auswandern

Krankenversicherung in Spanien: gesetzlich, privat, convenio especial & S1

Wer dauerhaft auf Mallorca lebt, kommt um eine Krankenversicherung in Spanien nicht herum — sie ist nicht nur dringend zu empfehlen, sondern für fast jede Aufenthaltsgenehmigung gesetzlich vorgeschrieben. Das spanische System ist anders aufgebaut als das deutsche: Es kennt keine gesetzliche Krankenkasse im deutschen Sinne, sondern ein öffentliches Gesundheitssystem (Sistema Nacional de Salud, SNS), zu dem du je nach Status unterschiedliche Zugänge hast. Dieser Ratgeber zeigt dir die vier realistischen Wege — gesetzlich über die Seguridad Social, das convenio especial, die private Krankenversicherung und das S1-Formular für EU-Rentner — mit konkreten Kosten, Fristen und den Stolperfallen, die wir auf Mallorca am häufigsten sehen.

Modernes mediterranes Gesundheitszentrum auf Mallorca mit spanischer Gesundheitskarte und Versicherungsunterlagen auf einem Tisch

Du planst den Umzug nach Mallorca und bist unsicher, welcher Versicherungsweg zu deinem Status passt?

Wer ist wie versichert? Die vier Ausgangslagen

Bevor du über Kosten nachdenkst, musst du deinen eigenen Status kennen. Davon hängt ab, ob du öffentlichen Zugang hast, ob du privat versichern musst oder ob ein Sonderweg greift. Spanien koppelt den Zugang zum öffentlichen System grundsätzlich an Erwerbstätigkeit oder einen gleichgestellten Status — nicht an die bloße Wohnsitznahme.

Status Zugang öffentlich (SNS)? Private KV nötig? Typischer Weg
Arbeitnehmer (cuenta ajena) Ja, ab Anmeldung (alta) Nein (optional als Zusatz) Arbeitgeber meldet bei Seguridad Social an
Selbstständiger (autónomo) Ja, ab alta im RETA Nein (optional als Zusatz) Eigene alta + Beitrag (cuota)
EU-/UK-Rentner Ja, über S1-Formular Nein S1 beim INSS registrieren
Nicht-Erwerbstätige (z. B. NLV-Visum) Nein, anfangs nicht Ja, fürs Visum erforderlich Private Police, später ggf. convenio especial

Die wichtigste Unterscheidung verläuft zwischen Erwerbstätigen (inkl. mitversicherter Familie) und nicht-erwerbstätigen Zuzüglern. Wer arbeitet oder als autónomo angemeldet ist, hat ab dem ersten Tag der Anmeldung Anspruch auf die öffentliche Versorgung — ohne separaten Eigenbeitrag für die Behandlung. Wer ohne Erwerbstätigkeit kommt, muss seinen Versicherungsschutz selbst nachweisen, in der Regel privat.

Ein häufiges Missverständnis: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/TSE) deckt nur vorübergehende Aufenthalte ab. Sie ist ausdrücklich kein gültiger Nachweis, um den Wohnsitz in Spanien zu begründen — darauf weist das spanische Gesundheitsministerium explizit hin.

Gesetzlich versichert über die Seguridad Social

Der Regelweg für alle, die auf Mallorca arbeiten oder ein Gewerbe betreiben, führt über die Seguridad Social. Sobald die Anmeldung (alta) erfolgt ist, bist du im öffentlichen System — bei einem autónomo entsteht der Anspruch ab dem Tag der alta im RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos), beim Arbeitnehmer ab der Anmeldung durch den Arbeitgeber.

Was viele unterschätzen: Für die medizinische Versorgung fällt kein separater Kassenbeitrag an wie in Deutschland. Bei autónomos ist die Asistencia Sanitaria Teil der monatlichen Sozialversicherungs-Beiträge (cuota) — du zahlst sie also nicht zusätzlich, sondern sie ist eingeschlossen. Der Zugang ist seit der Reform 2018 universalisiert und im Kern steuerfinanziert; bei Erwerbstätigen läuft die Finanzierung jedoch über die Sozialversicherungsbeiträge mit, nicht über einen zweckgebundenen Zusatzbeitrag. Autónomos haben dabei laut Seguridad Social dieselben Leistungen wie Arbeitnehmer im Régimen General: Hausarzt, Fachärzte, orthoprothetische Versorgung, Rehabilitation und Krankentransport.

Ein klarer Vorteil gegenüber dem privaten Weg: Familienangehörige können ohne Zusatzbeitrag mitversichert werden (als beneficiarios). Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder erhalten so denselben Zugang.

So bekommst du die Gesundheitskarte (tarjeta sanitaria) auf Mallorca

Der Anspruch entsteht mit der alta — aber um real einen Arzt zu sehen, brauchst du die individuelle Gesundheitskarte (Tarjeta Sanitaria Individual, TSI) deiner Region, hier vom IB-Salut (Servei de Salut de les Illes Balears). Der Ablauf:

  1. alta bei der Seguridad Social (durch Arbeitgeber oder als autónomo selbst).
  2. Empadronamiento im zuständigen Rathaus (Palma, Calvià, Andratx, Sóller etc.) — du brauchst grundsätzlich den certificado de empadronamiento. In vielen mallorquinischen Gemeinden (u. a. Palma, Calvià, Deià, Valldemossa) ist das Papier-Zertifikat dank digitaler Anbindung ans IB-Salut nicht nötig; gemeldet sein musst du aber in jedem Fall.
  3. TSI beantragen im zugeteilten Gesundheitszentrum (centro de salud) oder über die Sede Electrónica des IB-Salut. Mitbringen: Ausweis/NIE, gültiges Empadronamiento, Passfoto 26 × 32 mm.
  4. Centro de salud zugeteilt bekommen und Hausarzt (médico de cabecera) wählen.

Die TSI ist auf den Balearen kostenfrei und erlaubt es, in jeder Apotheke Spaniens verschriebene Medikamente abzuholen und auf deine landesweite Gesundheitsakte zuzugreifen.

Convenio especial: öffentlich versichern ohne Job

Was tun, wenn du nicht arbeitest, keine EU-Rente beziehst und trotzdem in das öffentliche System willst? Dafür gibt es das convenio especial de prestación de asistencia sanitaria — einen Vertrag mit dem regionalen Gesundheitsdienst (auf Mallorca: IB-Salut), geregelt im Real Decreto 576/2013. Wichtig: Dieses convenio especial für die Gesundheitsversorgung ist etwas völlig anderes als das gleichnamige convenio especial der Seguridad Social, mit dem man Rentenbeitragszeiten auffüllt.

Die Konditionen sind bundeseinheitlich festgelegt:

Merkmal Convenio especial sanitario
Beitrag unter 65 Jahren 60 €/Monat
Beitrag ab 65 Jahren 157 €/Monat
Wartezeit / carencia Keine (Leistung ab Vertragsbeginn)
Copago (Zuzahlung) Behandlung Keine
Ambulante Medikamente, Ortoprothetik, Diätprodukte 100 % Eigenanteil
Nicht-dringender Krankentransport 100 % Eigenanteil
Voraussetzung Voraufenthalt 1 Jahr ununterbrochen (EU/EWR/CH/UK zählt mit)
Voraussetzung Meldung Empadronamiento in einer spanischen Gemeinde

Der große Haken, den viele übersehen: Das convenio especial deckt Behandlung, Diagnostik und Krankenhaus ohne Zuzahlung ab — aber ambulante Medikamente, ortoprothetische Versorgung, ambulante Diätprodukte (productos dietéticos) und nicht-dringenden Krankentransport musst du zu 100 % selbst zahlen. Wer regelmäßig auf Medikamente angewiesen ist, sollte das einkalkulieren.

Die zweite Hürde ist die einjährige Voraufenthalts-Voraussetzung: Du musst ein Jahr ununterbrochen vorher in Spanien (oder einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder UK) gelebt haben, nachgewiesen über Empadronamiento oder ein Residenten-Zertifikat. Das convenio especial ist deshalb kein Einstiegsweg für frisch Zugezogene — in den ersten zwölf Monaten brauchst du eine andere Lösung, meist eine private Police.

Abgeschlossen wird es auf Mallorca beim IB-Salut über dessen Sede Electrónica (mit certificado digital, DNI electrónico oder Cl@ve) oder vor Ort. Jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Antrag.

Private Krankenversicherung: Adeslas, Sanitas, DKV, ASSSA & Co.

Die private Krankenversicherung (seguro de salud privado) ist auf Mallorca der häufigste Weg für Zuzügler — und für Inhaber des Nicht-Lukrativen Visums (NLV) in der Praxis der einzige gangbare. Der spanische Privatmarkt ist groß: Laut IDIS/ICEA (Stand 31.12.2025) haben über 14 Millionen Menschen in Spanien eine private Gesundheitspolice; vier Anbieter teilen sich rund 70 % des Marktes — SegurCaixa Adeslas (ca. 30,7 %), Sanitas (16,7 %), Asisa (13,7 %) und DKV (6,2 %). Die genauen Anteile schwanken je nach Stichtag und Quelle leicht. Auf den Balearen ist zusätzlich ASSSA verbreitet, ein Anbieter mit Fokus auf internationale Residenten und einem Tarifmodell ohne Aufschläge bei Vorerkrankungen.

Tabelle der monatlichen Prämien für private Krankenversicherungen in Spanien nach Altersgruppe, mit und ohne Zuzahlung (copago/sin copago), Richtwerte 2025/2026

Der mit Abstand größte Preistreiber ist das Eintrittsalter. Wer mit 35 einsteigt, zahlt einen Bruchteil dessen, was ein 68-Jähriger zahlt. Eine grobe Orientierung für Vollpolicen (ungefähre Marktwerte 2025/2026, je nach Anbieter, Tarif und Wohnort):

Altersgruppe Mit Zuzahlung (con copago) Ohne Zuzahlung (sin copago)
20–35 Jahre ab ca. 20–30 €/Monat ca. 40–65 €/Monat
35–55 Jahre ab ca. 30–45 €/Monat ca. 55–95 €/Monat
55–64 Jahre ab ca. 50–75 €/Monat ca. 75–130 €/Monat
65+ Jahre (Vollpolice) ab ca. 70–95 €/Monat ca. 95–124 €/Monat
Entscheidungsbaum-Infografik mit vier Krankenversicherungswegen in Spanien nach Status: Seguridad Social, S1 fuer Rentner, private Police fuers NLV-Visum und convenio especial mit 60 bzw. 157 EUR monatlich

Bei Senioren ab 65 lohnt der genaue Blick auf den Leistungsumfang: Vollpolicen mit Hospitalisierung kosten je nach Anbieter etwa 95–124 €/Monat (Branchenwerte 2025), reine Facharzt- oder Basispolicen ohne Krankenhausdeckung sind deutlich günstiger. Bei umfangreichen Zusatzdeckungen liegt der Mittelwert für Vollpolicen über 145 €/Monat. Einige Versicherer begrenzen den Neuabschluss zudem auf ein Höchsteintrittsalter (oft 70–75 Jahre). Speziell auf Ältere zugeschnittene Produkte sind etwa Sanitas Único, Adeslas Senior oder die Senioren-Tarife von DKV (Eintrittsgrenze meist 75 Jahre).

copago vs. sin copago — der entscheidende Unterschied

Bei einer con-copago-Police zahlst du pro Arztbesuch oder Leistung einen kleinen Festbetrag (z. B. 7 € Hausarzt, 10 € Facharzt) — die Monatsprämie ist dafür niedriger. Bei sin copago ist alles in der Prämie enthalten, dafür ist sie höher. Wichtig für Auswanderer: Das NLV-Visum verlangt zwingend eine Police ohne Zuzahlung (sin copago) — eine con-copago-Police wird von der Ausländerbehörde regelmäßig abgelehnt.

Pflicht-Mindestdeckung für Residencia und NLV

Wer über das Nicht-Lukrative Visum (residencia no lucrativa) nach Spanien zieht — der klassische Weg für Rentner und Privatiers außerhalb der EU — muss eine Krankenversicherung mit voller Deckung in Spanien nachweisen, die konkrete Mindestkriterien erfüllt. Hier scheitern erfahrungsgemäß die meisten Anträge an Formfehlern.

Formal lässt der Konsulatstext sowohl eine öffentliche als auch eine private Police zu („seguro público o privado"). In der Praxis ist jedoch eine private Police erforderlich: NLV-Antragsteller dürfen in Spanien nicht erwerbstätig sein und können deshalb in aller Regel keine öffentliche Deckung nachweisen. Die Police muss laut den Anforderungen der Ausländerbehörde (extranjería) folgende Eigenschaften haben:

  1. Vertrag mit einem in Spanien zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer (eine reine Reiseversicherung genügt nicht).
  2. Ohne Zuzahlung (sin copago) — Selbstbehalte führen zur Ablehnung.
  3. Ohne Wartezeiten (sin carencias) — Schutz ab dem ersten Tag.
  4. Deckung gleichwertig zur öffentlichen Versorgung — Hausarzt, alle Fachrichtungen, Diagnostik, Krankenhaus, Notfälle 24 h.
  5. Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall ins Heimatland.
  6. Gültig im gesamten spanischen Staatsgebiet, für die volle Dauer der beantragten Genehmigung (mindestens ein Jahr).
  7. Offizielles Versicherungszertifikat (certificado), das du im Konsulat oder bei der extranjería vorlegst.

Anbieter haben dafür eigene Produkte geschaffen, deren Namen meist „Residents" oder „Visado" tragen: Sanitas Residents / Más Salud, DKV Visado / Residentes, ASISA Health Residents, Adeslas Plena Total. Diese Produkte stellen das geforderte certificado meist binnen weniger Tage aus.

Hinweis zur Golden-Visa: Das spanische Golden-Visa-/Investorenvisum wurde mit dem Gesetz LO 1/2025 abgeschafft (wirksam ab dem 3. April 2025). Für Nicht-EU-Bürger ist das Nicht-Lukrative Visum (oder das Visum für digitale Nomaden) heute der gängige Weg. Lass dich zu deiner konkreten Konstellation rechtlich beraten.

S1-Formular: der Sonderweg für EU-Rentner

Beziehst du eine gesetzliche Rente aus einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, ist dein Weg besonders komfortabel: Mit dem S1-Formular bekommst du kostenfreien Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem — auf Kosten deines Renten-Heimatlandes. Du brauchst dann weder eine private Police noch das convenio especial. Das spanische Gesundheitsministerium bestätigt: Wer eine öffentliche Rente bezieht und den entsprechenden Anspruch nachweist (etwa per S1), muss kein convenio especial abschließen.

Das S1 ersetzt die früheren Formulare E121/E106/E109/E120 und funktioniert so:

  1. S1 im Heimatland anfordern — für deutsche Rentner bei der zuständigen Krankenkasse, für UK-Rentner über den NHS-Overseas-Healthcare-Service.
  2. S1 beim INSS registrieren — beim Instituto Nacional de la Seguridad Social, am zuständigen CAISS auf Mallorca oder online über die Sede Electrónica (mit certificado digital / Cl@ve). Das S1 muss für dich und jedes mitreisende Familienmitglied ausgestellt sein.
  3. Anerkennung abwarten — der INSS erteilt dir den Status „Person mit Anspruch auf Gesundheitsversorgung zulasten des S1-Ausstellerstaats".
  4. TSI beim IB-Salut beantragen — mit der INSS-Bescheinigung und dem Empadronamiento bekommst du im centro de salud deine Gesundheitskarte.

Registriere das S1 zügig nach dem Umzug — bis zur formalen Anmeldung kann der Zugang zum öffentlichen System haken. Wer als EU-/EWR-Bürger fünf Jahre ununterbrochen legal in Spanien gelebt hat, erwirbt ohnehin ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht (Daueraufenthalt nach RD 240/2007) mit vollem öffentlichen Anspruch und braucht dann kein convenio especial mehr.

Öffentlich vs. privat: der direkte Vergleich

Viele Residenten auf Mallorca kombinieren beides: öffentlich abgesichert (über Job, S1 oder convenio especial) und zusätzlich eine private Police für kürzere Wartezeiten und freie Arztwahl. So unterscheiden sich die beiden Systeme:

Kriterium Öffentlich (SNS / IB-Salut) Privat (Adeslas, Sanitas, DKV, ASSSA)
Kosten 0 € (Erwerbstätige/S1) bzw. 60/157 € (convenio) ca. 40–150+ €/Monat nach Alter
Wartezeiten Facharzt oft Wochen bis Monate meist Tage
Freie Arztwahl nein (zugeteilter centro de salud) ja, innerhalb des cuadro médico
Sprache überwiegend Spanisch/Katalanisch oft mehrsprachiger Service
Medikamente ambulant bezuschusst (Erwerbstätige/Rentner) bzw. 100 % selbst (convenio) je nach Police, oft nicht voll abgedeckt
Schwere/teure Behandlungen sehr stark, öffentliche Spitzenmedizin je nach Deckungssumme begrenzt
Gültig fürs NLV-Visum in der Praxis nein ja (sin copago + Repatriierung)

Faustregel für Mallorca: Für planbare Versorgung, Facharzttermine und Komfort spielt die private Police ihre Stärken aus. Für schwere oder sehr teure Fälle (Onkologie, Intensivmedizin, Transplantationen) ist das öffentliche System oft die robustere Absicherung — weshalb die Kombination so beliebt ist.

Häufigste Fehler

  • Reiseversicherung statt Krankenversicherung fürs Visum. Eine Reisepolice erfüllt die NLV-Anforderungen nicht — sie hat Zuzahlungen, Wartezeiten oder zu kurze Laufzeit. Die extranjería lehnt sie ab.
  • Police mit copago fürs NLV-Visum. Selbstbehalte führen zur Ablehnung. Es muss sin copago sein.
  • EHIC/TSE als Wohnsitz-Nachweis. Die Europäische Karte gilt nur für vorübergehende Aufenthalte, nicht für die Residenznahme.
  • Convenio especial zu früh erwarten. Die einjährige Voraufenthalts-Voraussetzung wird oft übersehen — in den ersten zwölf Monaten greift es nicht.
  • S1 nicht registriert. EU-Rentner schließen unnötig teure Privatpolicen ab, weil sie das S1 nicht kennen oder nicht beim INSS anmelden.
  • Medikamentenkosten im convenio especial unterschätzt. Ambulante Medikamente sind dort zu 100 % selbst zu zahlen.
  • Empadronamiento vergessen. Ohne Anmeldung im Rathaus gibt es weder TSI noch convenio especial — es ist der Dreh- und Angelpunkt fast jedes Weges.
  • Höchsteintrittsalter ignoriert. Wer den privaten Abschluss als Senior zu lange aufschiebt, riskiert, dass Versicherer ihn gar nicht mehr aufnehmen.

Was kommt danach?

Die Krankenversicherung ist ein Baustein deines Umzugs nach Mallorca — eng verzahnt mit den nächsten bürokratischen Schritten:

  • NIE-Nummer beantragen: Ohne NIE läuft fast nichts. Wie du sie auf Mallorca bekommst, liest du im Ratgeber zur NIE-Nummer.
  • Auswandern komplett planen: Anmeldung, Steuern, Residencia und mehr im Auswandern-Ratgeber.
  • Wohnen organisieren: Ob Kauf oder Miete — für das Empadronamiento brauchst du eine Adresse. Siehe Langzeitmiete auf Mallorca.
  • Markt verstehen: Wo du wohnst, beeinflusst Budget und Alltag — ein Blick in den Marktbericht hilft bei der Standortwahl.

Checkliste: deine Krankenversicherung für Mallorca

  • Eigenen Status geklärt (Arbeitnehmer / autónomo / EU-Rentner / nicht-erwerbstätig)
  • Passenden Weg gewählt (Seguridad Social / S1 / privat / convenio especial)
  • NIE-Nummer vorhanden
  • Empadronamiento im Rathaus erledigt
  • Bei Erwerbstätigkeit: alta bei Seguridad Social / RETA
  • Bei EU-Rente: S1 angefordert und beim INSS registriert
  • Bei NLV: private Police sin copago, sin carencias, mit Repatriierung + certificado
  • Familienangehörige mitversichert / eigene Policen geklärt
  • TSI beim IB-Salut beantragt und centro de salud zugeteilt
  • Medikamenten- und Zuzahlungskosten realistisch eingeplant

Fazit

Welche Krankenversicherung in Spanien für dich richtig ist, hängt fast vollständig von deinem Status ab. Arbeitnehmer und autónomos sind über die Seguridad Social ohne Eigenbeitrag abgesichert, inklusive Familie. EU- und UK-Rentner nutzen das S1-Formular und bekommen kostenfreien öffentlichen Zugang auf Kosten ihres Heimatlandes. Nicht-Erwerbstätige brauchen anfangs eine private Police — fürs NLV-Visum praktisch zwingend sin copago, sin carencias und mit Repatriierung — und können nach einem Jahr Voraufenthalt in das convenio especial (60 € unter 65, 157 € ab 65) wechseln. In der Praxis kombinieren viele Mallorca-Residenten öffentlichen Grundschutz mit einer privaten Police für Tempo und Komfort. Der gemeinsame Nenner aller Wege heißt Empadronamiento — kümmere dich früh darum, dann fügt sich der Rest.

Offizielle Quellen

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Anforderungen von Ausländerbehörde und Konsulaten, Beitragshöhen und Tarife können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Prüfe die Konditionen vor Vertragsabschluss bei der jeweiligen Behörde bzw. dem Versicherer und ziehe bei Visums- und Aufenthaltsfragen eine fachkundige Beratung hinzu.

Brauche ich als Resident auf Mallorca zwingend eine Krankenversicherung?
Ja. Für praktisch jede Aufenthaltsgenehmigung in Spanien ist ein Krankenversicherungsschutz Pflicht. Arbeitnehmer und autónomos sind automatisch über die Seguridad Social abgesichert, EU-Rentner über das S1-Formular. Nicht-Erwerbstätige — etwa beim Nicht-Lukrativen Visum — müssen eine private Krankenversicherung nachweisen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllt.
Was kostet das convenio especial für die Gesundheitsversorgung?
Der Beitrag ist bundeseinheitlich festgelegt: 60 € pro Monat für Personen unter 65 Jahren und 157 € pro Monat ab 65 Jahren. Es gibt keine Wartezeiten und keine Zuzahlung bei Behandlungen — ambulante Medikamente, ortoprothetische Versorgung, ambulante Diätprodukte und nicht-dringender Krankentransport sind allerdings zu 100 % selbst zu zahlen.
Welche Wartezeit gilt für das convenio especial?
Du musst ein Jahr ununterbrochen vor der Antragstellung in Spanien oder in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich gelebt haben (nachgewiesen über Empadronamiento oder Residenten-Zertifikat) und im Moment des Antrags in einer spanischen Gemeinde gemeldet sein. In den ersten zwölf Monaten nach dem Zuzug steht dieser Weg also noch nicht offen.
Welche Krankenversicherung verlangt das Nicht-Lukrative Visum (NLV)?
Formal lässt der Konsulatstext eine öffentliche oder private Police zu, doch da NLV-Antragsteller nicht erwerbstätig sind und keine öffentliche Deckung nachweisen können, ist in der Praxis eine private Police erforderlich — bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer, ohne Zuzahlung (sin copago), ohne Wartezeiten (sin carencias), mit Deckung gleichwertig zur öffentlichen Versorgung, mit Repatriierung und gültig im gesamten Staatsgebiet für die volle Dauer der Genehmigung. Eine reine Reiseversicherung wird nicht akzeptiert. Du brauchst zudem ein offizielles Versicherungszertifikat für Konsulat oder extranjería.
Was ist das S1-Formular und wer bekommt es?
Das S1 ist eine Bescheinigung, mit der gesetzliche Rentner aus der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich kostenfreien Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem erhalten — auf Kosten ihres Renten-Heimatlandes. Du forderst es im Heimatland an (z. B. bei deiner deutschen Krankenkasse) und registrierst es beim spanischen INSS. Es ersetzt die früheren Formulare E121/E106/E109/E120. Mit S1 brauchst du weder eine private Police noch das convenio especial.
Bin ich als autónomo auf Mallorca krankenversichert?
Ja. Sobald du im RETA angemeldet (alta) bist, hast du dieselben Leistungen wie Arbeitnehmer im öffentlichen System: Hausarzt, Fachärzte, Diagnostik, Krankenhaus, Rehabilitation. Die medizinische Versorgung ist Teil deiner monatlichen Sozialversicherungs-Beiträge, ein separater Eigenbeitrag fällt nicht an. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen kannst du ohne Zusatzbeitrag mitversichern.
Was kostet eine private Krankenversicherung in Spanien?
Der Preis hängt vor allem vom Eintrittsalter ab. Junge Erwachsene zahlen für eine Vollpolice ohne Zuzahlung grob 40–65 € pro Monat, ab 55 Jahren steigt es auf etwa 75–130 €. Vollpolicen mit Krankenhausdeckung ab 65 liegen je nach Anbieter bei rund 95–124 €, bei umfangreichen Zusatzleistungen im Schnitt über 145 € pro Monat; reine Facharzt- oder Basistarife sind günstiger. Tarife mit Zuzahlung (con copago) sind billiger, werden aber fürs NLV-Visum nicht akzeptiert. Alle Werte sind Richtwerte und variieren nach Anbieter, Tarif und Wohnort.
Welche privaten Versicherer sind auf Mallorca verbreitet?
Marktführer in Spanien sind SegurCaixa Adeslas, Sanitas, Asisa und DKV, die zusammen rund 70 % des Marktes halten (IDIS/ICEA, Stand Ende 2025). Auf den Balearen ist zusätzlich ASSSA bei internationalen Residenten beliebt. Fürs Visum und die Residencia haben diese Anbieter eigene Produkte (z. B. Sanitas Residents, DKV Visado, ASISA Health Residents, Adeslas Plena Total), die das geforderte Zertifikat ausstellen.
Was ist der Unterschied zwischen copago und sin copago?
Bei einer con-copago-Police zahlst du pro Arztbesuch oder Leistung einen kleinen Festbetrag (z. B. 7 € Hausarzt) und hast dafür eine niedrigere Monatsprämie. Bei sin copago ist alles in der Prämie enthalten, dafür ist sie höher. Fürs NLV-Visum ist zwingend eine Police ohne Zuzahlung (sin copago) erforderlich.
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für den Wohnsitz auf Mallorca?
Nein. Die EHIC/TSE deckt nur vorübergehende Aufenthalte ab und ist laut spanischem Gesundheitsministerium ausdrücklich kein gültiger Nachweis, um den Wohnsitz in Spanien zu begründen. Für die Residenz brauchst du je nach Status Seguridad Social, S1, eine private Police oder das convenio especial.
Wie bekomme ich die Gesundheitskarte (tarjeta sanitaria) auf Mallorca?
Du beantragst die Tarjeta Sanitaria Individual (TSI) beim IB-Salut — in deinem zugeteilten centro de salud oder über die Sede Electrónica. Voraussetzung ist je nach Status die alta bei der Seguridad Social, eine INSS-Bescheinigung (bei S1) oder das convenio especial, dazu ein gültiges Empadronamiento, ein Ausweis/NIE und ein Passfoto. In vielen mallorquinischen Gemeinden entfällt das Papier-Zertifikat dank digitaler Anbindung. Die TSI ist auf den Balearen kostenfrei.
Können Familienangehörige mitversichert werden?
Im öffentlichen System ja: Wer als Arbeitnehmer oder autónomo versichert ist, kann Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder ohne Zusatzbeitrag als beneficiarios mitversichern. Beim convenio especial und bei privaten Policen stellt dagegen jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag bzw. Antrag — und auch das S1 muss für jeden mitreisenden Angehörigen separat ausgestellt sein.