Anbieter-AGB (Partnervertrag)
Zuletzt aktualisiert: 6. August 2026
Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anbieter (Partnervertrag) gelten zwischen
der MenzeMedia.de GmbH, Am Wunderhügel 27, 58644 Iserlohn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 6785, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Menze, USt-IdNr. DE290851295 — nachfolgend „Plattform" oder „mallorca.com" —
und
dem auf der Plattform registrierten Unternehmer — nachfolgend „Anbieter" —
— Plattform und Anbieter nachfolgend einzeln „Partei", gemeinsam „Parteien" —
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
(1) Diese Anbieter-AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Plattform und dem Anbieter über die Bewerbung, Vermittlung und buchungstechnische Abwicklung von Erlebnis-Angeboten des Anbieters (geführte Touren, Bootsausfahrten, Tastings, Tickets und vergleichbare Freizeit- und Erlebnisleistungen, nachfolgend „Erlebnisse") über die Plattform mallorca.com.
(2) Der Anbieter handelt bei Abschluss und Durchführung dieses Vertrages ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Dieser Vertrag richtet sich nicht an Verbraucher. Die §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle) gelten im unternehmerischen Verkehr mit den dort vorgesehenen Maßgaben.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Plattform ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Plattform in Kenntnis der Bedingungen des Anbieters Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Maßgeblich ist die jeweils bei Buchung des einzelnen Erlebnisses gültige Fassung dieser Anbieter-AGB.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- „Kunde": der Endkunde, der über die Plattform einen Gutschein für ein Erlebnis des Anbieters erwirbt.
- „Gutschein" / „Voucher": der vom Kunden erworbene, beim Anbieter einzulösende Berechtigungsnachweis für ein Erlebnis. Gutscheine können datiert (fester Termin/Zeitraum bereits bei Buchung vereinbart, „Klasse A") oder undatiert (ohne festen Termin bei Kauf, später einzulösen, „Klasse B") ausgestaltet sein.
- „Einlösung" / „Redemption": die Inanspruchnahme bzw. Durchführung des Erlebnisses durch den Kunden beim Anbieter, dokumentiert durch den vom Anbieter im Plattformsystem vorgenommenen QR-Code-Scan bzw. die entsprechende Einlösungsbestätigung.
- „Termin": der bei einem datierten Erlebnis vereinbarte Leistungstag bzw. -zeitraum.
- „Retail-Preis": der vom Kunden für den Gutschein gezahlte Bruttoendpreis.
- „Zahlungsdienstleister": der von der Plattform eingesetzte Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe Payments Europe, Ltd. / Stripe Connect).
- „No-Show": der Kunde erscheint nicht zum vereinbarten Termin, ohne dass dies dem Anbieter zuzurechnen ist.
§ 3 Rolle der Plattform — Vermittler, Vertragsverhältnisse
(1) Die Plattform tritt ausschließlich als Vermittler auf. Sie wird im Namen und für Rechnung des Anbieters tätig (offener Handelsvertreter / disclosed commercial agent). Die Plattform ist nicht Veranstalterin, Leistungserbringerin oder Eigenhändlerin der Erlebnisse.
(2) Der Leistungsvertrag über das Erlebnis kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Der Anbieter ist alleiniger Vertragspartner des Kunden in Bezug auf die Erbringung, Qualität und Gewährleistung des Erlebnisses. Die Plattform wird nicht Vertragspartnerin des Leistungsvertrages.
(3) Die Plattform ist gegenüber dem Kunden Vertragspartnerin nur hinsichtlich (a) der Vermittlung der Buchung, (b) der Ausstellung und Verwaltung des Gutscheins und (c) des Einzugs des Kaufpreises als Inkasso-/Zahlstelle im Namen und für Rechnung des Anbieters. Die Zahlung des Kunden über den von der Plattform eingesetzten Zahlungsweg hat schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Anbieter; mit erfolgreicher Zahlung an die Plattform (bzw. den eingesetzten Zahlungsdienstleister) hat der Kunde seine Zahlungspflicht gegenüber dem Anbieter erfüllt.
(4) Der Anbieter ist Merchant of Record der Kundenzahlung. Der Zahlungseinzug erfolgt technisch über das Konto des Anbieters beim Zahlungsdienstleister (Stripe-Connect-Setup: on_behalf_of = Anbieter; separate charges & transfers). Der Anbieter erkennt an, dass er dadurch im Verhältnis zum Zahlungsdienstleister als zahlungsempfangender Händler gilt. Die Plattform ist berechtigt, sich des Zahlungsdienstleisters und etwaiger Sub-Dienstleister (PSP) zur Vereinnahmung im Namen des Anbieters zu bedienen.
(5) Die Vermittlerrolle wird auf der Plattform sowie im Buchungsprozess transparent offengelegt. Der Anbieter verpflichtet sich, in eigener Kommunikation keine Darstellung zu verwenden, die die Plattform als Leistungserbringerin oder Veranstalterin erscheinen lässt.
§ 4 Registrierung, Identitäts- und Impressumsangaben
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, bei Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere:
- vollständige Firmierung / Name und Rechtsform,
- ladungsfähige Anschrift (Sitz / Niederlassung),
- gesetzliche Vertretungsberechtigte,
- Handelsregister-/Gewerberegister-Eintrag bzw. spanische Entsprechung (z. B. NIF/CIF, Registro Mercantil) soweit vorhanden,
- Steuer-Identifikationsnummer (für spanische Anbieter: NIF; bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum) — Pflichtangabe zur Erfüllung der Meldepflichten nach dem PStTG/DAC7 (§ 14 Abs. 4) — sowie USt-IdNr. (NIF-IVA) soweit vorhanden (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG); diese Angaben werden zu internen Abrechnungs-, Steuer- und Meldezwecken erhoben, jedoch nicht öffentlich angezeigt,
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon),
- alle für ein gesetzeskonformes Impressum / eine Anbieterkennzeichnung erforderlichen Pflichtangaben,
- vorhandene behördliche Erlaubnisse, Lizenzen, Konzessionen und Versicherungsnachweise, soweit für das jeweilige Erlebnis erforderlich (z. B. nautische Lizenzen, Personenbeförderung, Bewirtung/Alkoholausschank).
(2) Der Anbieter stellt die Plattform von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass seine Identitäts-, Impressums- oder Erlaubnisangaben unrichtig, unvollständig oder veraltet sind (siehe auch § 13).
(3) Änderungen der vorgenannten Angaben teilt der Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, über das Anbieter-Dashboard oder in Textform mit. Die Plattform ist berechtigt, die für Marktplatz-Pflichtangaben gegenüber Verbrauchern erforderlichen Informationen aus diesen Angaben zu übernehmen und anzuzeigen. Zur Anbieterkennzeichnung im Listing werden für alle gewerblichen Anbieter — auch Einzelunternehmer und spanische autónomos — mindestens der vollständige Name bzw. die Firmierung und eine ladungsfähige Anschrift angezeigt. Die USt-IdNr. des Anbieters wird nicht angezeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG: nur „soweit vorhanden"; spanische autónomos verfügen regelmäßig über keine NIF-IVA).
(4) Der Anbieter versichert, zur Erbringung der angebotenen Erlebnisse rechtlich befugt und hinreichend versichert zu sein. Er unterhält für die jeweilige Tätigkeit eine angemessene und marktübliche Betriebs-/Haftpflichtversicherung und weist diese der Plattform auf Verlangen nach.
§ 5 Erlebnis-Angebote, Inhalte, Listing
(1) Der Anbieter stellt die für das Listing erforderlichen Inhalte (Beschreibungen, Leistungsumfang, Inklusiv-/Exklusivleistungen, Treffpunkt, Dauer, Teilnahmevoraussetzungen, „Nicht geeignet für"-Hinweise, Preise, Verfügbarkeiten, Gültigkeit der Gutscheine) richtig, vollständig, aktuell und rechtskonform bereit.
(2) Der Anbieter sichert zu, dass die bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken) frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und räumt der Plattform ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit (zzgl. angemessener Nachlaufzeit für Archiv-/Beleg- und Abrechnungszwecke) beschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Bewerbung und Darstellung der Erlebnisse auf der Plattform und in deren Marketingkanälen ein.
(3) Die Plattform ist berechtigt, Listings redaktionell aufzubereiten, zu übersetzen (DE/EN/ES/CA) und das Ranking nach sachlichen Kriterien zu bestimmen. Eine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit oder ein bestimmtes Buchungsvolumen wird nicht geschuldet.
(4) Der Anbieter hält Verfügbarkeiten und Preise aktuell. Überbuchungen und das Anbieten nicht verfügbarer Termine sind unzulässig.
§ 6 Leistungspflicht & Qualität des Anbieters
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, jedes gebuchte Erlebnis gegenüber dem Kunden vollständig, mangelfrei und in der beworbenen Qualität zu erbringen. Maßgeblich ist die im Listing beschriebene Leistung.
(2) Der Anbieter führt die Erlebnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, sicherheits-, gesundheits- und verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere am Leistungsort Spanien/Mallorca) durch und hält die erforderlichen Erlaubnisse, Versicherungen und Sicherheitsstandards vor.
(3) Der Anbieter ist gegenüber dem Kunden alleiniger Schuldner der Leistung und trägt die Gewährleistung sowie die Haftung für Leistungsstörungen, Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Erlebnisses. Diese Haftung kann gegenüber dem Kunden nicht auf die Plattform abgewälzt werden.
(4) Kann der Anbieter ein gebuchtes Erlebnis nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen (z. B. Ausfall, Absage, Verschiebung, mangelhafte Durchführung), informiert er unverzüglich den Kunden und die Plattform und kennzeichnet dies im Anbieter-Dashboard. Die hieraus resultierenden Erstattungsfolgen richten sich nach §§ 10–12.
(5) Der Anbieter benennt einen erreichbaren Ansprechpartner für die Dauer der Erlebnisdurchführung und reagiert auf Kunden- und Plattformanfragen innerhalb von 24 Stunden.
(6) Rechnung an den Kunden. Der Anbieter ist als Leistungserbringer verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage eine den steuerlichen Anforderungen am Leistungsort entsprechende Rechnung über den vollen Retail-Preis des Erlebnisses auszustellen (vgl. § 14 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a). Die Plattform stellt als Vermittlerin keine Steuerrechnung über das Erlebnis aus. Stellt der Anbieter eine vom Kunden angeforderte Rechnung trotz Erinnerung nicht aus, gilt dies als nicht vertragsgemäße Leistungserbringung; § 12 (pauschalierter Schadensersatz) findet entsprechende Anwendung.
§ 7 Gutschein, Einlösung, Gültigkeit
(1) Nach erfolgreicher Buchung stellt die Plattform dem Kunden im Namen des Anbieters einen Gutschein aus und stellt dem Anbieter die zur Einlösung erforderlichen Informationen (Code/QR) bereit.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, gültige Gutscheine einzulösen und dabei die korrekte Statusführung (Einlösung/Teil-Einlösung) über das von der Plattform bereitgestellte System (QR-Scan/Bestätigung) vorzunehmen. Doppel- oder Überzahlungseinlösungen sind ausgeschlossen. Die im Plattformsystem dokumentierte Einlösung ist zugleich das Auslöseereignis für die Auszahlung nach § 9.
(3) Gültigkeitsdauer. Undatierte Gutscheine sind drei Jahre (36 Monate) gültig, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Diese Frist orientiert sich an der regelmäßigen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) und an der marktüblichen Praxis vergleichbarer Plattformen (Drei-Jahres-Verfall). Eine „unbegrenzte" Gültigkeit wird nicht gewährt. Eine kürzere Befristung ist nur mit dokumentiertem sachlichem Grund und nur zulässig, soweit sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB); andernfalls gilt die vorstehende Frist. Bei datierten Erlebnissen bestimmt sich die Leistungspflicht nach dem vereinbarten Termin.
(4) Der Anbieter darf die Einlösung eines gültigen Gutscheins nicht von zusätzlichen, im Listing nicht ausgewiesenen Zahlungen oder Bedingungen abhängig machen. Ein Anspruch des Kunden auf Barauszahlung des Gutscheinwertes besteht nicht.
§ 8 Preise, Provision und Gebühren
(1) Der Anbieter legt den Retail-Preis seiner Erlebnisse fest, soweit nicht abweichend vereinbart. Der Retail-Preis versteht sich inklusive der am Leistungsort anfallenden gesetzlichen Steuern.
(2) Für die Vermittlungs- und Abwicklungsleistung der Plattform schuldet der Anbieter eine Provision in Höhe von 20 % des Retail-Preises je vermittelter und nicht stornierter Buchung, zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer auf die Provision. Ein abweichender Provisionssatz gilt nur, soweit er zwischen den Parteien ausdrücklich in Textform individuell vereinbart ist; er ergibt sich dann aus dieser Vereinbarung bzw. aus Anlage 1 und wird dem Anbieter zusätzlich im Anbieter-Dashboard ausgewiesen. Der jeweils ausgewiesene Satz gilt für Buchungen ab dem Zeitpunkt seiner Vereinbarung; bereits abgeschlossene Buchungen bleiben unberührt.
(3) Die Zahlungsabwicklungsentgelte des Zahlungsdienstleisters sind mit der Provision abgegolten. Gesonderte Listing- oder Premium-Platzierungsentgelte können nur nach gesonderter Vereinbarung (Anlage 1) anfallen.
(4) Die Provision sowie etwaige weitere Entgelte werden mit der Auszahlung gemäß § 9 verrechnet bzw. einbehalten. Die Plattform rechnet im Gutschriftverfahren ab: Sie weist dem Anbieter je Einlösung die Abrechnungsdaten (Retail-Preis, einbehaltene Provision nebst etwaiger hierauf entfallender Steuer sowie Auszahlungsbetrag) in Textform aus; der Anbieter kann einer Abrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprechen, andernfalls gilt sie als anerkannt. Ein monatliches zusammenfassendes Abrechnungs-Statement, das sämtliche Einlösungen des Monats mit Bruttobeträgen (Retail-Preisen), einbehaltener Provision nebst etwaiger hierauf entfallender Steuer sowie den Auszahlungsbeträgen ausweist, wird dem Anbieter über das Anbieter-Dashboard bereitgestellt, sobald diese Funktion dort verfügbar ist; bis dahin stellt die Plattform dem Anbieter die vorgenannten Abrechnungsdaten auf Anfrage in Textform (z. B. per E-Mail) bereit. Das Statement dient der Buchhaltung des Anbieters und lässt den Auszahlungsmechanismus nach § 9 (transaktionsbezogen nach Einlösung) unberührt.
(5) Der Provisionsanspruch entsteht mit Eintritt der Auszahlungsvoraussetzungen nach § 9 (Einlösung bzw. ihr gleichgestellter Tatbestand). Wird die Buchung vor Erbringung der Leistung vollständig storniert oder erstattet, entfällt der Provisionsanspruch; bei Teil-Erstattung entfällt er anteilig für den erstatteten Betrag.
§ 9 Auszahlung an den Anbieter (ausschließlich nach Einlösung)
(1) Grundsatz: Auszahlung nur für erbrachte Leistung. Der dem Anbieter zustehende Betrag (Retail-Preis abzüglich Provision und Entgelten gemäß § 8) wird ausschließlich nach Einlösung des Gutscheins vor Ort ausgezahlt. Maßgebliches Auslöseereignis ist die vom Anbieter im Plattformsystem vorgenommene Einlösung (QR-Code-Scan/Bestätigung), die die Erbringung des Erlebnisses dokumentiert. Eine Auszahlung bei Buchung oder allein aufgrund Zeitablaufs ab dem Kaufdatum findet nicht statt. Für noch nicht erbrachte Leistungen besteht kein Auszahlungsanspruch.
(2) Auszahlungszeitpunkt. Die Auszahlung wird nach dem Einlösungsereignis (Redemption) automatisch angestoßen und erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, frühestens jedoch nach Ablauf eines etwaigen Widerrufs- oder Stornofensters (§ 10). Bei undatierten Gutscheinen (§ 10 Abs. 3, zweiter Spiegelstrich) wird der dem Anbieter zustehende Betrag bis zum Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist gehalten — und zwar auch dann, wenn der Kunde den Gutschein bereits innerhalb dieser Frist eingelöst hat. Eine vorzeitige Auszahlung innerhalb der laufenden Widerrufsfrist (insbesondere gestützt auf ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB) findet bewusst nicht statt. Dieser Puffer dient der Abwicklung von Widerruf, kurzfristigen Beanstandungen und Chargeback-Risiken.
(3) No-Show bei datierten Erlebnissen. Erscheint der Kunde bei einem datierten Erlebnis nicht zum Termin (No-Show) und besteht nach der anwendbaren Stornoregel (§ 10) kein Erstattungsanspruch des Kunden, so steht die vom Anbieter nachweislich vorgehaltene Leistungsbereitschaft der Einlösung gleich; die Auszahlung wird nach dem Termin angestoßen und erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Der Anbieter kennzeichnet den No-Show im Plattformsystem.
(4) Verfall ohne Einlösung. Wird ein Gutschein bis zum Ablauf seiner Gültigkeit (§ 7 Abs. 3) nicht eingelöst und liegt kein Fall des Absatzes 3 vor, entsteht aus diesem Gutschein kein Auszahlungsanspruch des Anbieters. Die Behandlung des vom Kunden gezahlten Betrages richtet sich nach §§ 10–12, der Kunden-AGB und den gesetzlichen Vorgaben.
(5) Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister (Stripe-Saldo des Anbieters). Eine Weiterleitung von Kundengeldern über ein eigenes Konto der Plattform findet nicht statt.
(6) Voraussetzung jeder Auszahlung ist, dass kein begründeter Erstattungs-, Storno-, Widerrufs-, Beanstandungs- oder Chargeback-Fall offen ist und der Anbieter ein vollständig verifiziertes, auszahlungsfähiges Zahlungskonto unterhält. Verzögerungen, die aus fehlender Verifizierung oder unrichtigen Kontodaten des Anbieters resultieren, hat der Anbieter zu vertreten.
(7) Vor Eintritt der Auszahlungsvoraussetzungen besteht kein Auszahlungsanspruch des Anbieters; bis dahin werden die Beträge beim Zahlungsdienstleister als „held" geführt.
§ 10 Storno, Widerruf und Erstattung gegenüber dem Kunden
(1) Plattform-Stornoregel (Default). Soweit der Anbieter keine abweichende, eindeutig im Listing ausgewiesene und für den Kunden mindestens gleich günstige Stornoregel hinterlegt, gilt die Default-Stornoregel der Plattform: kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor dem Termin (voller Refund); bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin sowie bei No-Show keine Erstattung. Bei undatierten Gutscheinen bleibt das Widerrufsrecht nach Absatz 3 unberührt.
(2) Verbraucherfreundliche Kollisionsregel. Weichen die Stornoregel des Anbieters und die Default-Regel der Plattform voneinander ab, gilt im Verhältnis zum Kunden die für den Kunden günstigere Regelung.
(3) Widerrufsrecht (gesetzlich). Soweit dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist der Anbieter als Träger des Leistungsvertrages Widerrufsadressat; die Plattform stellt die hierfür erforderlichen Belehrungs-, Formular- und Abwicklungsfunktionen bereit und wickelt die Erstattung technisch ab. Es gilt:
- Datiertes Erlebnis (fester Termin/Zeitraum bei Buchung): Das Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen (Ausnahme für Freizeitleistungen mit festem Leistungstermin; vgl. BGH VIII ZR 317/21, EuGH C-96/21). Der Kunde wird hierüber im Buchungsprozess klar belehrt. Ein gleichwohl gewährtes Storno-/Rückgaberecht ist freiwillige Kulanz nach der anwendbaren Stornoregel (Abs. 1/2), kein gesetzlicher Widerruf.
- Undatierter Gutschein (kein fester Termin bei Kauf): Es besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB), gerechnet ab Vertragsschluss (Kauf des Gutscheins). Die Plattform stellt im Kundenprozess die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular (Anlage 4) sowie den elektronischen Widerrufsbutton nach § 356a BGB bereit. Die Erstattung des gezahlten Betrages erfolgt binnen 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs über denselben Zahlungsweg.
(4) Der Anbieter erkennt an, dass die Plattform Erstattungen an Kunden auslösen darf, soweit (a) eine gesetzliche Erstattungspflicht besteht, (b) die anwendbare Stornoregel dies vorsieht oder (c) der Anbieter das Erlebnis nicht vertragsgemäß erbracht hat. Die finanziellen Folgen solcher Erstattungen trägt im Innenverhältnis der Anbieter nach Maßgabe der §§ 11–12.
(5) Der Anbieter informiert die Plattform unverzüglich über sämtliche unmittelbar bei ihm eingehenden Storno-, Widerrufs- oder Erstattungsverlangen der Kunden und nimmt keine Direkt-Erstattungen außerhalb des Plattformsystems vor, soweit nicht ausdrücklich abgestimmt.
(6) Sagt der Anbieter ein Erlebnis ab oder wird es durch höhere Gewalt undurchführbar, wird dem Kunden der gezahlte Betrag erstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich gegen den Anbieter (vgl. § 6, § 13).
§ 11 Rückbelastung, Clawback, Reversal, Reserve, Verrechnung
(1) Belastung des Anbieters. Sämtliche Erstattungen, Stornos, Widerrufe, Chargebacks und sonstigen Rückbelastungen, die auf vom Anbieter zu vertretende Umstände (Nichterbringung, mangelhafte Leistung, Absage, No-Show-Streit zulasten des Anbieters, unrichtige Angaben) zurückgehen, gehen wirtschaftlich zu Lasten des Anbieters.
(2) Vor Auszahlung. Tritt ein Erstattungsfall ein, bevor der dem Anbieter zustehende Betrag ausgezahlt wurde, wird die Erstattung unmittelbar aus dem einbehaltenen Betrag abgewickelt; ein Auszahlungsanspruch entsteht insoweit nicht. Da die Auszahlung erst nach Einlösung und nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt (§ 9), betreffen Erstattungen vor Leistungserbringung regelmäßig ausschließlich einbehaltene Beträge.
(3) Nach Auszahlung (Reversal/Clawback). Ist der Betrag bereits an den Anbieter ausgezahlt, ist die Plattform berechtigt, den entsprechenden Betrag zurückzufordern und/oder über den Zahlungsdienstleister als Transfer-Reversal vom Saldo des Anbieters zurückzubuchen. Der Anbieter räumt der Plattform hierzu ein Verrechnungs-, Einbehalts- und Rückforderungsrecht ein und stimmt entsprechenden Rückbuchungen über den Zahlungsdienstleister zu.
(4) Reserve / Sicherheitseinbehalt. Die Plattform ist berechtigt, beim Zahlungsdienstleister eine Reserve (connected reserve) bzw. einen Sicherheitseinbehalt einzurichten, um Erstattungs- und Chargeback-Risiken abzudecken. Die Reserve beträgt bis zu 10 % des rollierenden Auszahlungsvolumens und wird freigegeben, sobald die zugrunde liegenden Risiken entfallen sind, spätestens 90 Tage nach dem jeweiligen Einlösungsereignis. Aufgrund der Auszahlung erst nach Einlösung (§ 9) ist das verbleibende Reserve-Risiko regelmäßig gering.
(5) Verrechnung mit künftigen Auszahlungen. Offene Rückforderungen kann die Plattform mit künftigen Auszahlungsansprüchen des Anbieters verrechnen. Reicht der Saldo des Anbieters nicht aus, ist der Anbieter verpflichtet, den Fehlbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung auszugleichen.
(6) Negativsaldo-Letzthaftung. Den Parteien ist bekannt, dass die Letzthaftung für einen Negativsaldo gegenüber dem Zahlungsdienstleister bei der Plattform verbleiben kann und vertraglich nicht vollständig auf den Anbieter abgewälzt werden kann. Im Innenverhältnis trägt der Anbieter gleichwohl sämtliche durch von ihm zu vertretende Umstände verursachten Erstattungs-, Reversal- und Ausfallbeträge und stellt die Plattform insoweit frei (§ 13).
(7) Teil-Erstattung. Bei Teil-Erstattungen wird der einlösbare Gutscheinwert um den erstatteten Betrag herabgesetzt; der Anbieter darf nur den verbleibenden Wert als bezahlt behandeln und löst entsprechend nur den verbleibenden Wert ein. Die Plattform passt den Gutscheinstatus entsprechend an; der Anbieter stimmt sich bei Unklarheiten vor Einlösung mit der Plattform ab. Eine über den verbleibenden Wert hinausgehende Leistung gilt nicht als über die Plattform bezahlt.
§ 12 Pauschalierter Schadensersatz bei Anbieter-Verschulden
(1) Erbringt der Anbieter ein gebuchtes Erlebnis aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vertragsgemäß (insbesondere kurzfristige Absage, Nichterscheinen des Anbieters, mangelhafte Durchführung), so schuldet er der Plattform — unbeschadet der vollständigen Erstattung an den Kunden nach § 11 — einen pauschalierten Schadensersatz für den entstandenen Mehraufwand (Kundenservice, Umbuchung, Reputationsschaden) in Höhe von 25 % des Retail-Preises der betroffenen Buchung.
(2) Der pauschalierte Schadensersatz kann mit Auszahlungsansprüchen des Anbieters verrechnet bzw. vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden.
(3) Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der Plattform bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens unbenommen.
§ 13 Haftung und Freistellung der Plattform
(1) Haftungsabgrenzung. Die Plattform haftet nicht für die Erbringung, Qualität, Sicherheit oder Mangelfreiheit der Erlebnisse; diese sind allein Sache des Anbieters (§§ 3, 6). Die Plattform schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlungs- und Abwicklungsleistung.
(2) Freistellung. Der Anbieter stellt die Plattform von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Kunden, Behörden oder sonstigen Dritten) frei, die aus der Erbringung oder Nichterbringung der Erlebnisse, aus Sach- oder Personenschäden, aus der Verletzung gesetzlicher Pflichten des Anbieters, aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben (§ 3, § 5) oder aus der Verletzung von Rechten Dritter durch bereitgestellte Inhalte resultieren. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Haftung der Plattform — gesetzliche Grenzen. Die Plattform haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Plattform der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der Plattform für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
(4) Eine über die vorstehenden Grenzen hinausgehende Haftungsfreizeichnung der Plattform für eigenes Verschulden ist nicht beabsichtigt und gilt als nicht vereinbart.
§ 14 Steuern
(1) Der Anbieter ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung (insbesondere Umsatzsteuer am Leistungsort) seiner Erlebnisse und für die Ausstellung etwaiger Rechnungen an den Kunden allein verantwortlich. Die im Retail-Preis enthaltenen Steuern führt der Anbieter selbst ab.
(2) Die Plattform stellt ihre Provision und sonstigen Entgelte zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung bzw. weist sie in der Abrechnung (Gutschriftverfahren, § 8 Abs. 4) aus. Für nicht in Deutschland ansässige Anbieter (insbesondere Anbieter mit Sitz in Spanien) wird die Provision netto ohne deutschen Umsatzsteuerausweis abgerechnet; die Steuerschuld für die Vermittlungsleistung geht auf den Anbieter als Leistungsempfänger über (Reverse Charge, Art. 44, 196 MwStSystRL; für Spanien: inversión del sujeto pasivo, Art. 84.Uno.2º Ley 37/1992). Der Anbieter ist verpflichtet, die auf die Provision entfallende Steuer in seinem Ansässigkeitsstaat selbst zu deklarieren und der Plattform seine für den innergemeinschaftlichen Leistungsverkehr gültige USt-IdNr. (NIF-IVA) mitzuteilen bzw. — soweit noch nicht vorhanden — deren Registrierung zu veranlassen; die Plattform meldet die Provisionsumsätze in ihrer Zusammenfassenden Meldung.
(3) Die über die Plattform vertriebenen Gutscheine betreffen ein konkret bezeichnetes Erlebnis an bekanntem Leistungsort mit bekanntem Steuersatz und sind daher umsatzsteuerlich regelmäßig als Einzweck-Gutscheine im Sinne des § 3 Abs. 14 UStG (Art. 30a Abs. 2, 30b Abs. 1 MwStSystRL) einzuordnen: Die Umsatzsteuer/IVA auf das Erlebnis entsteht bereits bei Ausgabe/Verkauf des Gutscheins. Da die Plattform die Gutscheine im Namen des Anbieters ausgibt, gilt die Ausgabe als Leistung des Anbieters (Art. 30b Abs. 1 UAbs. 2 MwStSystRL; UStAE 3.17 Abs. 4). Hieraus folgt insbesondere: (a) Bemessungsgrundlage der vom Anbieter geschuldeten Steuer ist der volle vom Kunden gezahlte Retail-Preis (Bruttowert), nicht der um die Provision gekürzte Auszahlungsbetrag; (b) die Plattform teilt dem Anbieter den Ausgabezeitpunkt jedes Gutscheins über das Anbieter-Dashboard bzw. den Buchungsdatensatz mit, damit der Anbieter die Steuer periodengerecht abführen kann; (c) die Steuerberechnung und die Ausstellung der Kundenrechnung erfolgen bereits beim Kauf automatisiert über das Zahlungskonto des Anbieters (Stripe: Steuer-Liability und Rechnungsaussteller = Anbieter). Die buchhalterische Umsetzung liegt im Verantwortungsbereich des Anbieters; er klärt sie mit seinem steuerlichen Berater. Sollte für künftige Produktformen ausnahmsweise ein Mehrzweck-Gutschein vorliegen, trägt der Anbieter die zutreffende Behandlung ebenfalls eigenverantwortlich.
(4) Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7). Die Plattform ist meldender Plattformbetreiber im Sinne des PStTG (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 — „DAC7"). Der Anbieter ist als Erbringer persönlicher Dienstleistungen meldepflichtiger Anbieter ohne Bagatellgrenze. Der Anbieter ist verpflichtet, der Plattform die gesetzlich vorgesehenen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen und aktuell zu halten, insbesondere: vollständiger Name/Firmierung, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer (für spanische Anbieter: NIF) nebst ausstellendem Mitgliedstaat, USt-IdNr. soweit vorhanden, Handelsregisternummer soweit vorhanden sowie bei natürlichen Personen das Geburtsdatum. Die Plattform meldet die an den Anbieter gezahlten bzw. gutgeschriebenen Vergütungen (abzüglich einbehaltener Provisionen und Gebühren) sowie die vorgenannten Daten jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern; von dort erfolgt der Austausch mit der spanischen Steuerverwaltung (AEAT). Stellt der Anbieter die erforderlichen Angaben trotz zweimaliger Erinnerung nicht bereit, ist die Plattform berechtigt und ggf. gesetzlich verpflichtet, Auszahlungen zurückzuhalten und/oder den Anbieter-Account zu sperren (§ 23 Abs. 2 PStTG).
§ 15 Bündelungsverbot (Reiseveranstalter-/Pauschalreiserecht)
(1) Der Anbieter darf über die Plattform keine Leistungen anbieten oder bewerben, die in Kombination mit anderen Reiseleistungen (insbesondere Beförderung, Beherbergung, Mietwagen) eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung im Sinne der §§ 651a ff. BGB begründen könnten.
(2) Untersagt sind insbesondere die Bündelung mehrerer Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis sowie jede Gestaltung, die ein zustimmungspflichtiges Reiseveranstalter-Setup (mit Insolvenzsicherung und Sicherungsschein, § 651r BGB) auslösen würde. Untersagt ist auch eine Vermittlung weiterer Reiseleistungen, die innerhalb von 24 Stunden nach Buchung des Erlebnisses zu einer verbundenen Reiseleistung führt.
(3) Verstößt der Anbieter hiergegen, ist die Plattform berechtigt, die betreffenden Angebote sofort zu entfernen und den Anbieter zu sperren; der Anbieter stellt die Plattform von hieraus resultierenden Ansprüchen frei.
§ 16 Datenschutz / Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen der Vertragsabwicklung jeweils als eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Jede Partei hält die datenschutzrechtlichen Anforderungen eigenverantwortlich ein. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) wird nicht begründet.
(2) Soweit eine Partei im Einzelfall für die andere personenbezogene Daten weisungsgebunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab; dieser geht in seinem Anwendungsbereich diesen Bedingungen vor (Anlage 2, falls einschlägig).
(3) Der Anbieter verwendet die ihm zur Vertragsabwicklung übermittelten Kundendaten ausschließlich zur Durchführung und Einlösung des konkreten Erlebnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu eigenen Werbezwecken, ist nur mit eigener Rechtsgrundlage des Anbieters und nicht zulasten der Plattform zulässig.
(4) Datenschutzvorfälle, die Kundendaten aus der Vertragsbeziehung betreffen, meldet die betroffene Partei der jeweils anderen unverzüglich.
§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Freischaltung des Anbieter-Accounts und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Plattform liegt insbesondere vor bei: wiederholter Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Erlebnissen, unrichtigen Identitäts-/Pflichtangaben, Verstoß gegen das Bündelungsverbot (§ 15), erheblichen Kundenbeschwerden/Chargeback-Quoten oder Zahlungsverzug mit Rückforderungen.
(4) Abwicklung nach Vertragsende. Bei Vertragsbeendigung gilt:
- Bereits gebuchte, noch nicht erbrachte Erlebnisse und noch nicht eingelöste gültige Gutscheine bleiben vom Anbieter bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit (§ 7 Abs. 3) zu erfüllen, soweit gegenüber dem Kunden eine Leistungspflicht besteht. Kann oder will der Anbieter diese nicht mehr erfüllen, wird dem betroffenen Kunden der gezahlte Betrag erstattet; die Plattform ist berechtigt, den erstatteten Betrag nach Maßgabe des § 11 vom Anbieter zurückzufordern bzw. zu verrechnen (Clawback).
- Die Auszahlung an den Anbieter erfolgt auch nach Vertragsende ausschließlich nach Einlösung (§ 9).
- Offene Rückforderungen, Reversals, Reserven und pauschalierte Schadensersatzansprüche bleiben bestehen und werden abgewickelt; entsprechende Beträge können bis zur endgültigen Klärung einbehalten werden.
- Die Plattform stellt das Listing des Anbieters mit Wirksamwerden der Kündigung ein bzw. auf inaktiv.
(5) Die §§ 9, 11, 12, 13, 14, 16 sowie die Schlussbestimmungen gelten über das Vertragsende hinaus fort, soweit dies ihrem Zweck entspricht.
§ 18 Sperrung und Suspendierung
(1) Die Plattform ist berechtigt, einzelne Angebote oder den gesamten Anbieter-Account vorübergehend zu sperren bzw. Auszahlungen zurückzuhalten, wenn ein begründeter Verdacht auf Rechtsverstöße, Täuschung, erhebliche Leistungsmängel, eine erhöhte Chargeback-/Beschwerdequote oder eine Gefährdung von Kunden oder der Plattform besteht.
(2) Die Plattform informiert den Anbieter über die Sperrung und deren Gründe, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Iserlohn (Sitz der MenzeMedia.de GmbH). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Änderungen der AGB. Die Plattform kann diese Anbieter-AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Anbieter in Textform mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Anbieter nicht innerhalb von 30 Tagen oder nutzt er die Plattform nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Kündigung bleibt unberührt.
(4) Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(5) Abtretung. Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Plattform in Textform auf Dritte übertragen.
(6) Aufrechnung/Zurückbehaltung. Der Anbieter kann gegen Ansprüche der Plattform nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(7) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlagen
- Anlage 1: Provisions- und Gebührenübersicht (Standard-Provisionssatz 20 %, § 8 Abs. 2; nur bei individueller Abweichung sowie für etwaige Premium-Entgelte erforderlich)
- Anlage 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — falls einschlägig
- Anlage 3: Reserve-/Auszahlungsmodalitäten des Zahlungsdienstleisters — falls separat
- Anlage 4: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (undatierte Gutscheine)
Anlage 4 — Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (undatierte Gutscheine)
Diese Belehrung gilt für undatierte Gutscheine (Kauf ohne festen Termin). Bei datierten Erlebnissen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht; der Kunde erhält im Buchungsprozess stattdessen einen entsprechenden Hinweis auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Kauf des Gutscheins).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — dem Anbieter (vollständige Firmierung und ladungsfähige Anschrift gemäß Anbieterkennzeichnung im jeweiligen Listing), dessen Widerrufs- und Erstattungsabwicklung die Plattform mallorca.com der MenzeMedia.de GmbH, Am Wunderhügel 27, 58644 Iserlohn, Deutschland, technisch bereitstellt (E-Mail: support@mallorca.com) — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können den Widerruf auch über die auf der Plattform bereitgestellte Schaltfläche zum Widerruf von Verträgen (elektronischer Widerrufsbutton gemäß § 356a BGB) ausüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An den Anbieter (Firmierung und Anschrift gemäß Listing), c/o mallorca.com — MenzeMedia.de GmbH, Am Wunderhügel 27, 58644 Iserlohn, Deutschland, E-Mail: support@mallorca.com: — Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des folgenden Gutscheins / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (): — Bestellt am () / erhalten am (*): — Name des/der Verbraucher(s): — Anschrift des/der Verbraucher(s): — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): — Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.