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Steuern in Spanien: der komplette Überblick für Deutsche

Wer nach Spanien auswandert oder dort eine Immobilie besitzt, kommt am spanischen Steuersystem nicht vorbei – und das ist komplexer, als viele erwarten. Steuern in Spanien unterscheiden sich grundlegend von den deutschen Regelungen: Es gibt kein Ehegattensplitting, die Zuständigkeit teilen sich Staat und autonome Regionen, und schon die Frage, ob du überhaupt steuerlich ansässig bist, entscheidet über dein gesamtes weltweites Einkommen. In diesem Ratgeber erfährst du, ab wann du in Spanien steuerpflichtig wirst, wie sich IRPF und IRNR unterscheiden, welche Formulare und Fristen wirklich zählen, was das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland bewirkt und worauf du bei Rente, Vermögen und Immobilienkauf achten solltest. Am Ende weißt du, welche Schritte als Nächstes anstehen und wo du dir professionelle Unterstützung holst.

Steuern Spanien: Der komplette Überblick für Deutsche 2026

Ziehst du nach Spanien oder besitzt du bereits eine Immobilie auf Mallorca und bist unsicher, welche Steuern für dich gelten?

Wann wirst du in Spanien steuerpflichtig?

Die entscheidende Weichenstellung im spanischen Steuerrecht ist die steuerliche Ansässigkeit, die sogenannte residencia fiscal. Sie bestimmt, ob du in Spanien nur mit deinen spanischen Einkünften oder mit deinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig bist. Zwei Kriterien reichen aus, damit die spanische Steuerbehörde, die Agencia Tributaria, dich als ansässig einstuft – und schon eines davon genügt.

Viele Auswanderer unterschätzen genau diesen Punkt: Wer beispielsweise regelmäßig mehrere Monate im Jahr auf Mallorca verbringt, aber offiziell in Deutschland gemeldet bleibt, kann trotzdem in Spanien steuerpflichtig werden, ohne es zu merken – bis ein Schreiben der Behörde im Briefkasten liegt.

Kriterium Bedeutung
Aufenthaltsdauer Mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien
Wirtschaftlicher Mittelpunkt Der Hauptteil deiner wirtschaftlichen Interessen bzw. Einkünfte liegt in Spanien
Folge bei Erfüllung eines Kriteriums Unbeschränkte Steuerpflicht (IRPF) auf das weltweite Einkommen
Folge bei Nichterfüllung Beschränkte Steuerpflicht (IRNR) nur auf spanische Einkünfte

Achtung: Die 183-Tage-Regel der steuerlichen Ansässigkeit ist nicht identisch mit der 90/180-Tage-Regel für visumsfreie Aufenthalte von Nicht-EU-Bürgern. Beide Regelungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und solltest du nicht verwechseln. Mehr dazu im Ratgeber zur 90/180-Tage-Regel.

Wenn du dauerhaft in Spanien leben möchtest, führt an der Residencia und dem Empadronamiento ohnehin kein Weg vorbei – beide Anmeldungen hängen eng mit deiner steuerlichen Situation zusammen.

IRPF und IRNR: die zwei Steuerwelten

Das spanische Einkommensteuerrecht kennt zwei grundlegend verschiedene Systeme, je nachdem, ob du als ansässig giltst oder nicht.

Steuern in Spanien: Fensterbank-Büro mit Taschenrechner, Münzen und Hausmodell; die Chips zeigen die Steuersätze — die progressive Einkommensteuer (IRPF) reicht je nach Einkommen von rund 19 bis 48 %, Kapitalerträge liegen in der Regel bei 19–21 %, und die Beckham-Pauschale beträgt 24 % für Neuankömmlinge (bis 600.000 €).
  • IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) ist die Einkommensteuer für steuerlich ansässige Personen. Sie erfasst dein weltweites Einkommen und wird progressiv erhoben.
  • IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) betrifft Personen, die zwar Einkünfte aus Spanien beziehen – etwa aus Vermietung oder einer Immobilie –, aber nicht dort ansässig sind.
Merkmal IRPF (Residenten) IRNR (Nicht-Residenten)
Zielgruppe Steuerlich ansässige Personen Personen mit spanischen Einkünften ohne Wohnsitz in Spanien
Besteuerungsgrundlage Weltweites Einkommen Nur Einkünfte mit Spanien-Bezug
Tarifstruktur Progressiv, staatlicher und regionaler Anteil In der Regel feste Sätze je nach Einkunftsart
Regionale Unterschiede Bis zu 4 % Differenz je nach Region Kaum regionale Abweichung

Die progressive IRPF-Belastung beginnt für laufende Einkünfte wie Renten bei etwa 19–20 % und kann bei sehr hohem Einkommen auf 45–48 % steigen. Wichtig: Die Höhe der Einkommensteuer hängt auch davon ab, in welcher autonomen Region Spaniens du lebst, da Staat und Regionen sich die Zuständigkeit teilen. Details zur laufenden Besteuerung als Resident findest du im Ratgeber Steuern als Resident; für Nicht-Residenten gibt es eine eigene Vertiefung unter Nichtresidentensteuer Spanien.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien

Damit dieselben Einkünfte nicht doppelt versteuert werden, haben Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Es wurde am 3. Februar 2011 in Madrid unterzeichnet; die Zustimmung des deutschen Gesetzgebers erfolgte durch das Gesetz vom 16. Januar 2012. Das Abkommen selbst regelt, welcher Staat für welche Einkunftsart das Besteuerungsrecht hat, und verhindert, dass du für ein und dasselbe Einkommen zweimal zur Kasse gebeten wirst.

Hinweis: Das DBA legt fest, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht – es befreit dich aber nicht automatisch von der Pflicht, Einkünfte in beiden Ländern zu erklären. Die konkrete Anrechnung erfolgt über deine jeweilige Steuererklärung.

Besonders bei Renten, Gehältern mit Auslandsbezug oder Kapitalerträgen aus Deutschland lohnt sich ein genauer Blick auf das Abkommen. Wenn du eine deutsche Rente beziehst und in Spanien lebst, erfährst du im Ratgeber Deutsche Rente in Spanien versteuern die wichtigsten Details zu deinem konkreten Fall.

Die wichtigsten Steuerformulare und Fristen

Das spanische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Für in Spanien ansässige Steuerpflichtige ist die jährliche Einkommensteuererklärung, das Modelo 100, zwischen dem 3. April und dem 1. Juli des Folgejahres einzureichen. Wer im Ausland Vermögenswerte über 50.000 Euro besitzt, muss diese zusätzlich über das Modelo 720 melden.

Formular Zweck Frist
Modelo 100 Jährliche Einkommensteuererklärung (IRPF) für Residenten 3. April bis 1. Juli des Folgejahres
Modelo 720 Meldepflicht für Auslandsvermögen über 50.000 € (Stichtag 31.12.) bis 31. März des Folgejahres
Modelo 303 / 130 Umsatzsteuer- bzw. Einkommensteuer-Vorauszahlung für Autónomos in der Regel quartalsweise

Achtung: Die Meldepflicht über das Modelo 720 gilt seit März 2013 und betrifft Konten, Wertpapiere und Immobilien im Ausland ab 50.000 Euro. Das Versäumnis, Auslandsvermögen korrekt zu deklarieren, kann laut Fachberatern empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mehr dazu im Ratgeber zum Modelo 720.

Wenn du als Selbstständiger (Autónomo) arbeitest, kommen weitere laufende Pflichten hinzu – dazu findest du Details im Ratgeber zu Modelo 303 & 130 sowie zur Buchhaltung als Autónomo.

Rente, Kapitalerträge & Gehalt: So wird dein Einkommen besteuert

Ein Punkt, der viele deutsche Rentner überrascht: Deutsche Renten werden in Spanien grundsätzlich voll besteuert, sofern du dort steuerlich ansässig bist. Die tatsächliche Belastung hängt jedoch von mehreren Faktoren ab – der Höhe deiner Renteneinkünfte, deiner autonomen Region, dem Zeitpunkt des Rentenbeginns, der Art der Rente sowie weiteren Einkünften.

Interessanterweise kann Spanien bei Kapitalerträgen sogar günstiger sein als Deutschland: Während in Deutschland die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag bei rund 26,4 % liegt, werden Kapitaleinkünfte in Spanien häufig nur mit 19–21 % besteuert.

Einkunftsart Besteuerung in Spanien
Laufende Rente (gesetzlich) Progressiv, ca. 19–20 % Einstieg bis 45–48 % bei hohem Einkommen
Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) In der Regel 19–21 %
Regionale Abweichung bei der Einkommensteuer Bis zu ca. 4 % je nach autonomer Region

Hinweis: Anders als in Deutschland kennt das spanische System kein Ehegattensplitting. Wer als Paar mit sehr unterschiedlichem Einkommen nach Spanien zieht, sollte diesen Unterschied in seine Planung einbeziehen.

Wer zusätzlich remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet oder mehrere Einkommensquellen hat, sollte sich auch mit dem Konzept der Pluriactividad und mit Remote Work auf Mallorca auseinandersetzen.

Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer auf Mallorca

Neben der Einkommensteuer spielt für viele Auswanderer und Immobilienbesitzer auf Mallorca auch die Vermögenssteuer eine Rolle. In den vergangenen Jahren wurden die Freibeträge auf den Balearen deutlich angehoben, sodass ein wachsender Teil der Eigentümer unterhalb der relevanten Schwellen bleibt. Gleichzeitig wurde die Erbschaftssteuer für nahe Angehörige auf den Balearen so weit reduziert, dass sie in der Praxis für viele Familien kaum noch ins Gewicht fällt.

Hinweis: Ob und in welcher Höhe Vermögens- oder Erbschaftssteuer für dich konkret anfällt, hängt stark von deiner individuellen Vermögensstruktur, deinem Wohnsitzstatus und aktuellen Freibeträgen ab. Eine pauschale Aussage ist hier nicht seriös möglich – lass dich individuell beraten.

Wer seine Nachlassregelung frühzeitig ordnen möchte, findet weiterführende Informationen im Ratgeber zum Spanischen Testament. Auch der Ratgeber zum Todesfall auf Mallorca hilft bei praktischen Fragen im Ernstfall.

Steuern beim Immobilienkauf auf Mallorca

Wer eine Immobilie auf Mallorca kauft, sollte die Kaufnebenkosten realistisch einplanen. Als Richtwert solltest du zusätzlich zum Kaufpreis 11 bis 15 % für Steuern, Notar, Grundbuchamt und Anwaltskosten einkalkulieren – die genaue Höhe hängt stark davon ab, ob du eine Neubau- oder eine Bestandsimmobilie erwirbst.

Immobilientyp Steuerart Satz
Neubau bzw. vollständig bauträgerrenoviert IVA (Mehrwertsteuer) 10 % des Kaufpreises
Neubau, notarielle Urkunde AJD (Stempelsteuer) Regelsatz 1,5 %, ab 1.000.000 € Kaufpreis 2 %
Bestandsimmobilie (Kauf von Privatperson) ITP (Grunderwerbsteuer) gestaffelt nach Kaufpreis
Gesamtnebenkosten (Richtwert) Steuern, Notar, Grundbuch, Anwalt ca. 11–15 % des Kaufpreises

Diese Steuern fallen unabhängig davon an, ob du als Resident oder Nicht-Resident kaufst. Für die laufenden jährlichen Verpflichtungen als Eigentümer – etwa wenn du nicht in Spanien lebst – lohnt sich ein Blick in den Ratgeber zur Nichtresidentensteuer Spanien.

Beckham Law: Steuervorteil für Neuankömmlinge

Für Arbeitnehmer, die nach Spanien ziehen und dort ein Arbeitsverhältnis aufnehmen, kann die sogenannte Beckham Law attraktiv sein. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Besteuerung des spanischen Einkommens statt der progressiven IRPF-Tabelle.

Kriterium Regelung
Steuersatz 24 % Flat-Rate auf spanisches Einkommen bis 600.000 €
Geltungsdauer Ankunftsjahr plus 5 Folgejahre (6 Steuerjahre insgesamt)
Ausländische Einkünfte Dividenden, Veräußerungsgewinne und Mieteinnahmen aus dem Ausland bleiben in der Regel steuerfrei

Achtung: Die Beckham Law eignet sich nicht für jeden – wer viele ausländische Kapitaleinkünfte hat oder als Selbstständiger arbeitet, sollte die Regelung genau mit einem Steuerberater durchrechnen. Details findest du im Ratgeber zur Beckham Law Spanien.

Steuern für Nicht-Residenten & Vermieter

Wer auf Mallorca eine Immobilie besitzt, aber nicht dort lebt, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht (IRNR). Zusätzlich wird es relevant, wenn du deine Immobilie an Feriengäste vermietest: Seit dem 1. Juli 2016 gilt auf den Balearen die Impuesto sobre Estancias Turísticas (ITS), umgangssprachlich Ecotasa genannt. Sie fällt für Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Agrotourismus-Betrieben und auch Campingplätzen an.

Hinweis: Wirtschaftlich betroffen ist der Gast, nicht der Vermieter – die Steuer wird jedoch vom Vermieter oder Hotelbetreiber eingezogen, korrekt verbucht und an die Steuerbehörde abgeführt. Die Sätze sind auf allen bewohnten Balearen-Inseln einheitlich geregelt, es gibt keine kommunalen Zuschläge.

Wenn du planst, deine Immobilie zu vermieten, solltest du dich zusätzlich mit den steuerlichen Meldepflichten als Vermieter befassen. Auch ein spanisches Bankkonto ist für die laufende Abwicklung praktisch unverzichtbar – mehr dazu im Ratgeber Bankkonto Spanien eröffnen.

Häufigste Fehler

  • Die 183-Tage-Regel wird ignoriert. Wer regelmäßig lange in Spanien lebt, aber offiziell in Deutschland gemeldet bleibt, wird trotzdem steuerlich ansässig – oft ohne es zu wissen, bis ein Schreiben der Agencia Tributaria eintrifft.
  • Modelo 720 wird vergessen. Auslandsvermögen über 50.000 Euro muss gemeldet werden – auch wenn es in Spanien selbst keine Steuer darauf gibt.
  • Doppelbesteuerung wird angenommen, wo keine besteht. Das DBA regelt viele Fälle eindeutig – trotzdem erklären manche ihr Einkommen versehentlich in beiden Ländern voll.
  • Renten werden als steuerfrei angesehen. Deutsche Renten sind in Spanien grundsätzlich voll steuerpflichtig, wenn du dort ansässig bist.
  • Regionale Unterschiede werden übersehen. Die Einkommensteuer kann je nach autonomer Region um bis zu 4 % variieren – das beeinflusst auch Standortentscheidungen innerhalb Spaniens.

Was kommt danach?

Sobald deine steuerliche Ansässigkeit geklärt ist, folgen in der Regel diese nächsten Schritte: Anmeldung bei der Residencia und dem Empadromiento, Beantragung eines digitalen Zertifikats für den elektronischen Behördenverkehr, Eröffnung eines spanischen Bankkontos sowie – falls relevant – die Anmeldung als Autónomo. Parallel solltest du klären, ob dein Krankenversicherungsschutz in Spanien ausreicht.

Checkliste: Steuern in Spanien richtig anmelden

  1. Prüfe, ob du die 183-Tage-Grenze überschreitest oder dein wirtschaftlicher Mittelpunkt in Spanien liegt.
  2. Melde dich bei Residencia und Empadronamiento an, sobald du dauerhaft in Spanien lebst.
  3. Beantrage ein digitales Zertifikat, um Steuererklärungen online einreichen zu können.
  4. Kläre mit einem Steuerberater, ob die Beckham Law für dich infrage kommt.
  5. Prüfe, ob eine Meldepflicht nach Modelo 720 für dein Auslandsvermögen besteht.
  6. Reiche das Modelo 100 fristgerecht zwischen dem 3. April und dem 1. Juli ein.
  7. Kläre bei Immobilienbesitz, ob IRNR, ITP/IVA oder laufende Vermietungspflichten (Ecotasa) relevant sind.
  8. Bewahre alle deutschen Steuerunterlagen auf, um das DBA korrekt anwenden zu können.

Fazit

Steuern in Spanien folgen einer eigenen Logik, die sich von der deutschen deutlich unterscheidet – von der 183-Tage-Regel über das Zusammenspiel von IRPF, IRNR und dem Doppelbesteuerungsabkommen bis hin zu Sonderregelungen wie der Beckham Law. Wer frühzeitig klärt, ob und wie er steuerlich ansässig wird, welche Formulare und Fristen gelten und wie sich Rente, Kapitalerträge oder Immobilienbesitz auswirken, vermeidet böse Überraschungen. Da viele Details – etwa bei Vermögens- oder Erbschaftssteuer – stark vom Einzelfall abhängen, lohnt sich in den meisten Fällen eine individuelle steuerliche Beratung, bevor du größere Entscheidungen triffst.

Offizielle Quellen

Ab wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?
Du giltst als steuerlich ansässig, wenn du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringst oder wenn sich der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen dort befindet. Schon eines der beiden Kriterien reicht aus.
Was ist der Unterschied zwischen IRPF und IRNR?
IRPF gilt für steuerlich ansässige Personen und erfasst das weltweite Einkommen, IRNR betrifft Nicht-Residenten mit ausschließlich spanischen Einkünften wie etwa Mieteinnahmen.
Muss ich meine deutsche Rente in Spanien versteuern?
Ja, deutsche Renten werden in Spanien grundsätzlich voll besteuert, wenn du dort steuerlich ansässig bist. Die genaue Höhe hängt von deiner Region, dem Rentenbeginn und weiteren Einkünften ab.
Was regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien?
Das DBA wurde am 3. Februar 2011 in Madrid unterzeichnet; die deutsche Zustimmung erfolgte per Gesetz vom 16. Januar 2012. Es legt fest, welcher Staat für bestimmte Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Was ist das Modelo 720?
Das Modelo 720 ist eine seit März 2013 bestehende Meldepflicht für in Spanien ansässige Personen mit Auslandsvermögen über 50.000 Euro. Die Meldung erfolgt bis zum 31. März für den Vermögensstand zum 31. Dezember des Vorjahres.
Wie funktioniert die Beckham Law?
Sie erlaubt Neuankömmlingen mit spanischem Arbeitsverhältnis eine pauschale Besteuerung von 24 % auf spanisches Einkommen bis 600.000 Euro, über sechs Steuerjahre, wobei viele ausländische Kapitalerträge steuerfrei bleiben.
Zahle ich als Immobilienbesitzer ohne Wohnsitz in Spanien trotzdem Steuern?
Ja, als Nicht-Resident unterliegst du der beschränkten Steuerpflicht (IRNR) für deine spanischen Einkünfte, etwa aus Vermietung, unabhängig von deiner Ansässigkeit.
Bis wann muss ich meine spanische Steuererklärung abgeben?
Die jährliche Einkommensteuererklärung (Modelo 100) ist zwischen dem 3. April und dem 1. Juli des Folgejahres einzureichen.