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Schimmel im Haus auf Mallorca: Ursachen, Zuständigkeiten und Sanierung

Verantwortlich für den Inhalt: Frank Menze

Schimmel im Haus auf Mallorca ist kein Randthema für ein paar unglückliche Altbauten – es ist eine strukturelle Eigenheit der Insel, die viele deutschsprachige Eigentümer und Mieter erst im ersten richtig nassen Winter kennenlernen. Häuser, die für heisse Sommer gebaut wurden, geraten bei Regen, Wind und niedrigeren Temperaturen an ihre Grenzen: aufsteigende Feuchte im Altbau, Kondensation an ungedämmten Aussenwänden, undichte Flachdächer. Dieser Ratgeber beantwortet zwei Fragen, die in den meisten Texten zum Thema fehlen: Warum tritt das Problem auf Mallorca anders auf als in Deutschland – und wer trägt am Ende die Kosten der Sanierung, wenn du Eigentümer in einer Comunidad, Mieter oder Käufer eines frisch sanierten Hauses bist?

Schimmel im Haus auf Mallorca: Ursachen und Zuständigkeit

Du vermutest Feuchtigkeit oder Schimmel in deiner Immobilie auf Mallorca und weisst nicht, wer zuständig ist?

Warum das Problem auf Mallorca anders liegt als in Deutschland

Ein großer Teil des Altbestands auf der Insel wurde ohne Feuchtigkeitssperre im Fundament errichtet. Mauerwerk aus dem lokalen Sandstein Marés ist von Natur aus saugfähig – aufsteigende Feuchte (humedad por capilaridad) ist deshalb ein klassisches Altbau-Phänomen auf Mallorca, das in vergleichbarer Form in deutschen Neubaugebieten kaum vorkommt.

Hinzu kommt, dass viele Häuser konzeptionell für den Sommer gebaut sind, nicht für den Winter: wenig oder keine Dämmung, oft noch Einfachverglasung, kühle Steinböden. Sobald warme, feuchte Raumluft im Winter auf kalte Aussenwände trifft, kondensiert sie dort – das ist die zweite große Ursachengruppe, die Kondensationsfeuchte (humedad por condensación). Besonders betroffen sind Häuser, die über Monate leer stehen und weder gelüftet noch beheizt werden – eine Situation, die auf viele Zweitwohnsitze deutschsprachiger Eigentümer exakt zutrifft.

Baulich kommen zwei weitere Faktoren hinzu, die auf Mallorca deutlich verbreiteter sind als in Mitteleuropa: Flachdächer und Terrassen über Wohnräumen, deren Abdichtung mit der Zeit undicht wird und sich dann als Wasserfleck an der Decke des darunterliegenden Raums zeigt. Und salzhaltige Luft in Küstennähe in Kombination mit kurzen, aber intensiven Regenfällen, die Fassade und Entwässerung stärker belasten als gleichmässiger Dauerregen.

Die vier typischen Ursachenbilder im Überblick

Ursachenbild Typisches Merkmal Typische Lage im Haus
Aufsteigende Feuchte (Kapillarität) Feuchte Sockelzone, oft mit Salzausblühungen Untere Wandbereiche, Altbau ohne Sperre
Kondensationsfeuchte Schimmelflecken an kalten Aussenwänden, muffiger Geruch Schlafzimmer, wenig beheizte Räume, Wandecken
Eindringendes Regenwasser Wasserflecken, die sich bei Regen verstärken Decken unter Flachdach/Terrasse, Fensteranschlüsse
Leitungswasserschaden Punktuell auftretender Fleck, oft ohne Wetterbezug Bäder, Küchen, Steigleitungen

Hinweis: Diese Tabelle beschreibt Ursachenbilder, keine Diagnose. Welche Ursache im Einzelfall vorliegt, muss ein Fachmann vor Ort feststellen – erst danach lässt sich sagen, welche Sanierungsmethode sinnvoll ist und wer dafür aufkommen muss.

Erster Schritt: Ursache klären, nicht Symptom bekämpfen

Bevor über Zuständigkeit und Kosten gesprochen werden kann, muss die Ursache feststehen. Die vier oben genannten Ursachenbilder erfordern völlig unterschiedliche Maßnahmen – und vor allem unterschiedliche Verantwortliche. Wer vorschnell selbst zu Anti-Schimmel-Mitteln greift, behandelt oft nur die Oberfläche, während die eigentliche Ursache (etwa eine undichte Dachabdichtung oder ein fehlerhafter Steigstrang) weiterarbeitet. Ziehe bei Verdacht auf strukturelle Ursachen einen Bausachverständigen oder eine spezialisierte Fachfirma hinzu, bevor du Handwerker mit der Sanierung beauftragst.

Wenn du gerade erst eine Immobilie auf Mallorca besichtigst oder kaufen willst, lohnt sich eine gezielte Prüfung auf Feuchtigkeitsspuren bereits vor dem Notartermin – mehr dazu in unserem Ratgeber zur Hausinspektion und Gutachtern auf Mallorca.

Wer zahlt in der Eigentümergemeinschaft: Art. 10.1 a) LPH

Lebst du in einer Wohnung innerhalb einer Comunidad de Propietarios, ist die entscheidende Frage: Liegt die Ursache im Gemeinschaftseigentum – Fassade, Dach, Steigleitung, gemeinschaftliche Abdichtung – oder im Sondereigentum deiner Wohnung?

Die konsolidierte Fassung der Ley 49/1960 sobre Propiedad Horizontal regelt in Art. 10.1 a) einen Punkt, der vielen Eigentümern nicht bekannt ist: Arbeiten, die für die angemessene Instandhaltung und die Erfüllung der Erhaltungspflicht des Gebäudes und seiner gemeinschaftlichen Anlagen notwendig sind – einschließlich der Maßnahmen, die zur Erfüllung grundlegender Anforderungen an Sicherheit, Bewohnbarkeit und Barrierefreiheit erforderlich sind – sind verpflichtend und benötigen keinen vorherigen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Achtung: Die verbreitete Auskunft "das muss erst die Versammlung beschließen" ist falsch, wenn die Feuchtigkeit tatsächlich aus einem Gemeinschaftselement stammt. In diesem Fall ist die Instandhaltung eine Pflicht der Comunidad, kein Ermessensbeschluss.

Die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum ergibt sich aus dem Título constitutivo und den Statuten der jeweiligen Comunidad – hier lohnt sich ein Blick in die Unterlagen deiner Eigentümergemeinschaft oder ein Gespräch mit der Verwaltung. Mehr zu Rechten und Pflichten innerhalb einer Comunidad findest du in unserem Ratgeber zur Eigentümergemeinschaft in Spanien.

Wer zahlt zur Miete: Art. 21 LAU

Bist du Mieter einer Wohnung oder eines Hauses auf Mallorca und entdeckst Schimmel, greift die Ley 29/1994 de Arrendamientos Urbanos (LAU). Art. 21.1 verpflichtet den Vermieter, alle Reparaturen auszuführen, die notwendig sind, um die Wohnung in bewohnbarem Zustand zu erhalten – und zwar ohne dass er dafür die Miete erhöhen darf, ausser der Schaden ist dem Mieter zuzurechnen.

LAU-Artikel Regelung
Art. 21.1 Vermieter muss alle notwendigen Reparaturen für die Bewohnbarkeit tragen, ohne Mieterhöhung
Art. 21.2 Dauert eine unaufschiebbare Erhaltungsmaßnahme länger als 20 Tage, wird die Miete anteilig gemindert
Art. 21.3 Mieter muss den Reparaturbedarf so schnell wie möglich melden und die Besichtigung ermöglichen
Art. 21.4 Kleine Reparaturen aus gewöhnlichem Gebrauch trägt der Mieter

Für die Praxis heißt das: Schimmel in der Mietwohnung ist zuerst eine Meldepflicht. Melde den Befall dem Vermieter zeitnah und schriftlich, ermögliche die Besichtigung, und dokumentiere den Zustand mit Fotos und Datum. Erst danach klärt sich, ob eine bauliche Ursache oder ein Nutzungsverhalten vorliegt – eine Frage, die im Einzelfall entschieden wird und hier nicht pauschal beantwortet werden kann. Wenn eine dringende Maßnahme zur Abwehr eines unmittelbaren Schadens nötig ist, darf der Mieter nach vorheriger Mitteilung an den Vermieter selbst handeln und die Kosten sofort ersetzt verlangen. Weitere Details zu Rechten und Pflichten bei längerfristigen Mietverhältnissen findest du in unserem Ratgeber zur Langzeitmiete auf Mallorca.

Wer zahlt nach Neubau oder Sanierung: Art. 17 und 18 LOE

Hast du ein Haus neu gebaut oder umfassend saniert und tritt danach Feuchtigkeit auf, greift die Ley 38/1999 de Ordenación de la Edificación (LOE). Sie unterscheidet drei Fristen ab der vorbehaltlosen Abnahme des Bauwerks:

Frist ab Abnahme Erfasste Schäden Haftende
10 Jahre Sachschäden durch Mängel an Fundament, Stützen, Balken, Decken, tragenden Wänden oder anderen tragenden Bauteilen alle Baubeteiligten
3 Jahre Sachschäden durch Mängel an Bauteilen oder Installationen, die die Bewohnbarkeitsanforderungen verletzen alle Baubeteiligten
1 Jahr Ausführungsmängel an Fertigstellungs- und Oberflächenarbeiten nur der Bauunternehmer (constructor)

Für Feuchtigkeitsschäden ist typischerweise die Dreijahresfrist einschlägig, da eindringende Feuchtigkeit oder mangelhafte Abdichtung die Bewohnbarkeit des Gebäudes betrifft. Das ist eine grobe Zuordnung, keine abschließende Rechtsauskunft – die konkrete Einordnung hängt vom jeweiligen Mangel ab.

Achtung – der Punkt, den fast alle falsch wiedergeben: Die Zehnjahresfrist aus Art. 17 LOE ist keine Klagefrist. Sie beschreibt lediglich den Zeitraum, in dem ein Schaden auftreten muss, damit er überhaupt erfasst ist. Art. 18 LOE legt fest, dass die daraus entstehenden Ansprüche in zwei Jahren ab dem Eintritt des Schadens verjähren. Wer zehn Jahre Zeit zum Klagen annimmt, irrt sich.

Mehr zu Baumängeln und Haftung im Bestand, auch jenseits von Feuchtigkeit, findest du in unserem Ratgeber zu Baumängeln und Haftung auf Mallorca. Wer eine Sanierung plant und wissen will, mit welchen Kosten grob zu rechnen ist, findet Orientierung in unserem Ratgeber zur Komplettsanierung auf Mallorca.

Ablauf: So gehst du bei Verdacht auf Schimmel vor

  1. Ursache dokumentieren: Fotos, Datum, betroffene Räume, Wetterbezug (tritt der Fleck nur bei Regen auf?) festhalten.
  2. Fachmann einschalten: Bausachverständiger oder spezialisierte Fachfirma zur Ursachenklärung beauftragen, bevor Sanierungsarbeiten beginnen.
  3. Zuständigkeit klären: Gemeinschaftseigentum (Comunidad, Art. 10.1 a) LPH), Mietverhältnis (Art. 21 LAU) oder Baumangel (Art. 17/18 LOE)?
  4. Meldung: Als Mieter den Vermieter unverzüglich informieren (Art. 21.3 LAU); als Eigentümer in einer Comunidad die Verwaltung schriftlich einschalten.
  5. Versicherung prüfen: Police auf Feuchtigkeits- und Wasserschäden prüfen und den Schaden zeitnah dem Versicherer melden – Details regelt die jeweilige Police, mehr dazu in unserem Ratgeber zur Hausratversicherung in Spanien.
  6. Sanierung beauftragen: Erst nach geklärter Ursache und Zuständigkeit die eigentliche Sanierung ausführen lassen – einen passenden Betrieb findest du im Branchenverzeichnis Bau & Renovierung oder unter Architekten & Planern.
  7. Dokumentation aufbewahren: Rechnungen, Gutachten und Fotos für spätere Verkaufs- oder Versicherungsfälle archivieren.

Gesundheit und Versicherung: was du beachten solltest

Ein Schimmelbefall kann gesundheitlich relevant sein. Bei anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden solltest du ärztlichen Rat einholen – eine pauschale medizinische Einschätzung kann und will dieser Ratgeber nicht liefern. Ebenso individuell ist die Frage, ob und in welchem Umfang eine Hausratversicherung für Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel aufkommt: Das regelt ausschließlich die jeweilige Police. Prüfe deine Versicherungsbedingungen und melde einen Schaden zeitnah, um Fristen und Obliegenheiten nicht zu verletzen.

Häufigste Fehler bei Feuchtigkeit und Schimmel auf Mallorca

  • Symptom statt Ursache bekämpfen: Wände neu streichen oder Anti-Schimmel-Mittel einsetzen, ohne die eigentliche Feuchtigkeitsquelle zu klären.
  • Falsche Zuständigkeit annehmen: Als Eigentümer glauben, die Comunidad müsse erst einen Beschluss fassen, obwohl Art. 10.1 a) LPH bei Gemeinschaftselementen eine sofortige Pflicht vorsieht.
  • Zu spät melden: Als Mieter den Schaden erst nach Wochen anzeigen, statt ihn gemäß Art. 21.3 LAU so schnell wie möglich zu kommunizieren.
  • Zehnjahresfrist mit Klagefrist verwechseln: Die Zehnjahresfrist aus Art. 17 LOE beschreibt den Zeitraum, in dem ein Schaden auftreten muss – nicht die Zeit, in der geklagt werden kann. Die tatsächliche Verjährung liegt bei zwei Jahren ab Schadenseintritt (Art. 18 LOE).
  • Leerstand ignorieren: Zweitwohnsitze über Monate weder lüften noch beheizen und sich dann über plötzlichen Befall wundern.
  • Keine Dokumentation: Ohne Fotos, Gutachten und Rechnungen lässt sich später weder gegenüber Versicherung noch gegenüber Vorbesitzer oder Bauunternehmer etwas belegen.

Checkliste: Schimmel im Haus auf Mallorca

Schritt Erledigt?
Ursache fotografisch dokumentiert (Datum, Wetterbezug)
Fachmann/Gutachter zur Ursachenklärung beauftragt
Zuständigkeit geprüft (Comunidad, Vermieter, Bauunternehmer)
Schriftliche Meldung an Verwaltung oder Vermieter erfolgt
Versicherungspolice auf Feuchtigkeitsschäden geprüft
Angebot von Fachbetrieb eingeholt
Sanierung nach Ursachenklärung beauftragt
Unterlagen (Gutachten, Rechnungen, Fotos) archiviert

Was kommt nach der Sanierung?

Nach einer erfolgreichen Sanierung endet die Arbeit nicht mit dem letzten Handwerkerbesuch. Bewahre alle Unterlagen – Gutachten, Rechnungen, Fotos vor und nach der Sanierung – dauerhaft auf. Sie sind wichtig, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Rechtsstreit über Verjährungsfristen nach Art. 17/18 LOE kommt, und sie erhöhen beim späteren Verkauf das Vertrauen von Käufern. Für Gebäude mit Libro del Edificio gehört die Dokumentation der Sanierung idealerweise in dieses Bauwerksbuch – mehr dazu in unserem Ratgeber zum Libro del Edificio. Beobachte die sanierten Bereiche über mindestens eine Winterperiode, um sicherzugehen, dass die Ursache tatsächlich behoben ist und nicht nur das Symptom.

Fazit

Feuchtigkeit und Schimmel im Haus auf Mallorca sind selten ein reines Lüftungsproblem – meist stecken bauliche Eigenheiten der Insel dahinter: fehlende Feuchtigkeitssperren im Altbau, fehlende Dämmung, undichte Flachdächer oder monatelanger Leerstand. Wer betroffen ist, sollte zuerst die Ursache klären lassen und erst danach handeln. Rechtlich lohnt sich der Blick ins Detail: Als Eigentümer in einer Comunidad kannst du dich bei Gemeinschaftsschäden auf eine gesetzliche Instandhaltungspflicht ohne Versammlungsbeschluss berufen (Art. 10.1 a) LPH). Als Mieter hast du eine klare Meldepflicht und unter Umständen Anspruch auf Mietminderung (Art. 21 LAU). Und bei Neubau- oder Sanierungsmängeln zählt die Dreijahresfrist der LOE – mit einer Verjährung, die schon nach zwei Jahren ab dem Schaden greift, nicht erst nach zehn Jahren.

Offizielle Quellen

Wer zahlt die Schimmelsanierung in einer Eigentumswohnung auf Mallorca?
Kommt die Feuchtigkeit aus einem Gemeinschaftselement wie Fassade, Dach oder Steigleitung, ist die Instandhaltung nach Art. 10.1 a) LPH Pflicht der Comunidad de Propietarios – unabhängig von der Ursache in deiner Sondereigentumswohnung.
Muss die Eigentümerversammlung der Sanierung erst zustimmen?
Nein, wenn es sich um notwendige Erhaltungsarbeiten an Gemeinschaftselementen handelt, die die Bewohnbarkeit betreffen: Diese sind nach Art. 10.1 a) LPH verpflichtend und benötigen keinen vorherigen Beschluss der Junta.
Was muss ich als Mieter tun, wenn ich Schimmel in meiner Wohnung entdecke?
Du musst den Vermieter nach Art. 21.3 LAU so schnell wie möglich informieren und ihm die Besichtigung der Wohnung ermöglichen, damit er die notwendigen Reparaturen einleiten kann.
Kann ich als Mieter die Miete mindern, wenn die Reparatur lange dauert?
Ja, dauert eine unaufschiebbare Erhaltungsmaßnahme länger als 20 Tage, wird die Miete nach Art. 21.2 LAU anteilig gemindert.
Wie lange haftet ein Bauunternehmer für Feuchtigkeitsschäden nach einer Sanierung?
Feuchtigkeitsschäden fallen meist unter die Dreijahresfrist des Art. 17 LOE für Bewohnbarkeitsmängel; die Ansprüche daraus verjähren nach Art. 18 LOE zwei Jahre ab dem Eintritt des Schadens, nicht erst nach zehn Jahren.
Zahlt meine Hausratversicherung bei Schimmelschäden?
Das regelt ausschließlich deine individuelle Police. Prüfe die Bedingungen und melde einen Schaden zeitnah beim Versicherer.
Ist Schimmel im Haus gesundheitlich bedenklich?
Ein Schimmelbefall kann gesundheitlich relevant sein. Bei anhaltenden Beschwerden solltest du ärztlichen Rat einholen.
Woran erkenne ich, ob ein Bauteil Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist?
Das ergibt sich aus dem Título constitutivo und den Statuten deiner Eigentümergemeinschaft; im Zweifel klärt die Hausverwaltung oder ein Fachanwalt die Zuordnung.