Erbschaftsteuer auf Mallorca
Erbschaftsteuer Mallorca
Erklärung
Balearisches Recht gilt, wenn der Erblasser in den fünf Jahren vor dem Erbfall die meisten Tage auf den Balearen verbracht hat. War er nicht in Spanien ansässig, dürfen die Erben das Recht der Region anwenden, in der der wertvollste Teil des spanischen Nachlasses liegt.
Feld leer – Vorbelegung 2026-10-19 verwendet.
Erklärung
Die Steuer entsteht am Todestag; er entscheidet über den anzuwendenden Rechtsstand und über die Frist. Ohne Eingabe rechnet der Rechner mit dem heutigen Tag.
Erklärung
Der auf diesen Erben entfallende Anteil, mindestens der Valor de referencia — das ist der amtliche Referenzwert des Katasters, unter dem nicht besteuert werden darf.
Erklärung
Bankguthaben, Fahrzeuge, Wertpapiere und alles Weitere, was diesem Erben zufällt.
Erklärung
Die Gruppe entscheidet über Freibetrag, Tarif, Multiplikator und Steuernachlass. Innerhalb der Gruppe III trennt das Gesetz zusätzlich nach Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft.
Erklärung
Der höhere Steuernachlass für blutsverwandte Seitenverwandte gilt nur, wenn keine Abkömmlinge des Erblassers miterben. Enterbte Abkömmlinge zählen dabei nicht mit.
Erklärung
Das Patrimonio preexistente ist das eigene Vermögen des Erben vor der Erbschaft. Es entscheidet über den Multiplikator, mit dem die berechnete Steuer vervielfacht wird.
Erklärung
Für die Bonifikation muss die Escritura pública — die notarielle Urkunde — bei Immobilien einen Wert ausweisen, der den Referenzwert um höchstens ein Fünftel übersteigt. Ohne Referenzwert gilt der Marktwert. Wird die Bedingung verfehlt, entfällt die Bonifikation ganz; anders als bei einer Schenkung an die Gruppen I oder II gibt es beim Erwerb von Todes wegen keine Ausweichformel.
Erklärung
Die Vivienda habitual ist die Wohnung, in der der Erblasser tatsächlich gelebt hat — ein Ferienhaus zählt nicht. Der Abzug ist der Höhe nach gedeckelt und setzt voraus, dass die Wohnung fünf Jahre gehalten wird.
Erklärung
Berechtigt sind Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge sowie Seitenverwandte über 65, die in den zwei Jahren vor dem Tod mit dem Erblasser zusammengelebt haben.
Erklärung
Der Abzug kommt zum Freibetrag der Gruppe hinzu und gilt in jeder Gruppe.
- Base imponible (Bemessungsgrundlage)
- 300.000,00 €
- Freibetrag nach Verwandtschaft
- -8.000,00 €
- Base liquidable (nach Abzügen)
- 292.000,00 €
- Cuota íntegra (Steuer vor Vergünstigungen)
Warum diese Zahl?
Durchschnittssatz (tipo medio): 18,28 % - 53.380,00 €
- Cuota íntegra corregida (nach Multiplikator)
Warum diese Zahl?
Multiplikator nach Vorvermögen: 1,2706 - 67.824,63 €
- Bonificación (Steuernachlass) 60 %
Warum diese Zahl?
So viel erlässt die Bonificación von der berechneten Steuer. - -40.694,78 €
- Zu zahlen (cuota a ingresar)
- 27.129,85 €
Annahme
Die Rechnung unterstellt, dass auf diesen Erben balearisches Recht angewandt werden darf. Der Wortlaut des Gesetzes knüpft den Abzug wegen Behinderung und, für Todesfälle vor dem 25.07.2025, auch den Steuernachlass an die unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal). Nicht in Spanien ansässige Erben leiten ihren Anspruch aus der Disposición adicional segunda des staatlichen Gesetzes ab; im Einzelfall gehört das geprüft.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Spanien besteht kein Abkommen für die Erbschaftsteuer. Beide Staaten können denselben Erwerb besteuern; entlastet wird nur über die Anrechnung nach nationalem Recht. Dieser Rechner zeigt ausschließlich die spanische Seite.
Todestag: Feld leer – Vorbelegung 2026-10-19 verwendet.
Rechenbeispiele
500.000,00 € · Gruppe II — Kinder ab 21, Ehegatte, Eltern, Großeltern
- Cuota íntegra (Steuer vor Vergünstigungen)
- 4.750,00 €
- Cuota íntegra corregida (nach Multiplikator)
- 4.750,00 €
- Bonificación (Steuernachlass) 100 %
- −4.750,00 €
- Zu zahlen (cuota a ingresar)
- 0,00 €
300.000,00 € · Gruppe III — Geschwister, Onkel, Tante, Nichte, Neffe
- Cuota íntegra (Steuer vor Vergünstigungen)
- 53.380,00 €
- Cuota íntegra corregida (nach Multiplikator)
- 67.824,63 €
- Bonificación (Steuernachlass) 60 %
- −40.694,78 €
- Zu zahlen (cuota a ingresar)
- 27.129,85 €
300.000,00 € · Gruppe IV — entfernter Verwandte, Nichtverwandte, Lebensgefährte
- Cuota íntegra (Steuer vor Vergünstigungen)
- 55.165,00 €
- Cuota íntegra corregida (nach Multiplikator)
- 93.780,50 €
- Bonificación (Steuernachlass) 0 %
- 0,00 €
- Zu zahlen (cuota a ingresar)
- 93.780,50 €
Rechtsstand: 25. Juli 2025
Quellen
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf Mallorca?
Wer auf Mallorca erbt, zahlt in den meisten Familienkonstellationen am Ende nichts — und muss trotzdem eine Erklärung abgeben. Für Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern (die Gruppen I und II) erlässt die balearische Bonificación (Steuernachlass) seit dem 18. Juli 2023 100 % der berechneten Steuer. Der Nachlass hängt allerdings an einer Bedingung, die kaum eine Zusammenfassung nennt: Wird eine Immobilie geerbt, darf der in der Escritura pública — der notariellen Urkunde — erklärte Wert den Valor de referencia (den Referenzwert des Katasters) um höchstens ein Fünftel übersteigen; fehlt ein bescheinigbarer Referenzwert, gilt der Marktwert. Wer darüber hinausgeht, verliert die Bonificación ganz (Art. 36.2 und 36 bis.2 Decreto Legislativo 1/2014). Der Rechner oben fragt das ab. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen dagegen weiter, seit dem 25. Juli 2025 aber deutlich weniger als vorher. Der Rechner oben führt die vollständige Kette vor: vom Wert des Erbteils über die Freibeträge und den Tarif bis zu dem Betrag, der tatsächlich an die ATIB (Agència Tributària de les Illes Balears, die Steuerverwaltung der Balearen) geht.
So wird gerechnet: die sechs Stufen der spanischen Erbschaftsteuer
Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) rechnet nicht mit einem Steuersatz auf den Nachlasswert, sondern in Stufen. Jede Stufe hat einen eigenen Fachbegriff, und jede kann das Ergebnis erheblich verändern. Der Rechner zeigt alle sechs einzeln an — genau in dieser Reihenfolge:
- Base imponible (Bemessungsgrundlage): der Wert dessen, was dieser eine Erbe bekommt — nicht der ganze Nachlass. Immobilien werden mindestens mit dem Valor de referencia (Referenzwert des Katasters) angesetzt.
- Reducciones (Abzüge von der Bemessungsgrundlage): der Freibetrag nach Verwandtschaftsgruppe, gegebenenfalls ein Abzug wegen Behinderung und der Abzug für die Hauptwohnung des Erblassers.
- Base liquidable: was nach den Abzügen übrig bleibt. Auf diesen Betrag läuft erst der Tarif.
- Cuota íntegra (Steuer vor Vergünstigungen): das Ergebnis der Staffel. Die Balearen haben für die Gruppen I und II seit dem 1. Januar 2016 eine eigene, sehr viel flachere Staffel; für die Gruppen III und IV gilt die allgemeine Staffel von 7,65 % bis 34 %.
- Cuota íntegra corregida (Steuer nach Vorvermögens-Zuschlag): die cuota íntegra multipliziert mit einem Koeffizienten, der vom Patrimonio preexistente (dem eigenen Vermögen des Erben vor der Erbschaft) und von der Verwandtschaftsgruppe abhängt. In den Gruppen I und II ist er in der untersten Stufe genau eins, ändert also nichts; für einen Bruder oder eine Nichte erhöht er die Steuer spürbar.
- Bonificación (Steuernachlass) und Cuota a ingresar: der Nachlass wird von der cuota íntegra corregida abgezogen. Was bleibt, ist der Betrag, der zu zahlen ist. Bei Immobilien setzt der Nachlass voraus, dass der in der Urkunde erklärte Wert den Referenzwert um höchstens ein Fünftel übersteigt; sonst entfällt er ganz.
Der häufigste Irrtum: Die Prozentwerte der Gruppe III sind Bonifikationen auf die berechnete Steuer, keine Steuersätze. Wer sie als Steuersatz liest, verrechnet sich um ein Vielfaches. Auch der volle Nachlass der Gruppen I und II ist ein Erlass auf die Steuer — die Steuer entsteht, sie wird nur nicht erhoben. Genau deshalb bleibt die Erklärungspflicht bestehen.
Die vier Verwandtschaftsgruppen — und die Untergruppen, die den Unterschied machen
Die Einteilung in vier Gruppen kommt aus dem staatlichen Gesetz, die Beträge und Nachlässe von den Balearen. Innerhalb der Gruppe III ist zusätzlich entscheidend, ob die Verwandtschaft auf Blut oder auf Heirat beruht — das wirkt sich sowohl auf den Koeffizienten als auch auf den Nachlass aus.
| Gruppe | Wer dazugehört | Freibetrag je Erbe | Bonificación |
|---|---|---|---|
| I | Abkömmlinge unter 21 Jahren | 25.000 € plus 6.250 € je Jahr unter 21, höchstens 50.000 € | 100 % |
| II | Abkömmlinge ab 21, Ehegatten, Eltern und Großeltern | 25.000 € | 100 % |
| III, blutsverwandte Seitenlinie | Geschwister, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen | 8.000 € | 60 %, wenn keine Abkömmlinge des Erblassers miterben; sonst 35 % |
| III, verschwägert | Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefkinder sowie angeheiratete Seitenverwandte wie die Schwägerin | 8.000 € | 35 % |
| IV | Cousins, entferntere Verwandte, Nichtverwandte und Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft | 1.000 € | keine |
Die beiden Untergruppen der Gruppe III trennen sich beim Multiplikator: Für blutsverwandte Seitenverwandte und für Verschwägerte in gerader Linie gilt die günstigere Spalte, für angeheiratete Seitenverwandte die teurere. Der Rechner fragt deshalb nach der genauen Beziehung und nicht nur nach der Gruppe.
Achtung bei Lebensgefährten: Wer nicht verheiratet und nicht als Pareja de hecho (eingetragene Lebenspartnerschaft) registriert ist, fällt in Gruppe IV — mit dem kleinsten Freibetrag, dem höchsten Koeffizienten und ohne jeden Nachlass, auch nach jahrzehntelangem Zusammenleben. Wer das ändern will, kommt an einem spanischen Testament und der Frage der der Rechtswahl nach europäischem Erbrecht nicht vorbei.
Zwei Abzüge, die oft übersehen werden
Die Hauptwohnung des Erblassers. Erben Ehegatte, Eltern oder Abkömmlinge die Vivienda habitual (die Hauptwohnung, in der der Erblasser gelebt hat), bleibt deren Wert vollständig außer Ansatz — begrenzt auf 270.151,20 € je Erbe. Auch ein Seitenverwandter über 65 kommt in Betracht, wenn er in den zwei Jahren vor dem Tod mit dem Erblasser zusammengelebt hat. Bedingung ist, dass die Immobilie fünf Jahre gehalten wird; wird sie früher verkauft, ist die ersparte Steuer mit Verzugszinsen nachzuzahlen. Eine Ferienimmobilie, die der Erblasser nur zeitweise bewohnt hat, fällt nicht darunter.
Behinderung des Erben. Zusätzlich zum Freibetrag der Gruppe kommen 48.000 € bei einem körperlichen oder sensorischen Grad ab 33 und unter 65 Prozent sowie 300.000 € ab 65 Prozent; derselbe Betrag gilt bei einer psychischen Behinderung ab 33 Prozent. Dieser Abzug hängt nicht an der Verwandtschaftsgruppe — auch ein Erbe der Gruppe III oder IV bekommt ihn.
Wann überhaupt balearisches Recht gilt
Die Erbschaftsteuer ist eine staatliche Steuer, deren Ausgestaltung an die Comunidades Autónomas (die autonomen Regionen) übertragen ist. Welche Region zuständig ist, entscheidet sich nicht danach, wo die Immobilie liegt, sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers: Balearisches Recht greift, wenn er in den fünf Jahren vor dem Erbfall die meisten Tage auf den Balearen verbracht hat.
War der Erblasser nicht in Spanien ansässig — der typische Fall des deutschen Ferienimmobilienbesitzers —, haben die Erben nach der Disposición adicional segunda des staatlichen Gesetzes Anspruch darauf, das Recht der Region anzuwenden, in der der wertvollste Teil des in Spanien belegenen Nachlasses liegt. Bei einer Finca auf Mallorca als Hauptwert des spanischen Vermögens ist das also das balearische Recht mit seinen Nachlässen. Umgekehrt gilt: War der Erblasser auf den Balearen ansässig und der Erbe lebt in Deutschland, gilt ebenfalls balearisches Recht.
| Konstellation | Anwendbares Recht |
|---|---|
| Erblasser hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf den Balearen | balearisches Recht |
| Erblasser nicht in Spanien ansässig, wertvollster Teil des spanischen Nachlasses auf den Balearen | balearisches Recht auf Antrag der Erben |
| Erblasser nicht in Spanien ansässig, spanisches Vermögen überwiegend außerhalb der Balearen | Recht der betreffenden Region |
Der Rechner fragt das als Erstes ab. Wird die Frage verneint, rechnet er bewusst nicht weiter — die Beträge einer anderen Region wären andere.
Deutschland und Spanien: kein Abkommen, nur Anrechnung
Anders als bei der Einkommensteuer gibt es zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer. Beide Staaten können denselben Erwerb besteuern; die Entlastung läuft einseitig über die Anrechnung nach nationalem Recht, in Deutschland über § 21 ErbStG. Praktisch heißt das: Auch wenn die spanische Steuer durch die Bonificación auf null sinkt, bleibt die deutsche Erbschaftsteuer zu prüfen — und weil in Spanien dann nichts gezahlt wurde, gibt es auch nichts anzurechnen. Dieser Rechner bildet ausschließlich die spanische Seite ab. Mehr dazu in den Ratgebern die spanische Steuer auf ein deutsches Erbe und die Abkommenslage zwischen beiden Ländern.
Fristen, Formulare, Zuständigkeit
Die Steuer entsteht am Todestag. Ab diesem Tag läuft eine Frist von sechs Monaten für Erklärung und Zahlung. Sie lässt sich um weitere sechs Monate verlängern, wenn der Antrag innerhalb der ersten fünf Monate gestellt wird; die Verlängerung kostet Verzugszinsen. Wer die Frist versäumt, zahlt Zuschläge.
- Sterbeurkunde, Testament oder europäisches Nachlasszeugnis und die NIE-Nummer jedes Erben beschaffen; deutsche Urkunden brauchen Apostille und beglaubigte Übersetzung.
- Den Referenzwert der Immobilie beim Kataster abfragen. Für die Bonificación darf der in der Urkunde erklärte Wert den Referenzwert um höchstens 20 Prozent übersteigen.
- Das Modelo 650 (Selbstveranlagung zur Erbschaftsteuer) ausfüllen, dazu das Modelo 660 mit dem Verzeichnis des Nachlasses.
- Beides bei der ATIB einreichen — auch dann, wenn die Bonificación die Steuer auf null bringt.
- Erst mit der abgestempelten Erklärung lässt sich die Immobilie im Registro de la Propiedad (Grundbuch) auf die Erben umschreiben.
Die Bonificación befreit von der Zahlung, nicht von der Formalität. Ohne eingereichte Erklärung bleibt die Umschreibung im Grundbuch blockiert — und damit auch jeder spätere Verkauf.
Was sonst noch anfällt
Die Erbschaftsteuer ist nicht die einzige Abgabe im Erbfall. Die Gemeinde erhebt zusätzlich die Plusvalía Municipal auf den Bodenwertzuwachs. Als neuer Eigentümer zahlst du laufend die IBI (Grundsteuer) und je nach Vermögen die Vermögensteuer. Wer die geerbte Immobilie später verkauft, findet den Ablauf im Ratgeber den Verkauf einer geerbten Immobilie.
Nicht verwechseln: Der Freibetrag der spanischen Vermögensteuer — auf den Balearen drei Millionen Euro für dort ansässige Personen — hat mit der Erbschaftsteuer nichts zu tun. Es sind zwei verschiedene Steuern mit verschiedenen Bemessungsgrundlagen; der eine Freibetrag mindert die Erbschaftsteuer um keinen Cent.
Häufige Fehler
- Bonifikation als Steuersatz lesen. 60 Prozent Bonificación heißen nicht 60 Prozent Steuer, sondern 60 Prozent weniger Steuer.
- Den Multiplikator vergessen. Wer als Bruder mit eigenem Vermögen erbt, zahlt mehr als die Staffel vermuten lässt — und die Koeffizienten für Erbfälle sind andere als die für Schenkungen.
- Erklärung trotz Nullsteuer unterlassen. Der häufigste Grund, warum eine geerbte Immobilie Jahre später nicht verkauft werden kann.
- Den Referenzwert überschreiten. Wird in der Urkunde ein Wert über dem Referenzwert plus 20 Prozent erklärt, steht die Bonificación in Frage.
- Die deutsche Seite übersehen. Kein Abkommen bedeutet: zwei Erklärungen, zwei Rechtsordnungen.
- Auf die Frist zum Verlängerungsantrag warten. Nach Ablauf des fünften Monats wird keine Verlängerung mehr gewährt.
Wie andere spanische Regionen es halten
Die Erbschaftsteuer ist in ganz Spanien dieselbe staatliche Steuer, aber jede Region gestaltet Freibeträge und Nachlässe selbst. Die Balearen gehören für nahe Angehörige zu den günstigsten: Der Nachlass gilt ohne Wertobergrenze. Katalonien arbeitet mit einem Grundfreibetrag plus einem eigenen Abzug für den Erstwohnsitz und einer mit dem Erbteil abschmelzenden Vergünstigung; Galicien stellt Erwerbe naher Angehöriger bis zu einer festen Wertgrenze frei; Aragón kombiniert einen Freibetrag mit einer prozentualen Ermäßigung. Die Zahlen dieser Regionen ändern sich unabhängig von den balearischen — wer dort erbt, prüft sie am Ort. Für eine Immobilie auf Mallorca ist ohnehin balearisches Recht maßgeblich, sofern der Erblasser hier gelebt hat oder die Erben es nach der Disposición adicional segunda wählen.
Checkliste für den Erbfall
- Verwandtschaftsgruppe des Erben bestimmt, bei Gruppe III auch die genaue Beziehung
- Referenzwert der Immobilie beim Kataster abgefragt und mit dem in der Urkunde erklärten Wert abgeglichen
- NIE-Nummer jedes Erben vorhanden, sonst sofort beantragt
- Sterbeurkunde, Testament oder europäisches Nachlasszeugnis beschafft, deutsche Urkunden mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Modelo 650 und Modelo 660 fristgerecht bei der ATIB eingereicht, auch bei null Euro Steuer
- Verlängerung beantragt, falls die sechs Monate nicht reichen — spätestens im fünften Monat
- Deutsche Erbschaftsteuerpflicht gesondert geprüft
- Umschreibung im Grundbuch veranlasst
- Plusvalía Municipal bei der Gemeinde angemeldet
Wer dabei hilft
Die Abwicklung selbst übernimmt in der Regel eine Gestoría — ein spanisches Verwaltungsbüro, das die Behördengänge erledigt — oder ein Anwalt; bei mehreren Erben, Auslandsvermögen oder Unternehmensanteilen lohnt sich ein Steuerberater auf Mallorca. Einen Termin bei der Steuerbehörde bekommt man über die Terminvergabe der Steuerbehörde. Ob du selbst in Spanien steuerlich ansässig bist, klärt der Ratgeber die Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit; was für Residenten insgesamt gilt, steht unter die Regeln für steuerlich Ansässige. Die Formalitäten unmittelbar nach einem Todesfall sind im Ratgeber die Formalitäten nach einem Todesfall zusammengestellt.
Fazit
Für die meisten deutschen Familien auf Mallorca endet die Rechnung bei null — aber sie endet dort erst nach sechs Stufen, und die Erklärungspflicht bleibt trotzdem. Wer nicht zu den Gruppen I und II gehört, sieht am Ergebnis oben, dass der Unterschied nicht in einem Steuersatz liegt, sondern im Zusammenspiel aus kleinerem Freibetrag, allgemeinem Tarif, dem Multiplikator auf das eigene Vermögen und einem Nachlass, der nur einen Teil erlässt. Drei Dinge entscheiden über das Ergebnis, bevor irgendjemand rechnet: wo der Erblasser gelebt hat, wie genau die Verwandtschaft aussieht, und ob die Frist von sechs Monaten eingehalten wird. Und weil zwischen Deutschland und Spanien kein Erbschaftsteuer-Abkommen besteht, ist mit dem spanischen Ergebnis erst die eine Hälfte geklärt.
Rechtsgrundlage und Stand
Maßgeblich sind das staatliche Gesetz Ley 29/1987 über die Erbschaft- und Schenkungsteuer, sein Durchführungsverordnungstext Real Decreto 1629/1991 für Fristen und Verfahren sowie für die Balearen der Decreto Legislativo 1/2014 in der Fassung der Ley 11/2023 und der Ley 6/2025 — dort Art. 21 bis 23 (Abzüge), Art. 33 (Tarif), Art. 34 (Multiplikator) und Art. 36 sowie 36 bis (Bonifikationen). Der Rechner zieht jede Zahl aus einem versionierten Register mit genau diesen Fundstellen und weist den Rechtsstand unter dem Ergebnis aus; ändert sich das Gesetz, ändert sich die Zahl an einer einzigen Stelle.
Offizielle Quellen
- Ley 29/1987, de 18 de diciembre, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones — https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1987-28141
- Decreto Legislativo 1/2014 (balearisches Recht der abgetretenen Steuern, konsolidiert) — https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2014-6925
- Real Decreto 1629/1991, Reglamento del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones — https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1991-27678
- ATIB — Impuesto sobre sucesiones: https://www.atib.es/TA/contenido.aspx?Id=9855&lang=es
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand allgemein wieder und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Gesetze und Fristen ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.