Vermögenteuer Spanien: Modelo 714, Freibeträge und Solidaritätssteuer 2026
Wer in Spanien lebt oder hier Vermögen besitzt, begegnet früher oder später der Vermögenteuer Spanien – dem Impuesto sobre el Patrimonio, kurz IP. Diese jährliche Steuer erfasst das Nettovermögen zum 31. Dezember und wird über das Modelo 714 erklärt. Seit 2022 gibt es zusätzlich die staatliche Solidaritätssteuer (Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas, IGF), die greift, wenn bestimmte Autonome Gemeinschaften die Vermögenteuer auf null gesetzt hatten. In diesem Ratgeber lernst du: welche Freibeträge gelten, wie Immobilien bewertet werden, was Residenten und Nicht-Residenten unterscheidet, wie die Balearen ihre Sätze gestalten, wann du das Modelo 714 einreichen musst – und wie Vermögenteuer und Solidaritätssteuer zusammenspielen, damit keine Doppelbelastung entsteht.

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Was ist die Vermögenteuer – und wen betrifft sie?
Die spanische Vermögenteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) ist eine direkte Jahressteuer auf das Nettovermögen einer natürlichen Person zum 31. Dezember. Sie wurde erstmals 1977 durch das Ley del Impuesto sobre el Patrimonio eingeführt und in seiner heute noch gültigen Grundstruktur durch das Gesetz 19/1991 geprägt.
Wer ist steuerpflichtig?
Grundsätzlich gibt es zwei Personenkreise:
- Steuerliche Residenten in Spanien (mehr als 183 Tage pro Jahr im Land oder wirtschaftlicher Mittelpunkt des Lebens in Spanien) werden auf ihr weltweites Vermögen besteuert.
- Nicht-Residenten, die Vermögenswerte in Spanien besitzen (zum Beispiel eine Ferienimmobilie auf Mallorca), werden nur auf das in Spanien belegene Vermögen besteuert.
Hinweis: Die Vermögenteuer ist eine Regionalsteuer (impuesto cedido). Das bedeutet: Die Autonomen Gemeinschaften können Freibeträge, Steuersätze und Ermäßigungen innerhalb bestimmter Grenzen selbst festlegen. Für Nicht-Residenten gelten die staatlichen Regelungen, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen eine Einschränkung des spanischen Besteuerungsrechts bewirkt.
Ein besonderer Fall ist die Autonome Gemeinschaft Madrid: Sie hatte die Vermögenteuer de facto durch eine 100-prozentige Bonifikation auf null gesetzt. Die 2022 eingeführte staatliche Solidaritätssteuer sollte diesen Effekt ausgleichen – dazu später mehr.
Was zählt zum steuerpflichtigen Vermögen?
Besteuert wird das gesamte Nettovermögen einer Person zum Stichtag 31. Dezember. Das umfasst laut Recherche folgende Vermögensgattungen:
| Vermögensart | Beispiele |
|---|---|
| Immobilien | Volleigentum, Nießbrauch, andere dingliche Rechte |
| Bankguthaben & Bargeld | Girokonten, Sparbücher, Tagesgeld – in Spanien und weltweit |
| Geldanlagen | Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Kryptowährungen |
| Unternehmensbeteiligungen | GmbH-Anteile, S.L.-Beteiligungen |
| Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge | Luxusgüter mit erheblichem Marktwert |
| Schmuck, Kunst, Sammlerstücke | Wertgegenstände über bestimmten Schwellen |
| Lebensversicherungen & Rentenprodukte | Kapitalwert statt späterer Auszahlung |
Von der Summe aller Aktiva werden abzugsfähige Schulden abgezogen – etwa Hypotheken auf Immobilien –, um das Nettovermögen als Bemessungsgrundlage zu ermitteln.
Achtung: Nicht jede Schuld ist abzugsfähig. Welche Verbindlichkeiten konkret berücksichtigt werden können, hängt von der Art des Vermögenswerts ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Wie werden Immobilien in der Vermögenteuer bewertet?
Immobilien sind für viele Mallorca-Eigentümer der größte Posten in der Vermögensteuererklärung. Die Bewertung folgt klaren Regeln:
Als Immobilienwert wird grundsätzlich der höchste der folgenden drei Werte angesetzt:
- Katasterwert (valor catastral)
- Vom Finanzamt geprüfter oder anerkannter Wert (valor comprobado por la Administración)
- Erwerbspreis (Kaufpreis laut Notarvertrag)
In der Praxis ist für Immobilien auf Mallorca häufig der Kaufpreis oder der behördlich geprüfte Wert der maßgebliche Wert – insbesondere bei neueren Erwerben. Der Katasterwert liegt oft unter dem Marktwert, ist aber nicht automatisch der anzusetzende Betrag.
Hinweis: Seit 2022 gibt es in Spanien den sogenannten Valor de Referencia Catastral (VRC), den das Finanzministerium für Immobilien veröffentlicht. Ob und wie er für die Vermögenteuer greift, ist im Einzelfall zu prüfen. Sprich dies mit deinem Steuerberater an – gerade bei Prestige-Immobilien auf Mallorca können die Unterschiede erheblich sein.
Freibeträge: Was bleibt steuerfrei?
Allgemeiner persönlicher Freibetrag
Der allgemeine steuerfreie Freibetrag beträgt 700.000 Euro pro Person. Das bedeutet: Erst das Nettovermögen, das diese Schwelle übersteigt, unterliegt der Steuer.
Zusatzfreibetrag für den Hauptwohnsitz
Für die selbst genutzte Hauptwohnung (vivienda habitual) gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 300.000 Euro. Dieser wird vom Wert der Immobilie abgezogen, bevor sie in die Bemessungsgrundlage eingeht.
Regionale Abweichungen
| Autonome Gemeinschaft | Allgemeiner Freibetrag | Besonderheit |
|---|---|---|
| Balearen | 700.000 € | Eigene Steuersätze (s. unten) |
| Madrid | 700.000 € | Historisch 100 % Bonifikation; durch IGF abgefangen |
| Einige andere Regionen | ggf. abweichend | Je nach regionaler Regelung |
| Nicht-Residenten | 700.000 € (staatlicher Standard) | Nur spanisches Vermögen steuerpflichtig |
Hinweis: Die genauen Freibeträge können je nach Autonomer Gemeinschaft variieren. Die hier genannten Werte entsprechen dem Stand, der durch die vorliegende Recherche belegt ist. Für die Balearen gilt der allgemeine Freibetrag von 700.000 Euro, zuzüglich des Wohnungsfreibetrags von bis zu 300.000 Euro.
Erklärungspflicht unabhängig von der Steuerschuld
Auch wer keine Steuer zahlen muss, ist zur Abgabe des Modelo 714 verpflichtet, wenn das Bruttovermögen 2.000.000 Euro übersteigt – dies gilt als Informationspflicht mit dem Ergebnis „Steuerbetrag null".
Steuersätze: National, Balearen und Solidaritätssteuer
Staatlicher Tarif (Impuesto sobre el Patrimonio)
Der staatlich festgelegte Tarif ist progressiv und reicht von 0,2 % bis 3,75 %. Die Autonomen Gemeinschaften können eigene Tarife festlegen; tun sie es nicht, gilt der staatliche.
Balearen-Tarif
Die Balearen haben einen eigenen Steuertarif festgelegt. Die Recherche belegt für die Balearen einen Korridor von 0,28 % bis 2,50 % auf das steuerpflichtige Nettovermögen.
Solidaritätssteuer (IGF) – die staatliche Ergänzungsteuer
| Steuer | Gilt ab Nettovermögen | Steuersatz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Impuesto sobre el Patrimonio (IP) | 700.000 € (nach Freibetrag) | 0,2–3,75 % (national) / 0,28–2,50 % (Balearen) | Weltweites Nettovermögen (Residenten) / Spanisches Nettovermögen (Nicht-Residenten) |
| Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas (IGF) | 3.000.000 € Nettovermögen | 1,70–3,50 % | Weltweites Nettovermögen (Residenten) / Spanisches Nettovermögen (Nicht-Residenten) |
Wichtig: Die auf die Autonome Gemeinschaft entfallende Vermögenteuer kann auf die Solidaritätssteuer angerechnet werden. Es entsteht damit keine vollständige Doppelbelastung – wohl aber eine Mindestbesteuerung, die verhindert, dass durch regionale Nullsätze gar keine Steuer anfällt.
Residenten und Nicht-Residenten unterliegen der Solidaritätssteuer gleichermaßen, wenn ihr relevantes Nettovermögen die Schwelle von 3.000.000 Euro übersteigt.
Das Modelo 714: Erklärungsformular und Einreichung
Das Modelo 714 ist das offizielle Formular für die jährliche Vermögensteuererklärung in Spanien. Es wird elektronisch über die Plattform der Agencia Tributaria (AEAT) eingereicht.
Wer reicht ein?
- Residenten mit weltweitem Nettovermögen über dem anwendbaren Freibetrag (in der Regel 700.000 €, plus ggf. Wohnungsfreibetrag)
- Residenten mit Bruttovermögen über 2.000.000 € (auch bei Steuerbetrag null)
- Nicht-Residenten mit in Spanien belegenem Nettovermögen über dem Freibetrag
Wie wird eingereicht?
Die Erklärung erfolgt ausschließlich elektronisch, entweder:
- Mit dem Certificado Digital oder Cl@ve PIN des Steuerpflichtigen selbst
- Über einen bevollmächtigten Steuerberater (asesor fiscal) oder Rechtsanwalt
Schritt-für-Schritt: Einreichung Modelo 714
- Alle Vermögenswerte zum 31. Dezember inventarisieren – Immobilien, Konten, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck, Beteiligungen
- Bewertungen ermitteln – insbesondere Immobilienwerte nach den oben genannten Regeln
- Abzugsfähige Schulden zusammenstellen – z. B. ausstehende Hypothekenbeträge
- Nettovermögen berechnen und mit dem anwendbaren Freibetrag abgleichen
- Regionale Zuständigkeit klären – Welche Autonome Gemeinschaft ist für dich zuständig? (Wohnsitz bei Residenten; Belegenheit bei Nicht-Residenten)
- Modelo 714 elektronisch ausfüllen und einreichen über die AEAT-Plattform oder via Steuerberater
- Zahlung oder Lastschrift einrichten, sofern eine Steuerschuld besteht
Hinweis: Das Modelo 714 wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärungskampagne eingereicht, die in Spanien typischerweise von April bis Juli läuft – parallel zur Einkommensteuererklärung (IRPF). Die exakten Fristen legt die AEAT jedes Jahr neu fest; prüfe die aktuellen Daten direkt auf sede.agenciatributaria.gob.es.
Residenten vs. Nicht-Residenten: Die wichtigsten Unterschiede
| Kriterium | Resident (steuerlich) | Nicht-Resident |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiges Vermögen | Weltweites Nettovermögen | Nur in Spanien belegenes Vermögen |
| Freibetrag | 700.000 € (ggf. regional angepasst) + bis zu 300.000 € Wohnung | 700.000 € (staatlicher Standard) |
| Zuständige Finanzbehörde | Autonome Gemeinschaft des Wohnsitzes | Staatliche Finanzbehörde / AEAT |
| Anwendbarer Tarif | Regional (z. B. Balearen-Tarif) | Staatlicher Tarif |
| Solidaritätssteuer (IGF) | Ja, ab 3 Mio. € weltweites Nettovermögen | Ja, ab 3 Mio. € spanisches Nettovermögen |
Für deutsche Staatsbürger ohne spanischen Steuerwohnsitz, die eine Immobilie auf Mallorca besitzen, gilt: Sie sind Nicht-Residenten und werden ausschließlich auf das in Spanien befindliche Vermögen besteuert. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien kann dabei das spanische Besteuerungsrecht einschränken – dieser Aspekt sollte individuell geprüft werden.
Wenn du überlegst, deinen Steuerwohnsitz nach Spanien zu verlegen, lies zuerst unseren Ratgeber zu Steuern als Resident (IRPF) und informiere dich über die Residencia.
Steuerbefreiungen und was steuerfrei bleibt
Nicht alles zählt zum steuerpflichtigen Vermögen. Die Recherche belegt folgende relevante Ausnahmen:
- Hauptwohnsitz (vivienda habitual): Bis zu 300.000 Euro des Wertes bleiben als Zusatzfreibetrag außen vor
- Betriebsvermögen und Unternehmensbeteiligungen: Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa aktive Beteiligung, Haupteinkommensquelle, Mindestanteil) können Unternehmensanteile von der Vermögenteuer befreit sein – die genauen Bedingungen sind komplex und erfordern steuerliche Beratung
- Kunstgegenstände und Kulturgüter: Unter bestimmten Umständen partiell befreit
- Rentenprodukte mit noch nicht laufenden Auszahlungen: Je nach Ausgestaltung
Achtung: Die Befreiung für Betriebsvermögen (empresa familiar) ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Wer eine Holdingstruktur nutzt oder Immobilien über eine S.L. hält, sollte sich frühzeitig von einem Steuerberater mit Expat-Erfahrung beraten lassen.
Vermögenteuer und Solidaritätssteuer: Das Zusammenspiel
Die Solidaritätssteuer (Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas, IGF) wurde 2022 als ergänzende staatliche Steuer eingeführt. Sie greift ab einem Nettovermögen von 3.000.000 Euro und erhebt Sätze von 1,70 % bis 3,50 %.
Wie funktioniert die Anrechnung?
Die auf die jeweilige Autonome Gemeinschaft entrichtete Vermögenteuer (IP) wird auf die Solidaritätssteuer angerechnet. Das bedeutet:
- Wer in einer Region mit normalen IP-Sätzen wohnt (z. B. Balearen), zahlt die Differenz zwischen IGF und IP – oder nichts, wenn die IP die IGF bereits übersteigt oder ihr entspricht.
- Wer in Madrid wohnt und dort dank der regionalen Bonifikation keine IP gezahlt hat, zahlt die volle IGF.
Praktisches Beispiel (vereinfacht): Nettovermögen 5.000.000 Euro, Resident auf Mallorca:
- IP nach Balearen-Tarif auf den Betrag über 700.000 € wird berechnet
- IGF auf den Betrag über 3.000.000 € wird berechnet
- Gezahlte IP wird auf die IGF-Schuld angerechnet
Die Solidaritätssteuer gilt für Residenten auf das weltweite Nettovermögen, für Nicht-Residenten auf das in Spanien belegene Nettovermögen.
Wenn du auch Auslandsvermögen hast, das du über das Modelo 720 melden musst, ist das Zusammenspiel dieser Erklärungen besonders sorgfältig zu planen.
Häufigste Fehler bei der Vermögenteuer auf Mallorca
- Immobilie falsch bewertet: Den Katasterwert ansetzen, obwohl der Kaufpreis höher ist – das kann bei einer Prüfung zu Nachzahlungen führen.
- Hauptwohnsitz-Freibetrag vergessen: Der Zusatzfreibetrag von bis zu 300.000 Euro für die selbst genutzte Wohnung wird nicht geltend gemacht.
- Weltweites Vermögen nicht deklariert: Residenten müssen alle Vermögenswerte weltweit angeben – nicht nur die in Spanien belegenen.
- Schulden nicht abgezogen: Ausstehende Hypotheken oder andere abzugsfähige Verbindlichkeiten werden übersehen.
- Regionalen Tarif nicht angewendet: Wer auf den Balearen wohnt, unterliegt dem Balearen-Tarif – nicht automatisch dem staatlichen.
- Erklärungspflicht trotz Steuerbetrag null ignoriert: Bei Bruttovermögen über 2.000.000 Euro muss das Modelo 714 auch dann abgegeben werden, wenn keine Steuer entsteht.
- Frist versäumt: Die Abgabefrist läuft zusammen mit der IRPF-Kampagne – wer zu spät einreicht, riskiert Zuschläge.
- Solidaritätssteuer übersehen: Wer die 3-Millionen-Schwelle überschreitet, muss die IGF gesondert beachten, auch wenn er bereits IP zahlt.
Was kommt danach? Anknüpfende Steuerpflichten
Die Vermögenteuer ist selten die einzige steuerliche Pflicht. Diese Ratgeber helfen dir dabei, das Gesamtbild zu verstehen:
- Einkommensteuer als Resident: Als steuerlicher Resident in Spanien bist du mit deinem weltweiten Einkommen einkommensteuerpflichtig → Steuern als Resident (IRPF)
- Nichtresidentensteuer: Als Nicht-Resident mit spanischer Immobilie fällt auch die Impuesto sobre la Renta de No Residentes an → Nichtresidentensteuer Spanien
- Modelo 720 – Auslandsvermögen melden: Residenten mit Auslandsvermögen über bestimmten Schwellen müssen das Modelo 720 einreichen → Modelo 720 Meldepflicht
- ETF und Investmentfonds: Wer Kapitalanlageprodukte hält, sollte auch die steuerliche Behandlung kennen → ETF & Indexfonds Spanien
- Beckham Law: Neu zugezogene Fachkräfte und Unternehmer können unter bestimmten Bedingungen eine pauschale Besteuerung beantragen – mit Auswirkungen auch auf die Vermögensteuerpflicht → Beckham Law Spanien
- Balearen IRPF-Abzüge: Für Residenten auf Mallorca gibt es regionale Besonderheiten bei der Einkommensteuer → IRPF-Abzüge Balearen
- Luxusgüter: Boote, Yachten und hochwertige Fahrzeuge sind Teil des steuerpflichtigen Vermögens → Luxusauto importieren Mallorca | Liegeplatz Mallorca Marina
Checkliste: Bin ich vermögensteuerpflichtig auf Mallorca?
Geh diese Punkte der Reihe nach durch:
- Steuerwohnsitz klären: Bin ich steuerlicher Resident in Spanien (> 183 Tage / wirtschaftlicher Mittelpunkt)?
- Vermögen inventarisieren: Alle Aktiva zum 31. Dezember zusammentragen – inklusive ausländischer Konten, Fonds, Immobilien
- Schulden zusammenstellen: Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten erfassen
- Nettovermögen berechnen: Aktiva minus abzugsfähige Schulden
- Freibeträge anwenden: 700.000 € allgemein + bis zu 300.000 € Hauptwohnsitz
- Regionalen Tarif prüfen: Wohnst du auf den Balearen? → Balearen-Tarif 0,28–2,50 %
- Bruttovermögen prüfen: Liegt es über 2.000.000 €? → Erklärungspflicht auch bei Steuerbetrag null
- Solidaritätssteuer prüfen: Liegt das Nettovermögen über 3.000.000 €? → IGF beachten
- Modelo 714 fristgerecht einreichen: Innerhalb der IRPF/IP-Kampagne (typischerweise April–Juli)
- Steuerberater einschalten: Gerade bei Auslandsvermögen, Unternehmensanteilen oder Schwellennähe
Fazit
Die Vermögenteuer Spanien ist für viele Auswanderer und Immobilienkäufer auf Mallorca keine theoretische, sondern eine sehr konkrete jährliche Angelegenheit. Der allgemeine Freibetrag von 700.000 Euro plus bis zu 300.000 Euro für den Hauptwohnsitz schützt viele Normalfälle – doch wer eine hochwertige Immobilie besitzt, Kapitalvermögen im Ausland hält oder die Schwelle von 3 Millionen Euro überschreitet, kommt nicht an einer sorgfältigen Planung vorbei.
Die Balearen haben mit einem Korridor von 0,28–2,50 % einen eigenen Tarif, der sich vom staatlichen unterscheidet. Und die Solidaritätssteuer sorgt dafür, dass selbst dann eine Mindestbelastung besteht, wenn eine Autonome Gemeinschaft die IP ausgehebelt hatte.
Entscheidend ist: das Modelo 714 korrekt und fristgerecht einzureichen, alle Vermögenswerte vollständig zu deklarieren und die Anrechnungsmöglichkeiten zwischen IP und IGF zu nutzen. Ein erfahrener Steuerberater mit Kenntnissen im deutsch-spanischen Steuerrecht ist dabei keine Kür, sondern Pflicht – insbesondere wenn weltweites Vermögen, Unternehmensanteile oder Luxusgüter im Spiel sind.
Offizielle Quellen
- Agencia Tributaria (AEAT) – Modelo 714: https://sede.agenciatributaria.gob.es — Formulare, Fristen, elektronische Einreichung
- Ley 19/1991, de 6 de junio, del Impuesto sobre el Patrimonio (BOE): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1991-14392 — Grundgesetz zur spanischen Vermögenteuer
- Ley 38/2022 – Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas (BOE): https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2022-22138 — Solidaritätssteuer für Großvermögen
- Ley 22/2009 – Finanzierungssystem der Autonomen Gemeinschaften (BOE): https://www.boe.es/buscar/pdf/2009/BOE-A-2009-20375-consolidado.pdf — Grundlage für regionale Steuerhoheit
- ATIB – Agència Tributària de les Illes Balears: https://www.atib.es — Zuständige Steuerbehörde der Balearen für regionale Steuern