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Grundbuch Spanien prüfen: Due Diligence vor dem Immobilienkauf auf Mallorca

Wer eine Immobilie auf Mallorca kaufen möchte, braucht mehr als Begeisterung für den Meerblick. Das spanische Recht bietet nach vollzogenem Kauf nur begrenzte Möglichkeiten für Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz – deshalb muss die Due Diligence, allen voran das Grundbuch Spanien prüfen, zwingend vor der Unterzeichnung eines Options- oder Arrasvertrags stattfinden. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Register du brauchst, was eine Nota Simple enthält, wie Grundbuch und Kataster zusammenhängen, welche Lasten und Bebauungsfragen besonders kritisch sind, und wie du den gesamten Prüfprozess Schritt für Schritt organisierst – mit konkreten Behörden, Dokumenten und Fristen, die 2026 gelten.

Grundbuch Spanien prüfen: Due Diligence vor dem Kauf

Willst du wissen, ob eine konkrete Immobilie auf Mallorca wirklich sauber ist?


Warum Due Diligence auf Mallorca unverzichtbar ist

Auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln erfüllen nicht alle Immobilien sämtliche baurechtlichen Vorschriften. Rückbauverfügungen und Abrissbescheide wurden in der Vergangenheit behördlich erlassen und auch tatsächlich vollstreckt. Wer eine Immobilie erwirbt, ohne vorher die rechtliche Situation sorgfältig geprüft zu haben, riskiert, genau so ein Objekt zu kaufen.

Das spanische Zivilrecht – grundsätzlich geregelt in den Artikeln 1445 ff. des Código Civil – bietet dem Käufer nach dem Eigentumsübergang beim Notar nur eingeschränkte Rechtsbehelfe. Anders als in Deutschland gibt es keinen weitreichenden gesetzlichen Rücktritt allein wegen arglistiger Täuschung oder versteckter Mängel; die Beweislast liegt beim Käufer. Die Due Diligence ist deshalb kein Luxus für große Investoren, sondern Pflichtprogramm für jeden Immobilienkauf auf der Insel – egal ob Ferienwohnung, Stadthaus oder Finca.

Achtung: Auch ein bereits unterzeichneter Arras-Vorvertrag verpflichtet rechtlich. Die Due Diligence muss vor diesem Schritt abgeschlossen oder zumindest als auflösende Bedingung vertraglich vereinbart sein.


Das spanische Eigentumsregister: Registro de la Propiedad

Das zentrale Instrument der rechtlichen Prüfung ist das Registro de la Propiedad – das spanische Grundbuchamt. Es ist öffentlich-rechtlich organisiert und in Spanien regional aufgeteilt. Für Mallorca gibt es mehrere zuständige Registros, die sich nach der Lage der Immobilie richten.

Was im Registro eingetragen ist

Das Register dokumentiert ausschließlich rechtliche Verhältnisse an Immobilien. Es enthält:

  • Den aktuellen Eigentümer (Titular registral) sowie die Art des Eigentumsübergangs (Kauf, Erbschaft, Schenkung)
  • Datum und Urkundennummer der letzten Eigentumsumschreibung
  • Belastungen aller Art: Hypotheken (hipotecas), Dienstbarkeiten (servidumbres), Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte
  • Beschreibung des Grundstücks mit Fläche, Lage und ggf. aufstehendem Gebäude

Wichtig zu verstehen: Das Registro de la Propiedad und das Catastro (Kataster) sind zwei völlig getrennte Behörden mit unterschiedlichen Datenbanken. Abweichungen zwischen beiden sind in der Praxis häufig und können auf ungeklärte Bebauungen, Grenzstreitigkeiten oder veraltete Flächenangaben hinweisen.


Die Nota Simple: Grundbuchauszug anfordern

Die Nota Simple informativa ist der einfache, informelle Grundbuchauszug. Er ist das wichtigste Dokument in der Anfangsphase der Due Diligence.

Was die Nota Simple enthält

Abschnitt Spanischer Begriff Inhalt
Grundstücksbeschreibung Descripción Fläche, Lage, Bebauung, Referenznummer
Eigentümer Titulares Actuales Name(n), Erwerbsart, Anteil
Erwerbsart Título de adquisición z. B. compraventa (Kauf), herencia (Erbschaft)
Eintragungsdatum Fecha de inscripción Datum der letzten Umschreibung
Lasten Cargas Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Pfändungen

Die Nota Simple ist eine unverbindliche Auskunft – sie genießt keinen öffentlichen Glauben im Rechtssinne. Für verbindliche Zwecke (z. B. vor Gericht oder bei der Notarurkundung) wird die Certificación registral benötigt, ein qualifizierter Grundbuchauszug mit amtlicher Beglaubigung.

So beantragst du die Nota Simple

  1. Online über das Portal der Colegio de Registradores: www.registradores.org – Antrag über „Nota Simple Online"
  2. Persönlich beim zuständigen Registro de la Propiedad – du benötigst entweder die Datos registrales (Registernummer, Folio, Tomo) oder alternativ Anschrift und/oder Namen des eingetragenen Eigentümers
  3. Über einen Anwalt oder Notar – empfohlen, da ein anwaltliches Mandat als berechtigtes Interesse gilt und die Bearbeitungszeit oft kürzer ist

Hinweis: Die Identifikation der Immobilie ist am einfachsten mit den Datos registrales. Hast du nur die Anschrift, kann die Suche aufwendiger werden. Sehr hilfreich ist auch der vollständige Name des Verkäufers.


Grundbuch und Kataster: Die zwei Register im Vergleich

Kriterium Registro de la Propiedad Catastro
Träger Justizministerium (private Registratoren) Finanzministerium (Hacienda)
Zweck Rechtliche Eigentumsverhältnisse Fiskalische Erfassung, Steuerwert
Inhalt Eigentümer, Lasten, Hypotheken Fläche, Bebauung, Nutzungsart, Valor catastral
Bindungswirkung Öffentlicher Glaube (fe pública registral) Keine privatrechtliche Bindungswirkung
Online-Zugang registradores.org sede.catastro.gob.es
Referenznummer Registernummer (Tomo/Folio/Finca) Referencia catastral (20-stellig)

Abweichungen erkennen und einordnen

In der Praxis weichen Grundbuch und Kataster häufig voneinander ab – bei der Fläche, der Bebauung oder der Grenzziehung. Mögliche Ursachen:

  • An- oder Umbauten, die nie formal beantragt oder eingetragen wurden
  • Grenzverschiebungen durch informelle Vereinbarungen
  • Veraltete Einmessungen im Grundbuch, neuere Katasterdaten oder umgekehrt
  • Teilungen und Zusammenlegungen, die nur in einem der beiden Register vollzogen wurden

Solche Diskrepanzen sind nicht automatisch ein Ausschlusskriterium – aber sie müssen vor dem Kauf geklärt sein, weil sie bei einer späteren Baugenehmigung, Umschreibung oder Beleihung zum Problem werden können.


Lasten erkennen: Was in der Cargas-Sektion steht

Der wichtigste Teil der Nota Simple für den Käufer ist die Lastenübersicht. Folgende Belastungsarten kommen auf Mallorca regelmäßig vor:

Lastenart Spanischer Begriff Relevanz für Käufer
Hypothek Hipoteca Muss vor oder bei Eigentumsübertragung gelöscht werden
Grunddienstbarkeit Servidumbre Bleibt bei Eigentümerwechsel bestehen; prüfe Inhalt genau
Vorkaufsrecht Derecho de tanteo/retracto Dritter kann Kauf zu gleichen Konditionen vorziehen
Pfändung / Embargo Embargo Sicherungsmaßnahme im Vollstreckungsverfahren
Nutzungsrecht Usufructo Nutzung durch Dritten, oft auf Lebenszeit
Wohnrecht Derecho de habitación Eingeschränkter Nutzungsanspruch Dritter
Rückforderungsrecht Condición resolutoria Eigentumsrückfall bei Nichtzahlung des Kaufpreises

Achtung: Eine eingetragene Hypothek erlischt nicht automatisch durch den Verkauf. Der Notar muss sicherstellen, dass sie entweder vor der Beurkundung gelöscht oder der offene Betrag aus dem Kaufpreis direkt an die finanzierende Bank gezahlt wird. Bestehe auf eine schriftliche carta de pago (Löschungsquittung) der Bank vor der Schlüsselübergabe.


Baurechtliche Prüfung: Bebauung, Genehmigungen und Schutzgebiete

Die Prüfung des Registers allein reicht nicht aus. Auf Mallorca spielt das öffentliche Bau- und Planungsrecht eine entscheidende Rolle – gerade bei Fincas, Grundstücken und älteren Gebäuden.

Welche Dokumente du brauchst

  1. Baugenehmigung (Licencia de obras) – beim zuständigen Gemeinde-Bauamt (Departamento de Urbanismo) anfragen
  2. Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad / Licencia de primera ocupación) – belegt, dass das Gebäude als Wohnraum genehmigt ist
  3. Bebauungsplan-Auszug (Plan General de Ordenación Urbana, PGOU) – zeigt Widmung (Wohngebiet, Gewerbezone, Schutzgebiet) und Bebaubarkeit
  4. Certificado de fin de obra – Abnahme durch den Architekten nach Fertigstellung
  5. Grundbucheintragung des Gebäudes (Declaración de obra nueva) – Nachweis, dass der Neubau formal registriert ist

Besonderheiten auf Mallorca

  • Große Teile der Insel liegen in Schutzzonen (suelo rústico protegido, ANEI, ARIP, APT). In diesen Gebieten sind Neu- und Anbauten stark eingeschränkt oder untersagt.
  • Gebäude im ländlichen Bereich (suelo rústico) unterliegen besonders strengen Nutzungsregelungen des balearischen Raumordnungsrechts.
  • Bestehende illegale Anbauten können im schlimmsten Fall zu einer behördlichen Abrissverfügung führen – auch nach dem Kauf.

Hinweis: Beim Kauf historischer Bauten (Stadtpalais, Possessions) kommen zusätzlich Denkmalschutzauflagen hinzu. Mehr dazu im Ratgeber zu historischen Immobilien auf Mallorca.


Gemeinschaftseigentum: Prüfung bei Wohnungen und Apartmentkomplexen

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Apartments innerhalb einer Comunidad de Propietarios (Eigentümergemeinschaft) sind weitere Dokumente zu prüfen:

Dokument Wozu Wo erhältlich
Teilungserklärung (Escritura de división horizontal) Beschreibung der Einheit, Miteigentumsanteil Registro de la Propiedad
Gemeinschaftsordnung (Estatutos) Regeln für Nutzung, Vermietung, Umbau Verwaltung / Register
Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen Offene Beschlüsse, geplante Sonderumlagen Verwalter
Schuldenfreiheitsbescheinigung Keine offenen Hausgeldrückstände des Verkäufers Verwalter
Kontostand der Gemeinschaft Rücklagenstand, laufende Verbindlichkeiten Verwalter

Hinweis: Ausstehende Hausgeldzahlungen können in Spanien als dingliche Last auf die Immobilie übergehen. Der neue Eigentümer haftet für Rückstände des laufenden und des vorangegangenen Jahres.


Steuerliche Altlasten und laufende Steuern prüfen

Neben privatrechtlichen Lasten können auch steuerliche Rückstände an der Immobilie haften.

IBI – Grundsteuer

Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) wird jährlich von der Gemeinde erhoben. Beim Notar muss der Verkäufer den aktuellen IBI-Bescheid vorlegen und nachweisen, dass keine Rückstände bestehen. Unbezahlte IBI kann als Lastrecht eingetragen sein und auf den Käufer übergehen.

Plusvalía Municipal

Die Plusvalía Municipal (Steuer auf den Wertzuwachs des Bodens) ist grundsätzlich vom Verkäufer zu entrichten. Im Kaufvertrag kann die Pflicht jedoch vertraglich auf den Käufer übertragen werden – prüfe das sorgfältig im Vertragstext.

Ferienvermietungslizenz (ETV)

Plant ihr die Immobilie als Ferienunterkunft zu vermieten, ist die Frage der Estancia Turística en Vivienda (ETV) zentral. Auf den Balearen gibt es derzeit einen Lizenzstopp – neue ETV-Lizenzen für Wohnungen werden nicht mehr ausgegeben. Prüfe zwingend, ob eine bestehende Lizenz vorhanden und übertragbar ist, bevor du dir den Kauf als Renditeobjekt vorstellst. Mehr Hintergründe dazu im Ratgeber zu Ferien-Immobilien kaufen auf Mallorca.


Schritt-für-Schritt: Der Due-Diligence-Prozess im Überblick

Neunstufiger Due-Diligence-Prozess vor dem Immobilienkauf auf Mallorca: von NIE-Nummer bis anwaltlichem Abschlussmemorandum
  1. NIE-Nummer beantragen – ohne spanische Ausländeridentifikationsnummer (Número de Identificación de Extranjero) kannst du weder Grundbuchauszüge in eigenem Namen beantragen noch einen Kaufvertrag beurkunden
  2. Nota Simple anfordern – online über registradores.org oder per Anwalt; Bearbeitungszeit in der Regel wenige Tage
  3. Katasterauszug einholen – über sede.catastro.gob.es; Referencia catastral mit Grundbuchdaten abgleichen
  4. Baurechtliche Dokumente sammeln – Baugenehmigung, Cédula de habitabilidad, Bebauungsplan beim Gemeindeamt anfragen
  5. Lasten klären – Hypotheken, Dienstbarkeiten, Embargos prüfen; bei Hypothek Löschungszusage der Bank einholen
  6. Steuern prüfen – IBI-Belege, Plusvalía-Situation, ggf. ETV-Lizenzstatus
  7. Bei Wohnungen: Gemeinschaftsunterlagen – Teilungserklärung, Schuldenfreiheitsbescheinigung, Protokolle
  8. Technische Begehung – unabhängiger Architekt oder Bausachverständiger für Zustandserfassung
  9. Gesamtbewertung durch Anwalt – abschließendes rechtliches Memorandum vor Unterzeichnung des Arrasvertrags

Häufigste Fehler beim Grundbuch prüfen in Spanien

Fehler 1: Nur auf die Auskunft des Maklers vertrauen Makler vertreten in der Regel die Interessen des Verkäufers. Die unabhängige Prüfung durch einen eigenen Anwalt ist unverzichtbar.

Sechs häufigste Fehler beim Grundbuch prüfen in Spanien vor dem Mallorca-Immobilienkauf, mit Kostenregel

Fehler 2: Due Diligence erst nach dem Arrasvertrag Der Contrato de Arras (Vorvertrag mit Anzahlung) ist rechtlich bindend. Wird er ohne Due-Diligence-Vorbehalt unterzeichnet und treten danach Mängel zutage, ist der Rücktritt teuer.

Fehler 3: Grundbuch und Kataster nicht abgleichen Abweichungen zwischen beiden Registern bleiben unerkannt und können später zu ernsthaften Problemen bei Baugenehmigungen oder der Beleihung führen.

Fehler 4: Illegale Anbauten ignorieren Ein Anbau ohne Genehmigung ist im Grundbuch oft nicht eingetragen. Ohne Akteneinsicht beim Gemeindeamt bleibt das Risiko unsichtbar.

Fehler 5: Gemeinschaftsschulden nicht prüfen Ausstehende Hausgelder aus dem laufenden und dem Vorjahr gehen auf den neuen Eigentümer über – das kann schnell tausende Euro bedeuten.

Fehler 6: Steuerliche Lasten übersehen Unbezahlte IBI-Jahresbeträge oder eine falsch strukturierte Plusvalía-Vereinbarung können die Nebenkosten erheblich erhöhen. Eine Übersicht aller Nebenkosten findest du im Ratgeber zu den Kaufnebenkosten auf Mallorca.


Checkliste: Dokumente für die Due Diligence auf Mallorca

Dokument Pflicht / Empfohlen Bezugsquelle
Nota Simple informativa Pflicht registradores.org / Anwalt
Katasterauszug (Certificado catastral) Pflicht sede.catastro.gob.es
Baugenehmigung (Licencia de obras) Pflicht Gemeindeamt (Ayuntamiento)
Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula) Pflicht Gemeindeamt / Consell
Bebauungsplan-Auszug (PGOU) Pflicht Gemeindeamt
Certificado de fin de obra Empfohlen Archiv Architekten / Gemeinde
IBI-Bescheid (letztes Jahr, bezahlt) Pflicht Verkäufer / Gemeinde
Plusvalía-Klärung Pflicht Kaufvertragsprüfung
Schuldenfreiheit Gemeinschaft Bei WEG Pflicht Hausverwaltung
Protokolle Eigentümerversammlung Bei WEG empfohlen Hausverwaltung
ETV-Lizenz (bei Vermietungsabsicht) Empfohlen Consell de Mallorca
Technisches Gutachten Empfohlen Unabhängiger Architekt

Was kommt danach? Vom Grundbuch zum Notartermin

Ist die Due Diligence abgeschlossen und alle Fragen sind geklärt, folgen die nächsten Schritte des Kaufprozesses:

  • Reservevertrag oder Arrasvertrag – in der Regel mit Anzahlung; Rücktrittsfolgen sind vertraglich geregelt
  • Kaufpreisverhandlung auf Basis der Prüfergebnisse – festgestellte Mängel oder offene Punkte können preismindernd eingesetzt werden
  • Notartermin (Escritura pública) – öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags; erst ab diesem Zeitpunkt geht Eigentum über
  • Eintragung im Registro de la Propiedad – erst die Eintragung sichert die Eigentumsstellung gegenüber Dritten ab; sie erfolgt nach dem Notartermin durch den Notar oder Anwalt
  • Steuerzahlung – bei Gebrauchtimmobilien fällt Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) an, bei Neubauten vom Bauträger IVA plus AJD

Den vollständigen Ablauf des Kaufprozesses findest du im Ratgeber zum Immobilienkauf: Rechtsprozess.


Fazit

Das Grundbuch in Spanien prüfen ist der wichtigste Einzelschritt im gesamten Kaufprozess – und gleichzeitig derjenige, der am häufigsten unterschätzt wird. Die Nota Simple gibt dir innerhalb weniger Tage Auskunft über Eigentümer und Lasten. Das Kataster liefert die steuerlich relevanten Flächen- und Nutzungsdaten. Und erst der Abgleich beider Register mit den Bau- und Genehmigungsunterlagen der Gemeinde ergibt ein vollständiges Bild.

Wer auf Mallorca kauft, kauft in einem Markt mit hohem Preisniveau – dem Steinbeis Transfer Institut zufolge lag der Inselschnitt 2026 bei rund 7.370 Euro pro Quadratmeter, im Südwesten nähern sich die Preise der Marke von 10.000 Euro. Bei diesen Summen rechtfertigen die Kosten einer sorgfältigen Due Diligence – einige hundert bis wenige tausend Euro für Anwalt und Sachverständige – sich in jedem Fall. Die Alternative ist weitaus teurer.

Offizielle Quellen

Was ist der Unterschied zwischen Nota Simple und Certificación registral?
Die Nota Simple ist eine einfache, unverbindliche Auskunft aus dem Grundbuch und genügt für die Due Diligence in der Kaufvorbereitung. Die Certificación registral ist ein amtlich beglaubigter Grundbuchauszug mit öffentlichem Glauben, der für gerichtliche Verfahren oder bestimmte Finanzierungen erforderlich ist.
Wer kann in Spanien einen Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist. Bei Anfragen über einen Rechtsanwalt wird dieses Interesse in der Regel ohne Weiteres anerkannt. Online-Anträge sind über das Portal der Colegio de Registradores (registradores.org) möglich.
Was passiert, wenn Grundbuch und Kataster unterschiedliche Flächen ausweisen?
Abweichungen sind in Spanien häufig und können auf nicht eingetragene Anbauten, veraltete Einmessungen oder Grenzunklarheiten hinweisen. Sie müssen vor dem Kauf rechtlich bewertet werden, da sie bei Baugenehmigungen oder einer späteren Beleihung zum Problem werden können.
Haftet der Käufer für ausstehende Hausgelder des Verkäufers?
In Spanien kann der neue Eigentümer für Hausgeldrückstände des laufenden Jahres sowie des vorangegangenen Jahres haftbar gemacht werden. Deshalb ist eine Schuldenfreiheitsbescheinigung der Hausverwaltung vor dem Kauf Pflicht.
Muss die Hypothek des Verkäufers vor dem Kauf gelöscht sein?
Ja, spätestens bei der notariellen Beurkundung muss sichergestellt sein, dass die Hypothek gelöscht wird – entweder vorab durch den Verkäufer oder durch direkte Zahlung eines Teilbetrags aus dem Kaufpreis an die finanzierende Bank. Der Notar überwacht diesen Vorgang in der Regel.
Kann man auf Mallorca noch eine ETV-Ferienvermietungslizenz kaufen?
Neue Lizenzen für Wohnungen werden auf den Balearen derzeit nicht mehr ausgegeben. Es ist jedoch möglich, eine bereits bestehende Lizenz zusammen mit der Immobilie zu erwerben – sofern die zuständige Behörde die Übertragung genehmigt. Kläre das zwingend vor dem Kauf.
Was kostet eine Due Diligence auf Mallorca?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität ab. Die Nota Simple selbst kostet wenige Euro. Das anwaltliche Honorar für eine vollständige rechtliche Due Diligence liegt je nach Kanzlei und Kaufpreis in der Regel im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich.
Wann im Kaufprozess sollte die Due Diligence stattfinden?
Die Due Diligence muss abgeschlossen sein, bevor ein Arrasvertrag oder Reservevertrag unterzeichnet wird – oder zumindest als ausdrückliche auflösende Bedingung in diesen Vorvertrag aufgenommen werden. Nach dem Notartermin sind die Handlungsmöglichkeiten des Käufers stark eingeschränkt.