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Nichtresidentensteuer Spanien: Der vollständige Ratgeber zum Modelo 210

Du besitzt eine Finca auf Mallorca, ein Apartment in Palma oder eine Ferienwohnung an der Playa de Muro – und lebst trotzdem die meiste Zeit in Deutschland, Österreich oder der Schweiz? Dann bist du in Spanien beschränkt steuerpflichtig und schuldest dem Fisco jedes Jahr eine Erklärung über das Modelo 210, die sogenannte Nichtresidentensteuer Spanien (IRNR – Impuesto sobre la Renta de No Residentes). Das gilt selbst dann, wenn du deine Immobilie kein einziges Mal vermietet hast. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Steuer berechnet wird, welche Fristen wirklich verbindlich sind, wo EU-Bürger gegenüber Drittstaatlern einen klaren Vorteil haben, und welche Fehler erfahrungsgemäß am teuersten werden.

Nichtresidentensteuer Spanien: Modelo 210 Ratgeber

Du weißt nicht, ob du schon Steuern schuldest oder deine bisherigen Erklärungen korrekt waren?


Was ist die Nichtresidentensteuer – und wen betrifft sie genau?

Die IRNR ist eine eigenständige Steuer, die ausschließlich Personen trifft, die in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, aber dort Einkünfte erzielen oder Vermögenswerte – insbesondere Immobilien – halten. Sie ist nicht zu verwechseln mit der spanischen Einkommensteuer für Residenten (IRPF), die du erst dann zahlen musst, wenn du deinen steuerlichen Mittelpunkt nach Spanien verlegt hast.

Als Steuer-Nichtresident giltst du, wenn du weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien verbringst und deinen wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht in Spanien hast. Temporäre Abwesenheiten werden bei der 183-Tage-Zählung mitgezählt – wer also nur gelegentlich zu Hause ist, sollte die Tage sorgfältig dokumentieren.

Achtung: Das spanische Finanzamt (Hacienda, auf Bundesebene: AEAT) verschickt keine Steuerbescheide. Es handelt sich um eine Holschuld: Du bist verpflichtet, die Erklärung selbst fristgerecht abzugeben und die Steuer zu zahlen – unabhängig davon, ob du irgendeine Aufforderung erhalten hast.

Die Nichtresidentensteuer erfasst auf Immobilienseite drei verschiedene Szenarien:

Szenario Einkunftsart Berechnungsbasis
Eigennutzung / Leerstand Fiktives Einkommen (Renta Imputada) Katasterwert (Valor Catastral)
Vermietung (auch Ferienvermietung) Tatsächliche Mieteinnahmen Nettoeinkommen (EU/EWR) / Brutto (Nicht-EU)
Immobilienverkauf Kapitalgewinn Verkaufspreis minus Anschaffungskosten

Resident vs. Nichtresident: Die entscheidende Weichenstellung

Bevor du dich mit dem Modelo 210 befasst, muss dein Steuerstatus eindeutig feststehen. Wer fälschlicherweise als Nichtresident deklariert, obwohl er längst resident ist, riskiert eine rückwirkende Veranlagung mit Zuschlägen. Ebenso gefährlich: als Resident erfasst werden, obwohl man tatsächlich keinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat.

Kriterium Steuerresident Nichtresident
Aufenthalt in Spanien > 183 Tage/Jahr ≤ 183 Tage/Jahr
Wirtschaftlicher Schwerpunkt In Spanien Im Ausland
Steuererklärung IRPF (Welteinkommen) IRNR (nur spanische Einkünfte/Immobilien)
Hauptformular Modelo 100 Modelo 210

Wer über eine Residencia verfügt und gemeldet (empadronado) ist, gilt in der Regel als Resident – muss aber seinen tatsächlichen Aufenthalt belegen können. Mehr dazu im Ratgeber zur Residencia in Spanien.


Die drei Fälle im Detail: Eigennutzung, Vermietung, Verkauf

Fall 1: Eigennutzung und Leerstand – das „fiktive Einkommen"

Der für viele Urlaubsimmobilienbesitzer überraschendste Aspekt der IRNR: Selbst wenn du deine Mallorca-Immobilie kein einziges Mal vermietest und ausschließlich selbst nutzt, schreibt Spanien dir ein fiktives Einkommen zu – die sogenannte Renta Imputada.

Die Berechnung funktioniert so:

  1. Ausgangspunkt ist der Katasterwert (Valor Catastral) der Immobilie, den du auf deiner IBI-Rechnung findest.
  2. Davon werden in der Regel 1,1 % angesetzt, wenn der Katasterwert nach 1994 überprüft oder angepasst wurde; 2 %, wenn das letzte Kataster-Update vor 1994 liegt.
  3. Auf diesen Betrag wird dann der Steuersatz (19 % für EU/EWR, 24 % für Nicht-EU) angewendet.

Rechenbeispiel (vereinfacht):

Schritt Beispielwert
Katasterwert der Immobilie 200.000 €
Fiktives Einkommen (1,1 %) 2.200 €
Steuer EU-Bürger (19 %) 418 €
Steuer Nicht-EU-Bürger (24 %) 528 €

Hinweis: Wird die Immobilie nur einen Teil des Jahres selbst genutzt und den Rest vermietet, wird das fiktive Einkommen anteilig berechnet – für die Leer- und Eigennutzungszeiten die Renta Imputada, für die Vermietzeiträume die tatsächlichen Einnahmen.

Fall 2: Mieteinnahmen

Wer vermietet – ob langfristig oder als Ferienvermietung – muss die tatsächlichen Einnahmen versteuern. Hier kommt ein wesentlicher Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern zum Tragen:

  • EU/EWR-Bürger dürfen direkt mit den Mieteinnahmen zusammenhängende Ausgaben (Zinsen, Abschreibungen, Reparaturen, Verwaltungskosten, IBI) abziehen und versteuern nur das Nettoeinkommen.
  • Nicht-EU-Bürger müssen die Bruttoeinnahmen versteuern, ohne Abzugsmöglichkeiten.
Posten EU/EWR-Eigentümer Nicht-EU-Eigentümer
Mieteinnahmen brutto 20.000 € 20.000 €
Abzugsfähige Kosten (z. B. 8.000 €) − 8.000 € nicht abzugsfähig
Bemessungsgrundlage 12.000 € 20.000 €
Steuer (19 % / 24 %) 2.280 € 4.800 €

Fall 3: Kapitalgewinn beim Verkauf

Beim Verkauf einer spanischen Immobilie fällt IRNR auf den Kapitalgewinn an (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten einschließlich Kaufnebenkosten). Der Käufer ist in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, 3 % des Kaufpreises direkt einzubehalten und an die AEAT abzuführen – als Vorauszahlung auf die Steuer des Verkäufers. Ist die tatsächliche Steuerlast geringer als diese 3 %, kann der Verkäufer die Differenz zurückfordern; ist sie höher, muss er nachzahlen. Die Erklärung erfolgt ebenfalls über das Modelo 210, innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf.


Steuersätze 2026 auf einen Blick

Wohnsitzland Steuersatz Kosten abziehbar?
EU- oder EWR-Staat (z. B. Deutschland, Österreich) 19 % Ja (bei Vermietung)
Drittstaaten außerhalb EU/EWR 24 % Nein

Hinweis zur Schweiz: Die Schweiz ist kein EU- und kein EWR-Mitglied. Ob Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz den 19-%-Satz oder den 24-%-Satz beanspruchen können, hängt von der steuerrechtlichen Einordnung im Einzelfall ab – im Zweifel sollte ein Steuerberater mit grenzüberschreitender Expertise konsultiert werden.

Vergleichstabelle EU- vs. Nicht-EU-Bürger bei der spanischen Nichtresidentensteuer IRNR: Steuersatz 19% vs. 24%, Abzugsfähigkeit von Kosten und Steuerlast am Rechenbeispiel

Das Modelo 210: Was du für die Einreichung brauchst

Das Modelo 210 ist das einzige Formular für die IRNR – es deckt alle drei Einkunftsarten ab (Eigennutzung, Vermietung, Verkauf), jeweils mit unterschiedlichen Codes und Anlagen. Du kannst es online über das Portal der AEAT einreichen; für die elektronische Einreichung wird in der Regel ein spanisches digitales Zertifikat (certificado electrónico) oder ein bevollmächtigter Steuerberater benötigt.

Pflichtangaben und Unterlagen:

Unterlagen Wozu
NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) Pflicht für jede Steuererklärung in Spanien
IBI-Bescheid mit Katasterwert und Katasterreferenz Grundlage für die Berechnung der Renta Imputada
Mietverträge / Zahlungsnachweise Bei Vermietung
Kaufvertrag (Escritura) Bei Veräußerung
Steueridentifikationsnummer aus dem Heimatland Für Doppelbesteuerungsabkommen relevant
Ansässigkeitsbescheinigung des Heimatfinanzamts Nachweis des Nichtresidentenstatus

Falls du noch keine NIE-Nummer besitzt, findest du alles Wichtige im Ratgeber zur NIE-Nummer auf Mallorca.


Fristen 2026: Diese Daten musst du kennen

Das spanische Steuersystem kennt keine Kulanzfristen und keine automatischen Verlängerungen. Wer zu spät einreicht, zahlt – selbst bei nur wenigen Tagen Verspätung.

Timeline der Abgabefristen für das Modelo 210 (Nichtresidentensteuer Spanien) nach Einkunftsart: Eigennutzung bis 31. Dezember, Mieteinnahmen quartalsweise oder bis 20. Januar, Verkauf innerhalb 4 Monate, Vermögensteuer bis 30. Juni
Einkunftsart Frist Bemerkung
Eigennutzung / fiktives Einkommen (Steuerjahr 2025) 31. Dezember 2026 Jahresabgabe; Bezug auf das Vorjahr
Mieteinnahmen (quartalsweise) 20. April / 20. Juli / 20. Oktober / 20. Januar Jeweils 20 Tage nach Quartalsende
Mieteinnahmen (jährliche Sammelabgabe) 1.–20. Januar des Folgejahres Alternative zur Quartalsabgabe
Kapitalgewinn aus Immobilienverkauf Innerhalb von 4 Monaten nach Verkaufsdatum Käufer behält 3 % als Vorauszahlung ein
Vermögensteuererklärung (Steuerjahr 2025) 3. April – 30. Juni 2026 Separates Formular Modelo 714

Achtung: Bei Mieteinnahmen bevorzugen viele Steuerberater die quartalsweise Abgabe, da so der Überblick leichter fällt und eventuelle Fehler früher auffallen. Welche Variante für dich sinnvoller ist, hängt von der Häufigkeit und Höhe deiner Mieteinnahmen ab.


Doppelbesteuerung: Was das DBA Deutschland–Spanien regelt

Deutschland und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das bedeutet: Du zahlst dieselben Einkünfte nicht zweimal in voller Höhe. In der Regel gilt für Immobilieneinkünfte das Belegenheitsprinzip – das Besteuerungsrecht liegt beim Land, in dem die Immobilie steht, also Spanien. Deutschland kann die Einkünfte allerdings im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts berücksichtigen, um den deutschen Steuersatz auf dein übriges Einkommen zu erhöhen.

Was das konkret für dich bedeutet:

  • Die in Spanien gezahlte IRNR wird in Deutschland grundsätzlich angerechnet oder die spanischen Einkünfte werden freigestellt.
  • Du musst die spanischen Einkünfte dennoch in deiner deutschen Steuererklärung angeben.
  • Die genaue Behandlung hängt von deiner individuellen Situation ab – ein Steuerberater mit grenzüberschreitender Expertise ist hier unverzichtbar.

Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio): Nicht vergessen

Neben der IRNR kann für Nichtresidenten mit Immobilienvermögen in Spanien auch die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, IP) anfallen. Diese wird separat über das Modelo 714 deklariert.

Wichtig: Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat mit Urteil 1402/2025 vom November 2025 entschieden, dass Nichtresidenten denselben gemeinsamen Höchstbetrag aus IRNR und Vermögensteuer anwenden dürfen wie Residenten (IRPF/IRNR + IP darf 60 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten, IP-Reduktion bis zu 80 % möglich). Das Urteil schafft Rechtssicherheit und kann in Einzelfällen zu erheblichen Steuerersparnissen führen – besonders bei hochpreisigen Immobilien auf Mallorca.

Die Frist für die Vermögensteuererklärung 2025 läuft vom 3. April bis 30. Juni 2026.


Haftung und Fiskalrepräsentant: Wer für dich einsteht

Nichtresidenten aus Drittstaaten (also außerhalb der EU/EWR) sind gesetzlich verpflichtet, einen in Spanien ansässigen Fiskalrepräsentanten (representante fiscal) zu benennen, der gegenüber der spanischen Steuerbehörde als Ansprechpartner fungiert. EU-Bürger sind formal nicht zur Benennung eines Fiskalrepräsentanten verpflichtet, aber es ist gängige und empfohlene Praxis: Ein lokal ansässiger Steuerberater (asesor fiscal) kennt Fristen, Sonderfälle und aktuelle Änderungen – und hält dich haftungsrechtlich aus der Schusslinie.

Hinweis: Zahlt ein in Spanien ansässiger Mieter Miete an einen Nichtresidenten, ist er in bestimmten Fällen verpflichtet, einen Teil der Mietzahlung als Quellensteuer einzubehalten und abzuführen. Auch das ist ein Grund, warum die Kommunikation zwischen Mieter, Vermieter und Steuerberater gut koordiniert sein sollte.


Häufigste Fehler bei der Nichtresidentensteuer

In der Praxis wiederholen sich dieselben Fehler immer wieder. Hier die gefährlichsten:

Fehler Folge
Eigennutzung nicht deklariert, weil „ich ja nicht vermiete" Steuernachzahlung + Zuschläge für vergangene Jahre
Falsche Prozentzahl beim Katasterwert (2 % statt 1,1 %) Überzahlung oder fehlerhafte Erklärung
Frist 31.12. übersehen, weil keine Zahlungserinnerung kommt Verspätungszuschlag, bei längerer Versäumnis empfindliche Strafen
Nicht-EU-Bürger versucht Kosten abzuziehen Fehlerhafte Erklärung, Nachzahlung
Keine NIE-Nummer vorhanden Einreichung des Modelo 210 technisch nicht möglich
DBA-Freistellung in Deutschland vergessen Doppelbelastung oder Ärger mit deutschem Finanzamt
Katasterwert aus altem Bescheid statt aktuellem IBI-Bescheid Falsche Berechnungsgrundlage

Was kommt danach? Die wichtigsten Anschlussthemen

Wer die Nichtresidentensteuer korrekt im Griff hat, sollte als nächstes diese Punkte klären:

  • Residencia erwägen: Wer mehr als 183 Tage in Spanien verbringt, wird automatisch zum Steuerresidenten – unabhängig von seiner Absicht. Was das bedeutet, liest du im Ratgeber Steuern als Resident (IRPF).
  • Behördliche Anmeldung: Sobald du deinen Lebensmittelpunkt nach Mallorca verlegst, sind Empadronamiento und Behörden & Anmeldung die nächsten Schritte.
  • Krankenversicherung: Als Nichtresident ohne spanische Sozialversicherung brauchst du eine private Absicherung – mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung in Spanien.
  • Ferienvermietung: Wer Einnahmen aus der Vermietung erzielen möchte, muss neben der IRNR auch lizenzrechtliche Voraussetzungen klären – auf den Balearen gelten seit einigen Jahren verschärfte Regelungen.

Checkliste: Modelo 210 korrekt einreichen

Gehe diese Liste durch, bevor du deine Erklärung einreichst oder bei deinem Steuerberater beauftragst:

  • NIE-Nummer vorhanden und gültig
  • Aktuellen IBI-Bescheid mit Katasterwert und Katasterreferenz besorgt
  • Steuerstatus geklärt: Nichtresident bestätigt (Aufenthalt < 183 Tage)
  • Einkunftsart festgestellt (Eigennutzung / Vermietung / Verkauf / Kombination)
  • Korrekte Prozentzahl für fiktives Einkommen ermittelt (1,1 % oder 2 %)
  • Steuersatz korrekt angewendet (19 % EU/EWR oder 24 % Nicht-EU)
  • Bei Vermietung: Mietbelege und abzugsfähige Kosten dokumentiert (EU/EWR)
  • Frist markiert und im Kalender eingetragen
  • Deutschen Steuerberater über spanische Einkünfte informiert (Progressionsvorbehalt)
  • Bankverbindung für Steuerabbuchung hinterlegt oder Überweisung vorbereitet
  • Bei Immobilienverkauf: 3-%-Einbehalt des Käufers dokumentiert

Fazit

Die Nichtresidentensteuer Spanien ist keine große Summe – aber eine mit echten Konsequenzen, wenn sie ignoriert wird. Die Kombination aus Holschuld, selbstberechnender Steuerpflicht und strikten Fristen macht sie zu einer der häufigsten Quellen für unnötige Bußgelder bei deutschen Mallorca-Eigentümern. Die gute Nachricht: Wer einmal ein funktionierendes System eingerichtet hat – Steuerberater vor Ort, NIE in der Schublade, IBI-Bescheid jährlich archiviert –, erledigt das Modelo 210 in wenigen Minuten oder delegiert es komplett.

Für komplexere Situationen (Ferienvermietung, Verkauf, hoher Vermögenswert, Übergang zur Residencia) lohnt sich immer eine individuelle Beratung. Stell uns eine Anfrage – wir bringen dich mit den richtigen Experten auf Mallorca zusammen.



Offizielle Quellen

Muss ich das Modelo 210 auch einreichen, wenn ich meine Mallorca-Immobilie nie vermiete?
Ja, unbedingt. Spanien besteuert bei Eigennutzung ein sogenanntes fiktives Einkommen (*Renta Imputada*), das auf Basis des Katasterwerts berechnet wird. Die Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob Mieteinnahmen erzielt werden. Die Frist für das Steuerjahr 2025 ist der 31. Dezember 2026.
Wie hoch ist die Nichtresidentensteuer für einen deutschen Eigentümer?
Als EU-Bürger zahlst du 19 % auf die Bemessungsgrundlage. Bei Eigennutzung sind das je nach Katasterwert oft nur einige Hundert Euro pro Jahr. Bei Mieteinnahmen dürfen EU-Bürger direkt zusammenhängende Kosten abziehen und versteuern nur das Nettoeinkommen.
Was passiert, wenn ich das Modelo 210 nicht oder zu spät einreiche?
Das spanische Finanzamt verschickt keine Mahnungen. Wer die Frist verpasst, zahlt Verspätungszuschläge auf die Steuerschuld. Bei längeren Versäumnissen kann die Steuerbehörde ein formelles Verfahren einleiten – mit deutlich höheren Strafen als bei einer freiwilligen Nachholung.
Was ist der Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern bei der IRNR?
EU- und EWR-Bürger zahlen 19 % und können bei Vermietung direkt zusammenhängende Ausgaben von den Mieteinnahmen abziehen. Nicht-EU-Bürger zahlen 24 % auf die Bruttoeinnahmen ohne jegliche Abzugsmöglichkeit. Außerdem müssen sie in der Regel einen Fiskalrepräsentanten in Spanien benennen.
Wie finde ich den richtigen Katasterwert für meine Immobilie?
Den aktuellen Katasterwert (*Valor Catastral*) und die Katasterreferenz findest du auf deinem jährlichen IBI-Bescheid (spanische Grundsteuer). Alternativ ist eine Abfrage über die Sede Electrónica del Catastro möglich.
Muss ich als Mallorca-Eigentümer auch eine Vermögensteuer zahlen?
Das hängt vom Gesamtwert deines in Spanien belegenen Vermögens ab. Liegt es über einem bestimmten Freibetrag, kann die Vermögensteuer (*Impuesto sobre el Patrimonio*) anfallen, die separat über das Modelo 714 erklärt wird. Der Oberste Gerichtshof hat 2025 bestätigt, dass Nichtresidenten dieselbe Höchstbetragsregelung wie Residenten nutzen dürfen – was in Einzelfällen erhebliche Steuerersparnisse bedeutet.
Kann ich das Modelo 210 selbst einreichen oder brauche ich einen Steuerberater?
Die Einreichung ist technisch über das AEAT-Portal möglich, erfordert aber ein spanisches digitales Zertifikat und gute Kenntnisse des Systems. Für einfache Fälle (reine Eigennutzung, ein Objekt) gelingt die Selbsteinreichung vielen Eigentümern. Bei Vermietung, Verkauf, mehreren Objekten oder komplexem Steuerstatus empfiehlt sich ein lokaler *asesor fiscal*.
Wie wird die Nichtresidentensteuer in Deutschland behandelt?
Spanien hat das vorrangige Besteuerungsrecht für in Spanien belegene Immobilien. Deutschland stellt diese Einkünfte in der Regel von der deutschen Besteuerung frei, berücksichtigt sie aber beim sogenannten Progressionsvorbehalt: Die spanischen Einkünfte erhöhen den deutschen Steuersatz auf das übrige Einkommen. Du solltest deine deutschen Steuererklärungen also entsprechend anpassen.