SL gründen in Spanien: Wann lohnt sich die GmbH für Auswanderer?
Du überlegst, in Spanien eine eigene Gesellschaft zu gründen, und fragst dich, ob eine SL gründen Spanien der richtige Weg ist – oder ob der einfache Autónomo-Status reicht? Diese Frage stellen sich fast alle Auswanderer, die ernsthaft unternehmerisch tätig werden wollen. Die Sociedad Limitada (S.L.) ist das direkte spanische Pendant zur deutschen GmbH: beschränkte Haftung, überschaubares Mindestkapital, ein einziger Gesellschafter reicht. Gleichzeitig bringt sie laufende Buchführungspflichten, Kosten und Bürokratie mit sich, die sich erst ab einem bestimmten Gewinnlevel rechnen. Dieser Ratgeber erklärt dir den gesamten Gründungsprozess Schritt für Schritt, vergleicht die SL ehrlich mit dem Autónomo-Status, zeigt dir die echten Steuersätze und nennt die häufigsten Fehler – damit du eine fundierte Entscheidung triffst, bevor du zum Notar gehst.

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Was ist eine Sociedad Limitada überhaupt?
Die Sociedad Limitada ist die in Spanien mit Abstand verbreitetste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Sie entspricht strukturell der deutschen GmbH: eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist. Das eigene Privatvermögen bleibt – anders als beim Autónomo – grundsätzlich unangetastet, solange du keine persönlichen Bürgschaften gegenüber Banken oder Geschäftspartnern übernimmst.
Ein paar Grundparameter, die du im Kopf behalten solltest:
| Merkmal | Sociedad Limitada (SL) | Deutsche GmbH | Österreichische GmbH |
|---|---|---|---|
| Mindestkapital | 3.000 € (oder 1 € unter Bedingungen) | 25.000 € | 35.000 € (Gründungsprivileg: 10.000 €) |
| Haftung | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Beschränkt | Beschränkt |
| Mindestgesellschafter | 1 | 1 | 1 |
| Wohnsitzpflicht Geschäftsführer | Nein | Nein | Nein |
| Körperschaftsteuer Standardsatz | 25 % | bis ca. 33 % (inkl. Gewerbesteuer) | 25 % |
Hinweis: Das Gesetz „Crea y Crece" (Ley 18/2022) ermöglicht unter bestimmten Bedingungen die Gründung mit nur 1 € Stammkapital. In der Praxis empfehlen die meisten Gestorias und Anwälte dennoch die regulären 3.000 €, da Banken und Geschäftspartner geringes Kapital kritisch sehen können.
Die SL wird von einem oder mehreren Verwaltern (administradores) geleitet – nicht zwingend von einem Gesellschafter. Es gibt kein Wohnsitzerfordernis für den Geschäftsführer, was die Struktur für internationale Gründer attraktiv macht. Gleichzeitig ist die SL zur geordneten Buchführung verpflichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim Handelsregister (Registro Mercantil) einreichen.
SL vs. Autónomo: Der ehrliche Vergleich
Bevor du den Notartermin buchst, solltest du die Frage ehrlich beantworten: Lohnt sich die Gründung einer SL für dich überhaupt? Die wichtigste Faustregel aus der Praxis lautet: Ab einem jährlichen Gewinn von ungefähr 40.000 € beginnt die SL steuerlich interessant zu werden – vorausgesetzt, du entnimmst nicht den gesamten Gewinn sofort als Gehalt oder Dividende.
Der Grund ist simpel: Die SL zahlt einen fixen Körperschaftsteuersatz (25 % regulär, 23 % für KMU unter 1 Mio. € Umsatz), während der Autónomo der progressiven Einkommensteuer (IRPF) unterliegt, die ab einem bestimmten Niveau deutlich höher liegt.
| Kriterium | Autónomo | Sociedad Limitada |
|---|---|---|
| Haftung | Unbeschränkt, privates Vermögen gefährdet | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Steuerbasis | Progressiver IRPF | Fixer Körperschaftsteuersatz 25 % (23 % KMU) |
| Steuerlicher Break-even | — | Ca. ab 40.000 € Jahresgewinn |
| Gründungsaufwand | Gering (Anmeldung RETA + Hacienda) | Hoch (Notar, Register, ca. 6 Wochen) |
| Laufende Buchführung | Vereinfacht | Vollständige Buchhaltung + Jahresabschluss |
| Sozialversicherung Gründer | RETA (monatlich, einkommensabhängig seit 2023) | Geschäftsführer typischerweise RETA-pflichtig |
| Tarifa Plana / Cuota Cero | Ja (80 €/Monat in den ersten 12 Monaten, auf Balearen kompensiert) | Nein |
| Glaubwürdigkeit bei Banken | Eingeschränkter | Besser (Jahresabschlüsse vorhanden) |
Achtung: Selbst wenn die SL steuerlich vorteilhafter erscheint – wenn du den gesamten Gewinn zur Deckung deiner persönlichen Lebenshaltungskosten entnimmst (als Gehalt oder Dividende), schwindet der Steuervorteil erheblich, da die Entnahmen auf deiner persönlichen Ebene wieder zu versteuern sind.
Wenn du noch am Anfang stehst, geringes Einkommen erwartest oder die Tarifa Plana (80 €/Monat in den ersten 12 Monaten als neuer Autónomo) nutzen möchtest, ist der Autónomo-Status oft der pragmatischere Einstieg. Auf den Balearen gibt es zusätzlich die „Cuota Cero", die diese 80 € komplett kompensiert – ein echter Startvorteil, der einer SL nicht zusteht.
Mehr zu den laufenden Steuerpflichten als Autónomo, insbesondere zum vierteljährlichen Modelo 303 und 130, findest du in unserem separaten Ratgeber: 👉 Modelo 303 & 130 für Autónomos in Spanien
Die Steuersätze der SL im Detail
Das Steuerargument für die SL steht und fällt mit den konkreten Sätzen. Hier die wichtigsten:
| Steuerart | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) | 25 % | Standardsatz |
| Körperschaftsteuer für KMU | 23 % | Umsatz unter 1 Mio. € |
| Körperschaftsteuer für neue SL (Startjahre) | 15 % | Erstes und zweites Gewinnjahr |
| IVA (Mehrwertsteuer) | 21 % | Standardsatz |
| Körperschaftsteuer Deutschland (inkl. Gewerbesteuer) | bis ca. 33 % | Zum Vergleich |
| Körperschaftsteuer Österreich | 25 % | Zum Vergleich |
Der 15 %-Satz in den ersten beiden Gewinnjahren ist ein echter Startvorteil: Eine neu gegründete SL zahlt auf ihre ersten Gewinne nur 15 % Körperschaftsteuer. Gegenüber dem deutschen Gesamtsatz von bis zu 33 % ist das auch nach Einbeziehung von Abzügen und regionalen Anreizen wettbewerbsfähig.
Hinweis: Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer nach Spanien umzieht und die Voraussetzungen des sogenannten Beckham-Regimes (Art. 93 LIRPF) erfüllt, kann sechs Steuerjahre lang 24 % pauschale Einkommensteuer auf spanische Erwerbseinkünfte bis 600.000 € zahlen. Das Regime wurde durch das Startup-Gesetz 2023 auf Fernarbeiter, innovative Unternehmer und Geschäftsführer ausgeweitet. Mehr dazu in unserem Ratgeber: 👉 Beckham Law Spanien – Voraussetzungen und Antrag
Schritt-für-Schritt: Die SL gründen
Die Gründung einer Sociedad Limitada läuft in Spanien in klar definierten Schritten ab. Mit allen Unterlagen und professioneller Begleitung dauert der Gesamtprozess erfahrungsgemäß rund sechs Wochen – die reine Notarisierung ca. eine Woche nach Vorlage aller Dokumente.
NIE-Nummer für alle Gesellschafter und Geschäftsführer beantragen Alle Beteiligten benötigen eine spanische Identifikationsnummer für Ausländer (NIE). Ohne NIE läuft nichts – weder beim Notar noch bei der Bank. → Details zur NIE: Residencia & NIE in Spanien beantragen
Firmennamen beim Zentralregister (Registro Mercantil Central) in Madrid beantragen Dort wird geprüft, ob der Wunschname verfügbar ist. Du bekommst eine Bescheinigung (certificación negativa de denominación), die beim Notar vorzulegen ist. Die Bescheinigung ist befristet, also zügig weiterarbeiten.
Bankkonto für die Gesellschaft in Gründung eröffnen und Stammkapital einzahlen Das Stammkapital (mindestens 3.000 €) muss auf ein Konto der „SL en constitución" eingezahlt werden. Die Bank stellt ein Zertifikat über die Einlage aus, das der Notar benötigt. → Tipp zu spanischen Bankkonten: Bankkonto in Spanien eröffnen
Gründungsurkunde und Statuten beim Notar beurkunden lassen Notar und Anwalt/Gestoria erstellen die Statuten. Alle Gesellschafter müssen persönlich erscheinen oder eine notariell beglaubigte Vollmacht ausstellen – sinnvoll, wenn du aus dem Ausland gründest.
Steuernummer (NIF) bei der Hacienda beantragen Nach der Notarisierung wird eine vorläufige NIF ausgestellt. Die Gesellschaft kann ab diesem Zeitpunkt bereits national operieren.
Eintragung ins Handelsregister (Registro Mercantil) Die Eintragung dauert in der Regel drei bis vier Wochen ab Notarisierung. Erst danach ist die SL vollständig rechtsfähig.
Anmeldung bei der Hacienda (Modelo 036) und ggf. Beitritt zum IAE Die Gesellschaft muss ihre wirtschaftliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Zusätzlich meldet sich der Gesellschafter-Geschäftsführer, der aktiv in der Gesellschaft tätig ist, typischerweise beim RETA (Sozialversicherung für Selbstständige) an.
| Schritt | Zuständige Stelle | Typische Dauer |
|---|---|---|
| NIE beantragen | Konsulat / Polizei in Spanien | 1–4 Wochen |
| Firmenname reservieren | Registro Mercantil Central, Madrid | Wenige Tage |
| Bankkonto + Kapitaleinzahlung | Spanische Bank | 1–2 Wochen |
| Notarisierung | Notar in Spanien | Ca. 1 Woche nach Unterlagen |
| NIF (vorläufig) | Agencia Tributaria (AEAT) | Bei Notarisierung |
| Handelsregistereintragung | Registro Mercantil | 3–4 Wochen |
| Anmeldung Hacienda (M036) | AEAT | Nach Eintragung |
Kosten: Was eine SL-Gründung wirklich kostet
Keine Überraschungen bitte. Hier die wichtigsten Kostenpositionen:
| Kostenart | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Stammkapital (Pflichteinlage) | 3.000 € (nach Gründung verwendbar) |
| Gründungskosten gesamt (Notar, Register, Steuern) | ab ca. 600 € |
| Paketpreis bei Dienstleistern (All-in, Paket 1) | ca. 1.600 € inkl. IVA |
| Paketpreis mit Domizil/Büroservice (Paket 2) | ca. 1.850 € inkl. IVA |
| Laufende Buchhaltung (Gestoria/Steuerberater) | je nach Umfang variabel |
Das Stammkapital von 3.000 € ist keine verlorene Ausgabe: Es kann nach der Gründung für Investitionen oder als Betriebskapital eingesetzt werden.
Hinweis: Zu den oben genannten Einmalkosten kommen laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und Steuerberatung hinzu. Diese solltest du in deine Rentabilitätskalkulation einbeziehen.
Laufende Pflichten der SL: Was auf dich zukommt
Eine SL ist kein „Set and forget"-Modell. Du trägst ab dem ersten Tag laufende Pflichten:
- Vollständige doppelte Buchführung nach spanischem Recht
- Vierteljährliche Steuermeldungen (IVA, Körperschaftsteuervorauszahlungen)
- Jährlicher Jahresabschluss (cuentas anuales), der beim Registro Mercantil einzureichen ist – bei Unterlassen drohen erhebliche Geldstrafen
- Körperschaftsteuererklärung (Impuesto sobre Sociedades) einmal jährlich
- Anmeldung des aktiv tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers bei der Seguridad Social (in der Regel über RETA)
- Generalversammlung mindestens einmal jährlich abhalten und dokumentieren
Für die meisten Gründer bedeutet das in der Praxis: Du brauchst eine zuverlässige Gestoria oder einen Steuerberater. Das ist kein Luxus, sondern Pflicht.
Wenn du deine Steuersituation als Resident in Spanien verstehen willst, lies auch unseren Ratgeber: 👉 Steuern als Resident in Spanien (IRPF)
Die Immobilien-SL: Einst Steuerspar-Modell, heute kritisch betrachten
Ein Sonderfall, der auf Mallorca und anderen Ferieninseln früher sehr verbreitet war: die sogenannte Immobilien-S.L. – eine SL, die ausschließlich zum Halten einer Immobilie gegründet wurde. Bis etwa 2006 war das ein beliebtes Steuersparmodell, da die vermögensverwaltende SL beim Immobilienverkauf unter bestimmten Bedingungen günstigere Körperschaftsteuersätze nutzte.
Inzwischen hat sich das steuerliche Umfeld grundlegend verändert. Wer eine Immobilien-SL heute evaluiert, sollte folgende Punkte mit einem spezialisierten Steuerberater durchrechnen:
- Die früheren steuerlichen Sondervorteile bestehen in dieser Form nicht mehr
- Laufende Buchhaltungskosten und Steuerpflichten der SL können bei einer rein passiven Immobiliennutzung die Vorteile überwiegen
- Bei der Nutzung als Ferienimmobilie kommen zusätzliche Lizenzfragen ins Spiel
Achtung: Für Ferienvermieter auf den Balearen ist der Bereich touristischer Vermietungslizenzen (ETV) stark reguliert. Informiere dich vor der Strukturierung über die aktuelle Rechtslage.
Beckham-Regime und SL: Die Kombination für Gründer
Wer als Gründer oder Geschäftsführer persönlich nach Spanien umzieht, kann unter Artikel 93 LIRPF das sogenannte Beckham-Regime beantragen – vorausgesetzt, er oder sie war in den fünf Jahren vor dem Umzug nicht steuerlich in Spanien ansässig und der Umzug ist beruflich motiviert.
Das Startup-Gesetz 2023 hat den Kreis der Berechtigten ausgeweitet: Auch Fernarbeiter, innovative Unternehmer und Geschäftsführer können das Regime nutzen. Die wichtigsten Eckpunkte:
- 24 % Pauschal-Einkommensteuer auf spanische Erwerbseinkünfte bis 600.000 €
- Gültig für sechs Steuerjahre
- Auslandseinkünfte bleiben weitgehend außerhalb der spanischen Besteuerung
Die Kombination einer neu gegründeten SL (15 % Körperschaftsteuer in den ersten zwei Gewinnjahren) mit dem Beckham-Regime auf Gesellschafter-Ebene kann für bestimmte Profile steuerlich sehr effizient sein – aber sie ist nicht für jeden geeignet. Eine individuelle Beratung ist hier unverzichtbar.
Häufigste Fehler bei der SL-Gründung in Spanien
Wer die Recherche gemacht hat und trotzdem in typische Fallen tappt – hier die häufigsten Stolpersteine:
Zu früh gründen, ohne Rentabilitätsprüfung: Eine SL lohnt sich erst ab einem bestimmten Gewinn. Wer unter 40.000 € Jahresgewinn liegt und alles entnimmt, zahlt oft mehr als als Autónomo.
Keine NIE für alle Beteiligten im Voraus besorgt: Fehlende NIE-Nummern sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Plane ausreichend Vorlaufzeit ein.
Falschen Firmennamen gewählt: Der Wunschname ist im Zentralregister bereits vergeben, aber erst beim Notartermin kommt das Chaos. Frühzeitig prüfen und Alternativnamen parat haben.
Vorratsgesellschaft unkritisch übernommen: Der Kauf einer bereits operativ genutzten Vorratsgesellschaft ist riskant, wenn man ihre Vergangenheit nicht lückenlos kennt. Versteckte Schulden oder offene Steuerverbindlichkeiten sind schwer nachzuverfolgen.
Jahresabschluss nicht eingereicht: Das klingt banal, aber viele kleine SLs versäumen die fristgerechte Einreichung beim Registro Mercantil. Die Folgen sind erhebliche Geldstrafen.
SL ohne Buchhaltungsstruktur betreiben: Ohne Gestoria oder Steuerberater von Anfang an läuft eine SL schnell in Compliance-Probleme.
Irrtum: SL schützt immer vor persönlicher Haftung: Wenn Banken persönliche Bürgschaften verlangen (was bei kleinen SLs ohne Eigenkapitalpolster häufig vorkommt), haftest du persönlich – trotz SL-Mantel.
Was kommt danach? Die SL im laufenden Betrieb
Nach der Gründung beginnt das eigentliche unternehmerische Leben. Ein paar Punkte, die viele erst im Nachhinein auf dem Schirm haben:
- Gehalt des Geschäftsführers: Als aktiver Gesellschafter-Geschäftsführer kannst du dir ein Gehalt festlegen und dieses als Betriebsausgabe absetzen – das ist ein echter Steuervorteil gegenüber dem Autónomo, der seine gesamten Einnahmen direkt versteuert.
- Bankkredite: Gesellschaften haben im Vergleich zu Autónomos in der Regel leichteren Zugang zu Fremdkapital, da Jahresabschlüsse die Transparenz erhöhen.
- Dividendenausschüttung: Ausgeschüttete Gewinne unterliegen auf Empfängerebene der IRPF (bzw. dem Beckham-Regime). Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ist hier relevant, wenn Gesellschafter in Deutschland ansässig bleiben.
- Modelo 720: Wenn du als spanischer Resident Anteile an ausländischen Gesellschaften oder ausländische Konten über bestimmten Schwellen hältst, besteht Meldepflicht. Mehr dazu: 👉 Modelo 720 – Meldepflicht für Auslandsvermögen
Checkliste: Bin ich bereit, eine SL zu gründen?
Bevor du den ersten Schritt machst, geh diese Liste ehrlich durch:
- Mein erwarteter Jahresgewinn liegt nachhaltig bei oder über 40.000 €
- Ich möchte nicht den gesamten Gewinn sofort privat entnehmen
- Ich benötige die beschränkte Haftung (haftungsintensive Tätigkeit oder Außenwirkung)
- Ich habe oder beantrage eine NIE für alle Gesellschafter und Geschäftsführer
- Ich habe einen Firmennamen und Alternativen überlegt
- Ich habe einen Steuerberater oder eine Gestoria, die die laufende Buchführung übernimmt
- Ich habe 3.000 € Stammkapital plus Gründungskosten (ab ca. 600 €) eingeplant
- Ich bin mir bewusst, dass die Gründung ca. 6 Wochen dauert
- Ich habe geprüft, ob das Beckham-Regime für mich infrage kommt
- Ich habe die Rentabilität gegenüber dem Autónomo-Status durchgerechnet
Fazit: Wann sich die SL für Auswanderer wirklich lohnt
Die Sociedad Limitada ist ein ernstzunehmendes Werkzeug – aber kein Allheilmittel. Sie lohnt sich für dich, wenn du nachhaltig Gewinne über dem Schwellenwert von ungefähr 40.000 € jährlich erwartest, haftungsintensiv tätig bist, Teile des Gewinns in der Gesellschaft thesaurieren willst, Glaubwürdigkeit bei Geschäftspartnern oder Banken aufbauen möchtest oder als qualifizierter Gründer das Beckham-Regime kombinieren kannst.
Sie lohnt sich (noch) nicht, wenn du gerade erst anfängst, geringes Einkommen erwartest, die Tarifa Plana oder Cuota Cero der Balearen nutzen kannst oder wenn du ohnehin vorhast, jeden Euro des Gewinns privat zu entnehmen.
Für beide Wege gilt: Die Entscheidung hat steuerliche, rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, die individuell verschieden sind. Ein erfahrener Steuerberater mit Spanien-Expertise ist keine Option, sondern der Schlüssel zum Erfolg.
👉 Alle Steuerthemen für Residenten im Überblick 👉 Remote Work auf Mallorca: Rechtliches und Steuern
Offizielle Quellen
- Registro Mercantil Central (Namensreservierung für SL): https://www.rmc.es
- Agencia Tributaria (AEAT) – Körperschaftsteuer, NIF, Modelo 036: https://www.aeat.es
- Seguridad Social – Alta en RETA (Anmeldung Selbstständige): https://portal.seg-social.gob.es
- Ley de Creación y Crecimiento de Empresas ("Crea y Crece") – Ley 18/2022: https://www.boe.es/eli/es/l/2022/09/28/18
- Ley del Impuesto sobre Sociedades – Real Decreto Legislativo 4/2004 (texto consolidado via BOE): https://www.boe.es
- Artikel 93 LIRPF (Beckham-Regime / Régimen especial para trabajadores desplazados): Ley 35/2006, BOE: https://www.boe.es/eli/es/l/2006/11/28/35