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Buchhaltung als Autónomo in Spanien: Pflichten, Fristen und Software 2026

Wer sich in Spanien als Autónomo selbstständig macht, tauscht deutschen Bürokratiestress nicht gegen Freiheit ein – er tauscht ihn gegen einen anderen Rhythmus: vier Quartale, vier Fristen, zwei Steuerarten, ein verbindlicher Kalender. Die gute Nachricht ist, dass die Buchhaltungspflichten für die meisten Selbstständigen überschaubar sind. Solange du weniger als 600.000 Euro jährlich fakturierst, reicht eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kein spanischer Kontenplan, keine Bilanz. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Modelos du wann einreichen musst, wie die Estimación Directa funktioniert, welche Kosten absetzbar sind, welche Software-Optionen es gibt und wo die häufigsten Fehler passieren – mit konkreten Zahlen, Fristen und Adressen.

Buchhaltung als Autónomo in Spanien 2026 | Pflichten & Fristen

Weißt du schon, ob deine Ausgaben korrekt erfasst sind – und ob du alle Freibeträge nutzt?


Was ein Autónomo buchhalterisch wirklich leisten muss

Das spanische Steuerrecht unterscheidet klar zwischen Handelsgesellschaften (z. B. einer Sociedad Limitada) und natürlichen Personen, die unter eigenem Namen tätig sind. Als Autónomo bist du eine natürliche Person – und das erleichtert vieles. Solange dein Jahresumsatz unter 600.000 Euro liegt, bist du nicht verpflichtet, eine vollständige Finanzbuchhaltung nach dem spanischen Plan General Contable (PGC) zu führen oder Bilanzen zu erstellen. Stattdessen genügt eine vereinfachte Gewinnermittlung: Einnahmen minus abzugsfähige Ausgaben.

Was du jedoch lückenlos dokumentieren musst:

  • Alle Ausgangsrechnungen (Facturas emitidas) – mit fortlaufender Nummerierung, Datum, NIF des Empfängers, Betrag und IVA-Satz
  • Alle Eingangsrechnungen (Facturas recibidas) – nur steuerpflichtige Betriebsausgaben
  • IVA-Register (Libro de IVA) für Eingangs- und Ausgangsumsätze
  • IRPF-Einbehaltungsregister (Libro de retenciones), sofern du Rechnungen mit einbehaltener IRPF stellst

Diese Aufzeichnungen bilden die Grundlage für alle Quartals- und Jahresmeldungen. Ohne sie riskierst du bei einer Prüfung (Inspección) durch die Agencia Tributaria empfindliche Strafen.


Die zwei Steuern, die dich als Autónomo betreffen

Als Autónomo bist du im Kern mit zwei Steuerarten konfrontiert: der Einkommensteuer (IRPF) und der Mehrwertsteuer (IVA). Dazu kommt die monatliche Sozialversicherungspflicht, die jedoch kein Steuerformular ist.

Steuer Spanische Bezeichnung Relevant für
Einkommensteuer IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas Alle Autónomos
Mehrwertsteuer IVA – Impuesto sobre el Valor Añadido Die meisten Tätigkeiten (Ausnahmen: z. B. bestimmte Heilberufe, Bildung)
Sozialversicherung Cuota RETA Pflichtbeitrag, kein Formular bei Hacienda

Für manche Tätigkeiten – etwa Vermietung, Kapitalerträge oder Einkünfte aus dem Ausland – kommen weitere Erklärungspflichten hinzu. Wer global tätig ist, sollte zudem das Modelo 720 im Blick behalten.


Estimación Directa Simplificada: das Standard-System für die meisten

Die bei weitem häufigste Gewinnermittlungsmethode für Autónomos ist die Estimación Directa Simplificada (vereinfachte direkte Methode). Sie gilt automatisch für alle, die weniger als 600.000 Euro pro Jahr fakturieren und sich nicht ausdrücklich für eine andere Methode entschieden haben.

Das Prinzip ist einfach: Du addierst alle Einnahmen des Quartals, ziehst die abzugsfähigen Betriebsausgaben ab und erhältst deinen vorläufigen Gewinn. Auf diesen Betrag leistest du pauschal 20 % als IRPF-Vorauszahlung – dieser Prozentsatz ist gesetzlich festgelegt und nicht individuell anpassbar.

Alternativ gibt es:

  • Estimación Directa Normal – Pflicht ab 600.000 Euro Jahresumsatz, vollständige Buchhaltung nach PGC erforderlich
  • Estimación Objetiva (Módulos) – pauschale Berechnung anhand objektiver Faktoren (Anzahl Mitarbeiter, Quadratmeter etc.), nur für bestimmte Tätigkeiten zugelassen; wird zunehmend eingeschränkt

Für die überwiegende Mehrheit deutschsprachiger Selbstständiger auf Mallorca – Freelancer, Berater, Handwerker, Designer – ist die Estimación Directa Simplificada der richtige und einfachste Weg.


Der Quartalskalender: Fristen, Modelos und Konsequenzen

Das Herzstück der Buchhaltungspflicht als Autónomo ist der Quartalsrhythmus. Zwei Formulare dominieren dabei: das Modelo 130 für die IRPF-Vorauszahlung und das Modelo 303 für die IVA-Abrechnung. Beide werden für dasselbe Quartal eingereicht – immer am 20. des auf das Quartal folgenden Monats (bei Lastschriftverfahren am 15.).

Quartalskalender Autónomo: Einreichfristen für Modelo 130 und 303 – Q1 bis Q4
Quartal Zeitraum Einreichfrist (allgemein) Frist bei Bankabbuchung
Q1 Januar – März 20. April 15. April
Q2 April – Juni 20. Juli 15. Juli
Q3 Juli – September 20. Oktober 15. Oktober
Q4 Oktober – Dezember 30. Januar (Folgejahr) 25. Januar

Achtung: Fällt der 20. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Trotzdem empfiehlt sich ein Puffer von mehreren Tagen – technische Probleme auf der AEAT-Plattform sind keine Ausnahme.

Ein verspätetes Modelo 130 oder 303 löst automatisch einen Zuschlag (Recargo) aus. Wer gar nicht einreicht, riskiert eine vollständige Schätzung durch die Behörde und deutlich höhere Strafen.


Modelo 130: IRPF-Vorauszahlung Schritt für Schritt

Das Modelo 130 ist das zentrale Dokument für die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung. Es wird kumulativ ausgefüllt: Im zweiten Quartal gibst du nicht nur die April-Juni-Zahlen an, sondern die gesamten Einnahmen und Ausgaben von Januar bis Juni – abzüglich dessen, was du im ersten Quartal bereits bezahlt hast.

Vorgehen im Detail:

  1. Alle Einnahmen (Netto ohne IVA) des bisherigen Jahres addieren
  2. Alle abzugsfähigen Betriebsausgaben (Netto ohne IVA) des bisherigen Jahres addieren
  3. Differenz ermitteln = vorläufiger Jahresgewinn bis dato
  4. 20 % davon berechnen = kumulative IRPF-Schuld
  5. Bereits in Vorquartalen gezahlte Beträge abziehen
  6. Ergebnis = aktuelle Zahlung (kann auch null sein, wenn Vorquartale zu viel abgedeckt haben)
  7. Zusätzlich: einbehaltene IRPF aus Rechnungen (retenciones) gegenrechnen, sofern vorhanden

Die geleisteten Vorauszahlungen werden am Jahresende mit der definitiven Einkommensteuer (Modelo 100) verrechnet. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt eine Rückerstattung – wer zu wenig gezahlt hat, muss nachzahlen.


Modelo 303: IVA-Abrechnung und was viele unterschätzen

Das Modelo 303 ist die vierteljährliche Mehrwertsteuer-Abrechnung. Das Prinzip: Du ziehst die IVA, die du auf deine Rechnungen erhoben hast (IVA repercutido), minus die IVA, die du selbst auf Betriebsausgaben bezahlt hast (IVA soportado). Der Saldo geht an die Hacienda – oder kommt zurück.

IVA-Satz Typische Anwendungsfälle
21 % Standardsatz – die meisten Dienstleistungen und Waren
10 % Lebensmittel (bestimmte), Gastronomie, Beherbergung
4 % Grundnahrungsmittel, Bücher, bestimmte Medikamente
0 % Innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B EU) unter bestimmten Bedingungen

Erbringst du Dienstleistungen ausschließlich für Privatkunden außerhalb der EU oder für IVA-befreite Tätigkeiten, musst du dennoch das Modelo 303 einreichen – in dem Fall mit Null-Erklärung.

Wichtig für alle, die viel mit EU-Unternehmenskunden arbeiten: Sobald du innergemeinschaftliche Leistungen erbringst, bist du zusätzlich zur Zusammenfassenden Meldung (Modelo 349) verpflichtet. Diese wird ebenfalls quartalsweise eingereicht.


Was du als Betriebsausgabe absetzen kannst

Hier liegt häufig ungenutztes Potenzial – und gleichzeitig eine Gefahrenzone für falsch verbuchte Ausgaben. Grundregel: Eine Ausgabe ist absetzbar, wenn sie betrieblich notwendig und belegbar ist. Die Hacienda darf im Zweifelsfall Nachweise verlangen.

Ausgabenkategorie Absetzbarkeit Hinweise
Büromaterial, Software, Hardware Vollständig Bei gemischter Nutzung anteilig
Fahrtkosten (betrieblich) Teilweise / vollständig Klar dokumentierter Betriebszweck nötig
Telefonkosten Anteilig (50 % bei gemischter Nutzung üblich) Einzelnachweis empfehlenswert
Cuota RETA (Sozialversicherung) Vollständig Direkter Abzug als Betriebsausgabe
Gestoría-/Steuerberaterkosten Vollständig Auch rückwirkend für Gründungsjahr
Repräsentationskosten Begrenzt absetzbar Nachweis des Geschäftsbezugs erforderlich
Homeoffice (anteilig Miete/Strom) Anteilig – komplex Voraussetzung: Wohnung als Arbeitsstätte angemeldet
Weiterbildung, Fachliteratur Vollständig Branchenbezug muss nachvollziehbar sein

Die Cuota RETA – also dein monatlicher Sozialversicherungsbeitrag – ist eine der wenigen Ausgaben, die du ohne jede Diskussion in voller Höhe abziehen kannst. Im ersten Jahr mit Tarifa Plana beträgt die Cuota 88,64 Euro monatlich; ab dem zweiten Jahr steigt sie je nach tatsächlichem Nettogewinn auf Beträge zwischen rund 200 und 607 Euro monatlich.


Jahressteuererklärung: Modelo 100 bis 30. Juni

Die vierteljährlichen Vorauszahlungen sind nur Vorschüsse. Die endgültige Abrechnung folgt mit dem Modelo 100, der Jahres-Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta). Sie erfasst alle Einkünfte des Vorjahres – nicht nur die selbstständige Tätigkeit, sondern auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Rentenbezüge und sonstige Quellen.

Wichtige Eckdaten:

  • Einreichzeitraum: Üblicherweise April bis 30. Juni des Folgejahres
  • Einreichung: Online über das Portal der Agencia Tributaria (mit Certificado Digital oder Cl@ve PIN)
  • Verrechnung: Alle geleisteten Modelo-130-Zahlungen sowie einbehaltene retenciones werden angerechnet
  • Ergebnis: Entweder Nachzahlung (a ingresar) oder Rückerstattung (a devolver)

Der tatsächliche IRPF-Steuersatz ist progressiv und hängt vom Gesamteinkommen ab – die pauschal eingezahlten 20 % können also zu viel oder zu wenig gewesen sein. Wer das Beckham Law in Anspruch nimmt, unterliegt einem anderen Besteuerungssystem und reicht das Modelo 151 statt des Modelo 100 ein.


Software und Tools: Was Autónomos in Spanien nutzen

Eine strukturierte Ablage und ein einfaches Buchführungstool ersparen dir und deiner Gestoría viel Arbeit – und damit Kosten. Vollständige Buchhaltungssoftware nach deutschem Standard brauchst du als Autónomo in der Estimación Directa Simplificada nicht.

Tool / Dienst Ausrichtung Besonderheit
Xolo Spain Autónomos mit internationalen Kunden All-in-one: Invoicing, Steuermeldungen, Compliance
Holded KMU und Autónomos in Spanien Fakturierung, Buchhaltung, CRM auf Spanisch
Quipu Autónomos und kleine Unternehmen Automatische Formularerstellung (Mod. 130, 303)
Contasimple Einsteiger / einfache Tätigkeiten Günstig, auf spanische Pflichten ausgerichtet
Excel / Google Sheets Sehr einfache Tätigkeiten Nur sinnvoll bei wenigen Transaktionen, Gestoría prüft manuell

Hinweis: Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (Facturación Electrónica) wurde durch das Real Decreto 238/2026 vom 25. März 2026 neu geregelt. Für Autónomos, die B2B-Rechnungen stellen, kommen in absehbarer Zeit verpflichtende e-Invoicing-Anforderungen. Halte deine Software diesbezüglich aktuell – oder frag deine Gestoría nach dem aktuellen Umsetzungsstand.

Wer noch kein spanisches Bankkonto hat, sollte das vor der ersten Quartalszahlung erledigen – das Bankkonto in Spanien eröffnen ist in der Regel unkompliziert, aber zeitkritisch.


Gestoría oder selbst machen? Eine ehrliche Abwägung

Technisch kannst du alle Modelos selbst einreichen – vorausgesetzt, du hast ein Certificado Digital und bist mit der AEAT-Plattform vertraut. In der Praxis beauftragen die meisten Autónomos eine Gestoría, allein schon deshalb, weil die Kosten steuerlich absetzbar sind.

Szenario Eigenverantwortung sinnvoll? Gestoría empfehlenswert?
Freelancer, 1-2 Kunden, homogene Tätigkeit Ja, mit guter Software Optional
Gemischte Einkunftsquellen (Miete + Selbstständigkeit) Aufwendig Ja
Internationale Rechnungen / EU-Kunden Komplex (Mod. 349) Ja
Mitarbeiter oder Subunternehmer Sehr komplex Unbedingt
Erster Selbstständigkeitsbeginn in Spanien Lernkurve hoch Empfohlen

Typische Gestoría-Kosten für die laufende Buchhaltung eines einfachen Autónomo liegen bei rund 50 bis 100 Euro pro Monat. Hinzu kommt die Jahressteuererklärung, die häufig separat berechnet wird. Hochkomplexe Fälle kosten entsprechend mehr.


Häufigste Fehler bei der Buchhaltung als Autónomo

Diese Fehler begegnen Gestoríen und Steuerberatern regelmäßig – und alle sind vermeidbar:

7 häufigste Buchhaltungsfehler als Autónomo in Spanien
  1. Privatausgaben als Betriebsausgaben verbucht – klassisches Prüfungsrisiko. Die Hacienda darf jeden Beleg nachfordern.
  2. IVA auf Rechnungen an Privatkunden vergessen – wer IVA nicht ausweist, muss sie trotzdem aus der Einnahme herausrechnen und abführen.
  3. Modelo 130 nicht eingereicht, weil Gewinn null war – auch Nullmeldungen sind Pflicht; das Nichteinreichen löst automatische Strafen aus.
  4. Cuota RETA nicht als Betriebsausgabe erfasst – damit verschenkst du einen vollständig absetzbaren Betrag.
  5. Jahreswechsel-Buchungen durcheinander gebracht – Leistungen und Zahlungen müssen dem richtigen Steuerjahr zugeordnet werden.
  6. Kein Belegarchiv – Rechnungen müssen in Spanien mindestens vier Jahre aufbewahrt werden; digital ist erlaubt, wenn die Originaltreue gewährleistet ist.
  7. Homeoffice-Kosten ohne korrekte Anmeldung – wer Miete anteilig absetzen möchte, muss die Wohnadresse bei der Hacienda als Betriebsstätte hinterlegt haben.

Was kommt danach? Übersicht der Jahresmeldungen

Neben den Quartalsmeldungen gibt es weitere jährliche Pflichten, die viele überraschen:

Meldung Formular Frist (grob) Inhalt
Jahres-Einkommensteuererklärung Modelo 100 April–30. Juni Gesamteinkommen des Vorjahres
IVA-Jahresinformation Modelo 390 30. Januar Zusammenfassung aller IVA-Quartale
Kundenliste ab 3.005,06 € Modelo 347 Februar Kunden/Lieferanten über dieser Schwelle
Auslandsvermögen Modelo 720 31. März Wenn Auslandsvermögen über 50.000 €
Innergemeinschaftliche Umsätze Modelo 349 Quartalsweise (ggf. monatlich) B2B-Umsätze mit EU-Ländern

Das Modelo 347 wird oft vergessen: Wer einen einzelnen Kunden oder Lieferanten mit mehr als 3.005,06 Euro im Jahr hatte, muss diesen im Februar des Folgejahres melden. Wird es ausgelassen, drohen Strafen.


Checkliste: Buchhaltung als Autónomo – das Wichtigste auf einen Blick

  • NIE, NIF und RETA-Anmeldung sind erledigt
  • Certificado Digital ist aktiv (für Online-Einreichungen bei der AEAT)
  • Tätigkeit bei der Hacienda angemeldet (Modelo 036 oder 037)
  • IVA-Buchführung (Libro de IVA) wird laufend gepflegt
  • Alle Ausgangsrechnungen enthalten vollständige Pflichtangaben inkl. IVA
  • Alle Eingangsrechnungen werden als Originale aufbewahrt (mind. 4 Jahre)
  • Quartalstermine im Kalender: 20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 30. Januar
  • Modelo 130 wird auch bei Nullgewinn eingereicht
  • Modelo 303 wird auch bei Null-IVA-Saldo eingereicht
  • Cuota RETA ist als Betriebsausgabe erfasst
  • Gestoría ist informiert oder Software ist konfiguriert
  • Modelo 100 (Renta) bis 30. Juni des Folgejahres eingeplant

Fazit: Buchhaltung als Autónomo ist kein Hexenwerk – aber verlangt Disziplin

Die buchhalterischen Pflichten als Autónomo in Spanien sind im internationalen Vergleich gut handhabbar: keine Pflichtbilanz, keine vollständige Finanzbuchhaltung, ein überschaubarer Kalender mit vier Quartalsmeldungen pro Jahr. Der entscheidende Faktor ist nicht die Komplexität, sondern die Konsequenz – wer Fristen verpasst oder Belege nicht aufbewahrt, zahlt unnötige Strafen.

Für Berufseinsteiger in Spanien ist eine Gestoría in den ersten ein bis zwei Jahren eine sinnvolle Investition: Die Kosten sind überschaubar und absetzbar, die Fehlerquote sinkt deutlich. Danach kannst du mit einer guten Software viele Aufgaben selbst übernehmen. Wer gleichzeitig Rentenbezüge, Mieteinnahmen oder internationale Einkünfte hat, sollte dauerhaft professionelle Begleitung in Anspruch nehmen – denn dann greifen steuerliche Wechselwirkungen, die nicht offensichtlich sind. Mehr zum größeren Steuerkontext findest du im Übersichtsartikel Steuern als Resident (IRPF).



Offizielle Quellen

Was ist der Unterschied zwischen Modelo 130 und Modelo 100?
Das Modelo 130 ist die vierteljährliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (IRPF) – du zahlst pauschal 20 % des Quartalsgewinns. Das Modelo 100 ist die jährliche Gesamtabrechnung, die bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht wird und alle Vorauszahlungen verrechnet.
Muss ich als Autónomo eine vollständige Buchhaltung nach spanischem Kontenplan führen?
Nein – solange dein Jahresumsatz unter 600.000 Euro liegt, reicht die vereinfachte Estimación Directa Simplificada, also eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ohne verpflichtenden Kontenplan.
Was passiert, wenn ich eine Quartalsfrist verpasse?
Es wird automatisch ein Recargo (Zuschlag) fällig. Wer gar nicht einreicht, riskiert eine Schätzung durch die Hacienda und deutlich höhere Strafen.
Kann ich meine Gestoría-Kosten absetzen?
Ja, Kosten für Gestoría und Steuerberatung sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, da sie unmittelbar mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen.
Muss ich auch Modelo 303 einreichen, wenn mein IVA-Saldo null ist?
Ja. Auch eine Null-Erklärung ist Pflicht. Das Nichteinreichen gilt als Verstoß und kann eine Strafe auslösen, selbst wenn kein Betrag zu zahlen ist.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
In Spanien gilt eine Aufbewahrungspflicht von mindestens vier Jahren. Digitale Archivierung ist zulässig, sofern die Originalgetreue der Dokumente gewährleistet ist.
Was ist das Modelo 347 und wann brauche ich es?
Das Modelo 347 ist eine jährliche Informationsmeldung über Kunden oder Lieferanten, mit denen du im Vorjahr mehr als 3.005,06 Euro umgesetzt hast. Die Abgabe erfolgt im Februar des Folgejahres bei der Agencia Tributaria.
Gilt die Tarifa Plana auch für die Buchhaltungspflichten?
Nein – die Tarifa Plana (aktuell 88,64 €/Monat inklusive MEI-Zuschlag im ersten Jahr) betrifft ausschließlich die Sozialversicherungsbeiträge (RETA). Alle steuerlichen Melde- und Buchhaltungspflichten gelten ab dem ersten Tag der Anmeldung unverändert.