Vermieten auf Mallorca: Ferien- und Langzeitvermietung

Vermieten auf Mallorca heißt: zwei sehr verschiedene Welten unter einem Dach. Die Ferienvermietung verspricht hohe Renditen, ist aber streng lizenziert — neue Lizenzen sind auf den Balearen aktuell ausgesetzt. Die Langzeitvermietung ist rechtlich einfacher, dafür durch das spanische Mietrecht (LAU) stark zugunsten der Mieter reguliert.

In diesem Bereich findest du fundierte Leitfäden zu beiden Wegen — von der ETV-Ferienvermietlizenz über das Langzeit-Mietrecht bis zur ehrlichen Renditeberechnung. Alle Texte sind auf den Rechtsstand 2026 gebracht und nennen die einschlägigen Normen.

Saisonmiete: Den vorübergehenden Bedarf im Vertrag festhalten

Wer eine Wohnung befristet vermietet, sollte den konkreten Grund für den vorübergehenden Aufenthalt im Vertrag benennen – beispielsweise einen zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz oder ein Studium. Auch Mietbeginn, Mietende und der vereinbarte Nutzungszweck sollten eindeutig festgehalten werden.

Eine Laufzeit von elf Monaten macht aus einem Mietverhältnis nicht automatisch eine Saisonmiete. Ebenso wenig wird eine touristische Vermietung durch die Überschrift „Saisonmietvertrag“ zu einer gewöhnlichen Zeitmiete. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was ist auf Mallorca der Unterschied zwischen Saisonmiete und Ferienvermietung?
Bei einer Saisonmiete (alquiler de temporada) wird eine Wohnung für einen tatsächlich vorübergehenden Bedarf vermietet, etwa wegen eines Arbeitseinsatzes oder Studiums; sie fällt grundsätzlich unter das spanische Mietrecht LAU. Die touristische Ferienvermietung unterliegt dagegen den balearischen Tourismusvorschriften. Nicht allein die Vertragsdauer oder die Bezeichnung entscheidet über die Einordnung, sondern die tatsächliche Nutzung und Vermarktung. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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