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Modelo 720: Auslandsvermögen über 50.000 € in Spanien melden

Das Modelo 720 ist für viele Deutschsprachige auf Mallorca und in ganz Spanien eine der überraschendsten Pflichten beim Auswandern: Wer in Spanien steuerlich ansässig ist und im Ausland Bankkonten, Wertpapiere oder Immobilien im Wert von mehr als 50.000 Euro pro Kategorie besitzt, muss diese jährlich bei der Agencia Tributaria melden – und zwar bis zum 31. März für das Vorjahr. Seit dem EuGH-Urteil von Januar 2022 und der nachfolgenden Reform durch Gesetz 5/2022 sind die früher existenzbedrohenden Strafen zwar abgemildert, die Meldepflicht selbst aber vollständig in Kraft. In diesem Ratgeber lernst du: wer genau betroffen ist, welche Vermögenswerte in welche Kategorie gehören, wie die Erstmeldung und die Folgejahre funktionieren, welche Strafen heute konkret drohen – und welche Fehler am häufigsten passieren.

Modelo 720: Auslandsvermögen in Spanien melden 2026

Bist du neu auf Mallorca und unsicher, ob dein Vermögen meldepflichtig ist?


Was ist das Modelo 720 – und was ist es nicht?

Das Modelo 720 ist eine rein informative Jahresmeldung über Vermögenswerte, die Steuerresidenten in Spanien außerhalb des Landes halten. Es löst keine direkte Steuerzahlung aus und erzeugt keine Rückerstattung. Die Agencia Tributaria nutzt die gemeldeten Daten allerdings, um abzugleichen, ob Erträge aus diesen Vermögenswerten korrekt in der Einkommensteuererklärung (Modelo 100 / IRPF) und gegebenenfalls in der Vermögensteuer (Modelo 714) erfasst werden.

Eingeführt wurde das Formular 2012 mit dem erklärten Ziel, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Für Zuzügler aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bedeutet das konkret: Wer nach Mallorca zieht und ein Sparkonto, ein Depot oder eine Ferienwohnung in der alten Heimat behält, muss dies in Spanien melden – unabhängig davon, ob er diese Vermögenswerte bereits in Deutschland versteuert hat.

Hinweis: Das Modelo 720 ersetzt keine anderen Steuererklärungen. Es informiert Hacienda lediglich darüber, was du im Ausland hältst.


Wer ist meldepflichtig?

Die Pflicht trifft alle, die in Spanien steuerlich resident sind. Das sind:

  • Natürliche Personen, die sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien aufhalten
  • Personen, deren wirtschaftlicher Mittelpunkt (Haupteinkommensquelle, Familie) in Spanien liegt – selbst wenn sie weniger als 183 Tage physisch anwesend sind
  • Juristische Personen (GmbH, Vereine, Stiftungen) mit steuerlichem Sitz in Spanien
  • Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Spanien
  • Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und vergleichbare Rechtskonstrukte gemäß Art. 35.4 der spanischen Abgabenordnung

Achtung: Die steuerliche Residenz und die bürgerliche Anmeldung (Empadronamiento oder Residencia) sind zwei verschiedene Dinge. Du kannst steuerlich resident sein, ohne formal als Einwohner gemeldet zu sein – zum Beispiel wenn deine Familie auf Mallorca lebt, du selbst aber vorwiegend beruflich in Deutschland bist. In diesem Fall empfiehlt sich dringend fachkundige Beratung.

Wer sich auf den Sonderstatus nach der sogenannten Beckham Law (Ley Impatriados) stützt, sollte die speziellen Regeln für dieses Regime gesondert prüfen; die üblichen Modelo-720-Schwellen gelten dort unter Umständen anders.


Die drei Kategorien: Was genau muss gemeldet werden?

Der Schwellenwert von 50.000 Euro gilt pro Kategorie, nicht als Gesamtsumme. Du kannst also eine Kategorie auslösen, ohne die anderen zu betreffen.

Kategorie Bezeichnung Typische Beispiele
C1 Bankkonten im Ausland Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Festgeld, auch Gemeinschaftskonten
C2 Wertpapiere, Rechte, Versicherungen, Renten Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen, Lebensversicherungen, betriebliche und private Altersvorsorge, Kryptowährungen auf ausländischen Börsen (seit 2023)
C3 Immobilien im Ausland Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke – einschließlich geerbter oder teilweise gehaltener Objekte

Was bei Konten konkret gemeldet wird

Für Bankkonten (C1) müssen neben dem Saldo zum 31. Dezember auch der Durchschnittssaldo im letzten Quartal, das genaue Eröffnungsdatum sowie Name und Sitz des Kreditinstituts angegeben werden. Meldepflichtig sind nicht nur Kontoinhaber, sondern auch Bevollmächtigte und wirtschaftlich Berechtigte.

Besonderheit Kryptowährungen

Ab dem Steuerjahr 2023 müssen Kryptowährungen, die auf ausländischen Handelsplattformen (z. B. Binance, Coinbase, Kraken) gehalten werden, unter Kategorie C2 deklariert werden, sofern der Wert zum Stichtag 31. Dezember die 50.000-Euro-Schwelle überschreitet. Krypto-Wallets auf eigenen Geräten (Non-Custodial) unterliegen einer eigenen Meldepflicht (Modelo 721).

Deutsche Rentenansprüche und Pensionen

Deutsche gesetzliche Rentenansprüche sowie betriebliche Altersvorsorge fallen grundsätzlich in Kategorie C2. Ob und wann der Barwert den Schwellenwert überschreitet, hängt von der konkreten Versicherungsmathematik ab und ist einer der komplexesten Punkte – hier ist professionelle Berechnung durch einen Steuerberater empfehlenswert. Beitragsfinanzierte Rentenprodukte (englisch: defined contribution) gelten nach allgemeiner Einschätzung als deklarationspflichtig, leistungsfinanzierte (defined benefit) nach verbreiteter Ansicht erst beim Bezug der Leistung.


Stichtag und maßgeblicher Wert

Maßgeblich ist immer der Vermögensstand zum 31. Dezember des Meldejahres. Für die Abgabe 2026 also: dein Auslandsvermögen am 31. Dezember 2025.

Achtung: Auch eine kurzfristige Überschreitung des Schwellenwerts kann relevant sein. Wer seinen Immobilienbesitz im Ausland z. B. Anfang Dezember verkauft und den Erlös am 31. Dezember noch auf einem ausländischen Konto liegen hat, kann dadurch über die 50.000-Euro-Grenze kommen – und wäre in diesem Jahr meldepflichtig.

Bei Bankkonten (C1) wird zusätzlich der Durchschnittssaldo im letzten Quartal (Oktober–Dezember) abgefragt, nicht nur der Jahresendwert.


Fristen und Abgabe: So funktioniert die Einreichung

Schritt Frist / Details
Erstmaliger Abgabezeitraum 1. Januar bis 31. März (für das Vorjahr)
Absolute Frist 2026 31. März 2026 (für Steuerjahr 2025)
Technische Panne Bis zu 4 Kalendertage nach Fristablauf möglich
Abgabeweg Ausschließlich elektronisch über die Agencia Tributaria
Papiereinreichung Nicht möglich
Aufbewahrungspflicht Belege Mindestens 5 Jahre

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Agencia Tributaria (sede.agenciatributaria.gob.es). Du benötigst dazu ein digitales Zertifikat, Cl@ve PIN oder einen Steuerberater mit Vollmacht. Eine Einreichung in Papierform ist gesetzlich ausgeschlossen.

Hinweis: Die Abgabefrist kann nicht verlängert werden. Sie endet starr am 31. März. Die einzige Ausnahme ist ein technischer Ausfall des AEAT-Systems, der maximal 4 zusätzliche Kalendertage einräumt.


Erstmeldung vs. Folgejahre: Wann musst du erneut melden?

Viele Residenten sind erleichtert zu hören, dass nach der Erstmeldung nicht zwingend jedes Jahr ein neues Modelo 720 abzugeben ist. Die Regel:

Situation Pflicht zur erneuten Meldung?
Wert einer Kategorie hat sich um mehr als 20.000 € erhöht Ja
Erstmals überschrittene Kategorie Ja
Verkauf / Aufgabe eines bisher gemeldeten Assets Ja (zur Abmeldung)
Wert unverändert oder Anstieg unter 20.000 € Keine Pflicht
Wert gesunken (keine Unterschreitung der Schwelle) Keine Pflicht

Die Schwelle von 20.000 Euro Veränderung gilt je Kategorie. Wer also ein deutsches Depot von 60.000 auf 75.000 Euro aufgebaut hat (plus 15.000 €), muss im Folgejahr nicht erneut melden. Übersteigt die Zunahme 20.000 Euro, wird die gesamte Kategorie neu gemeldet.


Strafen: Was gilt seit der EuGH-Reform?

Im Januar 2022 entschied der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-788/19), dass Spaniens ursprüngliches Sanktionsregime unverhältnismäßig und nicht mit EU-Recht vereinbar war. Früher konnten Strafen von 5.000 Euro pro nicht gemeldeter Einzelposition anfallen, mit einem Mindestbetrag von 10.000 Euro – und nicht gemeldete Vermögenswerte wurden als ungeklärte Einnahmen behandelt und mit bis zu 150 % besteuert. Diese Regelung wurde durch das Gesetz 5/2022 beseitigt.

Was heute gilt:

Verstoß Sanktion
Verspätete Abgabe (nach Aufforderung durch Hacienda) Ab 300 € pro Kategorie, kann bis ca. 20.000 € pro Kategorie reichen
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben Mindestens 300 €, abhängig von Schwere und Anzahl der Fehler
Nicht-Abgabe (entdeckt, ohne Aufforderung) Ab 5.000 € je Datensatz – aber neue Verhältnismäßigkeitsgrenzen
Verspätete Selbstkorrektur (vor Prüfungsankündigung) Deutlich reduzierte Aufschläge möglich

Achtung: Auch wenn die Strafen im Vergleich zu vor 2022 deutlich moderater sind, schützt die Reform nicht vor dem Risiko, dass Hacienda nicht deklarierte Auslandserträge im IRPF oder in der Vermögensteuer nachfordert – inklusive Zinsen und Zuschlägen. Die Meldepflicht als solche ist vollumfänglich in Kraft.


Schritt-für-Schritt: So gibst du das Modelo 720 ab

  1. Steuerliche Residenz klären: Bist du in Spanien wirklich steuerlich resident? Prüfe die 183-Tage-Regel und den Lebensmittelpunkt.
  2. Inventur Auslandsvermögen: Erstelle eine vollständige Liste aller Konten, Depots, Immobilien und sonstigen Rechte außerhalb Spaniens per 31. Dezember.
  3. Kategorienzuordnung: Ordne jeden Vermögenswert einer der drei Kategorien zu (C1/C2/C3) und summiere je Kategorie.
  4. Schwellenprüfung: Überschreitet mindestens eine Kategorie 50.000 Euro? Wenn ja, bist du für diese Kategorie meldepflichtig.
  5. Unterlagen zusammenstellen: Bankbescheinigungen, Depotauszüge, Grundbuchauszüge, Versicherungsunterlagen – alle mit dem Stichtagswert 31. Dezember.
  6. Zugangsdaten AEAT: Stelle sicher, dass du ein digitales Zertifikat oder Cl@ve hast – oder beauftrage einen Steuerberater mit Vollmacht (gesetzlich: representación).
  7. Formular ausfüllen: Im AEAT-Portal unter „Modelos y formularios" → Modelo 720. Alle Pflichtfelder ausfüllen, insbesondere Länderkennzeichen, IBAN/Kontonummer, Saldo per 31.12. und Durchschnittssaldo Q4.
  8. Abgabe und Bestätigung speichern: Nach erfolgreicher Einreichung erhältst du eine Bestätigungsnummer (Número de Justificante). Diesen Nachweis unbedingt aufbewahren.
  9. Belege ablegen: Originaldokumente mindestens 5 Jahre aufbewahren.

Hinweis: Die meisten Expats auf Mallorca lassen das Modelo 720 von einer Gestoría oder einem auf Internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater einreichen. Die Kosten liegen je nach Anbieter und Komplexität in der Regel zwischen 100 und 300 Euro – ein überschaubarer Betrag im Vergleich zu möglichen Bußgeldern.

Neun-Schritte-Prozess zur Einreichung des Modelo 720: von Residenz-Prüfung über Kategorisierung und Schwellenprüfung bis zur Belegablage nach 5 Jahren

Häufigste Fehler beim Modelo 720

Diese Punkte führen in der Praxis am häufigsten zu Problemen:

Sieben häufigste Fehler beim Modelo 720: Schwelle pro Kategorie, Erstjahr-Frist, Gemeinschaftskonten, Quartals-Durchschnitt, Krypto, Rentenansprüche und 20.000-Euro-Änderungsregel

1. Schwellenwert missverstehen Viele denken, es gehe um ein Gesamtvermögen von 50.000 Euro. Tatsächlich gilt die Grenze pro Kategorie unabhängig voneinander. Wer ein deutsches Depot im Wert von 55.000 Euro hat, ist für C2 meldepflichtig – selbst wenn alle anderen Kategorien unter der Schwelle liegen.

2. Erstjahr versäumen Das erste Jahr nach dem Umzug ist das kritischste. Viele erfahren erst im Herbst von der Pflicht und verpassen den Stichtag 31. März. Ein verspätetes Modelo 720 ist zwar möglich, löst aber automatisch Sanktionen aus.

3. Gemeinschaftskonten und Vollmachten übersehen Wer lediglich Zeichnungsberechtigung auf einem ausländischen Konto hat, ist ebenfalls meldepflichtig – auch wenn das Konto einer anderen Person gehört.

4. Quartals-Durchschnitt vergessen Für Konten (C1) reicht nicht allein der Saldo am 31. Dezember. Der Durchschnittssaldo der Monate Oktober bis Dezember ist ebenfalls Pflichtangabe.

5. Krypto-Assets ignorieren Kryptowährungen auf ausländischen Custodial-Plattformen sind seit dem Steuerjahr 2023 in C2 zu melden. Wer auf Binance, Coinbase oder Kraken handelt und den Schwellenwert überschreitet, ist meldepflichtig.

6. Rentenansprüche nicht prüfen Die Frage, ob eine betriebliche Altersvorsorge oder eine ausländische Rentenversicherung den Schwellenwert überschreitet, wird häufig nicht geprüft. Gerade britische und amerikanische Expats mit SIPPs oder 401(k)-Konten treffen hier regelmäßig die Meldepflicht.

7. Folgejahre zu früh abbestellen Wer irrtümlich annimmt, nach der Erstmeldung nie wieder abgeben zu müssen, übersieht die 20.000-Euro-Veränderungsregel. Portfoliogewinne, Immobilienwertanpassungen oder frische Einzahlungen können eine neue Pflicht auslösen.


Modelo 720 und andere Steuerpflichten: Das Zusammenspiel

Das Modelo 720 steht nicht für sich allein. Es beeinflusst andere Steuerpflichten unmittelbar:

Steuer / Erklärung Bezug zum Modelo 720
IRPF (Modelo 100) Erträge aus gemeldeten Auslandsvermögen (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen) müssen hier vollständig deklariert werden
Vermögensteuer (Modelo 714) Gemeldete Auslandsimmobilien und Depots fließen in die Bemessungsgrundlage ein
Modelo 721 Seit 2023 eigene Meldepflicht für Kryptowährungen; ergänzt das Modelo 720
Schenkung / Erbschaft Neu erworbene Auslandsvermögen durch Erbschaft oder Schenkung müssen nach Übergang gemeldet werden

Wer als Resident auf Mallorca seine IRPF-Erklärung abgibt, sollte sicherstellen, dass alle im Modelo 720 gemeldeten Vermögenswerte auch in der Einkommensteuererklärung vollständig abgebildet sind. Inkonsistenzen zwischen beiden Formularen sind ein klassischer Auslöser für eine Steuerprüfung.

Mehr zur Einkommensteuer als Resident auf Mallorca findest du im Ratgeber Steuern als Resident (IRPF).


Was kommt danach? Modelo 720 und der Umzug auf Mallorca im Gesamtbild

Das Modelo 720 ist erfahrungsgemäß eine der ersten großen Überraschungen nach dem Umzug – meist entdeckt man es gemeinsam mit der ersten Steuerberatung. Es lohnt sich, die wichtigsten Behördenpflichten geordnet anzugehen:

  1. NIE-Nummer beantragenNIE-Nummer auf Mallorca
  2. Residencia / steuerliche Ansässigkeit klärenResidencia in Spanien
  3. Empadronamiento (Einwohnermeldeamt) → Empadronamiento auf Mallorca
  4. Krankenversicherung organisierenKrankenversicherung in Spanien
  5. IRPF vorbereitenSteuern als Resident
  6. Modelo 720 abgeben – bis 31. März des Folgejahres nach Beginn der Steuerresidenz

Der vollständige Überblick über alle Schritte beim Auswandern findet sich im Auswandern-Leitfaden Mallorca.


Checkliste: Modelo 720 Vorbereitung

Nutze diese Liste als Arbeitshilfe vor der Einreichung:

  • Steuerliche Residenz in Spanien bestätigt (183-Tage-Regel oder Lebensmittelpunkt)
  • Vollständige Liste aller Auslandsvermögen erstellt
  • Konten (C1): Saldo per 31.12. und Durchschnittssaldo Oktober–Dezember beschafft
  • Wertpapiere/Fonds/Renten/Krypto (C2): Wert per 31.12. aus Depot- oder Plattformauszug
  • Immobilien (C3): Kataster- oder Kaufwert, Belegenheitsadresse und Grundbuchdaten
  • Schwellenwert von 50.000 € je Kategorie geprüft
  • Gemeinschaftskonten und Vollmachten auf anderen Konten berücksichtigt
  • Digitales Zertifikat / Cl@ve oder Steuerberater-Vollmacht eingerichtet
  • Frist 31. März im Kalender eingetragen
  • Bestätigungsnummer nach Einreichung gespeichert
  • Belege für mindestens 5 Jahre archiviert

Fazit

Das Modelo 720 ist kein Steuerformular im klassischen Sinne – es löst keine Zahlung aus und erzeugt keine Rückerstattung. Aber es ist eine ernsthafte Pflicht mit echten Konsequenzen bei Nichterfüllung. Seit dem EuGH-Urteil von Januar 2022 und der Reform durch das Gesetz 5/2022 sind die Strafen zwar deutlich moderater als früher, doch sie existieren. Für deutsche, österreichische und schweizerische Zuzügler auf Mallorca gilt: Wer ein Depot, eine Eigentumswohnung oder ein Sparkonto in der alten Heimat hat und mehr als 183 Tage im Jahr auf der Insel lebt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit meldepflichtig.

Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung und einem erfahrenen Steuerberater ist das Formular gut beherrschbar. Die schlechte Nachricht: Es gibt keine Fristverlängerung. Der 31. März ist hart. Trag ihn ein.



Offizielle Quellen

Was ist der Unterschied zwischen dem Modelo 720 und einer Steuererklärung?
Das Modelo 720 ist eine rein informative Meldung an die Agencia Tributaria. Es wird keine Steuer festgesetzt und keine Rückerstattung gewährt. Es informiert Hacienda lediglich darüber, welche Vermögenswerte du im Ausland hältst, damit diese mit deinen Einkommens- und Vermögensteuerklärungen abgeglichen werden können.
Muss ich mein deutsches Girokonto melden, wenn es nur 30.000 Euro enthält?
Nein. Die Meldepflicht greift erst, wenn der Gesamtwert aller Konten in Kategorie C1 (Bankkonten im Ausland) zum 31. Dezember 50.000 Euro überschreitet. Liegt dein gesamtes Auslandskontoguthaben darunter, besteht für diese Kategorie keine Pflicht – selbst wenn die anderen Kategorien über der Schwelle liegen.
Ich bin erst im September nach Mallorca gezogen – muss ich schon für dieses Jahr melden?
Wenn du in diesem Kalenderjahr steuerlich resident in Spanien wirst (z. B. durch mehr als 183 Tage Aufenthalt bis zum 31. Dezember), bist du für das gesamte Jahr steuerpflichtig und musst bis zum darauffolgenden 31. März ein Modelo 720 für alle relevanten Kategorien einreichen.
Wie hoch sind die aktuellen Strafen bei Nicht-Abgabe?
Nach der Reform durch Gesetz 5/2022 (Reaktion auf das EuGH-Urteil C-788/19 von Januar 2022) beginnen Bußgelder bei verspäteter oder fehlerhafter Abgabe bei 300 Euro pro Kategorie und können je nach Schwere und Anzahl der Verstöße bis ca. 20.000 Euro pro Kategorie reichen. Die frühere Praxis, nicht deklarierte Vermögen pauschal als Einkommen zu besteuern und mit 150 % Zuschlag zu belegen, ist nicht mehr anwendbar.
Müssen Kryptowährungen gemeldet werden?
Ja, sofern du Kryptowährungen auf einer ausländischen Custodial-Plattform (z. B. Binance, Coinbase, Kraken) hältst und der Wert zum 31. Dezember 50.000 Euro oder mehr beträgt. Sie fallen seit dem Steuerjahr 2023 unter Kategorie C2. Für Krypto auf eigenen Wallets gibt es seit 2023 das separate Modelo 721.
Muss ich jedes Jahr ein neues Modelo 720 abgeben?
Nur dann, wenn in mindestens einer Kategorie eine Veränderung von mehr als 20.000 Euro gegenüber der letzten Meldung eingetreten ist, eine neue Kategorie die Schwelle überschreitet oder ein bisher gemeldetes Asset verkauft oder aufgegeben wurde. In stabilen Jahren kann die Abgabe entfallen.
Bin ich meldepflichtig, wenn ich nur Zeichnungsvollmacht auf einem fremden Konto habe?
Ja. Die Meldepflicht trifft nicht nur Kontoinhaber, sondern auch Bevollmächtigte und wirtschaftlich Berechtigte. Wenn das Konto, auf das du Vollmacht hast, 50.000 Euro oder mehr aufweist, bist du in Kategorie C1 meldepflichtig.
Kann ich das Modelo 720 selbst einreichen oder brauche ich einen Steuerberater?
Technisch kannst du es selbst einreichen, wenn du ein gültiges digitales Zertifikat oder Cl@ve hast und die spanische Benutzeroberfläche der AEAT bedienen kannst. In der Praxis beauftragen die meisten Expats eine Gestoría oder einen Steuerberater – die Kosten liegen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro und sind angesichts der möglichen Fehlerquellen gut investiert.