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Paro Spanien beantragen: Anspruch, Höhe & Dauer 2026

Wer in Spanien seinen Job verliert, hat in der Regel Anspruch auf das sogenannte Paro – die staatliche Arbeitslosenhilfe, offiziell prestación contributiva por desempleo. Das System klingt überschaubar, steckt aber voller Fallstricke: Eine einzige verpasste Frist oder ein fehlender Stempel kann den gesamten Anspruch kosten. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du Paro in Spanien beantragst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie viel Geld du bekommst und wie lange – inklusive aller relevanten Fristen, Behörden und konkreter Zahlen. Außerdem erfährst du, was du als EU-Bürger auf Mallorca konkret tun musst: welches Amt zuerst zuständig ist, was der SOIB von dir verlangt, und was der Unterschied zwischen SOIB und SEPE ist. Wer gut vorbereitet ist, sichert sich seine Leistung ohne unnötige Verzögerung.

Paro Spanien beantragen: Anspruch, Höhe & Dauer 2026

Du hast deinen Job auf Mallorca verloren und weißt nicht, welcher Schritt als nächstes kommt?


Was ist der Paro und wer verwaltet ihn?

Der Paro ist Spaniens beitragsfinanziertes Arbeitslosengeld. Er wird vom Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE) verwaltet – einer staatlichen Behörde auf nationaler Ebene. Der SEPE ist zuständig für die Auszahlung und die Berechnung deines Anspruchs.

Auf Mallorca und den Balearen kommt noch eine zweite Behörde ins Spiel: der SOIB (Servei d'Ocupació de les Illes Balears). Der SOIB ist die regionale Arbeitsvermittlung und deine erste Pflichtanlaufstelle, bevor du beim SEPE Geld beantragen kannst. Ohne die Anmeldung beim SOIB als Arbeitssuchender läuft beim SEPE nichts.

Die Zweiteilung ist wichtig und wird von vielen Neuankömmlingen unterschätzt:

Behörde Zuständigkeit Wo auf Mallorca
SOIB Arbeitssuchend melden, Betreuung, Weiterbildung Palma (3 Büros), Manacor, Inca u. a.
SEPE Antrag auf Arbeitslosengeld, Auszahlung Palma: Carrer Gremi Forners 14, Polígon Son Castelló
SEPE Online Antrag per Cl@ve oder Zertifikat sede.sepe.gob.es

Hinweis: In anderen Regionen Spaniens heißt die regionale Behörde anders – in Andalusien SAE, in Katalonien SOC. Die nationale Logik ist überall gleich: erst regional anmelden, dann national beantragen.


Voraussetzungen: Wann hast du Anspruch?

Das spanische Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung – du bekommst nur etwas, wenn du vorher eingezahlt hast. Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:

1. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit

Dein Arbeitsverhältnis muss gegen deinen Willen geendet haben. Klassische Fälle:

  • Arbeitgeberkündigung (despido)
  • Auslauf eines befristeten Vertrags ohne Verlängerung
  • Reduzierung der Arbeitszeit um mehr als ein Drittel

Wer freiwillig kündigt, hat in der Regel keinen Anspruch auf den Paro. Es gibt Ausnahmen – etwa bei nachgewiesenem Mobbing oder objektiv unzumutbaren Arbeitsbedingungen –, diese erfordern jedoch juristischen Beistand.

2. Mindestbeitragszeit: 360 Tage in 6 Jahren

Du musst in den letzten 6 Jahren mindestens 360 Tage in die spanische Sozialversicherung (Seguridad Social) eingezahlt haben. Die Tage müssen nicht zusammenhängend sein und können bei verschiedenen Arbeitgebern angesammelt worden sein.

3. Rechtmäßiger Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung

Du musst legal in Spanien wohnen und arbeiten dürfen. Als EU-Bürger benötigst du eine gültige Residencia-Registrierung (NIE). Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Residencia in Spanien.

4. Noch nicht im Rentenalter

Du darfst noch keine reguläre Altersrente beziehen. Wer kurz vor der Rente steht, sollte die Wechselwirkungen im Blick behalten – mehr dazu im Ratgeber Rente Spanien beantragen.


Die 15-Tage-Frist: Der wichtigste Termin

Achtung: Du hast ab dem letzten Tag deines Arbeitsverhältnisses genau 15 Werktage (días hábiles), um den Antrag beim SEPE zu stellen. Wer diese Frist versäumt, verliert rückwirkend Anspruchstage – jeder zu spät beantragte Tag reduziert deine Gesamtbezugsdauer entsprechend.

Werktage in Spanien zählen Montag bis Freitag, Feiertage nicht. Auf Mallorca gibt es balearische und lokale Feiertage, die du einrechnen musst. Im Zweifel lieber einen Tag früher handeln.

Tag des Vertragsendes Spätester Antragstag (SEPE)
Montag, 3. Februar Montag, 24. Februar (15 Werktage)
Freitag, 4. April Freitag, 25. April (Achtung: balearische Feiertage prüfen)
Mittwoch, 1. Oktober Mittwoch, 22. Oktober

Schritt-für-Schritt: So beantragst du den Paro auf Mallorca

Hier ist der vollständige Ablauf in der richtigen Reihenfolge:

Paro beantragen auf Mallorca: 6-Schritte-Ablauf von Vertragsende bis zur ersten Zahlung
  1. Tag 1: Arbeitsverhältnis endet — Frist beginnt zu laufen (15 Werktage).
  2. So früh wie möglich: SOIB aufsuchen oder online anmelden — Melde dich als arbeitssuchend (demandante de empleo) an. Ohne diese Meldung akzeptiert der SEPE deinen Antrag nicht. Auf Mallorca gibt es SOIB-Büros u. a. in Palma, Inca und Manacor.
  3. Unterlagen zusammenstellen (siehe nächster Abschnitt).
  4. Antrag beim SEPE stellen — persönlich am SEPE-Büro in Palma (Carrer Gremi Forners 14) oder online über sede.sepe.gob.es mit Cl@ve-PIN oder Digitalzertifikat. Wer noch kein Cl@ve hat: Anleitung Cl@ve PIN Spanien.
  5. Cita Previa buchen (falls persönlich) — Termin über die SEPE-Website oder telefonisch unter der nationalen Nummer 900 81 24 00.
  6. Bestätigung abwarten — der SEPE schickt einen Bescheid; die erste Zahlung erfolgt in der Regel im Monat nach der Antragstellung.
  7. Monatliche Verpflichtungen erfüllen — regelmäßige Meldung beim SOIB, aktive Jobsuche nachweisen, Stellenangebote nicht unberechtigterweise ablehnen.

Hinweis: Wer den Antrag lieber online stellt, braucht ein gültiges Certificado Digital oder einen aktiven Cl@ve-Zugang.


Welche Unterlagen brauchst du?

Bereite folgende Dokumente vor, bevor du zum SOIB oder SEPE gehst:

Dokument Details
DNI / NIE / Reisepass Gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild
Nachweis des Arbeitsendes Carta de despido (Kündigungsschreiben) oder Vertragsablauf-Bescheinigung
Sozialversicherungsausweis Número de Afiliación a la Seguridad Social
Kontonummer (IBAN) Spanisches Konto bevorzugt; Bankkonto in Spanien eröffnen: hier entlang
Empadronamiento-Bescheinigung Aktueller Meldezettel; Empadronamiento Mallorca
Lohnabrechnung (letzte Monate) Zur Überprüfung der Beitragsgrundlage
Ausgefülltes SEPE-Antragsformular Modelo de solicitud de prestación por desempleo (auf der SEPE-Website)

Wie hoch ist der Paro? Berechnung & Tabelle

Die Höhe deines Paro hängt von deiner Beitragsgrundlage (base reguladora) ab, die aus dem Durchschnitt deiner Sozialversicherungsbeiträge der letzten 180 Beitragstage vor der Arbeitslosigkeit berechnet wird.

Prozentsätze

Bezugsdauer Prozentsatz der Beitragsgrundlage
Erste 180 Tage 70 % der Beitragsgrundlage
Ab Tag 181 50 % der Beitragsgrundlage

Obergrenzen (Topes)

Das Paro ist nach oben und unten begrenzt. Die Grenzen orientieren sich am Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples (IPREM).

Situation Maximalbetrag (monatlich) Minimalbetrag (monatlich)
Ohne unterhaltsberechtigte Kinder 175 % des IPREM 80 % des IPREM
Mit einem Kind 200 % des IPREM 107 % des IPREM
Mit zwei oder mehr Kindern 225 % des IPREM 107 % des IPREM

Hinweis: Der genaue IPREM-Wert wird jährlich per Haushaltsgesetz festgelegt. Prüfe die aktuellen Beträge direkt auf sepe.es oder bei deiner Gestoría.

Rechenbeispiel (vereinfacht)

Du hast in den letzten 180 Tagen monatlich 1.800 € brutto verdient und entsprechend Beiträge geleistet. Deine Beitragsgrundlage beträgt rund 1.800 €.

  • Erste 180 Tage: 70 % × 1.800 € = 1.260 € / Monat (vor Anwendung der Topes)
  • Ab Tag 181: 50 % × 1.800 € = 900 € / Monat

Diese Beträge sind Bruttowerte. Das SEPE zieht die Einkommensteuer (IRPF) und ggf. Sozialversicherungsbeiträge ab. Das Paro gilt in Spanien als steuerpflichtiges Einkommen – mehr dazu im Ratgeber IRPF-Abzüge Balearen.


Wie lange bekommst du Paro? Die Bezugsdauer

Die Dauer hängt direkt davon ab, wie viele Tage du in die Sozialversicherung eingezahlt hast. Die Formel ist linear: mehr Beitragstage = längere Bezugsdauer.

Paro Spanien: Bezugsdauer-Staffel nach Beitragstagen – von 120 Tagen (360 Beitragstage) bis 720 Tagen (ab 2.160 Beitragstage)
Beitragstage (in den letzten 6 Jahren) Bezugsdauer
360–539 Tage 120 Tage (4 Monate)
540–719 Tage 180 Tage (6 Monate)
720–899 Tage 240 Tage (8 Monate)
900–1.079 Tage 300 Tage (10 Monate)
1.080–1.259 Tage 360 Tage (12 Monate)
1.260–1.439 Tage 420 Tage (14 Monate)
1.440–1.619 Tage 480 Tage (16 Monate)
1.620–1.799 Tage 540 Tage (18 Monate)
1.800–1.979 Tage 600 Tage (20 Monate)
1.980–2.159 Tage 660 Tage (22 Monate)
Ab 2.160 Tage 720 Tage (24 Monate / Maximum)

Die maximale Bezugsdauer beträgt 720 Tage (2 Jahre).


Paro und Krankenversicherung: Was passiert mit der Gesundheitsversorgung?

Wer Paro bezieht, bleibt in der Regel über die Sozialversicherung krankenversichert. Das SEPE meldet dich während der Bezugszeit weiterhin bei der Seguridad Social an. Sobald der Paro ausläuft, kann es je nach Situation Lücken geben. Informiere dich rechtzeitig über die Optionen – unser Ratgeber zur Krankenversicherung Spanien gibt dir einen guten Überblick, und für den Fall des Falles lohnt sich auch ein Blick auf private Krankenversicherung Spanien Vergleich.


Darf ich ins Ausland reisen?

Eine häufige Frage: Darf ich während des Paro-Bezugs nach Deutschland fahren, um Familie zu besuchen?

Die kurze Antwort: kurzfristig ja, aber mit Bedingungen.

  • Kurzreisen (wenige Tage bis maximal zwei Wochen) sind in der Regel möglich, müssen aber vorab beim SEPE gemeldet werden.
  • Bei einem Umzug ins Ausland oder einem dauerhaften Verlassen Spaniens erlischt der Anspruch in der Regel.
  • Wer in einem anderen EU-Land Arbeit sucht, kann unter bestimmten Bedingungen das Paro für bis zu drei Monate ins Ausland "mitnehmen" (exportación de la prestación, Formular U2/PD U2) – das muss ebenfalls vor der Ausreise beantragt werden.
  • Wichtig: Jede Reise, die die Verfügbarkeit für den spanischen Arbeitsmarkt unterbricht, sollte vorab mit dem SEPE abgestimmt werden, da sonst die Leistung ausgesetzt werden kann.

Paro für Autonomos: Gibt es ein Äquivalent?

Selbstständige (autónomos) sind nicht im regulären Paro-System, haben aber seit einigen Jahren Zugang zur sogenannten Cese de Actividad – einer Art Arbeitslosengeld für Selbstständige. Die Voraussetzungen und die Höhe unterscheiden sich vom Arbeitnehmer-Paro erheblich; u. a. muss der Umsatz nachweislich eingebrochen oder die Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt worden sein. Wer als Autónomo tätig war und sich fragt, wie Steuern und Sozialabgaben zusammenhängen, findet Hintergründe im Ratgeber Modelo 303 & 130.


Häufigste Fehler beim Paro beantragen

Diese Fehler kosten dich bares Geld – oder den gesamten Anspruch:

  1. Die 15-Tage-Frist verschlafen. Jeder zu spät beantragte Werktag verkürzt deine Gesamtbezugsdauer. Es gibt keine Kulanz.
  2. Erst SEPE, dann SOIB. Die Reihenfolge ist zwingend: zuerst regional als arbeitssuchend anmelden (SOIB auf Mallorca), dann national beim SEPE beantragen – nicht umgekehrt.
  3. Fehlende oder veraltete Unterlagen. Ein fehlendes Kündigungsschreiben oder eine abgelaufene Empadronamiento-Bescheinigung führt zur Ablehnung oder Verzögerung.
  4. Kein spanisches Bankkonto. Das SEPE zahlt in der Regel auf ein spanisches IBAN-Konto aus.
  5. Freiwillige Kündigung ohne Rechtsbeistand. Wer kündigt, ohne vorher juristisch geprüft zu haben, ob ein Sonderfall vorliegt (z. B. schwere Pflichtverletzung des Arbeitgebers), verliert den Anspruch grundlos.
  6. Stellenangebote ablehnen. Wer ein angemessenes Stellenangebot ohne triftigen Grund ablehnt, riskiert die Einstellung der Leistung.
  7. Auslandsreisen nicht melden. Reisen, die die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt unterbrechen, müssen vorab beim SEPE kommuniziert werden.
  8. Schwarzarbeit während des Paro. Wer parallel zum Paro undeklarierten Verdienst erzielt, riskiert Rückforderungen und Bußgelder.

Was kommt danach? Subsidio de desempleo

Wer seine maximale Paro-Bezugsdauer ausgeschöpft hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann Anspruch auf das subsidio de desempleo haben – eine nachgelagerte, steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe auf niedrigerem Niveau. Seit 2025 hat SEPE mehrere frühere Sonderprogramme für ältere Arbeitnehmer in vereinheitlichten Leistungen zusammengeführt. Die genauen Bedingungen und Beträge des Subsidio hängen von Alter, Familiensituation und Voransprüchen ab und sollten direkt beim SEPE oder einer Gestoría erfragt werden.

Wer langfristig in Spanien plant, sollte auch die späteren Rentenansprüche im Blick behalten: Rente Spanien beantragen.


Checkliste: Paro auf Mallorca beantragen

Nutze diese Checkliste als schnelle Kontrolle:

  • Kündigungsschreiben oder Vertragsablauf-Nachweis liegt vor
  • NIE / Residencia gültig und aktuell
  • Empadronamiento aktuell (nicht älter als 3 Monate empfohlen)
  • Spanisches Bankkonto mit IBAN vorhanden
  • Letzten Lohnabrechnungen (mindestens 6 Monate) bereit
  • SOIB-Anmeldung als Arbeitssuchender erledigt (Schritt 1!)
  • Cl@ve PIN oder Certificado Digital aktiviert (für Online-Antrag)
  • SEPE-Antrag innerhalb von 15 Werktagen gestellt
  • Cita Previa beim SEPE gebucht (falls persönlich)
  • Pflichten während des Bezugs bekannt (Meldetermine, Stellenangebote)

Fazit

Das spanische Arbeitslosengeld ist ein echtes soziales Netz – wenn du weißt, wie du es aktivierst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick: 360 Beitragstage in 6 Jahren sind das Einstiegsticket, die 15-Werktage-Frist ist absolut bindend, und der SOIB muss vor dem SEPE kontaktiert werden. Die Höhe liegt in den ersten 180 Bezugstagen bei 70 % der Beitragsgrundlage, danach bei 50 %, mit gesetzlichen Ober- und Untergrenzen. Die maximale Bezugsdauer beträgt zwei Jahre. Wer sich unsicher ist oder kein Spanisch spricht, sollte nicht zögern, eine Gestoría oder einen Arbeitsrechtsanwalt einzuschalten – der bürokratische Aufwand lohnt sich, und Fehler sind teuer.

Offizielle Quellen

Was ist der Paro in Spanien?
Der Paro (*prestación contributiva por desempleo*) ist das spanische beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld, das vom SEPE (Servicio Público de Empleo Estatal) verwaltet und ausgezahlt wird. Es setzt voraus, dass du mindestens 360 Tage in die Sozialversicherung eingezahlt hast und unfreiwillig arbeitslos geworden bist.
Wie lange habe ich Zeit, den Paro zu beantragen?
Du hast ab dem letzten Tag deines Arbeitsverhältnisses genau 15 Werktage (*días hábiles*) Zeit, den Antrag beim SEPE zu stellen. Jeder zu spät beantragte Tag reduziert rückwirkend deine Bezugsdauer.
Was ist der Unterschied zwischen SOIB und SEPE?
Der SOIB (*Servei d'Ocupació de les Illes Balears*) ist die regionale Arbeitsvermittlung auf den Balearen – dort meldest du dich zuerst als arbeitssuchend an. Der SEPE ist die nationale Behörde, die den Geldantrag bearbeitet und auszahlt. Beide Schritte sind Pflicht, in dieser Reihenfolge.
Bekomme ich Paro, wenn ich selbst gekündigt habe?
In der Regel nicht. Wer freiwillig kündigt, hat keinen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Ausnahmen bestehen bei nachgewiesenem Mobbing oder schweren Pflichtverletzungen des Arbeitgebers – das erfordert jedoch juristischen Beistand.
Wie hoch ist der Paro in Spanien?
In den ersten 180 Bezugstagen erhältst du 70 % deiner Beitragsgrundlage (Durchschnitt der letzten 180 Beitragstage), ab dem 181. Tag sinkt der Satz auf 50 %. Es gelten gesetzliche Ober- und Untergrenzen, die sich am IPREM orientieren und jährlich angepasst werden.
Wie lange kann ich Paro beziehen?
Die Bezugsdauer hängt von der Zahl deiner Beitragstage ab. Mit dem Minimum von 360 Tagen erhältst du 4 Monate, das Maximum liegt bei 720 Tagen (2 Jahre) ab 2.160 Beitragstagen.
Kann ich während des Paro-Bezugs nach Deutschland reisen?
Kurzreisen sind möglich, müssen aber vorab beim SEPE gemeldet werden. Wer für längere Zeit ausreist oder dauerhaft ins Ausland zieht, riskiert die Einstellung der Leistung. Eine EU-weite Mitnahme des Paro für bis zu drei Monate ist unter Bedingungen möglich (Formular U2/PD U2).
Ist das Paro steuerpflichtig in Spanien?
Ja. Das Paro gilt in Spanien als steuerpflichtiges Einkommen und wird in der IRPF-Erklärung angegeben. Der SEPE nimmt in der Regel bereits einen Steuerabzug an der Quelle vor.