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Digital-Nomad-Visum Spanien 2026: Voraussetzungen, Einkommen & Beckham-Steuer

Das Digital-Nomad-Visum Spanien – offiziell „Autorización de residencia para teletrabajo de carácter internacional" – macht es seit Januar 2023 möglich, als Nicht-EU-Bürger:in legal in Spanien zu leben und gleichzeitig für ausländische Arbeitgeber oder Kunden remote zu arbeiten. Geregelt ist es in Law 28/2022, dem spanischen Start-Up-Gesetz. Was diesen Aufenthaltstitel von einem klassischen Arbeitsvisum unterscheidet: Du arbeitest nicht in Spanien, sondern von Spanien aus – für Unternehmen oder Kunden, die ihren Sitz mehrheitlich im Ausland haben. Dieser Ratgeber zeigt dir alle Voraussetzungen für 2026, erklärt die aktuellen Einkommensgrenzen nach der SMI-Anpassung, führt dich durch den Antragsprozess und beleuchtet, wie die Beckham-Steuer deine Steuerlast drastisch senken kann – ein Aspekt, den die meisten Immigrations-Checklisten stiefmütterlich behandeln.

Digital-Nomad-Visum Spanien 2026: Anforderungen & Steuern

Planst du deinen Umzug nach Mallorca oder hast Fragen zum Visumsantrag?


Was ist das Digital-Nomad-Visum genau?

Das Visum richtet sich an Freiberufler:innen und fest angestellte Remote-Worker außerhalb der EU/EWR, die sich dauerhaft oder mittelfristig in Spanien niederlassen wollen, ohne dabei den spanischen Arbeitsmarkt zu belasten. Der entscheidende Grundsatz: Der überwiegende Teil deiner Einnahmen muss aus dem Ausland stammen. Das Gesetz erlaubt einen Anteil von bis zu 20 % des Gesamteinkommens aus spanischen Quellen – praktisch, wenn du gelegentlich für ein spanisches Unternehmen arbeitest, aber die Haupttätigkeit muss international bleiben.

Die Aufenthaltsgenehmigung wird in zwei Varianten vergeben:

Antragstellung Erstlaufzeit Verlängerung
Spanisches Konsulat im Ausland 1 Jahr Ja, als Residenz-Erlaubnis (3 Jahre)
Innerhalb Spaniens (Tourist-Visum, max. 3 Monate nach Einreise) 3 Jahre Ja
Nach 5 Jahren insgesamt Langzeitaufenthalt möglich

Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts kannst du die unbefristete Langzeitresidenz (Residencia de larga duración) beantragen.

Hinweis: Das Digital-Nomad-Visum macht dich nicht automatisch zum spanischen Steuerresidenten. Steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach anderen Kriterien – dazu mehr im Steuer-Abschnitt.


Wer darf sich bewerben?

Das Visum steht ausschließlich Nicht-EU/EWR-Bürger:innen offen. EU-Bürger:innen – also auch Deutsche, Österreicher:innen und Schweizer:innen (Schweiz ist Nicht-EU!) – haben unterschiedliche Rechte:

  • Deutsche und Österreicher:innen als EU-Bürger:innen benötigen kein Visum, sondern lediglich eine Residencia.
  • Schweizer:innen sind Nicht-EU und können das Digital-Nomad-Visum beantragen.
  • US-Amerikaner:innen, Kanadier:innen, Briten nach Brexit, Australier:innen und weitere Nicht-EU-Staatsangehörige sind die Hauptzielgruppe.

Für die inhaltliche Qualifikation verlangt das Gesetz (Art. 74 bis des Emprendedores-Gesetzes):

  • Akademische oder berufliche Qualifikation: Universitätsabschluss, Postgraduate, Berufsausbildung oder Abschluss einer Business School oder mindestens 3 Jahre nachweisbare Berufserfahrung in deinem Fachgebiet.
  • Angestellte: Mindestens 3 Monate bestehende Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber; das Arbeitsverhältnis muss explizit Remote-Arbeit gestatten.
  • Selbstständige: Nachweis von Kundenbeziehungen außerhalb Spaniens aus den letzten 3 Monaten, inklusive der geplanten Arbeitsbedingungen.

Einkommensgrenzen 2026: die aktuellen Zahlen

Die Mindesteinkommensgrenze ist an den spanischen Mindestlohn (SMI) gekoppelt und wird regelmäßig angepasst. Nach der SMI-Erhöhung 2026 gelten folgende Werte:

Personenkonstellation Monatliches Mindestgehalt (brutto)
Einzelperson € 2.849 (200 % des SMI)
+ 1 abhängige Person (z. B. Ehe-/Lebenspartner:in) + € 916
+ jede weitere abhängige Person (Kind etc.) + € 305

Hinweis: Die genaue Zahl hängt vom offiziell festgesetzten SMI für das laufende Jahr ab. Prüfe den aktuellen Wert immer auf www.mites.gob.es.

Falls du das Einkommensminimum nicht vollständig aus laufenden Einnahmen nachweisen kannst, akzeptiert die UGE (Unidad de Grandes Empresas) unter bestimmten Bedingungen Ersparnisse als Ergänzung – allerdings verlangen die Behörden zunehmend eine sorgfältige Dokumentation.


Die 8 wichtigsten Dokumente für den Antrag

Die UGE (die zuständige Spezialeinheit für Digital-Nomad-Anträge) hat 2026 ihre Prüfstandards verschärft. Folgende Dokumente sind in der Regel erforderlich:

  1. Gültiger Reisepass (mind. 1 Jahr Restgültigkeit empfohlen)
  2. Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag mit expliziter Remote-Klausel) oder bei Selbstständigkeit: Kundenverträge/-rechnungen der letzten 3 Monate
  3. Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Steuererklärungen)
  4. Qualifikationsnachweis (Hochschulzeugnis oder Berufserfahrungs-Nachweis, 3 Jahre)
  5. Krankenversicherungsnachweis – private Vollversicherung für Spanien ohne Selbstbehalt (öffentliches System steht noch nicht zur Verfügung)
  6. Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate, apostilliert)
  7. Sozialversicherungsnachweis / Certificate of Coverage – bei US-Bürger:innen: Certificate of Coverage + Letter of Displacement (nach Absprache US-Botschaft / spanische Behörden)
  8. Lichtbilder im Passformat

Hinweis: Die UGE lehnt Anträge ab, bei denen die Stellenbeschreibung physische Präsenz, Vor-Ort-Management oder Produktionsleitung impliziert. Die Position muss eindeutig als 100 % Remote erkennbar sein.

Zur Krankenversicherung findest du Details in unserem Ratgeber Krankenversicherung Spanien.


Antragstellung: Konsulat vs. Inland

Du hast grundsätzlich zwei Wege:

Weg 1: Antrag beim spanischen Konsulat im Ausland

  • Einreichen bei dem spanischen Konsulat, das für deinen Wohnort zuständig ist
  • Bearbeitungszeit: 15 bis 45 Werktage
  • Du erhältst zunächst ein Visum für 1 Jahr
  • Nach der Einreise musst du innerhalb von 30 Tagen deine Residenzkarte (TIE) bei der Ausländerbehörde beantragen

Weg 2: Antrag innerhalb Spaniens (bei der UGE)

  • Möglich innerhalb der ersten 3 Monate nach visafreier Einreise als Tourist:in
  • Direkt bei der UGE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) einzureichen
  • Bei Bewilligung erhältst du sofort eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis
  • Vorteil: Längerer Erstaufenthalt; Nachteil: Du bist bereits in Spanien und musst die Wartezeit überbrücken

Nach der Einreise: Pflichten nicht vergessen

Pflicht Frist / Hinweis
TIE (Ausländerausweis) beantragen Innerhalb von 30 Tagen nach Einreise
Empadronamiento (Melderegistrierung) Sobald fester Wohnsitz vorhanden
Sozialversicherungsanmeldung Zeitnah nach Genehmigung (UGE prüft aktiv)
NIE-Nummer Basis für alle Behördengänge – mehr zur NIE

Achtung: Die UGE hat 2026 eine eigene Kontrolleinheit (Unidad de Control) eingerichtet, die nach Genehmigung prüft, ob du dich tatsächlich bei der Sozialversicherung angemeldet hast. Wer das versäumt, riskiert die Aufhebung der Genehmigung.


Steuerpflicht: Wann wirst du spanischer Steuerresident?

Viele Antragsteller:innen übersehen diesen Punkt: Das Visum und die Steuerresidenz sind zwei verschiedene Dinge. Spanien gilt als dein steuerlicher Wohnsitz, wenn du:

  • mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringst, oder
  • den Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen in Spanien hast.

Als Steuerresident wärst du grundsätzlich mit deinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig – zu progressiven Sätzen von bis zu 47 %. Hier kommt die Beckham-Steuer ins Spiel.

Ausführliche Informationen zur regulären Steuerpflicht als Resident findest du in unserem Ratgeber Steuern als Resident (IRPF).


Die Beckham-Steuer (Régimen de Impatriados): der entscheidende Steuervorteil

Die sogenannte Beckham-Steuer – offiziell „Régimen Fiscal Especial para Trabajadores Desplazados a España" – ist ein Sondersteuerregime, das ursprünglich 2005 eingeführt und durch das Start-Up-Gesetz 2022 auf Digital Nomads ausgeweitet wurde. Inhaber:innen des Digital-Nomad-Visums können es beantragen.

Vergleichstabelle Beckham-Steuer (Flat 24 %, max. 6 Jahre) vs. spanische IRPF-Standardbesteuerung (progressiv 19–47 %, Welteinkommen) für Digital Nomads mit 80.000 Euro Jahreseinkommen

Was die Beckham-Steuer konkret bedeutet

Merkmal Standardbesteuerung (IRPF) Beckham-Regime
Besteuerungsgrundlage Welteinkommen Nur spanisches Einkommen (in der Regel)
Steuersatz Progressiv 19–47 % Flat 24 % bis € 600.000
Darüber hinaus 47 %
Geltungsdauer Unbegrenzt (als Resident) Jahr der Ankunft + 5 Folgejahre
Vermögenssteuer (Modelo 720) Ja, auf Weltvermögen Erleichterte Regeln

Der Vorteil liegt auf der Hand: Wer z. B. € 80.000 brutto im Jahr verdient, zahlt unter dem Beckham-Regime pauschal 24 % (rund € 19.200), während das progressive Standardsystem je nach Abzügen deutlich mehr kosten kann.

Voraussetzungen für die Beckham-Steuer

  • Du warst in den 5 Jahren vor Umzug nach Spanien nicht steuerlich in Spanien ansässig.
  • Du hast einen Arbeitsvertrag mit einem in- oder ausländischen Unternehmen (muss in Spanien tätig sein oder eine Betriebsstätte haben) – oder du profitierst als Digital-Nomad-Visum-Inhaber:in von der erweiterten Regelung des Start-Up-Gesetzes.
  • Du übst deine Haupttätigkeit in Spanien aus (bei Digital Nomads: die Tätigkeit wird von Spanien aus erbracht).
  • Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit in Spanien gestellt werden (Formular Modelo 149).

Achtung: Selbstständige (Autónomos), die das Visum als Freelancer behalten, können unter bestimmten Umständen die Beckham-Steuer nicht beantragen. Wer als Angestellter einreist, hat hier klare Vorteile. Dieser Punkt muss individuell geprüft werden – US-Bürger:innen stoßen häufig auf Social-Security-Hürden, die eine Umstrukturierung des Beschäftigungsverhältnisses erfordern.

Unseren vollständigen Tiefen-Ratgeber zur Beckham Law findest du hier: Beckham Law Spanien.


Familiennachzug: Mitausreisende abhängige Personen

Partner:innen und minderjährige Kinder können als abhängige Personen mit dem Digital-Nomad-Visum einreisen. Die Einkommensschwellen steigen entsprechend (siehe Tabelle oben). Für den Familiennachzug gelten gesonderte Regeln; mehr dazu im Ratgeber Familiennachzug Spanien.

Wenn deine Kinder auf Mallorca zur Schule gehen sollen, hilft dir unser Ratgeber Schule Mallorca für deutsche Kinder.


Häufigste Fehler beim Visumsantrag

Aus der Praxis der UGE und spezialisierten Kanzleien kristallisieren sich folgende Fehler immer wieder heraus:

Infografik mit 6 häufigsten Ablehnungsgründen beim spanischen Digital-Nomad-Visum: fehlende Remote-Klausel, gefälschte Dokumente, keine Sozialversicherung, Beckham-Frist verpasst, mehr als 20 % Spanien-Einkommen, falsche Krankenversicherung
  1. Stellenbeschreibung nicht klar genug formuliert. Die UGE lehnt jede Position ab, die physische Präsenz impliziert. Remote-Charakter muss explizit und eindeutig aus Titel und Beschreibung hervorgehen.

  2. Fehlende oder gefälschte Dokumente. Die UGE hat eigens eine Kontrolleinheit eingerichtet. Wird bei einem Anwalt oder Agenten ein gefälschtes Dokument entdeckt, werden alle laufenden Anträge dieses Vertreters geprüft und ggf. storniert.

  3. Keine Sozialversicherungsanmeldung nach Genehmigung. Viele Bewilligte versäumen diesen Schritt – mit der Konsequenz, dass die Genehmigung nachträglich widerrufen werden kann.

  4. Immigration und Steuern nicht koordiniert. Wer sich erst nach Einreise Gedanken über die Beckham-Steuer macht, verliert wertvolle Monate. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Tätigkeitsbeginn gestellt werden.

  5. Mehr als 20 % Einkommen aus Spanien. Auch eine einzige spanische Rechnung zu viel kann die Visumsbedingungen verletzen.

  6. Falsche Krankenversicherung. Eine einfache Reiseversicherung oder eine Versicherung mit hohem Selbstbehalt wird abgelehnt. Du brauchst eine vollwertige private Krankenversicherung ohne Eigenbeteiligung.


Kosten im Überblick

Position Richtwert
Konsulatsgebühr (Visum) Je nach Land, in der Regel € 60–80
TIE (Ausländerausweis) Ca. € 15–20 (Tasa 790)
Anwalt / Gestoría (Erstberatung + Antrag) € 1.000–3.000 je nach Kanzlei und Komplexität
Apostille für Dokumente Variiert nach Herkunftsland
Private Krankenversicherung Ab ca. € 50–150/Monat je nach Alter und Anbieter

Hinweis: Die Anwaltskosten sind eine grobe Orientierung auf Basis üblicher Marktpreise – hol dir mindestens zwei Angebote ein. Eine Gestoría auf Mallorca kann den Prozess erheblich vereinfachen.


Was kommt danach? Leben auf Mallorca als Digital Nomad

Hast du das Visum in der Tasche, beginnt die eigentliche Planung des Alltags:


Checkliste: Vor dem Antrag

  • Staatsangehörigkeit: Nicht-EU/EWR bestätigt
  • Einkommensnachweis ≥ € 2.849/Monat (ggf. + Abhängige) vorbereitet
  • Qualifikationsnachweis (Abschluss oder 3 Jahre Berufserfahrung) vorhanden
  • Arbeitsvertrag / Kundenverträge mit expliziter Remote-Klausel
  • Anteil aus spanischen Quellen ≤ 20 % geprüft
  • Private Krankenversicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen
  • Strafregisterauszug bestellt (Apostille nicht vergessen)
  • Social Security Certificate / Certificate of Coverage organisiert (US-Bürger)
  • Steuerberatung zur Beckham-Steuer noch vor Antragstellung gebucht
  • Anwalt / Gestoría ausgewählt (Referenzen prüfen, Betrugswarnung beachten)
  • Wohnsitz für Empadronamiento bereits gesucht

Fazit

Das Digital-Nomad-Visum Spanien ist ein ernstzunehmender, rechtssicherer Weg für Nicht-EU-Bürger:innen, dauerhaft von Mallorca oder dem spanischen Festland aus zu arbeiten. Die Hürden sind kalkulierbar: Du brauchst ein solides Einkommen (ab € 2.849/Monat), klare Remote-Verträge, die richtigen Versicherungen und eine sorgfältige Dokumentation. Wer von Anfang an Immigration und Steuerstrategie kombiniert, kann mit der Beckham-Steuer seinen effektiven Steuersatz auf pauschal 24 % deckeln – über sechs Jahre hinweg. Der größte Fehler ist, die Steuerplanung auf nach der Einreise zu verschieben; das 6-Monats-Fenster für den Beckham-Antrag tickt sofort nach Tätigkeitsbeginn.

Hol dir frühzeitig professionelle Hilfe – und lege los.

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Offizielle Quellen

Kann ich als Deutsche:r das Digital-Nomad-Visum beantragen?
Nein. Als EU-Bürger:in (Deutschland, Österreich) brauchst du kein Visum, sondern meldest dich direkt als Resident an. Das Digital-Nomad-Visum richtet sich ausschließlich an Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, zum Beispiel Schweizer:innen, Briten oder US-Amerikaner:innen.
Wie hoch ist das Mindesteinkommen 2026?
Für eine Einzelperson liegt die Grenze bei € 2.849 pro Monat (200 % des spanischen Mindestlohns SMI). Für jede mitreisende abhängige Person kommen € 916 (erste Person) bzw. € 305 (jede weitere) hinzu.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bei Antragstellung am spanischen Konsulat im Ausland in der Regel 15 bis 45 Werktage. Der Antrag innerhalb Spaniens bei der UGE kann abweichen; plane einen Puffer ein.
Darf ich auch für spanische Kunden arbeiten?
Ja, aber maximal 20 % deines Gesamteinkommens darf aus spanischen Quellen stammen. Überschreitest du diesen Anteil, verstößt du gegen die Visumsbedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen dem Digital-Nomad-Visum und dem Non-Lucrative Visa?
Das Non-Lucrative Visa erlaubt in Spanien keinerlei Erwerbstätigkeit – es ist für Personen gedacht, die von vorhandenem Vermögen oder Rente leben. Das Digital-Nomad-Visum hingegen erlaubt aktives Remote-Arbeiten für ausländische Auftraggeber. Mehr dazu im Ratgeber [Non-Lucrative Visa Spanien](/de/ratgeber/auswandern/visa-aufenthalt/non-lucrative-visa-spanien).
Wann muss ich den Beckham-Steuer-Antrag stellen?
Innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit in Spanien, via Formular Modelo 149. Versäumst du diese Frist, fällst du automatisch ins normale progressive Steuersystem (bis zu 47 %).
Muss ich mich bei der spanischen Sozialversicherung anmelden?
Ja. Die UGE prüft dies aktiv über ihre Kontrolleinheit. Wer die Anmeldung nach Genehmigung versäumt, riskiert den Widerruf der Aufenthaltserlaubnis.
Können meine Familienmitglieder mitziehen?
Ja. Ehe- oder Lebenspartner:innen sowie minderjährige Kinder können als abhängige Personen nachziehen. Das Einkommen muss entsprechend höher sein. Details im Ratgeber [Familiennachzug Spanien](/de/ratgeber/auswandern/visa-aufenthalt/familiennachzug-spanien).