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Gebrauchtwagen kaufen auf Mallorca: ITP, DGT-Informe und Eigentumsübertragung Schritt für Schritt

Wer auf Mallorca dauerhaft lebt oder einen längeren Aufenthalt plant, kommt am Thema Auto kaum vorbei. Der Südwesten der Insel, das Tramuntana-Hinterland, die verstreuten Ortschaften – ohne eigenes Fahrzeug ist das täglich eine logistische Rechnung. Einen Gebrauchtwagen kaufen auf Mallorca ist dabei gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick aussieht. Trotzdem lauern in jedem Schritt kleine Fallstricke: ein Auto mit offenen Schulden übernehmen, die ITP-Frist verpassen, den DGT-Informe vergessen – alles klassische Anfängerfehler, die sich mit Vorbereitung vermeiden lassen. Dieser Ratgeber führt dich vom ersten Anruf beim Verkäufer bis zur sauberen Eintragung in deinen Namen durch: Dokumente, Steuern, Behördengänge, echte Kosten und die richtige Reihenfolge.

Gebrauchtwagen kaufen Mallorca: ITP, DGT & Übertragung

Unsicher, ob dein Fahrzeugfall eine Gestoría braucht – oder ob du es selbst hinbekommst?


Wer darf auf Mallorca ein Auto kaufen?

Die kurze Antwort: fast jeder. Sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten können in Spanien legal ein Fahrzeug erwerben und auf ihren Namen zulassen. Die einzige harte Voraussetzung ist eine gültige NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero). Ohne NIE ist weder die Eigentumsübertragung bei der DGT möglich noch der Abschluss einer spanischen Kfz-Versicherung.

Wenn du bereits eine Immobilie auf Mallorca besitzt, hast du die NIE in der Regel schon. Wer noch keine hat, beantragt sie beim Nationalpolizeipräsidium in Palma oder über das spanische Konsulat im Heimatland. Eine Gestoría kann das ebenfalls übernehmen.

Käufertyp NIE erforderlich? Besonderheiten
EU-Resident mit Wohnsitz auf Mallorca Ja Fahrzeug muss ggf. innerhalb von 30 Tagen umgemeldet werden
EU-Nicht-Resident (Ferienimmobilie) Ja Zulassung auf spanische Adresse notwendig
Nicht-EU-Ausländer Ja Zusätzlich gültiges Aufenthaltsdokument erforderlich

Hinweis: Die NIE allein macht dich noch nicht zum Steuerresidenten. Für die Frage, welche Steuerpflichten du in Spanien hast, lies unseren Ratgeber zu Steuern als Resident.


Wo du auf Mallorca einen Gebrauchtwagen findest

Der Markt auf der Insel ist gut bestückt. Du hast drei grundlegend verschiedene Wege:

Beim Händler kaufen gibt dir Rechtssicherheit: mindestens ein Jahr gesetzliche Gewährleistung, ein (in der Regel) technisch geprüftes Fahrzeug und häufig übernimmt der Händler die Gestoría-Formalitäten für dich. Die Preise sind entsprechend höher. Lokale Plattformen wie cochesmallorca.com oder autocasionmallorca.com bündeln das Angebot der Insel übersichtlich.

Privatkauf ist günstiger, erfordert aber mehr Eigeninitiative. Plattformen wie mallorca-zero.com oder Wallapop listen laufend Privatangebote. Hier ist der DGT-Informe (dazu gleich mehr) absolut unverzichtbar, und du solltest den Wagen vor dem Kauf von einer unabhängigen Werkstatt checken lassen.

Ex-Mietfahrzeuge (z. B. von OK Mobility in Son Castelló) sind eine dritte Option: gepflegte Flottenwagen mit vollständiger Servicehistorie, häufig zu attraktiven Preisen.

Kaufweg Vorteil Risiko Gestoría inklusive?
Händler Garantie, geprüft Teurer Oft ja
Privat Günstigster Preis Kein Gewährleistungsanspruch Nein – selbst organisieren
Ex-Flotte / Vermieter Gute Historie Eingeschränkte Auswahl Je nach Anbieter

Schritt 1: Den DGT-Informe abrufen – bevor du zusagst

Der wichtigste Check vor jedem Privatgebrauchtwagenkauf auf Mallorca ist der Informe de Vehículo der DGT (Dirección General de Tráfico). Dieses Dokument zeigt dir:

Ablauf Gebrauchtwagen kaufen auf Mallorca in 6 Schritten: DGT-Informe, Fahrzeugcheck, Kaufvertrag, ITP zahlen, Versicherung, DGT-Übertragung
  • den eingetragenen Halter (stimmt die Person vor dir wirklich überein?)
  • ob das Fahrzeug mit Pfändungen oder Schulden (cargas y gravámenes) belastet ist
  • den aktuellen Zulassungsstatus
  • ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist
  • den letzten ITV-Termin (technische Hauptuntersuchung)

Den Informe kannst du online über die offizielle DGT-Seite (sede.dgt.gob.es) abrufen – du brauchst dafür das Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN/Bastanummer). Eine Gestoría oder ein Rechtsdienstleister kann das ebenfalls für dich erledigen.

Achtung: Kaufe kein Privatfahrzeug, ohne vorher den DGT-Informe gesehen zu haben. Offene Schulden oder eine Pfändung gehen mit dem Auto auf dich über – nicht auf den Altbesitzer.


Schritt 2: Technischen Zustand prüfen

Beim Händler gibt es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Beim Privatkauf nicht. Lass das Fahrzeug vor der Kaufzusage von einer dir bekannten Werkstatt checken. Achte dabei besonders auf:

  1. Gültigkeit der ITV (Hauptuntersuchung) – abgelaufene ITV bedeutet sofortiger Handlungsbedarf
  2. Kilometerstand plausibel? Serviceheft vorhanden?
  3. Unfallinformationen (Carfax oder ähnliche Dienste sind in Spanien wenig verbreitet – verlasse dich auf die Werkstattinspektion)
  4. Reifenzustand, Bremsen, Karosserie

Zur ITV auf Mallorca – was sie kostet, wo du sie machen lässt und wie die Prüffristen funktionieren – haben wir einen eigenen Ratgeber: ITV auf Mallorca (TÜV).


Schritt 3: Der Kaufvertrag (Contrato de Compraventa)

Beim Privatverkauf schließt ihr einen schriftlichen Contrato de Compraventa ab. Der Vertrag sollte mindestens enthalten:

  • Vollständige Daten beider Parteien (inkl. NIE-Nummern)
  • Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Kennzeichen, VIN, Erstzulassungsdatum
  • Vereinbarter Kaufpreis in Euro
  • Ort und Datum der Übergabe
  • Unterschriften beider Parteien

Den vereinbarten Kaufpreis gibst du auch in der Steuererklärung an, allerdings legt das Finanzamt (ATIB) für die ITP-Berechnung seine eigenen Bewertungstabellen zugrunde – dazu gleich mehr.

Standardvorlagen für den Contrato de Compraventa findest du auf der ATIB-Website oder bei jeder Gestoría.


Schritt 4: ITP bezahlen – die Steuer auf den Gebrauchtwagen

Das ist der Posten, den viele unterschätzen. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson (nicht von einem Unternehmen) bist du als Käufer verpflichtet, den Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (ITP) zu zahlen. Die Balearen haben einen Steuersatz von 4 % des steuerlichen Fahrzeugwerts.

Wichtig: Maßgeblich ist nicht der von euch vereinbarte Kaufpreis, sondern der Fiskalwert, den die ATIB (Agència Tributària de les Illes Balears) in ihren Bewertungstabellen festlegt – abhängig von Fahrzeugtyp, Baujahr und Motorisierung. Liegt dein Kaufpreis unter diesem Fiskalwert, greift die ATIB-Tabelle. Liegt er höher, wird der tatsächliche Kaufpreis herangezogen.

Beispiel-Fahrzeug Fiskalwert laut ATIB ITP (4 %)
Älteres Kleinfahrzeug (geringer Restwert) ca. 1.130 € ca. 45 €
Mittelklasse, 5–8 Jahre alt variiert je Modell variiert
Neueres SUV, 2–3 Jahre alt deutlich höher entsprechend höher

Frist: Du hast 30 Arbeitstage ab dem Kaufdatum Zeit, die ITP zu zahlen. Das Formular heißt Modelo 620 (für Fahrzeuge unter Privatpersonen auf den Balearen) und wird bei der ATIB eingereicht.

Die ATIB hat Büros in Palma sowie weitere Anlaufstellen auf der Insel. Online ist die Zahlung über die ATIB-Website möglich, sofern du ein Certificado Digital oder Cl@ve PIN hast.

Hinweis: Beim Kauf vom Händler (empresa) fällt keine ITP an, sondern IVA (Mehrwertsteuer). Bei zertifizierten Gebrauchtwagen vom Händler ist die IVA in der Regel bereits im Preis enthalten.


Schritt 5: DGT-Gebühr zahlen und Eigentumsübertragung beantragen

Nachdem du die ITP bezahlt hast, geht es zur eigentlichen Eigentumsübertragung (cambio de titularidad) bei der DGT. Dafür zahlst du die Tasa 1.5 der DGT, die aktuell 55,70 € beträgt (Stand 2025).

Folgende Dokumente brauchst du für die Übertragung:

  1. Ausgefülltes DGT-Formular (Solicitud de Cambio de Titularidad)
  2. Contrato de Compraventa (unterschrieben)
  3. Originaler Fahrzeugschein (Permiso de Circulación) des Vorbesitzers
  4. Technischer Fahrzeugschein (Ficha Técnica)
  5. ITP-Nachweis (Modelo 620, gestempelt von der ATIB)
  6. Gültiger Nachweis der Kfz-Versicherung auf deinen Namen
  7. Kopie deines NIE-Dokuments und Ausweises
  8. Bezahlnachweis der DGT-Tasa 1.5

Die zuständige DGT-Stelle für Mallorca befindet sich in Palma. Für Termine über das Cita-Previa-System empfehlen wir unseren Ratgeber zu Cita Previa Extranjería.


Was eine Gestoría kostet – und wann sie sich lohnt

Eine Gestoría übernimmt für dich die Steuerformulare, den DGT-Antrag, die Terminorganisation und die Kommunikation mit den Behörden. Auf Mallorca bewegen sich die Preise je nach Anbieter:

Kostenübersicht Eigentumsübertragung Gebrauchtwagen Mallorca: DGT-Gebühr 55,70 Euro, ITP 4 Prozent, Gestoría 72 bis 150 Euro, Gesamt 150 bis 400 Euro
Dienstleister Gestoría-Honorar
Günstige Gestoría (z. B. Emprendix, Palma) ca. 72–100 €
Mittleres Marktniveau Palma 100–150 €
Vollservice-Gestoría (inkl. Steuer, DGT, Versicherungskoordination) 150–300 €

Gesamtkosten Eigentumsübertragung (Transfer) auf einen Blick:

Kostenposition Betrag
DGT Tasa 1.5 55,70 €
ITP (Modelo 620), Balearen 4 % des Fiskalwerts (ATIB-Tabelle)
Gestoría-Honorar 72–150 € je Anbieter
Gesamtrahmen ca. 150–400 € je nach Fahrzeugwert und Weg

Selbst machen ist möglich, wenn du Spanisch auf Behördenniveau sprichst und die DGT-Prozesse kennst. Für die meisten Neuankömmlinge auf Mallorca lohnt die Gestoría schon deshalb, weil ein Fehler im Formular oder eine verpasste Frist teurer wird als das Honorar.


Kfz-Versicherung: Pflicht vor dem ersten Kilometer

Bevor du das Auto nach dem Kauf übernimmst, brauchst du eine gültige spanische Kfz-Haftpflichtversicherung auf deinen Namen. Das ist nicht verhandelbar – ohne gültige Versicherung keine Zulassung, und das Fahren ohne Versicherung ist eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit.

Die Versicherung muss vor der ersten Fahrt abgeschlossen sein, nicht erst bei der DGT-Übertragung. Viele Versicherer stellen eine sofortige Deckungszusage per E-Mail aus. Alles zu Tarifen, Anbietervergleich und dem Unterschied zwischen Haftpflicht, Teil- und Vollkasko auf Mallorca findest du in unserem Ratgeber zur KFZ-Versicherung Spanien.


Sonderfall: Auto mit deutschem Kennzeichen kaufen

Auf Mallorca kursieren immer wieder Fahrzeuge mit noch gültigem deutschen (oder anderem ausländischen) Kennzeichen. Hier gilt: Wer als Resident (mehr als 183 Tage pro Jahr auf der Insel) ein solches Fahrzeug kauft oder bereits besitzt, muss es innerhalb von 30 Tagen auf spanische Zulassung umstellen. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 6.000 €.

Der Import- und Ummeldeweg ist deutlich aufwändiger als ein lokaler Gebrauchtwagenkauf: ITV-Homologation, ggf. IEDMT (Zulassungssteuer je nach CO₂), DGT-Ummeldung – das Paket kostet je nach Fahrzeugalter und Emissionen in der Regel zwischen 400 € und 1.500 €. Mehr dazu in unserem Ratgeber Auto importieren und ummelden.


Häufigste Fehler beim Gebrauchtwagen-Kauf auf Mallorca

  1. Kein DGT-Informe vor dem Kauf – du übernimmst das Auto mitsamt Schulden oder Pfändungen.
  2. ITP-Frist verpasst – die 30 Arbeitstage laufen ab Kaufdatum; Verspätungen kosten Zuschläge.
  3. Kaufpreis zu niedrig im Vertrag angegeben – die ATIB prüft anhand eigener Tabellen; ein zu niedriger Vertragspreis kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.
  4. Keine Versicherung vor der Übernahme – technisch illegal ab dem ersten Meter.
  5. Fehlende ITV – ein Auto mit abgelaufener ITV darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
  6. Originaldokumente nicht vollständig – fehlt der Permiso de Circulación im Original, blockiert das den gesamten Übertragungsprozess.
  7. NIE nicht parat – ohne NIE kein Transfer, kein Versicherungsabschluss, keine Zulassung.

Was kommt danach? Führerschein, Empadronamiento und mehr

Sobald der Wagen auf deinen Namen läuft, hast du das Wichtigste erledigt. Wer neu auf der Insel ist, sollte parallel dazu weitere Schritte angehen:

  • Empadronamiento (Wohnsitzanmeldung bei der Gemeinde) – Voraussetzung für viele weitere Behördengänge: Empadronamiento auf Mallorca
  • Residencia beantragen, wenn du dauerhaft bleibst: Residencia Spanien
  • Führerschein umschreiben – der EU-Führerschein bleibt gültig, ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich: Führerschein in Spanien umschreiben
  • IVTM (Kfz-Steuer, spanisch: Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica) – wird jährlich von der Gemeinde eingezogen, in der das Fahrzeug zugelassen ist. Höhe variiert je nach Gemeinde und Motorleistung (PS/kW).

Checkliste: Gebrauchtwagen kaufen auf Mallorca

  • NIE-Nummer vorhanden
  • DGT-Informe (Informe de Vehículo) eingeholt – kein Schuldenfall
  • Technische Prüfung durch unabhängige Werkstatt
  • Contrato de Compraventa aufgesetzt und unterschrieben
  • ITV gültig geprüft
  • Kfz-Versicherung auf meinen Namen abgeschlossen (vor erster Fahrt)
  • Modelo 620 (ITP) ausgefüllt und bei der ATIB eingereicht (Frist: 30 Arbeitstage)
  • DGT Tasa 1.5 (55,70 €) bezahlt
  • DGT-Übertragungsantrag gestellt (persönlich oder via Gestoría)
  • Neuen Permiso de Circulación erhalten und aufbewahren

Fazit

Einen Gebrauchtwagen auf Mallorca zu kaufen ist kein Hexenwerk – aber es hat seine Eigenlogik. Die vier wichtigsten Merksätze: kein Kauf ohne DGT-Informe, kein Fahren ohne Versicherung, ITP innerhalb von 30 Arbeitstagen zahlen und für die meisten lohnt eine gute Gestoría mehr als sie kostet. Wer diese Grundregeln beherzigt, fährt wenige Wochen nach Kaufentscheid sauber und legal mit eigenem spanischem Fahrzeug durch die Insel – und hat dabei in der Regel deutlich weniger Geld ausgegeben als für einen vergleichbaren Neuwagen in Deutschland.

Offizielle Quellen

  • ATIB – Agència Tributària de les Illes Balears (ITP-Tabellen, Modelo 620): www.atib.es
  • DGT – Dirección General de Tráfico (Informe de Vehículo, Tasa 1.5, Cambio de Titularidad): sede.dgt.gob.es
  • BOE – Boletín Oficial del Estado (Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículos de Motor y Seguridad Vial): www.boe.es
  • BOIB – Butlletí Oficial de les Illes Balears (balearische Steuergesetzgebung): www.boib.es
Brauche ich eine NIE-Nummer, um auf Mallorca ein Auto zu kaufen?
Ja, die NIE ist zwingend erforderlich. Ohne sie kann das Fahrzeug nicht auf deinen Namen bei der DGT übertragen, keine spanische Kfz-Versicherung abgeschlossen und kein Steuerformular eingereicht werden. Die NIE kannst du beim Nationalpolizeipräsidium in Palma oder über das spanische Konsulat in deinem Heimatland beantragen.
Wie hoch ist die ITP beim Gebrauchtwagenkauf auf den Balearen?
Der ITP-Satz auf den Balearen beträgt 4 % des steuerlichen Fahrzeugwerts. Maßgeblich ist nicht zwingend der vereinbarte Kaufpreis, sondern der Fiskalwert laut den Bewertungstabellen der ATIB. Die Steuer wird mit dem Modelo 620 eingereicht.
Wie lange habe ich Zeit, die ITP zu zahlen?
Die Frist beträgt 30 Arbeitstage ab dem Kaufdatum. Wer die Frist versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Eine Gestoría kann die Einreichung fristgerecht für dich übernehmen.
Was kostet die Eigentumsübertragung insgesamt?
Die Gesamtkosten liegen je nach Fahrzeugwert und Weg (selbst oder Gestoría) bei ca. 150–400 €. Darin enthalten sind die DGT-Gebühr von 55,70 € (Tasa 1.5), die ITP (4 % des Fiskalwerts) und ggf. das Gestoría-Honorar von ca. 72–150 €.
Was ist der DGT-Informe und warum ist er wichtig?
Der Informe de Vehículo ist ein offizielles Dokument der DGT, das den eingetragenen Halter, eventuelle Schulden oder Pfändungen sowie den Zulassungsstatus des Fahrzeugs zeigt. Kaufst du ein Auto mit offenen Lasten, gehen diese auf dich über – deshalb ist der Informe vor jedem Privatankauf unverzichtbar.
Kann ich auf Mallorca ein Auto kaufen, ohne dort gemeldet zu sein?
Ja, auch Nicht-Residenten können legal ein Fahrzeug in Spanien erwerben. Eine spanische Zulassungsadresse und eine gültige NIE sind erforderlich. Wirst du jedoch zum Residenten (mehr als 183 Tage/Jahr), muss das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen auf spanische Zulassung umgestellt werden.
Muss ich beim Händlerkauf auch ITP zahlen?
Nein. Beim Kauf von einem Unternehmen (Händler) fällt keine ITP an. Stattdessen greift die IVA (Mehrwertsteuer), die beim Händler in der Regel bereits im Preis enthalten ist. Das Modelo 620 und die ATIB-Anmeldung entfallen in diesem Fall.
Lohnt sich eine Gestoría wirklich?
Für die meisten Neuankömmlinge auf Mallorca ja. Eine Gestoría kostet je nach Anbieter 72–150 €, übernimmt alle Formulare, Fristen und Behördenkontakte und verhindert teure Fehler. Wer fließend Spanisch spricht und Behördenprozesse kennt, kann es auch selbst erledigen – dann fallen nur DGT-Gebühr und ITP an.