excedentes) – Boletín Oficial del Estado: https://www.boe.es
- Govern de les Illes Balears – Förderprogramm FOTOPAR2026 (FEDER 2021-2027): https://www.caib.es
- Bundesnetzagentur – Fördersätze deutsche Einspeisevergütung (EEG 2023, § 48 Abs. 2), zum Systemvergleich: https://www.bundesnetzagentur.de
- Energy-Storage.News – Nationales spanisches Förderprogramm für Batteriespeicher: https://www.energy-storage.news