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Beckham Law Spanien: 24 % Pauschalsteuer für Zuzügler

Wer nach Spanien zieht und dort arbeitet, landet schnell in einem Steuersystem mit progressiven Sätzen von bis zu 47 % auf weltweites Einkommen – je nach Region sogar höher. Das Beckham Law Spanien, offiziell das Régimen Especial para Trabajadores Desplazados (RETD), ändert das grundlegend: Qualifizierte Zuzügler zahlen auf spanische Arbeitseinkommen bis 600.000 € pauschal 24 %, ausländische Einkünfte bleiben während der Laufzeit grundsätzlich steuerfrei in Spanien. Das Regime gilt für die sechs Steuerjahre ab Ankunft und wurde zuletzt durch das Startup-Gesetz Ley 28/2022 (in Kraft ab Januar 2023) sowie Real Decreto 1008/2023 deutlich modernisiert. Dieser Ratgeber erklärt dir, wer sich qualifiziert, wie der Antrag läuft, wo die echten Fallstricke liegen – und warum die Antragsfrist der häufigste Fehler beim Umzug nach Mallorca oder in andere spanische Regionen ist.

Beckham Law Spanien: 24% Pauschalsteuer für Zuzügler

Passt das Beckham Law auf deine Einkommensstruktur und deinen Umzugsplan?


Hintergrund: Warum gibt es das Beckham Law überhaupt?

Das spanische Einkommensteuerrecht folgt dem Welteinkommensprinzip. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, muss grundsätzlich alle Einkünfte weltweit deklarieren und bis zum Spitzensatz versteuern. Das kombinierte Landes- und Regionalniveau liegt 2025/2026 bei 47 % in Madrid, in der Comunitat Valenciana sogar bei bis zu 54 %. Für Fachkräfte aus Ländern mit niedrigeren Spitzensätzen war das ein massives Hindernis.

Den Anstoß zur Regelung gab der Transfer von David Beckham zu Real Madrid im Jahr 2003: Um internationales Spitzentalent steuerlich attraktiv nach Spanien zu locken, entstand die politische Debatte über ein pauschales Nicht-Residenten-Besteuerungsmodell für zugezogene Arbeitnehmer. Das Ergebnis: Royal Decree 687/2005, das erstmals dieses Modell einführte. Sportler sind heute ausdrücklich ausgeschlossen – der Spitzname des Gesetzes blieb trotzdem.

Rechtlich verankert ist das Regime heute in Artikel 93 LIRPF (Ley 35/2006). Die Reform durch Ley 28/2022 (Startup-Gesetz) hat es ab Januar 2023 deutlich ausgeweitet: Die Voraufenthalts-Karenzzeit wurde von 10 auf 5 Jahre reduziert, Remote Worker und digitale Nomaden wurden ausdrücklich einbezogen, und der Familiennachzug wurde erleichtert.


Wer qualifiziert sich? Die Voraussetzungen im Detail

Die Grundvoraussetzungen gelten kumulativ – alle Punkte müssen erfüllt sein.

Kriterium Anforderung 2026
Voraufenthalt Keine spanische Steuerpflicht in den letzten 5 Jahren vor Zuzug
Umzugsgrund Arbeitsvertrag mit span. Unternehmen oder Entsendung durch ausländischen Arbeitgeber
Tätigkeitsort Haupttätigkeit physisch in Spanien; bis zu 15 % der Tätigkeit im Ausland toleriert
Geschäftsführer Möglich, wenn kein beherrschender Anteil (d. h. keine Mehrheitsbeteiligung) an der Gesellschaft
Remote Worker / Nomaden Möglich seit 2023 mit gültigem spanischem Digitalem-Nomaden-Visum
Antragsfrist Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung bei der Sozialversicherung – absolut, keine Verlängerung
Mindesteinkommen Kein gesetzliches Minimum; praktisch sinnvoll ab mittlerem bis hohem Einkommen

Achtung: Die 6-Monats-Frist ist der häufigste Grund für den Verlust des gesamten Regimes. Wer sie verpasst, kann frühestens nach einer erneuten Wartezeit von 5 Jahren erneut beantragen. Es gibt keine Ausnahmen und keine Fristverlängerung.

Wer ist ausdrücklich ausgeschlossen?

  • Profisportler (seit der Gesetzesänderung)
  • Personen, die Einkommen über eine feste Betriebsstätte im Ausland erzielen
  • Mehrheitsgesellschafter ihrer eigenen Gesellschaft (Beherrschung im steuerrechtlichen Sinne)
  • Personen, die in den letzten 5 Jahren in Spanien steuerlich ansässig waren

Die Steuervorteile: Was das Regime konkret bringt

Flat Rate statt Progression

Das Kernstück: Spanische Arbeitseinkünfte werden zu einem einheitlichen Satz von 24 % bis 600.000 € besteuert. Darüber hinausgehende Beträge unterliegen dem Satz von 47 % – aber nur auf den übersteigenden Teil.

Einkommensart Besteuerung unter Beckham Law Besteuerung im Normalregime
Gehalt / Arbeitslohn (span.) bis 600.000 € 24 % flat 19–47 % progressiv (+ Regionalanteil)
Gehalt / Arbeitslohn (span.) über 600.000 € 47 % auf den Mehrbetrag 47 % + ggf. regionaler Aufschlag
Ausländisches Gehalt (Arbeitgeber im Ausland) In Spanien grundsätzlich steuerfrei Welteinkommen → volle Progression
Ausländische Dividenden, Zinsen, Kursgewinne In Spanien grundsätzlich steuerfrei Kapitalertrag: 19–28 %
Miet- und Immobilieneinkünfte Spanien Sonderregelungen möglich Einbezug ins IRPF
Auslandsvermögen (Modelo 720) Keine Deklarationspflicht während Regime Meldepflicht ab 50.000 € je Kategorie

Modelo 151 statt IRPF

Wer unter dem Beckham Law besteuert wird, reicht Modelo 151 ein – eine vereinfachte Steuererklärung für Impatriates – und nicht das reguläre IRPF-Formular. Das reduziert Komplexität deutlich.

Keine gemeinsame Veranlagung

Ein wichtiger Nachteil: Unter dem Beckham Law ist keine gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner möglich. Wer mit Familie zieht und der Partner ebenfalls relevante Einkünfte hat, muss das in der Gesamtplanung berücksichtigen.

Keine Standardabzüge

Wer das Regime nutzt, kann die im regulären IRPF üblichen Abzüge (Vorsorgeaufwendungen, persönliche Freibeträge, Kinderbonus etc.) grundsätzlich nicht geltend machen. Für hohe Einkommen überwiegt trotzdem der Vorteil durch den niedrigeren Steuersatz.


Steuersätze im Direktvergleich: Beckham vs. Normalbesteuerung

Ein konkretes Rechenbeispiel auf Basis der Recherchequellen:

Jahreseinkommen (brutto, Spanien) Effektive Steuer Beckham Law Effektive Steuer IRPF (Madrid, geschätzt) Ersparnis (gerundet)
80.000 € ca. 19.200 € ca. 29.000–33.000 € ca. 10.000–14.000 €
150.000 € ca. 36.000 € ca. 60.000–66.000 € ca. 24.000–30.000 €
300.000 € ca. 72.000 € ca. 130.000–141.000 € ca. 58.000–69.000 €
600.000 € ca. 144.000 € ca. 273.000–282.000 € ca. 129.000–138.000 €

Hinweis: Die IRPF-Zahlen sind Näherungswerte auf Basis der Recherche (Spitzensatz Madrid 47 %, Valencia bis 54 %). Dein konkreter Fall hängt von Region, Abzügen und Einkommensstruktur ab. Lass diese Zahlen unbedingt von einem zugelassenen Steuerberater prüfen.


Berechtigte Personengruppen im Detail

Arbeitnehmer mit spanischem Arbeitsvertrag

Der klassische Fall: Du wirst von einem spanischen Unternehmen eingestellt oder innerhalb eines internationalen Konzerns nach Spanien versetzt. Voraussetzung ist ein klar dokumentierter Zusammenhang zwischen Zuzug und Arbeitsaufnahme.

Entsandte Arbeitnehmer (Detachés)

Internationale Konzerne entsenden Führungskräfte an spanische Standorte. Auch diese Konstellation ist qualifiziert, solange der Arbeitgeber keine dauerhafte Betriebsstätte im Ausland für die Person begründet.

Geschäftsführer und Vorstände

Seit der Reform durch Ley 28/2022 können auch Geschäftsführer und Vorstände das Regime nutzen – allerdings nur, wenn sie keine beherrschende Beteiligung an der Gesellschaft halten. Was genau „beherrschend" bedeutet, ist im Einzelfall klärungsbedürftig; die Steuerbehörde (AEAT) hat dazu konsultative Resolutionen veröffentlicht.

Remote Worker und digitale Nomaden

Ebenfalls seit 2023 neu: Wer mit einem Digitalem-Nomaden-Visum nach Spanien einreist und für ein ausländisches Unternehmen tätig ist, kann das Beckham Law beantragen. Das ist besonders für Mallorca und die anderen Balearen relevant, wo diese Gruppe stark wächst.

Familienangehörige

Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren sowie abhängige Elternteile können unter bestimmten Voraussetzungen einbezogen werden – wenn sie im ersten Jahr des Regimes gemeinsam zuziehen und selbst qualifizierte Einkünfte erzielen.


Schritt-für-Schritt: So läuft der Antrag ab

  1. Sozialversicherungsanmeldung in Spanien (Alta en la Seguridad Social) – dieser Moment startet die 6-Monats-Frist.
  2. NIE / NIF beantragen (falls noch nicht vorhanden), da alle Steuerformulare eine spanische Steueridentifikationsnummer benötigen. → NIE-Nummer beantragen – so geht's auf Mallorca
  3. Unterlagen zusammenstellen (siehe Tabelle unten).
  4. Modelo 149 einreichen – das ist der offizielle Antrag auf Zulassung zum Sonderregime. Einreichung bei der zuständigen Agencia Tributaria.
  5. Prüfung durch die AEAT – die Behörde bestätigt oder lehnt den Antrag ab. Bei Annahme gilt das Regime ab dem Einreisejahr rückwirkend.
  6. Jährliche Steuererklärung über Modelo 151 während der gesamten Laufzeit.

Benötigte Unterlagen (typische Anforderungen)

Dokument Zweck
Arbeitsvertrag oder Entsendungsschreiben Nachweis des Zuzugsgrunds
Nachweis Sozialversicherungsanmeldung (Alta SS) Fristbeginn
NIE / NIF Pflichtangabe auf allen Formularen
Nachweis des bisherigen Wohnsitzes im Ausland Beweis der 5-Jahres-Nicht-Residenz
Steuernachweise aus dem Herkunftsland Ergänzende Dokumentation
Passkopie Identifikation

Hinweis: Die genaue Dokumentenanforderung der AEAT kann im Einzelfall abweichen. Ein Steuerberater kann vor Einreichung prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind.

Infografik: 6-Schritte-Prozess für den Beckham-Law-Antrag in Spanien, von der Sozialversicherungsanmeldung bis zur jährlichen Modelo-151-Steuererklärung

Laufzeit und was danach passiert

Das Regime läuft das Ankunftsjahr plus fünf volle Kalenderjahre – in der Regel also sechs Steuerjahre. Wer Anfang 2024 ankommt, ist bis Ende 2029 geschützt.

Nach Ablauf des Regimes fällst du automatisch in die reguläre IRPF-Besteuerung mit weltweitem Einkommen. Das erfordert rechtzeitige Planung:

  • Auslandsvermögen und Auslandseinkünfte müssen dann neu strukturiert werden
  • Die Modelo-720-Meldepflicht gilt ab dann vollumfänglich
  • Pensionen, ETF-Portfolios und Unternehmensstrukturen im Ausland sollten spätestens 12 Monate vor Ablauf steuerlich bewertet werden

Doppelbesteuerungsabkommen: Eingeschränkte Anwendbarkeit

Ein oft übersehener Nachteil: Wer das Beckham Law nutzt, wird zwar wie ein spanischer Nicht-Resident behandelt – ist aber rechtlich ein Steuerresident. Das führt dazu, dass Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in der Regel nicht in der gewohnten Weise anwendbar sind. Konkret kann das bedeuten:

  • Das Herkunftsland (z. B. Deutschland) könnte Einkünfte weiterhin besteuern, falls es den spanischen Status nicht als vollwertige Residenz anerkennt
  • Das Beckham Law schützt vor spanischer Steuer auf Auslandseinkünfte – schützt aber nicht automatisch vor Besteuerung im Herkunftsland
  • Für deutschsprachige Zuzügler ist die Abstimmung mit dem DBA Deutschland–Spanien daher zwingend erforderlich

Achtung: Lass vor dem Zuzug von einem Steuerberater prüfen, ob du in Deutschland (Österreich, Schweiz) nach dem Wegzug weiterhin steuerpflichtig bleibst – etwa durch Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen oder durch Einkommensteuer auf Rentenbezüge.


Häufigste Fehler beim Beckham Law

Infografik: 6 häufigste Fehler beim Beckham-Law-Antrag in Spanien, darunter verpasste 6-Monats-Frist, Mehrheitsbeteiligung und ignorierte DBA-Wechselwirkungen
Fehler Konsequenz
Antrag (Modelo 149) nach Ablauf der 6-Monats-Frist Vollständiger Verlust des Regimes, keine Wiedereinsetzung
Vor dem Zuzug zu früh Wohnsitz in Spanien begründet 5-Jahres-Karenz nicht erfüllt → Ablehnung
Mehrheitsbeteiligung an eigener Gesellschaft Ausschluss als Geschäftsführer
DBA-Wechselwirkung ignoriert Doppelbesteuerung im Herkunftsland
Zu hohe Erwartung bei reinen Kapitalerträgen in Spanien Spanische Kapital- und Immobilieneinkünfte unterliegen eigenen Sätzen
Gemeinsame Veranlagung geplant Nicht möglich unter dem Regime
Modelo 151 statt reguläres IRPF vergessen Falsche Steuererklärung, Nachzahlungen und Sanktionen
Auslandstätigkeit über 15 % Verlust der Qualifikation

Beckham Law und Selbstständige (Autónomo)

Selbstständige (Autónomos) sind grundsätzlich schwieriger zu qualifizieren. Die Reform von 2022 hat Öffnungen gebracht – insbesondere für digitale Nomaden und Freelancer mit Digitalem-Nomaden-Visum. Wer als Autónomo tätig ist und für ein ausländisches Unternehmen arbeitet, kann unter bestimmten Umständen einbezogen sein; wer hingegen primär spanische Kunden bedient, hat es schwerer. Die genauen Grenzen sind Gegenstand laufender Rechtsprechung.

Mehr zum Thema Selbstständigkeit: Autónomo in Spanien – Anmeldung und Beiträge und Cuota Autónomo Spanien


Beckham Law auf Mallorca: Besonderheiten der Balearen

Mallorca gehört zu den beliebtesten Zielen für Zuzügler, die das Beckham Law nutzen möchten. Steuerlich gelten auf den Balearen dieselben nationalen Regeln für das RETD – der Pauschalsteuersatz von 24 % ist landesweit einheitlich. Allerdings:

  • Der reguläre IRPF-Spitzensatz auf den Balearen liegt über dem Madrider Niveau, was den relativen Vorteil des Beckham Law auf den Inseln noch größer macht
  • Die lokale Agencia Tributaria de les Illes Balears (ATIB) ist für bestimmte Regionalsteuern zuständig, nicht jedoch für das RETD – dieses fällt unter die nationale AEAT
  • Wer auf Mallorca kauft oder mietet, muss zusätzlich die Residencia beantragen und sich empadronieren – beides ist unabhängig vom Steuerstatus erforderlich

Was kommt danach? Steuerplanung für Jahr 7

Das Ende des Regimes verdient dieselbe Sorgfalt wie der Einstieg. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann den Übergang in die normale IRPF-Besteuerung abfedern:

  • Auslandskonten und Portfolios strukturieren: Ab Jahr 7 greift die volle Welteinkommensbesteuerung und die Modelo-720-Meldepflicht
  • Wegzug aus Spanien: Wenn du nach sechs Jahren weiterziehst, entstehen ggf. Exit-Tax-Pflichten
  • Fortführung als regulärer Resident: Übergang in das normale IRPF-System mit allen Pflichten und Abzugsmöglichkeiten
  • Rentenplanung: Rentner auf Mallorca unterliegen eigenen DBA-Regeln; das Beckham Law ist für reine Renteneinkünfte in der Regel nicht geeignet

Checkliste: Beckham Law beantragen – nichts vergessen

  • In den letzten 5 Jahren keine spanische Steuerpflicht gehabt
  • Arbeitsvertrag / Entsendungsschreiben liegt vor oder Digitales-Nomaden-Visum ist beantragt
  • NIE / NIF beantragt (NIE-Nummer Mallorca)
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung (Alta SS) – Fristbeginn notiert
  • Steuerberater mandatiert – spätestens im Monat nach Alta SS
  • Modelo 149 fristgerecht vorbereitet und eingereicht (innerhalb 6 Monate)
  • Unterlagen vollständig (Vertrag, Wohnsitznachweise, Passport)
  • DBA-Prüfung mit Herkunftsland (Deutschland / Österreich / Schweiz) abgeschlossen
  • Keine beherrschende Beteiligung an eigener GmbH / SL prüfen lassen
  • Familia: Familienangehörige im ersten Jahr mitgemeldet
  • Modelo 151 für erste Steuererklärung vorgemerkt
  • Planungshorizont für Jahr 7 (Modelo 720, Welteinkommensübergang) im Blick

Fazit: Für wen lohnt sich das Beckham Law wirklich?

Das Beckham Law Spanien ist eines der attraktivsten Expat-Steuerregime in Europa – wenn du die Voraussetzungen erfüllst und den Antrag fristgerecht stellst. Der Vorteil ist am größten für:

  • Hochverdienende Angestellte und Führungskräfte mit spanischem Arbeitsvertrag
  • Remote Worker mit ausländischem Auftraggeber und Digitalem-Nomaden-Visum
  • Entsandte Konzernmitarbeiter mit klarer Entsendungsstruktur
  • Personen mit signifikanten Auslandseinkünften oder Auslandsportfolios, die in Spanien steuerfrei bleiben sollen

Weniger geeignet ist es für: reine Selbstständige mit überwiegend spanischer Kundschaft, Mehrheitsgesellschafter ihrer eigenen Gesellschaft, Rentner (hier gelten andere DBA-Regeln), und Personen, die vorwiegend spanische Kapital- oder Immobilieneinkünfte erzielen.

Der entscheidende Schritt: Hole dir vor dem Umzug qualifizierte Steuerberatung – sowohl in Spanien als auch im Herkunftsland. Die 6-Monats-Frist toleriert keinen Aufschub.

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Offizielle Quellen

Was ist das Beckham Law auf Deutsch?
Das Beckham Law ist ein spanisches Sondersteuerregime für zugezogene Arbeitnehmer und Fachkräfte (offiziell: Régimen Especial para Trabajadores Desplazados, RETD), geregelt in Artikel 93 LIRPF. Es erlaubt, spanische Arbeitseinkünfte pauschal mit 24 % zu versteuern statt mit dem progressiven Normalsatz von bis zu 47 % – und lässt Auslandseinkünfte in der Regel steuerfrei.
Wie lange gilt das Beckham Law?
Das Regime gilt für sechs Steuerjahre: das Ankunftsjahr sowie die fünf folgenden Kalenderjahre. Danach greift automatisch die reguläre spanische Einkommensteuer auf weltweites Einkommen.
Was kostet der Beckham-Law-Antrag?
Es gibt keine staatliche Antragsgebühr. Die Kosten entstehen durch Steuerberater- und Anwaltshonorare für die Vorbereitung und Einreichung von Modelo 149 – diese variieren je nach Anbieter und Fallkomplexität.
Kann ich das Beckham Law als Selbstständiger nutzen?
Grundsätzlich schwierig, aber seit der Reform 2023 möglich für digitale Nomaden mit gültigem Digitalem-Nomaden-Visum, die für ausländische Auftraggeber arbeiten. Wer überwiegend spanische Kunden bedient oder eine beherrschende Beteiligung an einer eigenen Gesellschaft hält, ist in der Regel ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich die 6-Monats-Frist verpasse?
Der Anspruch verfällt vollständig und unwiderruflich. Eine Wiedereinsetzung oder Verlängerung gibt es nicht. Du kannst das Regime frühestens nach einer neuen 5-jährigen Nicht-Residenz-Phase erneut beantragen.
Muss ich unter dem Beckham Law eine Modelo-720-Erklärung abgeben?
Nein. Solange du unter dem RETD besteuert wirst, bist du von der Modelo-720-Meldepflicht für Auslandsvermögen befreit. Ab dem ersten Jahr nach Regimeende gilt die Meldepflicht jedoch vollumfänglich.
Gilt das Beckham Law auch für meine Familie?
Ja, Ehepartner, Kinder unter 25 Jahren und abhängige Elternteile können unter bestimmten Voraussetzungen einbezogen werden – sie müssen im ersten Regime-Jahr gemeinsam zuziehen und selbst qualifizierte Einkünfte erzielen.
Kann ich unter dem Beckham Law gemeinsam mit meinem Partner veranlagen?
Nein. Gemeinsame Veranlagung (declaración conjunta) ist unter dem Beckham-Law-Regime ausdrücklich nicht möglich. Beide Partner müssen separate Steuererklärungen einreichen.