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Balearen wehren sich gegen Rückforderung von Kinohilfen

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Mehr als drei Millionen Euro an Kinohilfen fordert der Staat von sechs autonomen Gemeinschaften zurück. Die Balearen haben gegen die Entscheidung bereits Rechtsmittel eingelegt oder diese angekündigt. Auslöser ist ein nachträglich geänderter Maßstab für die Verwendung der Gelder im Jahr 2025.

Archivo - Nueva pantalla de cine de la Sala Bretón
Europa Press

Neuer Maßstab für Gelder aus 2025

Das Kulturministerium hatte die Mittel für Kinosäle und die Gewinnung von Publikum bereitgestellt. Im Mai 2025 beschloss das Plenum der Sektorkonferenz für Kultur die Verteilung von 8,5 Millionen Euro. Das Geld ging an 16 autonome Gemeinschaften sowie an Ceuta und Melilla.

Erst 2026 erhob die Delegierte Intervention im Kulturministerium Einwände. Sie legte fest, dass die Mittel noch im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben werden mussten. Deshalb verlangt der Staat nun von jenen sechs Gemeinschaften Geld zurück, die die Hilfen nach diesem Maßstab nicht rechtzeitig eingesetzt hatten.

Kulturministerium scheitert mit Widerspruch

Das Kulturministerium wandte sich gegen diese Auslegung an die Generalintervention der Staatsverwaltung. Es argumentierte, die Pflicht zur Verwendung im Jahr 2025 habe nicht in den damaligen Transferbeschlüssen gestanden. Zudem dürfe der neue Maßstab nicht rückwirkend gelten.

Die Generalintervention wies den Widerspruch jedoch zurück und bestätigte die Position ihrer Delegierten im Kulturministerium. Nach Angaben des Ministeriums bleiben die Kinohilfen 2026 mit 8,5 Millionen Euro bestehen und sollen auch in kommenden Ausschreibungen weitergeführt werden. Neben den Balearen hat auch die Valencianische Gemeinschaft gegen die Entscheidung geklagt oder ein Rechtsmittel angekündigt. Die spanische Föderation der Kinos fordert Maßnahmen, damit die mehr als drei Millionen Euro nicht dem Sektor verloren gehen.

Themen: Kultur · Politik

Quelle: Europa Press / Mallorca.com