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Residencia in Spanien beantragen: Certificado de Registro für EU-Bürger

Wenn du als EU-Bürger länger als drei Monate auf Mallorca leben willst, kommst du an der Residencia nicht vorbei. Gemeint ist das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea — die grüne Bescheinigung, mit der du dich ins Registro Central de Extranjeros einträgst und offiziell als legaler Resident giltst. Sie ist kein Aufenthaltstitel im klassischen Sinn (den brauchst du als EU-Bürger nicht), sondern der Nachweis, dass du in Spanien gemeldet bist und deine NIE-Nummer trägst. Beantragt wird sie mit dem Formular EX-18 bei der Oficina de Extranjería oder der Policía Nacional. Dieser Ratgeber führt dich durch jede Kategorie, die nötigen Nachweise, die IPREM-Richtwerte 2026 und den Ablauf der cita previa in Palma.

EU-Bürger mit grünem Certificado de Registro vor einem Behördengebaeude in Palma de Mallorca

Du planst den Umzug nach Mallorca?

NIE, Residencia und TIE — was ist was?

Diese drei Begriffe werden ständig verwechselt. Für EU-Bürger ist die Unterscheidung simpel, sobald du sie einmal verstanden hast:

Begriff Was es ist Für wen Form
NIE Steuerliche Identifikationsnummer für Ausländer Jeder Ausländer (auch ohne Wohnsitz) Nummer, kein eigenes Dokument nötig
Certificado de Registro (Residencia) Eintrag ins Ausländerregister als legaler Resident EU/EWR/Schweiz-Bürger mit Aufenthalt über 3 Monate Grünes A6-Papier (enthält die NIE)
TIE Plastikkarte mit Foto und Fingerabdrücken Drittstaatsangehörige (Nicht-EU) Scheckkarte

Wichtig: Als EU-Bürger bekommst du keine TIE. Die Plastikkarte ist Drittstaatsangehörigen vorbehalten. Du erhältst das grüne Papier-Zertifikat, in dem deine NIE bereits eingedruckt ist. Wenn du die NIE schon hast (etwa für einen Immobilienkauf beantragt), wird sie bei der Registrierung übernommen und nicht neu vergeben. Die Details zur NIE selbst — Beantragung, Unterschied zwischen NIE für Nicht-Residenten und Residenten — findest du im Ratgeber zur NIE-Nummer auf Mallorca.

Wann die Residencia Pflicht ist

Die Regel steht klar im Real Decreto 240/2007 (in Verbindung mit der Ley Orgánica 4/2000): Wer als Bürger der EU, des EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) oder der Schweiz länger als drei Monate in Spanien residieren will, muss sich persönlich ins Registro Central de Extranjeros eintragen.

  • Auslöser: geplanter Aufenthalt über drei Monate.
  • Frist: Die Eintragung ist innerhalb von drei Monaten ab Einreise zu beantragen.
  • Ort: Oficina de Extranjería der Provinz, in der du wohnst — auf Mallorca die Policía Nacional in Palma.
  • Ergebnis: Das Zertifikat wird laut der offiziellen Police-Sede sofort (de forma inmediata) ausgestellt und enthält Name, Nationalität, Wohnsitz, deine NIE und das Registrierungsdatum — sofern die Unterlagen vollständig sind.

Solange dein Aufenthalt unter 90 Tagen bleibt (etwa als Tourist oder bei einem Zweitwohnsitz, den du nur sporadisch nutzt), brauchst du die Residencia nicht. Sobald du aber deinen Lebensmittelpunkt nach Mallorca verlegst, dich beim Padrón anmeldest, arbeitest oder dauerhaft hier wohnst, läuft die Frist. Versäumst du sie, drohen theoretisch Sanktionen — in der Praxis wird die Eintragung dann einfach verspätet nachgeholt, aber du bist bis dahin nicht als legaler Resident registriert, was Bank, Gesundheitskarte und Steuerstatus blockiert.

Das Formular EX-18 und die Tasa 790-012

Zwei Dokumente bilden das Grundgerüst jedes Antrags:

Formular EX-18 ist der offizielle Antrag auf Eintragung ins Ausländerregister. Du füllst es aus, unterschreibst es und bringst es ausgedruckt mit (manche Stellen verlangen es doppelt, also drucke es zweimal). Es ist kostenlos auf der Seite des Ministerio de Inclusión erhältlich.

Tasa Modelo 790, Código 012 ist die Verwaltungsgebühr. Beim Generieren des Formulars wählst du die Rubrik "Certificado de registro de residente comunitario o TIE de familiar de un ciudadano de la Unión". Die Gebühr beträgt 12 Euro und wird vor dem Termin bei jeder spanischen Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft (BBVA, Santander, CaixaBank u. a.) bezahlt — ein eigenes Konto brauchst du dafür nicht. Den gestempelten Beleg legst du dem Antrag bei.

Position Detail
Formular EX-18 (kostenlos, ausgefüllt und unterschrieben)
Gebührenformular Modelo 790, Código 012
Höhe der Tasa 12,00 Euro
Rubrik beim Ausfüllen "Certificado de registro de residente comunitario…"
Zahlung Bei jeder Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft, kein Konto nötig, Beleg aufbewahren
Identität Gültiger Personalausweis oder Reisepass + Kopie

Achtung beim Reihenfolge-Detail: An manchen Standorten (z. B. wenn die NIE erst beim Termin vergeben wird) zahlst du die Tasa erst nach dem Termin, sobald deine NIE feststeht, und reichst den Beleg dann nach. Kläre das im Zweifel vorab mit der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen je Kategorie

Hier liegt der Kern des Verfahrens. Nach Artikel 7 RD 240/2007 musst du einen von mehreren Aufenthaltsgründen nachweisen. Welche Unterlagen verlangt werden, hängt allein von deiner Kategorie ab — die vier häufigsten sind:

Vier Residencia-Kategorien (EX-18) im Vergleich: Arbeitnehmer, Autónomo, ausreichende Mittel und Studenten mit den jeweils erforderlichen Nachweisen
Kategorie Wer Erforderliche Nachweise
Arbeitnehmer (cuenta ajena) Angestellte mit spanischem Vertrag Arbeitsvertrag + Anmeldung zur Seguridad Social (alta) oder Arbeitgeberbescheinigung
Selbständige (autónomo) Gewerbetreibende, Freiberufler Steuerliche Anmeldung (Modelo 036/037) + Alta im RETA der Seguridad Social
Ausreichende Mittel (no laboral) Privatiers, Rentner, finanziell Unabhängige Nachweis finanzieller Mittel (mind. 100 % IPREM) + private Vollkranken­versicherung
Studenten An anerkannter Einrichtung Eingeschriebene Immatrikulation + Krankenversicherung (privat oder Europäische Versichertenkarte) + Eigenerklärung über ausreichende Mittel

Neben diesen vier eigenständigen Aufenthaltsgründen kennt Artikel 7 noch die Gruppe der Familienangehörigen, die ihr Aufenthaltsrecht vom registrierten EU-Bürger ableiten. Für alle Kategorien gilt zusätzlich die Grundausstattung: gültiger Pass/Personalausweis, EX-18, bezahlte Tasa 790-012 und in der Regel der Empadronamiento-Nachweis (Volante de empadronamiento) aus deiner Gemeinde, nicht älter als drei Monate. Der Padrón belegt, dass du tatsächlich im Ort wohnst — auf Mallorca beim jeweiligen Ayuntamiento (Palma, Calvià, Andratx, Sóller usw.) zu beantragen.

Ein verbreiteter Stolperstein: Wer arbeitet oder selbständig ist, muss keine eigene Krankenversicherung nachweisen, weil die Anmeldung zur Seguridad Social bereits den Gesundheitsschutz abdeckt. Die Versicherungspflicht trifft nur die Kategorien "ausreichende Mittel" und teils Studenten.

Mittel-Nachweis und Krankenversicherung im Detail

Die Kategorie "ausreichende Mittel" ist die häufigste bei Mallorca-Auswanderern, die nicht angestellt sind — und gleichzeitig die mit den meisten Ablehnungen, weil hier zwei harte Anforderungen aufeinandertreffen.

1. Finanzielle Mittel — der IPREM-Richtwert 2026

Maßstab ist der IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples), Spaniens amtlicher Referenzwert für Einkommensschwellen. Für die Residencia eines EU-Bürgers verlangen die Behörden als gängige Untergrenze mindestens 100 % des IPREM für die Einzelperson; bei mitziehenden Familienangehörigen erhöht sich der Betrag. Der Wert ist seit 2023 eingefroren, weil keine neuen Staatshaushalte (Presupuestos Generales del Estado) verabschiedet wurden, und gilt 2026 unverändert:

IPREM 2026 Betrag
Monatlich 600,00 Euro
Jährlich (12 Zahlungen) 7.200,00 Euro
Jährlich (14 Zahlungen) 8.400,00 Euro
Täglich 20,00 Euro

Praktisch heißt das: Du solltest mindestens rund 600 Euro pro Monat bzw. das jährliche Äquivalent nachweisen können — für jedes mitziehende Familienmitglied kommt typischerweise ein weiterer Anteil hinzu. Akzeptiert werden Kontoauszüge, Rentenbescheide, Gehaltsabrechnungen, Eigentumsnachweise, Bankzertifikate oder eine Kombination daraus. Wichtig: Der IPREM für die Residencia (100 %) ist deutlich niedriger als bei der nicht-erwerbstätigen Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatler (residencia no lucrativa, dort 400 % IPREM = ca. 2.400 Euro/Monat). Verwechsle die beiden Schwellen nicht — die strengere gilt für Nicht-EU-Bürger.

2. Krankenversicherung — die KV-Mindestdeckung

Wer sich über ausreichende Mittel registriert, braucht eine vollwertige Krankenversicherung in Spanien, die alle Risiken abdeckt und der öffentlichen Gesundheitsversorgung (SNS) gleichwertig ist. Das RD 240/2007 verlangt im Verordnungstext nur einen "seguro de enfermedad que cubra todos los riesgos en España"; die folgenden Detailkriterien sind keine Wortlaut-Vorgabe, werden von der Extranjería in der Praxis aber einheitlich so geprüft:

  • Ohne Selbstbeteiligung (sin copagos): Policen mit Zuzahlung pro Arztbesuch werden regelmäßig abgelehnt.
  • Ohne Wartezeiten (sin carencias): Der Schutz muss ab dem ersten Tag wirken.
  • Vollständige Deckung: Hausarzt, Fachärzte, Diagnostik, Krankenhaus, Operationen, Notfälle rund um die Uhr.
  • Gültig in ganz Spanien, abgeschlossen bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer.

Ein Reiseschutz reicht nicht — verlangt wird eine echte Gesundheitspolice. Die Europäische Versichertenkarte (TSE/EHIC) gibt nur bei vorübergehenden Aufenthalten Zugang zum spanischen Gesundheitssystem und ist kein gültiges Dokument, um einen Wohnsitz in Spanien zu begründen — bei einer Wohnsitzverlegung ist das Formular S1 einschlägig, nicht die EHIC. Private Residentenpolicen ohne Copago liegen bei jungen, gesunden Antragstellern erfahrungsgemäß bei etwa 40 bis 50 Euro im Monat, steigen mit dem Alter aber deutlich.

Alternativ existiert für bereits gemeldete Residenten ohne andere Absicherung der Convenio Especial mit dem öffentlichen System: rund 60 Euro/Monat unter 65 Jahren, ca. 157 Euro/Monat ab 65 Jahren, ohne Copagos für die gedeckten Leistungen der cartera común básica. Achtung: Der Convenio setzt in der Regel mindestens ein Jahr vorherigen Aufenthalt in Spanien voraus (anrechenbar sind frühere Zeiten in EU/EWR/Schweiz/UK) und deckt ambulante Medikamente nicht ab (die zahlst du zu 100 % selbst) — er taugt daher selten als Erstnachweis für die Registrierung. Mehr dazu im Ratgeber zur Krankenversicherung in Spanien.

Ablauf der cita previa in Palma

Auf Mallorca ist die zuständige Stelle für das Certificado de Registro die Oficina de Comunitarios der Policía Nacional in Palma. So läuft der Weg Schritt für Schritt:

5-Schritte-Prozess der Residencia-Beantragung in Palma: von cita previa buchen bis Zertifikat-Ausstellung am selben Tag
  1. Cita previa buchen. Termine werden online über die Sede Electrónica der Administraciones Públicas vergeben (Procedimiento "Policía Nacional → Certificado de Registro de Ciudadano de la UE", Provinz Illes Balears). Termine sind oft knapp — täglich nach Stornierungen schauen.
  2. Unterlagen vorbereiten. EX-18 ausgefüllt und unterschrieben, Pass/Ausweis plus Kopie, kategoriespezifische Nachweise, Empadronamiento (unter 3 Monate alt), Tasa 790-012. Alles im Original plus Kopie.
  3. Fremdsprachige Dokumente übersetzen lassen. Unterlagen in einer anderen Sprache als Spanisch (oder Katalanisch) müssen amtlich übersetzt und je nach Herkunft mit Apostille (Haager Übereinkommen) oder diplomatischer Legalisierung versehen sein. Bei öffentlichen Urkunden aus EU-Ländern entfällt die Apostille für eine begrenzte, in der VO (EU) 2016/1191 ausdrücklich aufgezählte Dokumentengruppe — etwa Geburts-, Ehe-, Wohnsitz- oder Strafregisterbescheinigungen. Nicht befreit sind dagegen Einkommens-, Vermögens- und Versicherungsnachweise, die du gerade für die Kategorie "ausreichende Mittel" brauchst (siehe Abschnitt "Übersetzung und Beglaubigung" unten).
  4. Zum Termin erscheinen. Persönlich, pünktlich, mit allen Originalen. Sind die Papiere vollständig, wird das grüne Zertifikat sofort am selben Tag ausgehändigt.
  5. Tasa ggf. nachreichen. Falls die NIE erst beim Termin vergeben wird, zahlst du die 12 Euro danach und bringst den Beleg zurück.

Kontakt der zuständigen Stelle auf Mallorca:

Stelle Adresse / Kontakt
Oficina de Comunitarios (Policía Nacional) C/ Felicià Fuster 7, 07006 Palma
E-Mail Régimen Comunitario mallorca.ouecomunitarios@policia.es
Oficina de Extranjería (Delegación del Gobierno) C/ Felicià Fuster 7, 07006 Palma
Telefon Extranjería Illes Balears 971 989 170
E-Mail Info infoextra.illesbalears@correo.gob.es

Der offizielle Regelweg ist laut der Police-Sede die persönliche Antragstellung beim Termin. Je nach Provinz und abhängig von der Cl@ve-Verfügbarkeit kann inzwischen zusätzlich eine telematische Beantragung angeboten werden — auf den Balearen über das System Cl@ve (Cl@ve Móvil inkl. Cl@ve PIN, ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat einschließlich DNIe oder Cl@ve Permanente), das eine vorherige Registrierung erfordert. Dieser Online-Weg ist aber kein behördlich garantierter Standard für alle und setzt eine bestehende elektronische Identifikation voraus. Da du ohne NIE in der Regel kein digitales Zertifikat bekommst, läuft der erste Antrag meist persönlich vor Ort.

Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten

Damit deine Nachweise akzeptiert werden, müssen fremdsprachige Unterlagen ins Spanische übersetzt und je nach Dokumentart beglaubigt werden. Hier lohnt sich ein genauer Blick, weil die Regeln dokumentartenspezifisch sind:

  • Amtliche Übersetzung: Dokumente in einer anderen Sprache als Spanisch (oder Katalanisch) sind durch einen traductor jurado (vom spanischen Außenministerium ermächtigter Übersetzer) zu übersetzen.
  • Standesamtliche EU-Urkunden: Für eine enumerierte Liste öffentlicher Urkunden aus EU-Ländern — darunter Geburt, Ehe, Personenstand, Wohnsitz und Strafregister — entfällt nach der VO (EU) 2016/1191 die Apostille bzw. Legalisierung.
  • Einkommens-, Vermögens- und Versicherungsnachweise: Diese fallen nicht unter die 2016/1191-Befreiung. Für genau die Belege, die du in der Kategorie "ausreichende Mittel" einreichst (Bankzertifikate, Rentenbescheide, Versicherungspolicen), kann je nach Form weiterhin eine Apostille oder amtliche Übersetzung verlangt werden — kläre das mit der zuständigen Stelle oder einer Gestoría.
  • Drittstaaten-Urkunden: Dokumente aus Nicht-EU-Ländern brauchen in der Regel die Apostille (Haager Übereinkommen) oder, wo das Übereinkommen nicht gilt, eine diplomatische Legalisierung.

Die große Residencia: Permanenz nach 5 Jahren

Das Erst-Zertifikat ist faktisch unbefristet gültig — deine NIE bleibt ohnehin lebenslang dieselbe. Es gibt aber einen wichtigen Meilenstein: Nach fünf Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt in Spanien erwirbst du nach Artikel 10 RD 240/2007 das Recht auf Daueraufenthalt (residencia permanente).

Auf Antrag stellt dir die Oficina de Extranjería dann ein Certificado del derecho a residir con carácter permanente aus. Der entscheidende Vorteil: Dieses Daueraufenthaltsrecht ist nicht mehr an die Bedingungen aus Kapitel III gebunden — du musst also weder Arbeit noch ausreichende Mittel noch eine Krankenversicherung nachweisen. Außerdem hast du als Daueraufenthaltsberechtigter automatisch Anspruch auf Gesundheitsversorgung im öffentlichen SNS zulasten öffentlicher Mittel und brauchst keinen Convenio Especial mehr.

Stufe Voraussetzung Folge
Erst-Zertifikat (EX-18) Eine der vier Kategorien (Art. 7) Legaler Resident, NIE eingetragen
Daueraufenthalt 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt (Art. 10) Keine Bedingungen mehr, SNS-Zugang auf Staatskosten

Wichtig: "Ununterbrochen" verträgt kürzere Abwesenheiten, aber längere Auslandsaufenthalte (mehr als sechs Monate pro Jahr bzw. zwölf Monate am Stück) können die Frist unterbrechen. Wer also sauber fünf Jahre auf Mallorca lebt, sich beim Padrón führt und keine langen Auslandsphasen einlegt, gleitet ohne weitere Hürden in die Permanenz.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Lehnt die Behörde deinen Antrag ab, stehen dir zwei Rechtsmittel offen — beachte die kurzen Fristen:

  • Recurso de reposición: Innerhalb eines Monats kannst du bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch einlegen.
  • Recurso contencioso-administrativo: Innerhalb von zwei Monaten kannst du Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht (Juzgado de lo Contencioso-Administrativo) erheben.

Häufigster Ablehnungsgrund sind fehlende oder unvollständige Unterlagen — meist lässt sich der Antrag nach Nachbesserung schlicht neu stellen, ohne dass es eines förmlichen Rechtsmittels bedarf.

Häufigste Fehler

  • Frist verpasst. Die Eintragung muss binnen drei Monaten ab Einreise erfolgen — viele warten zu lange und blockieren sich damit Bankkonto und Gesundheitskarte.
  • Reiseversicherung statt Gesundheitspolice. Ein Travel-Insurance-Schein oder die EHIC/TSE-Karte wird abgelehnt. Es braucht eine echte Residenten-Krankenversicherung ohne Copago und ohne Wartezeit.
  • Empadronamiento zu alt. Der Padrón-Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein und die Adresse muss exakt mit dem EX-18 übereinstimmen.
  • IPREM verwechselt. Wer die 400-%-Schwelle der residencia no lucrativa (Drittstaatler) auf den eigenen EU-Antrag anwendet, überschätzt die Anforderung massiv — für EU-Bürger genügen 100 % IPREM.
  • Einkommensnachweise ohne Übersetzung/Apostille. Deutsche Bankzertifikate oder Versicherungspolicen fallen nicht unter die 2016/1191-Befreiung und sollten amtlich übersetzt — je nach Form auch apostilliert — vorgelegt werden.
  • Falsche Tasa-Rubrik. Beim Modelo 790-012 die korrekte Option ankreuzen, sonst stimmt der Beleg nicht.
  • Ohne cita previa erschienen. In Palma wird niemand ohne vorab gebuchten Termin bedient.

Was kommt danach

Mit dem grünen Zertifikat in der Hand stehen dir die nächsten Behördenschritte offen: Anmeldung der Gesundheitskarte (Tarjeta Sanitaria) bei deinem Centro de Salud, Eröffnung eines spanischen Bankkontos als Resident, Anmeldung des Autos, Wechsel des Führerscheins und — sobald du steuerlich ansässig bist — die jährliche Steuererklärung. Wenn du eine Immobilie auf Mallorca erwerben oder vermieten willst, lohnt der Blick in den Immobilien-Ratgeber und den aktuellen Marktbericht. Alle weiteren Auswanderer-Themen — von der NIE bis zur Krankenversicherung — bündelt der Auswandern-Bereich.

Checkliste für deinen Antrag

  • Aufenthalt über 3 Monate geplant → Residencia ist Pflicht
  • EX-18 ausgefüllt und unterschrieben (ggf. doppelt ausdrucken)
  • Tasa 790-012 generiert, korrekte Rubrik, 12 Euro bei der Bank bezahlt
  • Gültiger Pass/Personalausweis + Kopie
  • Kategorie-Nachweis: Arbeitsvertrag / Autónomo-Alta / Mittel + KV / Immatrikulation
  • Bei "ausreichende Mittel": mind. 600 Euro/Monat (100 % IPREM) belegt
  • Bei "ausreichende Mittel"/Studenten: KV ohne Copago, ohne Wartezeit, ganz Spanien
  • Empadronamiento (Volante), nicht älter als 3 Monate, Adresse stimmt mit EX-18
  • Fremdsprachige Dokumente amtlich übersetzt; Einkommens-/Vermögensnachweise ggf. apostilliert
  • Cita previa online gebucht (Provinz Illes Balears)

Fazit

Das Certificado de Registro ist für EU-Bürger ein vergleichsweise schlankes Verfahren: ein Formular (EX-18), eine 12-Euro-Gebühr (Tasa 790-012), ein Kategorie-Nachweis und der Padrón — mehr braucht es nicht, und das Zertifikat gibt es bei vollständigen Unterlagen sofort am selben Tag. Die beiden echten Knackpunkte sind die richtige Kategorie mit den passenden Belegen und, bei Privatiers und Rentnern, die korrekte Krankenversicherung ohne Copago. Wer die Drei-Monats-Frist einhält, den IPREM-Richtwert von 600 Euro nicht mit der Drittstaatler-Schwelle verwechselt und seine Unterlagen sauber übersetzen (und wo nötig apostillieren) lässt, hat den Weg zum legalen Residentenstatus auf Mallorca an einem Vormittag in Palma erledigt. Nach fünf Jahren öffnet sich dann die Tür zur bedingungsfreien Permanenz.

Offizielle Quellen

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung. Verwaltungspraxis, Gebühren und IPREM-Werte können sich ändern, und einzelne Oficinas de Extranjería verlangen abweichende oder zusätzliche Unterlagen. Verbindlich sind allein die zuständigen spanischen Behörden und der jeweils gültige Gesetzestext. Prüfe die offiziellen Quellen vor deinem Termin und ziehe bei komplexen Fällen eine Gestoría oder einen auf Extranjería spezialisierten Anwalt hinzu.

Brauche ich als EU-Bürger eine TIE-Karte für Mallorca?
Nein. Die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero, eine Plastikkarte mit Foto und Fingerabdrücken) ist ausschließlich für Drittstaatsangehörige. Als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz erhältst du das grüne Papier-Certificado de Registro, in dem deine NIE-Nummer bereits eingedruckt ist.
Was kostet das Certificado de Registro?
Die Verwaltungsgebühr (Tasa Modelo 790, Código 012) beträgt 12 Euro. Sie wird vor dem Termin bei einer beliebigen spanischen Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft bezahlt — ein Konto ist dafür nicht nötig. Den gestempelten Beleg legst du dem Antrag bei.
Wie viel Geld muss ich nachweisen, wenn ich nicht arbeite?
Für die Kategorie „ausreichende Mittel" verlangen die Behörden als gängige Untergrenze mindestens 100 % des IPREM für die Einzelperson. Der IPREM 2026 liegt bei 600 Euro im Monat bzw. 7.200 Euro jährlich (bei 12 Zahlungen) oder 8.400 Euro (bei 14 Zahlungen). Für jedes mitziehende Familienmitglied erhöht sich der nachzuweisende Betrag.
Reicht meine deutsche Krankenversicherung oder die EHIC-Karte?
Nein. Die Europäische Versichertenkarte (EHIC/TSE) gibt nur bei vorübergehenden Aufenthalten Zugang zum Gesundheitssystem und ist kein gültiges Dokument, um einen Wohnsitz zu begründen — bei einer Wohnsitzverlegung ist das Formular S1 einschlägig. Verlangt wird eine vollwertige Gesundheitspolice in Spanien, die alle Risiken abdeckt: ohne Selbstbeteiligung (sin copagos), ohne Wartezeiten, mit Deckung von Hausarzt, Fachärzten, Diagnostik, Krankenhaus und Notfällen, gültig in ganz Spanien.
Brauchen Arbeitnehmer und Selbständige eine private Krankenversicherung?
Nein. Wer angestellt (cuenta ajena) oder als autónomo bei der Seguridad Social angemeldet ist, ist über das öffentliche System abgesichert und muss keine eigene private Police nachweisen. Die KV-Pflicht trifft nur die Kategorien „ausreichende Mittel" und teils Studenten.
Welches Formular brauche ich und wo bekomme ich es?
Du brauchst das Formular EX-18 (Antrag auf Eintragung ins Registro Central de Extranjeros). Es ist kostenlos auf der Seite des Ministerio de Inclusión erhältlich. Dazu kommt das Gebührenformular Modelo 790-012, das du auf der Sede Electrónica der Policía Nacional generierst.
Wo beantrage ich die Residencia auf Mallorca?
Zuständig ist die Oficina de Comunitarios der Policía Nacional bzw. die Oficina de Extranjería in Palma, C/ Felicià Fuster 7, 07006 Palma (Kontakt: mallorca.ouecomunitarios@policia.es). Der Termin (cita previa) wird online über die Sede Electrónica der Administraciones Públicas gebucht, Provinz Illes Balears. Ohne Termin wird niemand bedient.
Innerhalb welcher Frist muss ich mich registrieren?
Innerhalb von drei Monaten ab deiner Einreise nach Spanien, wenn du länger als drei Monate bleiben willst. Versäumst du die Frist, bist du bis zur Nachholung nicht als legaler Resident eingetragen, was Bankkonto, Gesundheitskarte und Steuerstatus blockiert.
Muss ich fremdsprachige Dokumente übersetzen lassen?
Ja. Dokumente in einer anderen Sprache als Spanisch (oder Katalanisch) müssen amtlich ins Spanische übersetzt werden. Bei der Beglaubigung kommt es auf die Dokumentart an: Für eine ausdrücklich aufgezählte Liste öffentlicher Urkunden aus EU-Ländern (Geburt, Ehe, Wohnsitz, Strafregister u. Ä.) entfällt nach der VO (EU) 2016/1191 die Apostille. Einkommens-, Vermögens- und Versicherungsnachweise — gerade für die Kategorie „ausreichende Mittel" — fallen dagegen NICHT unter diese Befreiung und können weiterhin Apostille oder Legalisierung erfordern.
Wann bekomme ich den unbefristeten Daueraufenthalt?
Nach fünf Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt in Spanien erwirbst du nach Artikel 10 RD 240/2007 das Recht auf Daueraufenthalt. Auf Antrag stellt die Oficina de Extranjería ein entsprechendes Zertifikat aus. Danach musst du weder Arbeit noch ausreichende Mittel noch eine Krankenversicherung nachweisen und hast Anspruch auf die öffentliche Gesundheitsversorgung zulasten öffentlicher Mittel.
Kann ich den Antrag online stellen?
Der offizielle Regelweg ist die persönliche Antragstellung beim Termin. Je nach Provinz und abhängig von der Cl@ve-Verfügbarkeit kann zusätzlich eine telematische Beantragung mit Cl@ve oder elektronischem Zertifikat angeboten werden — das ist aber kein flächendeckend garantierter Standard und setzt eine bestehende elektronische Identifikation voraus. Da du ohne NIE in der Regel kein digitales Zertifikat bekommst, läuft der erste Antrag meist persönlich vor Ort.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch (Recurso de reposición) bei der Behörde einlegen, die den Bescheid erlassen hat, oder innerhalb von zwei Monaten Klage vor dem Verwaltungsgericht (Recurso contencioso-administrativo) erheben. Häufigster Ablehnungsgrund sind fehlende oder unvollständige Unterlagen.