Digital-Nomad-Visum Spanien 2026: Voraussetzungen, Einkommen & Beckham-Steuer
Das Digital-Nomad-Visum Spanien – offiziell „Autorización de residencia para teletrabajo de carácter internacional" – macht es seit Januar 2023 möglich, als Nicht-EU-Bürger:in legal in Spanien zu leben und gleichzeitig für ausländische Arbeitgeber oder Kunden remote zu arbeiten. Geregelt ist es in Law 28/2022, dem spanischen Start-Up-Gesetz. Was diesen Aufenthaltstitel von einem klassischen Arbeitsvisum unterscheidet: Du arbeitest nicht in Spanien, sondern von Spanien aus – für Unternehmen oder Kunden, die ihren Sitz mehrheitlich im Ausland haben. Dieser Ratgeber zeigt dir alle Voraussetzungen für 2026, erklärt die aktuellen Einkommensgrenzen nach der SMI-Anpassung, führt dich durch den Antragsprozess und beleuchtet, wie die Beckham-Steuer deine Steuerlast drastisch senken kann – ein Aspekt, den die meisten Immigrations-Checklisten stiefmütterlich behandeln.

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Was ist das Digital-Nomad-Visum genau?
Das Visum richtet sich an Freiberufler:innen und fest angestellte Remote-Worker außerhalb der EU/EWR, die sich dauerhaft oder mittelfristig in Spanien niederlassen wollen, ohne dabei den spanischen Arbeitsmarkt zu belasten. Der entscheidende Grundsatz: Der überwiegende Teil deiner Einnahmen muss aus dem Ausland stammen. Das Gesetz erlaubt einen Anteil von bis zu 20 % des Gesamteinkommens aus spanischen Quellen – praktisch, wenn du gelegentlich für ein spanisches Unternehmen arbeitest, aber die Haupttätigkeit muss international bleiben.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird in zwei Varianten vergeben:
| Antragstellung | Erstlaufzeit | Verlängerung |
|---|---|---|
| Spanisches Konsulat im Ausland | 1 Jahr | Ja, als Residenz-Erlaubnis (3 Jahre) |
| Innerhalb Spaniens (Tourist-Visum, max. 3 Monate nach Einreise) | 3 Jahre | Ja |
| Nach 5 Jahren insgesamt | Langzeitaufenthalt möglich | — |
Nach fünf Jahren legalen Aufenthalts kannst du die unbefristete Langzeitresidenz (Residencia de larga duración) beantragen.
Hinweis: Das Digital-Nomad-Visum macht dich nicht automatisch zum spanischen Steuerresidenten. Steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach anderen Kriterien – dazu mehr im Steuer-Abschnitt.
Wer darf sich bewerben?
Das Visum steht ausschließlich Nicht-EU/EWR-Bürger:innen offen. EU-Bürger:innen – also auch Deutsche, Österreicher:innen und Schweizer:innen (Schweiz ist Nicht-EU!) – haben unterschiedliche Rechte:
- Deutsche und Österreicher:innen als EU-Bürger:innen benötigen kein Visum, sondern lediglich eine Residencia.
- Schweizer:innen sind Nicht-EU und können das Digital-Nomad-Visum beantragen.
- US-Amerikaner:innen, Kanadier:innen, Briten nach Brexit, Australier:innen und weitere Nicht-EU-Staatsangehörige sind die Hauptzielgruppe.
Für die inhaltliche Qualifikation verlangt das Gesetz (Art. 74 bis des Emprendedores-Gesetzes):
- Akademische oder berufliche Qualifikation: Universitätsabschluss, Postgraduate, Berufsausbildung oder Abschluss einer Business School oder mindestens 3 Jahre nachweisbare Berufserfahrung in deinem Fachgebiet.
- Angestellte: Mindestens 3 Monate bestehende Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber; das Arbeitsverhältnis muss explizit Remote-Arbeit gestatten.
- Selbstständige: Nachweis von Kundenbeziehungen außerhalb Spaniens aus den letzten 3 Monaten, inklusive der geplanten Arbeitsbedingungen.
Einkommensgrenzen 2026: die aktuellen Zahlen
Die Mindesteinkommensgrenze ist an den spanischen Mindestlohn (SMI) gekoppelt und wird regelmäßig angepasst. Nach der SMI-Erhöhung 2026 gelten folgende Werte:
| Personenkonstellation | Monatliches Mindestgehalt (brutto) |
|---|---|
| Einzelperson | € 2.849 (200 % des SMI) |
| + 1 abhängige Person (z. B. Ehe-/Lebenspartner:in) | + € 916 |
| + jede weitere abhängige Person (Kind etc.) | + € 305 |
Hinweis: Die genaue Zahl hängt vom offiziell festgesetzten SMI für das laufende Jahr ab. Prüfe den aktuellen Wert immer auf www.mites.gob.es.
Falls du das Einkommensminimum nicht vollständig aus laufenden Einnahmen nachweisen kannst, akzeptiert die UGE (Unidad de Grandes Empresas) unter bestimmten Bedingungen Ersparnisse als Ergänzung – allerdings verlangen die Behörden zunehmend eine sorgfältige Dokumentation.
Die 8 wichtigsten Dokumente für den Antrag
Die UGE (die zuständige Spezialeinheit für Digital-Nomad-Anträge) hat 2026 ihre Prüfstandards verschärft. Folgende Dokumente sind in der Regel erforderlich:
- Gültiger Reisepass (mind. 1 Jahr Restgültigkeit empfohlen)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag mit expliziter Remote-Klausel) oder bei Selbstständigkeit: Kundenverträge/-rechnungen der letzten 3 Monate
- Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Steuererklärungen)
- Qualifikationsnachweis (Hochschulzeugnis oder Berufserfahrungs-Nachweis, 3 Jahre)
- Krankenversicherungsnachweis – private Vollversicherung für Spanien ohne Selbstbehalt (öffentliches System steht noch nicht zur Verfügung)
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate, apostilliert)
- Sozialversicherungsnachweis / Certificate of Coverage – bei US-Bürger:innen: Certificate of Coverage + Letter of Displacement (nach Absprache US-Botschaft / spanische Behörden)
- Lichtbilder im Passformat
Hinweis: Die UGE lehnt Anträge ab, bei denen die Stellenbeschreibung physische Präsenz, Vor-Ort-Management oder Produktionsleitung impliziert. Die Position muss eindeutig als 100 % Remote erkennbar sein.
Zur Krankenversicherung findest du Details in unserem Ratgeber Krankenversicherung Spanien.
Antragstellung: Konsulat vs. Inland
Du hast grundsätzlich zwei Wege:
Weg 1: Antrag beim spanischen Konsulat im Ausland
- Einreichen bei dem spanischen Konsulat, das für deinen Wohnort zuständig ist
- Bearbeitungszeit: 15 bis 45 Werktage
- Du erhältst zunächst ein Visum für 1 Jahr
- Nach der Einreise musst du innerhalb von 30 Tagen deine Residenzkarte (TIE) bei der Ausländerbehörde beantragen
Weg 2: Antrag innerhalb Spaniens (bei der UGE)
- Möglich innerhalb der ersten 3 Monate nach visafreier Einreise als Tourist:in
- Direkt bei der UGE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) einzureichen
- Bei Bewilligung erhältst du sofort eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis
- Vorteil: Längerer Erstaufenthalt; Nachteil: Du bist bereits in Spanien und musst die Wartezeit überbrücken
Nach der Einreise: Pflichten nicht vergessen
| Pflicht | Frist / Hinweis |
|---|---|
| TIE (Ausländerausweis) beantragen | Innerhalb von 30 Tagen nach Einreise |
| Empadronamiento (Melderegistrierung) | Sobald fester Wohnsitz vorhanden |
| Sozialversicherungsanmeldung | Zeitnah nach Genehmigung (UGE prüft aktiv) |
| NIE-Nummer | Basis für alle Behördengänge – mehr zur NIE |
Achtung: Die UGE hat 2026 eine eigene Kontrolleinheit (Unidad de Control) eingerichtet, die nach Genehmigung prüft, ob du dich tatsächlich bei der Sozialversicherung angemeldet hast. Wer das versäumt, riskiert die Aufhebung der Genehmigung.
Steuerpflicht: Wann wirst du spanischer Steuerresident?
Viele Antragsteller:innen übersehen diesen Punkt: Das Visum und die Steuerresidenz sind zwei verschiedene Dinge. Spanien gilt als dein steuerlicher Wohnsitz, wenn du:
- mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringst, oder
- den Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen in Spanien hast.
Als Steuerresident wärst du grundsätzlich mit deinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig – zu progressiven Sätzen von bis zu 47 %. Hier kommt die Beckham-Steuer ins Spiel.
Ausführliche Informationen zur regulären Steuerpflicht als Resident findest du in unserem Ratgeber Steuern als Resident (IRPF).
Die Beckham-Steuer (Régimen de Impatriados): der entscheidende Steuervorteil
Die sogenannte Beckham-Steuer – offiziell „Régimen Fiscal Especial para Trabajadores Desplazados a España" – ist ein Sondersteuerregime, das ursprünglich 2005 eingeführt und durch das Start-Up-Gesetz 2022 auf Digital Nomads ausgeweitet wurde. Inhaber:innen des Digital-Nomad-Visums können es beantragen.
Was die Beckham-Steuer konkret bedeutet
| Merkmal | Standardbesteuerung (IRPF) | Beckham-Regime |
|---|---|---|
| Besteuerungsgrundlage | Welteinkommen | Nur spanisches Einkommen (in der Regel) |
| Steuersatz | Progressiv 19–47 % | Flat 24 % bis € 600.000 |
| Darüber hinaus | — | 47 % |
| Geltungsdauer | Unbegrenzt (als Resident) | Jahr der Ankunft + 5 Folgejahre |
| Vermögenssteuer (Modelo 720) | Ja, auf Weltvermögen | Erleichterte Regeln |
Der Vorteil liegt auf der Hand: Wer z. B. € 80.000 brutto im Jahr verdient, zahlt unter dem Beckham-Regime pauschal 24 % (rund € 19.200), während das progressive Standardsystem je nach Abzügen deutlich mehr kosten kann.
Voraussetzungen für die Beckham-Steuer
- Du warst in den 5 Jahren vor Umzug nach Spanien nicht steuerlich in Spanien ansässig.
- Du hast einen Arbeitsvertrag mit einem in- oder ausländischen Unternehmen (muss in Spanien tätig sein oder eine Betriebsstätte haben) – oder du profitierst als Digital-Nomad-Visum-Inhaber:in von der erweiterten Regelung des Start-Up-Gesetzes.
- Du übst deine Haupttätigkeit in Spanien aus (bei Digital Nomads: die Tätigkeit wird von Spanien aus erbracht).
- Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit in Spanien gestellt werden (Formular Modelo 149).
Achtung: Selbstständige (Autónomos), die das Visum als Freelancer behalten, können unter bestimmten Umständen die Beckham-Steuer nicht beantragen. Wer als Angestellter einreist, hat hier klare Vorteile. Dieser Punkt muss individuell geprüft werden – US-Bürger:innen stoßen häufig auf Social-Security-Hürden, die eine Umstrukturierung des Beschäftigungsverhältnisses erfordern.
Unseren vollständigen Tiefen-Ratgeber zur Beckham Law findest du hier: Beckham Law Spanien.
Familiennachzug: Mitausreisende abhängige Personen
Partner:innen und minderjährige Kinder können als abhängige Personen mit dem Digital-Nomad-Visum einreisen. Die Einkommensschwellen steigen entsprechend (siehe Tabelle oben). Für den Familiennachzug gelten gesonderte Regeln; mehr dazu im Ratgeber Familiennachzug Spanien.
Wenn deine Kinder auf Mallorca zur Schule gehen sollen, hilft dir unser Ratgeber Schule Mallorca für deutsche Kinder.
Häufigste Fehler beim Visumsantrag
Aus der Praxis der UGE und spezialisierten Kanzleien kristallisieren sich folgende Fehler immer wieder heraus:
Stellenbeschreibung nicht klar genug formuliert. Die UGE lehnt jede Position ab, die physische Präsenz impliziert. Remote-Charakter muss explizit und eindeutig aus Titel und Beschreibung hervorgehen.
Fehlende oder gefälschte Dokumente. Die UGE hat eigens eine Kontrolleinheit eingerichtet. Wird bei einem Anwalt oder Agenten ein gefälschtes Dokument entdeckt, werden alle laufenden Anträge dieses Vertreters geprüft und ggf. storniert.
Keine Sozialversicherungsanmeldung nach Genehmigung. Viele Bewilligte versäumen diesen Schritt – mit der Konsequenz, dass die Genehmigung nachträglich widerrufen werden kann.
Immigration und Steuern nicht koordiniert. Wer sich erst nach Einreise Gedanken über die Beckham-Steuer macht, verliert wertvolle Monate. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Tätigkeitsbeginn gestellt werden.
Mehr als 20 % Einkommen aus Spanien. Auch eine einzige spanische Rechnung zu viel kann die Visumsbedingungen verletzen.
Falsche Krankenversicherung. Eine einfache Reiseversicherung oder eine Versicherung mit hohem Selbstbehalt wird abgelehnt. Du brauchst eine vollwertige private Krankenversicherung ohne Eigenbeteiligung.
Kosten im Überblick
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Konsulatsgebühr (Visum) | Je nach Land, in der Regel € 60–80 |
| TIE (Ausländerausweis) | Ca. € 15–20 (Tasa 790) |
| Anwalt / Gestoría (Erstberatung + Antrag) | € 1.000–3.000 je nach Kanzlei und Komplexität |
| Apostille für Dokumente | Variiert nach Herkunftsland |
| Private Krankenversicherung | Ab ca. € 50–150/Monat je nach Alter und Anbieter |
Hinweis: Die Anwaltskosten sind eine grobe Orientierung auf Basis üblicher Marktpreise – hol dir mindestens zwei Angebote ein. Eine Gestoría auf Mallorca kann den Prozess erheblich vereinfachen.
Was kommt danach? Leben auf Mallorca als Digital Nomad
Hast du das Visum in der Tasche, beginnt die eigentliche Planung des Alltags:
- Bankkonto eröffnen: Ohne spanisches Konto funktionieren viele Behördengänge nicht. Bankkonto Spanien eröffnen
- Lebenshaltungskosten realistisch planen: Mallorca ist teurer als das spanische Festland. Lebenshaltungskosten Mallorca
- Modelo 720: Als Steuerresident musst du ausländische Vermögenswerte über € 50.000 melden. Modelo 720 Meldepflicht
- Autónomo oder angestellt? Wer freiberuflich arbeitet, sollte die Cuota prüfen. Cuota Autónomo Spanien
- Steuern & Finanzen gesamt: Übersicht Steuern & Finanzen
Checkliste: Vor dem Antrag
- Staatsangehörigkeit: Nicht-EU/EWR bestätigt
- Einkommensnachweis ≥ € 2.849/Monat (ggf. + Abhängige) vorbereitet
- Qualifikationsnachweis (Abschluss oder 3 Jahre Berufserfahrung) vorhanden
- Arbeitsvertrag / Kundenverträge mit expliziter Remote-Klausel
- Anteil aus spanischen Quellen ≤ 20 % geprüft
- Private Krankenversicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen
- Strafregisterauszug bestellt (Apostille nicht vergessen)
- Social Security Certificate / Certificate of Coverage organisiert (US-Bürger)
- Steuerberatung zur Beckham-Steuer noch vor Antragstellung gebucht
- Anwalt / Gestoría ausgewählt (Referenzen prüfen, Betrugswarnung beachten)
- Wohnsitz für Empadronamiento bereits gesucht
Fazit
Das Digital-Nomad-Visum Spanien ist ein ernstzunehmender, rechtssicherer Weg für Nicht-EU-Bürger:innen, dauerhaft von Mallorca oder dem spanischen Festland aus zu arbeiten. Die Hürden sind kalkulierbar: Du brauchst ein solides Einkommen (ab € 2.849/Monat), klare Remote-Verträge, die richtigen Versicherungen und eine sorgfältige Dokumentation. Wer von Anfang an Immigration und Steuerstrategie kombiniert, kann mit der Beckham-Steuer seinen effektiven Steuersatz auf pauschal 24 % deckeln – über sechs Jahre hinweg. Der größte Fehler ist, die Steuerplanung auf nach der Einreise zu verschieben; das 6-Monats-Fenster für den Beckham-Antrag tickt sofort nach Tätigkeitsbeginn.
Hol dir frühzeitig professionelle Hilfe – und lege los.
Offizielle Quellen
- Law 28/2022 (Ley de Startups / Start-Up-Gesetz): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2022-21739
- UGE-CE – Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (zuständige Behörde): https://www.inclusion.gob.es/web/migraciones/w/uge-ce
- PRIE – Portal für internationale Telearbeit (Ministerio de Comercio): https://prie.comercio.gob.es/en-us/paginas/teletrabajadores-caracter-internacional.aspx
- AEAT – Régimen de Impatriados (Beckham-Steuer, Modelo 149): https://www.agenciatributaria.es
- Spanischer Mindestlohn (SMI) aktuell: https://www.mites.gob.es
- Royal Decree 687/2005 (Beckham Law, Originalfassung): https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2005-9875